Protokoll der Sitzung vom 16.02.2006

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Franz Meyer (Finanzministerium) : Zunächst, Herr Kollege, darf ich darstellen, dass uns das Urteil nur über die Pressemitteilung bekannt ist. Ich habe bereits ausgeführt, dass die Auswirkungen des BAGBeschlusses für Bayern nicht abschätzbar sind. Der Inhalt Ihrer Anmerkungen ist mir so nicht bekannt.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte.

Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, will die Staatsregierung aufgrund des klarstellenden Urteils zunächst nicht tätig werden sondern abwarten, bis letztendlich möglicherweise die Übergangsfrist bis Ende 2006 vorbei ist, und frage Sie deshalb, ob Sie Auswirkungen auf den Beamtenbereich sehen, die unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eventuell gegeben wären?

Herr Staatssekretär.

Verehrter Herr Kollege, ich führte gerade aus, dass die Entscheidungsgründe erst in einigen Monaten dargestellt werden. Wir werden den Beschluss in seiner Gesamtheit einer sorgfältigen Prüfung unterziehen.

Dritte Zusatzfrage: Herr Kollege Boutter.

Herr Staatssekretär, sieht die Staatsregierung unter dem Gesichtspunkt, dass sich im Laufe des Jahres doch Änderungen ergeben könnten, Handlungsbedarf, bzw. wird sie Konsequenzen im Hinblick auf den Nachtragshaushalt ziehen?

Herr Staatssekretär.

Wie gesagt, Herr Kollege, wir warten die Entscheidungsgründe ab. Der Beschluss wird uns sicherlich umfassend dargestellt werden. Danach werden wir in die sorgfältige Prüfung eintreten und unsere Schlüsse ziehen.

Damit ist dieser Komplex abgeschlossen. Herr Kollege Wörner übernimmt die Frage der Frau Kollegin Narnhammer. Bitte, Herr Kollege Wörner.

Herr Präsident, Herr Staatssekretär! Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung, die mit anderen zusammen die Aufsicht über die Bayerische Landesbank – BayernLB – hat, die Situation des IZB Informatik-Zentrums, einer Tochter des IZB Soft und der BayernLB, bei dem durch die bevorstehende Fusion der IZB Soft mit der Sparkassen Informatik – SI – die Schließung bzw. Verlagerung des Standorts Aschheim droht und somit Gefahr für die Arbeitsplätze des Unternehmens IZB Informatik-Zentrum München – Frankfurt a. M. GmbH & Co. KG in Aschheim besteht; in welcher Form werden in diesem Zusammenhang die Betriebsräte informiert, und ist die Staatsregierung bereit, sich für den Erhalt der Arbeitsplätze in Aschheim einzusetzen?

Herr Staatssekretär.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege, derzeit führen die SI, die IZB Soft, sowie die IZB Informatik-Zentrum Gespräche über eine Fusion. Es handelt sich bei der Fusion um eine Angelegenheit der bayerischen Sparkassen.

Die SI ist der größte der drei IT-Dienstleister der deutschen Sparkassenorganisation. Sie erbringt Dienstleistungen für 229 Sparkassen in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die IZB Soft Informatik-Zentrum Bayern-Softwaregesellschaft der bayerischen Sparkassen-GmbH & Co. KG – ist der IT-Dienstleister der bayerischen Sparkassen.

Die IZB Informatik-Zentrum ist als Tochter der BayernLB, der Helaba und der IZB Soft von einer möglichen Fusion unmittelbar betroffen.

Geschäftspolitische Entscheidungen über Standorte und Arbeitsplätze unterliegen nicht der staatlichen Rechtsauf

sicht, sondern stehen in der unternehmerischen Verantwortung der betroffenen Unternehmen. Die Beteiligten erhoffen sich von einer Fusion der IT-Dienstleister vor allem betriebswirtschaftliche Vorteile.

Die Interessen der BayernLB und des Freistaats Bayern als Anteilseigner müssen jedoch gewahrt bleiben. Dazu gehört insbesondere die Sicherung von bayerischen Standorten und Arbeitsplätzen. Die Bayerische Staatsregierung ist selbstverständlich bestrebt, möglichst viele Arbeitsplätze in Bayern zu erhalten. In Gesprächen des Wirtschaftsministeriums mit dem Sparkassenverband Bayern soll erreicht werden, dass spezifi sche Kernkompetenzen in Bayern erhalten bleiben und somit die Arbeitsplätze mittel- bis langfristig Bestand haben.

Die Betriebsratsvorsitzenden von IZB Soft und IZB Informatik-Zentrum wurden nach Mitteilung des Sparkassenverbandes von den Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmen am 10. Februar 2006 informiert.

Zusatzfrage? – Herr Kollege Wörner.

Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass Herr Naser Aufsichtsrat der SI ist und dies betreibt mit dem Ansinnen, die Arbeitsplätze in Aschheim schließen zu lassen?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege, ich kann Ihre Frage nicht beantworten, weil auch ich diese Information nicht habe.

Ich möchte noch einmal feststellen, die Interessen der BayernLB und des Freistaates Bayern als Anteilseigner müssen gewahrt bleiben. Dazu gehört insbesondere unser Einsatz für die Sicherung von bayerischen Standorten. Da die Fusionsverhandlungen erst begonnen haben, sind konkrete Auskünfte auch zur Zukunft der Arbeitsplätze derzeit nicht möglich, aber ich betone noch einmal: Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie wird in den Gesprächen mit dem Sparkassenverband Bayern darauf dringen, dass die Standorte und – wie es bereits gesagt wurde – vor allem die Kernkompetenzen in Bayern erhalten bleiben und somit die Arbeitsplätze mittel- und langfristig Bestand haben.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Betriebsräte am 10. Februar informiert wurden, und kann ich davon ausgehen, dass die Staatsregierung über ihre Beteiligungen, die Sie gerade beschrieben haben, sicherstellt, dass die Betriebsräte so rechtzeitig in die Überlegungen mit einbezogen werden, dass sie für die Sicherheit der Arbeitsplätze sorgen können?

Herr Staatssekretär, bitte.

Verehrter Herr Kollege, wie ich bereits ausgeführt habe, wurde uns vom Sparkassenverband mitgeteilt, dass die Geschäftsführungen der betreffenden Unternehmen die

Betriebsratsvorsitzenden am 10. Februar informiert haben. Ich gehe davon aus, dass diese damit selbstverständlich eingebunden sind.

Damit ist dieser Fragenkomplex erledigt.

(Ludwig Wörner (SPD): Er hat meine Frage nicht beantwortet!)

Das ist Ihre Bewertung, darum geht es nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Hans Spitzner (CSU))

Die Geschäftsordnung ermöglicht es in der Regelung der Zusatzfragen nicht, dass der Abgeordnete Spitzner dem Staatssekretär Meyer eine Frage stellt.

Die nächsten Fragen richten sich an das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Die erste Frage stellt Frau Kollegin Ackermann.

Herr Staatssekretär, ist es richtig, dass ein Gespräch zwischen Frau Staatsministerin Stewens, dem Gemeindetagspräsidenten Herrn Brandl und Herrn Dix stattgefunden hat oder stattfi nden wird, in dem ein möglichst weitgehender Konkurrenzschutz für kommunale Kindertageseinrichtungen und somit eine weitgehende Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern Thema war bzw. sein wird, und welche Position wurde vom Ministerium vertreten, und was war das Ergebnis dieses Gesprächs auch im Hinblick auf die Handreichung zur Bedarfsplanung und Bedarfsfeststellung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz – BayKiBiG?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Ackermann, ich weiß nicht, woher Sie die Information haben, aber ich kann Sie beruhigen. Diese Information ist falsch. Es ist nicht richtig, dass ein Gespräch mit dem Gemeindetag stattgefunden hat oder stattfi nden wird, in dem ein möglichst weitgehender Konkurrenzschutz – wie Sie es ausgedrückt haben – für kommunale Kindertageseinrichtungen Thema war oder sein wird.

Dazu ist die Rechtslage viel zu eindeutig: Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von gemeinnützigen Trägern betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, sollen die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen. Ich verweise insoweit auf Artikel 4 Absatz 3 des BayKiBiG.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Ackermann.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass bereits jetzt Einrichtungen von der Schließung bedroht sind, weil sich Kommunen weigern, eine Bedarfsfeststellung vorzunehmen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Wir haben einzelne derartige Fälle schon zur Kenntnis

genommen und sind dabei, diese Fälle mit den Gemeinden zu besprechen. Frau Kollegin, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Ihnen bekannten Beispiele nennen würden. Wir werden das gern überprüfen und auch darauf hinwirken, dass Pluralität und Ähnliches nicht auf der Strecke bleiben.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Ackermann.

Welche Maßnahmen plant die Bayerische Staatsregierung darüber hinaus bayernweit, um diesen Tendenzen entgegenzuwirken?

Herr Staatsekretär, bitte.

Frau Kollegin, es wäre genau der falsche Weg, irgendwelche Gesamtplanungen vorzunehmen. Wir werden jeden Einzelfall überprüfen, der uns bekannt wird.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Ackermann.

Herr Staatssekretär, wie beabsichtigen Sie, die Trägervielfalt in Bayern vor dem Hintergrund dieser Ereignisse zu gewährleisten?