Rainer Boutter

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Aufgerufen sind, wie Kollege Kiesel soeben ausgeführt hat, die Anträge zur Entlastung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2005 sowie zur Entlastung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs für den Einzelplan 11. Ich beginne mit dem Letzteren, weil das, wie ich denke, am einfachsten abzuhandeln ist.
Der Bayerische Oberste Rechnungshof gewährleistet die kompetente Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Staates einschließlich der Staatsbetriebe und der Beteiligungen. Für uns als Parlament ist der unabhängige Bayerische Oberste Rechnungshof – ORH – eine der unverzichtbaren Hilfen bei der Kontrolle der Staatsregierung. Er gibt uns mit seinen Berichten wichtige Informationen und Anregungen zur Vermeidung von Fehlern und, was ebenfalls wichtig ist: Er stellt mit seinen Altfallberichten sicher, dass keine gravierenden Vorfälle in Vergessenheit geraten, Herr Kollege Kiesel. Wir hatten noch Altfälle aus den Neunzigerjahren zu behandeln; das zeigt, denke ich, Herr Kollege Kiesel, dass die Staatsregierung in der Vergangenheit nicht so konsequent gehandelt hat, wie es der Haushaltsausschuss und das Plenum eigentlich vorgegeben haben.
Wenn allerdings selbst Mitglieder der Regierungsfraktion im Ausschuss feststellen, dass ohne den ORH sicher nicht alles so ordnungsgemäß laufen würde, spricht das aus meiner Sicht für die Arbeit des ORH. Wir hatten im Einzelplan 11 keinerlei Beanstandungen zu vermelden. Wir werden deshalb der Entlastung des ORH aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2005 zustimmen.
Guter Brauch hier im Hohen Hause ist es, an dieser Stelle und bei dieser Gelegenheit ein Wort des Dankes an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORH und der beteiligten Prüfämter zu richten, wie der Kollege Kiesel das soeben auch getan hat.
Herr Vizepräsident Fischer, ich bitte Sie, diesen Dank auch von der SPD-Fraktion als Anerkennung für Ihre nicht immer leichte und auch nicht immer von kurzfristigen Erfolgen gekrönte Arbeit entgegenzunehmen und diesen Dank an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend weiterzuleiten.
Nun, Kolleginnen und Kollegen, komme ich zur beantragten Entlastung der Staatsregierung. Da wird es schon etwas schwieriger. Im Ausschuss und gerade eben wieder durften wir das Loblied auf sie hören. Wie auch beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt, beim Sozialbericht, mussten wir dieses Loblied hier vernehmen. Das Haushaltsvolumen sei gestiegen, und der ORH habe schließlich alles geprüft, und alles sei in bester Ordnung. Wenn allerdings, Kolleginnen und Kollegen, dieses Loblied Argumente und Fakten ersetzen muss, kommt es einem eher vor wie das berühmte Pfeifen im Walde. Man redet sich die Dinge schön und vergisst dabei die eigentliche Aufgabe, die der Kollege soeben genannt hat, nämlich die Staatsregierung zu kontrollieren und die politische Marschrichtung hier als Parlament selbst vorzugeben, nicht nur als Erfüllungsgehilfe Dienst zu tun.
Nun, Kolleginnen und Kollegen, die Fakten sind: Das Haushaltsvolumen ist tatsächlich um 1,8 % gestiegen, was allerdings nach dem Kahlschlag im Nachtragshaushalt 2004 keine große Leistung darstellt, im Gegenteil. Die Investitionsausgaben der Hauptgruppen 7 und 8 sind sogar noch einmal zurückgegangen und waren im Jahr 2005 um sage und schreibe 23 % niedriger als im Jahr 2003. Die Kürzungen 2005 gingen im Wesentlichen zulasten des staatlichen Hochbaus – minus 44,3 Millionen –, zulasten der Wohnungsbauförderung – minus 29,7 Millionen –, zulasten der regionalen und strukturellen Wirtschaftsförderung – minus 14,1 Millionen –, zulasten der Gemeindeverkehrsfi nanzierung – minus 57,2 Millionen – und zulasten der Abwasserbeseitigung – minus 11,6 Millionen. Alleine bei den genannten Positionen ergibt sich also eine Kürzung von 157 Millionen Euro. Was da gemacht wurde, ging eindeutig auf Kosten der Substanz in unserem Lande, und damit auf Kosten künftiger Generationen.
Nun, Kolleginnen und Kollegen, gleichzeitig hat die Staatsregierung – Kollege Kiesel hat soeben die Staatsverschuldung angesprochen – aber die Verschuldung 2005 künstlich nach oben getrieben. Der Gesamtschuldenstand entwickelte sich auf den historischen Höchststand von über 25 Milliarden Euro.
Alleine die Neuverschuldung am Kreditmarkt wurde gegenüber 2004 mit weit über 1,8 Milliarden Euro praktisch verdoppelt. Wie wir alle wissen, hatte dies einen einzigen Grund, nämlich die Absicht, durch Übertragung auch von Kreditermächtigungen in das nächste Jahr den sogenannten ausgeglichenen Haushalt 2006 propagieren zu können. Ministerpräsident Stoiber hat das aber nicht mehr geholfen; die Kanzlerkandidatur war schon gegen ihn entschieden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer seine Politik auf solche Taschenspielertricks aufbaut, täuscht die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande und ist unglaubwürdig.
Hinzu kommt, dass zusätzlich zu den genannten Schulden verdeckte Zahlungsverpfl ichtungen entstanden sind. Dies gilt insbesondere für die Folgekosten unterlassener Substanzerhaltungsmaßnahmen im Bereich des gesamten Sachvermögens. Der ORH spricht hier von „impliziten Staatsschulden“. Die Tatsache, dass dieses Ausmaß unterlassener Instandhaltung in der Haushaltsrechnung bisher nicht dargestellt wird, hat es der Staatsregierung überhaupt erst ermöglicht, das Märchen vom verantwortungsbewussten Haushalten zu verbreiten. Wer diese Art der Verschuldung aber beharrlich ausblendet, lügt sich nur selbst in die Tasche.
Seit Jahren wird der Innenminister zu Recht als Herr der 100 000 Schlaglöcher bezeichnet. Grundlegend gebessert hat sich nichts. Zwar wird jetzt vor der Wahl mehr Geld locker gemacht, aber das ist nur ein Tropfen auf den heißen und geschundenen Asphalt.
Und Kolleginnen und Kollegen, das ist vor allem nicht der Einsicht, sondern dem Wahlkampf geschuldet – genauso übrigens wie die nun von der Staatsregierung angekündigte und von uns seit zehn Jahren geforderte Offensive für Ganztagsschulen.
Ein zweites Beispiel: Schauen wir uns doch den Zustand unserer Universitäten an: In diesen Gebäuden soll schließlich die Qualität unserer Zukunft gesichert werden. Ich nenne nur München: Hier gibt es wegen Einsturzgefahr komplett gesperrte Bereiche. Die Gebäude der Universität Regensburg sind marode von vorne bis hinten oder von oben bis unten, wie Sie wollen.
Inzwischen gibt es dort einen Sanierungsbedarf in Höhe von 700 Millionen Euro. Oder denken Sie an Würzburg. Der Minister war ja jetzt erst dort. Hier ist galoppierender Verfall festzustellen, bis hin zu historischen Gebäuden wie der alten Augenklinik. Dort wird den internationalen Gästen direkt gegenüber dem Kongresszentrum vor Augen geführt, was es heißt, ein Gebäude des Freistaats zu sein. Und trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen,
hat die Staatsregierung, wie ich eben ausführte, die Investitionsmittel im Jahr 2005 so drastisch gekürzt.
Eine Gesamtschau aller genannten Schuldenarten zeigt schonungslos auf, wie falsch dieser Kahlschlag 2004 und die Kürzungen 2005 waren. Wer die Menschen so über die tatsächliche Situation täuscht und notwendige Investitionen wider besseres Wissen einer politischen Phantomdiskussion opfert, handelt gegen die Interessen der Menschen in unserem Lande und, Kolleginnen und Kollegen, er handelt zulasten kommender Generationen.
Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte man meinen, die Staatsregierung tut wenigstens alles, um auf der Einnahmenseite ein angemessenes und vor allem gerechtes Verfahren sicherzustellen. Aber auch da, entgegen den Äußerungen des Kollegen Fehlanzeige! Der ORH stellt seit Jahren fest, dass die angespannte Personallage an den Finanzämtern dazu führt, dass diese – ich zitiere –: „ihre Aufgaben nur noch in eingeschränktem Umfang erfüllen können“.
Wir haben tatsächlich im Ausschuss und auch hier über die Situation bei der Steuerfahndung ausführlich diskutiert. Das Ergebnis war, dass vonseiten der Staatsregierung zwar bestritten und beschönigt, aber keinesfalls adäquat gehandelt wird. Alleine bei der unterbesetzten Steuerfahndung sind Einnahmeausfälle im dreistelligen Millionenbereich zu beklagen. Die angespannte Personallage an den Finanzämtern wurde in mehreren Jahresberichten aufgegriffen und von Herrn Kollegen Werner Schieder in diesem Hause immer wieder problematisiert. Das Fazit des ORH in der Textnummer 23 lautet dazu: „Wesentliche Verbesserungen sind bisher nicht erkennbar.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist für alle ehrlichen Steuerzahler in unserem Lande ausgesprochen ärgerlich. Der weitaus größte Anteil – mehr als die Hälfte des Gesamtsteueraufkommens bei den Gemeinschaftssteuern – stammt aus der Lohnsteuer. Diese wird den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, also denen, die jeden Morgen um 8 Uhr zur Arbeit gehen, direkt, automatisch und unmittelbar abgezogen. Die Arbeitnehmer haben keine Ausweichmöglichkeiten. Den anderen, die über sogenannte Gestaltungsspielräume verfügen, bietet diese Staatsregierung optimale Voraussetzungen, um Steuern nicht zahlen zu müssen bzw. um sie hinterziehen zu können.
Weil das seit Jahren so ist, ist diese Politik der Staatsregierung bewusst so gewollt. Sie ist weder sozial noch gerecht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der ORH stellt fest, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung insgesamt geordnet und die Einnahmen und Ausgaben belegt waren. Das wird von uns gar nicht bestritten. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, den Beamtinnen und Beamten sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern staatlicher oder nachgeordneter Stellen für ihre engagierte Arbeit zu danken.
Wir erkennen an, dass sie ihre Aufgaben in den verschiedensten Bereichen unserer Staatsverwaltung nach den entsprechenden Vorgaben und oft unter unzureichenden Bedingungen ordnungsgemäß erfüllen. Noch einmal herzlichen Dank dafür.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist aber auch, dass diese zitierte Aussage des ORH nur bedeutet, dass die einzelnen Beträge ordnungsgemäß verwaltet und verbucht worden sind. Das sagt jedoch überhaupt nichts über die Qualität der politischen Vorgaben bzw. der politischen Führung aus. Wir müssen beispielsweise bei Textnummer 30 feststellen, dass Mittel aus der Ausgleichsabgabe vom Ministerium nicht nach objektiven Kriterien verteilt wurden. Das ist ein Beleg für eine Politik nach Gutsherrenart. Die Buchung war jedoch ordnungsgemäß.
Bei der Textnummer 36 steht zu lesen, dass Anschaffungen für Geräte in Millionenhöhe getätigt wurden, die nur einen einzigen Tag, nämlich am Tag der TÜV-Abnahme, in Betrieb waren. Diese Mittel wurden zwar ordnungsgemäß verbucht und belegt, aber das ist sicher kein Leuchtturm-Beispiel für die Arbeit der Staatsregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der ORH hat nicht alles, sondern nur stichprobenweise geprüft, und zwar in einem Umfang, der nicht einmal dem untersten Level einer Stichprobenprüfung nach DIN gerecht würde. Ich sage das ohne Vorwurf. Bei der Vielzahl staatlicher Vorgänge könnte der ORH gar nicht mehr leisten. Ich sage das deshalb, weil ein solch niedriger Prüfumfang keinen statistisch gesicherten Rückschluss auf die Grundgesamtheit zulässt. Nur eines ist sicher: Wenn schon bei einem so geringen Umfang die genannten Fehler aufgedeckt wurden, ist die Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein weiterer gravierender Haupt- bzw. Systemfehler bei 100 %. Hier müssten eigentlich bei allen Verantwortlichen die Alarmsirenen heulen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Redezeit geht zu Ende. Alles, was ich in diesen wenigen Minuten gesagt habe, ist belegt. Ich frage mich schon, wer unter diesen Voraussetzungen guten Gewissens einer Entla
stung zustimmen kann. Wir können dies jedenfalls nicht. Wir können das auch deshalb nicht, weil die Staatsregierung ganz offensichtlich weiterhin auf ihrer unsozialen und ungerechten Politik zulasten kommender Generationen beharren wird. Ich beantrage deshalb zu diesem Punkt Ablehnung.
Natürlich herrscht bei der SPD Gleichberechtigung. Ich habe die Wortmeldung aber übernommen, Herr Kollege Ach, weil es mir wichtig ist, dass man dieses Thema nicht in das Eck benachteiligter Frauenpolitik schiebt und etwas ernster nimmt als es hier angeklungen ist.
Wer die Benachteiligungen infrage stellt, sei der heutige Pressespiegel empfohlen. Der „Münchner Merkur“ berichtet noch einmal, dass Frauen über 20 % weniger verdienen. Dieses Thema will ich aber gar nicht vertiefen.
Es ist defi nitiv so – Sie haben es gerade gesagt -, dass die SPD-Fraktion im federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als auch im mitberatenden Ausschuss den Gender Budgeting als haushaltspolitisches Instrument zu verankern, zugestimmt hat. Das Beispiel, das Kollege Dupper genannt hat und Sie soeben zitiert haben, ist kein gutes Beispiel dafür, dieses abzulehnen. Es war nur das Signal der SPD und des Kollegen Dupper, dass es Diskussionsbedarf gibt und bei der Verwirklichung diskutiert werden muss.
Zu einer differenzierten Diskussion dieser Antragsinhalte – es sind immerhin sechs Einzelpunkte – ist es erst gar nicht gekommen. Warum ist es nicht dazu gekommen, genauso wenig wie zu eventuell möglichen redaktionellen Änderungen im Antragstext? – Weil die Mehrheitsfraktion
wäre für sich allein gesehen keine wirkliche Überraschung. Aber in der Sache, so denke ich, ist es trotzdem schade. Wie Kollege Ach schon angekündigt hat, wird die SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen.
Herr Präsident, Herr Staatsminister! Ich frage die Staatsregierung: Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage der DB AG, den Würzburger Hauptbahnhof, der nach Tests der schlechteste Großstadtbahnhof sein soll, nur dann kundenfreundlich und barrierefrei auszubauen, wenn als Vorleistung von der Stadt ein Einzelhandels-Großobjekt, die WürzburgArcaden, genehmigt wird, teilt die Staatsregierung die öffentliche Argumentation, nach der ein kundenfreundliches Nahverkehrsangebot am Würzburger Bahnhof nur nach vorheriger Genehmigung dieser Würzburg-Arcaden möglich sein soll, und welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die von der Region schon lange geforderten Verbesserungen betreffend Bahnhofsqualität und Nahverkehrsverknüpfung am Würzburger Hauptbahnhof auch ohne die Würzburg-Arcaden zu erreichen?
Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Kollege König hat die bisherige
Situation und die geplante Lösung der Problematik im Zusammenhang mit der per E-Mail übermittelten Eingaben ausreichend, detailliert und richtig beschrieben. Ich brauche das nicht zu wiederholen.
Die neue Übermittlungsform ergänzt die weiter bestehende Möglichkeit der schriftlichen Einreichung um eine Variante, die der modernen Informationsgesellschaft Rechnung trägt. Die SPD-Fraktion stimmt deshalb diesem Gesetzentwurf, wie schon im federführenden Ausschuss und den mitberatenden Ausschüssen, zu. Wir werden damit als eines der ersten Bundesländer die Praxis des Bundestages übernehmen, der die Möglichkeit der Übermittlung von Petitionen als E-Mail seit dem September des vergangenen Jahres anbietet und überwiegend positive Erfahrungen gemacht hat. Wir begrüßen ausdrücklich, dass im Zuge dieser Diskussion das Petitionsrecht auf der Landtags-Homepage besser platziert und so die Benutzerfreundlichkeit ab dem kommenden Monat spürbar verbessert wird.
Das Präsidium, Frau Präsidentin, hat bei der Vorstellung des Petitionsberichts vor wenigen Wochen auf die Bedeutung des Petitionsrechtes hingewiesen, dies gewürdigt und darauf verwiesen, dass das Recht oft die einzige Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger ist, mit dem Parlament und den Ausschüssen unmittelbar in Verbindung zu treten. Alles, was dies erleichtert, was die Benutzer- und Bürgerfreundlichkeit erhöht, wird unsere Zustimmung fi nden.
Aber, meine Kolleginnen und Kollegen, allerdings bitte ich, eindeutig zwischen Bürgerfreundlichkeit in Bezug auf das Handling und der Bürgerfreundlichkeit in der Sache zu trennen.
Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der CSU-Fraktion, wir werden Ihnen nicht gestatten, die heute zu beschließende Änderung des Gesetzes als Beweis für die schier grenzenlose Bürgerfreundlichkeit der CSU in Bayern umzudeuten.
Für die Bürgerinnen und Bürger wäre es nämlich sehr viel wichtiger, wenn ihnen der Bayerische Landtag in der Sache mehr entgegenkommen würde. Ich bin mir sicher, dass eine Vielzahl von Petenten auf diese neue Möglichkeit verzichten und – ich sage das salopp – ihre Eingabe in Stein gemeißelt überbringen würden, wenn ihnen in der Sache geholfen würde.
Ich will mich nicht nur auf Ausländerfragen festlegen, für die wir dringend die seit langem geforderte Härtefallkommission bräuchten, um in den extremsten Fällen im Sinne der Menschlichkeit noch helfen zu können. Da, Kolle
ginnen und Kollegen, insbesondere der CSU-Fraktion, könnten sie wahre Bürgerfreundlichkeit praktizieren.
Oder auch bei der Schul- und Bildungspolitik: Heute musste eine Sondersitzung des Bildungsausschusses stattfi nden, um vor der Sommerpause eine Reihe von Petitionen zu behandeln. Das waren beispielsweise Eingaben, in denen sich Eltern für den Erhalt der Grund- und Hauptschulen oder gegen die Einrichtung von so genannten Kombi-Klassen aussprechen. Dabei geht es um „Kombi-Klassen“, die nicht eingerichtet werden, um den Erhalt von wohnortnahen Schulen mit kleinen Klassen sicherzustellen, in denen die individuelle Förderung möglich ist, sondern es geht um „Kombi-Klassen“ in verdichteten Räumen, mit hohen Schülerzahlen, wo es ausschließlich um die Einsparung von Lehrpersonal geht.
Gestern und heute haben Sie den Eltern die Verantwortung für den Schulerfolg ihrer Kinder zugeschoben. Heute lassen Sie sie im Regen stehen. In solchen Fällen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, könnten Sie wirkliche Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit beweisen, wenn Sie dem berechtigten Bürgerwunsch entsprechen würden. Heute hätten Sie die Möglichkeit und die Chance gehabt. Beweise sind Sie leider schuldig geblieben.
Meine Redezeit geht zu Ende. Fünf Minuten sind kurz.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis, dass ich mit aktuellen Beispielen die Gewichtung von Handling und inhaltlichen Entscheidungen relativieren musste. Dem Gesetzentwurf stimmen wir, wie eingangs schon gesagt, zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Staatssekretär! Ich frage die Bayerische Staatsregierung: In welcher Form wird die Staatsregierung auf den argumentativ überzeugenden Protest gegen die räumliche Teilung des Friedrich-Koenig-Gymnasiums in Würzburg eingehen, besteht seitens der Staatsregierung die Bereitschaft, mit der Stadt Würzburg ein neues Konzept für die schulische Nutzung des städtischen Mozart-SchönbornGymnasiums auszuarbeiten, und welche alternativen Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um die Stadt Würzburg in vergleichbarem Umfang wie beim abgelehnten Teilungskonzept von Lehrpersonalkosten zu entlasten?
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Würzburg aus dem gymnasialen Bereich wie auch – das merke ich an – aus anderen Bereichen zurückzieht und die Eingangsklassen reduziert. Worauf führen Sie das zurück?
Mit welchem Argument begründet dann die Staatsregierung, dass seit, glaube ich, über 30 Jahren eine Verstaatlichung dieser Schulen von der Staatsregierung verhindert wird?
Herr Staatssekretär, Sie wissen, dass wir in diesem Rahmen die Thematik nicht diskutieren können. Aber Sie wissen auch, dass die Argumentation, die Sie gerade gebracht haben, nicht stimmt, weil die Stadt Würzburg diese Anträge nicht in jüngster Zeit gestellt hat, sondern schon vor über 30 Jahren.
Sie haben darauf hingewiesen, dass die Situation am Friedrich-Koenig-Gymnasium erst durch die Reduzierung der Eingangsklassen beim städtischen Gymnasium entstanden ist. Wäre es auf dieser Grundlage nicht im Sinne einer zukunftsfesten Lösung sinnvoller, wenn der Freistaat Bayern eine staatliche Schule am Standort des Mozart-Schönborn-Gymnasiums mit den stark nachgefragten Zweigen Wirtschaftswissenschaften und Naturwissenschaften einrichten würde?
Herr Präsident, Herr Staatssekretär, ich frage die Bayerische Staatsregierung: Wie beurteilt die Staatsregierung die von der „Bürgerinitiative für eine bessere und kostengünstigere Ortsumgehung für Wollbach“ – das liegt in der Rhön – vorgelegte Alternativplanung im Vergleich zum bisherigen 30 Jahre alten Planungskonzept, welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um die von der Bürgerinitiative gewünschte Alternative zu realisieren, und ist die Staatsregierung bereit, diese Voraussetzungen zu schaffen?
Herr Staatssekretär, halten Sie es trotzdem für möglich, dass mit dieser Bürgerinitiative ein Fachgespräch geführt wird, um die Argumente auszutauschen und Verständnis zu wecken, um so vielleicht zu einer gemeinsamen, optimierten Lösung zu kommen?
Noch einmal zur Konkretisierung: Also außerhalb dieses Planfeststellungsverfahrens halten Sie ein Gespräch nicht für erforderlich oder für angebracht?
Welche Auswirkungen hat das BAG-Urteil vom Januar 2006, nach dem 48 Wochenstunden als Obergrenze für alle Arbeitnehmer gelten und Übergangsregelungen für Alttarifverträge nicht greifen, auf die Bediensteten des Freistaates Bayern, insbesondere auf die Schichtpläne der Krankenhausärzte an den Unikliniken mit Bereitschaftsdienst? Wie wirkt sich dieses klarstellende Urteil auf die jeweiligen Stellenpläne aus und wie stellt die Staatsregierung die Einhaltung dieser Obergrenzen sicher?
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass 48 Wochenstunden im Mittel teilweise nur erreicht werden, weil Überstunden bzw. Mehrarbeit nicht erfasst bzw. nicht aufgeschrieben werden dürfen, und was tut die Staatsregierung dagegen?
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, will die Staatsregierung aufgrund des klarstellenden Urteils zunächst nicht tätig werden sondern abwarten, bis letztendlich möglicherweise die Übergangsfrist bis Ende 2006 vorbei ist, und frage Sie deshalb, ob Sie Auswirkungen auf den Beamtenbereich sehen, die unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eventuell gegeben wären?
Herr Staatssekretär, sieht die Staatsregierung unter dem Gesichtspunkt, dass sich im Laufe des Jahres doch Änderungen ergeben könnten, Handlungsbedarf, bzw. wird sie Konsequenzen im Hinblick auf den Nachtragshaushalt ziehen?
Herr Staatssekretär, im Moment wird in Würzburg ein erfolgreiches und gut ausgestattetes, bestens funktionierendes Schulzentrum zerschlagen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Bayerische Staatsregierung: Ist die Staatsregierung im Hinblick auf die nun auch von der CSU geforderte Verstaatlichung kommunaler Schulen bereit, die Personalkosten – ich verstehe darunter natürlich auch die Verstaatlichung – für das städtische Berufsbildungszentrum für Hauswirtschaft und Sozialwesen in Würzburg zu übernehmen, um damit drohende Defizite im Ausbildungsangebot, um Schüler– und Perso
naltourismus und um unsinnige Neuinvestitionen zu vermeiden und könnte dies im Rahmen der geplanten Haushaltsansätze geschehen beziehungsweise welche Änderungen dieser Ansätze wären erforderlich?
Herr Staatssekretär, ich weiß natürlich, dass dieses Zentrum aus mehreren Schulen besteht. Ich frage Sie nun: Wie beurteilen Sie die Aussage einer sachkundigen Teilnehmerin an einer CSU-Veranstaltung speziell zu diesem Schulzentrum, die sagte, die CSU höhle mit solchen Entscheidungen Bayern aus? Es gäbe – so die Teilnehmerin weiter – keinen Grund für die Verlagerung der Schüler in die Landkreise. Das Schulhaus sei gut modernisiert. Die zu tragenden Fahrtkosten bedeuteten für die meisten Schüler das Aus. Die Teilnehmerin weist darauf hin, dass in Marktheidenfeld und Ochsenfurt die Klassen auf diese Weise mit Sicherheit nicht voll würden.
Nachdem Sie die Aussage nicht beurteilen können, hilft Ihnen vielleicht ein Bericht der Zeitung. Ich zitiere nur einen Satz: „Dr. Eykmann stimmt ihr ohne Einschränkung zu.“
Ich will aber noch eine Frage an Sie stellen. Die Stadt Würzburg erwägt in Anbetracht der Situation, die ich Ihnen gerade geschildert habe, einen runden Tisch einzuberufen, um vielleicht dieses Berufsschulzentrum noch zu retten. Ist die Staatsregierung bereit, an diesem runden Tisch mitzuwirken?
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass Kommunen in der letzten Zeit verstärkt auf Sie zugekommen sind. Ist dem Ministerium bekannt und berücksichtigen Sie das auch, dass die Stadt Würzburg bereits 1975 Verstaatlichungsanträge für Berufsschulen gestellt hat?
Herr Präsident, Herr Staatssekretär, ich frage die Bayerische Staatsregierung: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um die von Nahverkehrsnutzern und der Gemeinde Rottendorf im Landkreis Würzburg gewünschte Verlängerung der Bahnsteigunterführung in Richtung Gewerbegebiet Rottendorf zu verwirklichen, welche öffentliche Förderung wäre möglich, und welche Voraussetzungen sind von der Gemeinde zu schaffen, um eine öffentliche Förderung zu erhalten?
Herr Staatssekretär, nachdem es sich hier um die Verlängerung einer bestehenden Bahnsteigunterführung und überwiegend nicht um Fernverkehre, sondern um Nahverkehre handelt, frage ich, ob es der Staatsregierung denn möglich wäre, der Gemeinde aus dem Bereich der Mittel zur Förderung des Nahverkehrs zu helfen?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Petition, die wir heute zu entscheiden haben, geht es um eine junge Frau, eine afrikanische Frau aus Eritrea. Sie flüchtete erstmals 1990 während des Unabhängigkeitskrieges aus Eritrea, um dem Wehrdienst und dem Kriegseinsatz dort zu entgehen. Sie lebte dann ca. zehn Jahre in Libyen bei einer Familie als Hausangestellte. Diese Familie verließ 2001
Libyen mit dem Ziel Schweiz. Wieder allein, versuchte sie in ihre Heimat, nach Eritrea zurückzukehren. Dort erhielt sie keine Arbeitserlaubnis mit der Begründung, sie hätte erst den Wehrdienst abzuleisten.
Aus Angst vor diesem Wehrdienst, vor dem sie schon einmal geflüchtet war, flüchtete sie abermals.
Um dies verstehen zu können, muss man die Berichte von Amnesty International kennen. Fakt ist demnach, dass ehemals ins Ausland geflohene Rückkehrer vor ein Militärgericht gestellt werden. Die Verhandlungen seien nicht öffentlich, heißt es; es würden langjährige Haftstrafen ausgesprochen. Vor allem Frauen würden sexuell missbraucht. Die Häftlinge würden teilweise in unterirdischen Gefängnissen wie Tiere gehalten, bestialisch gefoltert, und in vielen Fällen auch ermordet. Eritrea als Staat erlaubt noch nicht einmal dem Internationalen Roten Kreuz den Kontakt zu diesen Häftlingen.
So kam Frau Hayat Ahmed Mahmud auf dem Luftweg am 28.08.2001 nach Deutschland und wollte in die Schweiz weiterreisen, um dort die ehemaligen Arbeitgeber zu suchen. Dabei wurde an der Grenze festgestellt, dass ihr Visum verfälscht war und sie wurde an der Weiterreise gehindert. Während ihres Aufenthalts in Deutschland hat sie sich einer im Exil gegründeten Oppositionsgruppe angeschlossen, deren Mitglieder in Eritrea ebenfalls verfolgt werden. Dort werden grundsätzlich keine Oppositionsparteien zugelassen. Ihr Asylantrag in Deutschland wurde abgelehnt. Sie verweigerte die freiwillige Ausreise. Anfang April 2004 wurde Abschiebehaft angeordnet.
Abschiebeversuche scheiterten an ihrem Widerstand. Am 21.05.2004 stellte ihre Anwältin einen Asylfolgeantrag. Am selben Tag wollte sie sich in der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg aus Angst vor der Abschiebung das Leben nehmen. „Lieber sterbe ich hier freiwillig als in Eritrea nach Haft und Folter.“, sagte sie dort dem Anstaltsgeistlichen. Am 02. Juni dieses Jahres schrieb dieser, Pater Felix Kraus vom Kapuzinerkloster St. Elisabeth in Aschaffenburg, die heute hier zu behandelnde Petition an den Bayerischen Landtag. Er bittet uns eindringlich, dieser Frau in ihrer bedrohlichen Lage das Grundrecht auf Menschenwürde zu gewähren. Er verweist auf neue Erkenntnisse von Amnesty International und darauf, dass mittlerweile auch die UNHCR Abschiebungen nach Eritrea ablehnt. Umfangreiche Informationen hierzu sind allen Fraktionen zugegangen.
Pater Felix Kraus führt im Wesentlichen aus, dass wegen der Flucht vor dem Wehrdienst, der Zugehörigkeit zur exilpolitischen Organisation ELF und dem Asylgesuch in Deutschland mittlerweile eine dreifache Gefährdung für die Frau bestehe. Wörtlich schreibt er: „Ihr droht nun Willkür, Folter und sexuelle Gewalt.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kennen die rechtliche Konstellation. Die Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebehindernisse ist ausschließlich die Aufgabe von Bundesbehörden. Genau deshalb beantrage ich hiermit für die SPD-Fraktion: Erstens. Berücksichtigung der Petition hinsichtlich einer zumindest befristeten Aufenthaltsduldung, bis die Sachlage aktuell bewertet ist. Wir bean
tragen also eine Aussetzung der Abschiebung und die fachärztliche Beurteilung der Suizidalität. Zweitens. Wir beantragen die sofortige Überweisung der Petition an den Deutschen Bundestag. Nur dieser ist für die zielstaatsbezogenen Fragen, die hier zu bewerten sind, zuständig. Ich bitte insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der CSU um ihre Zustimmung. Pater Felix Kraus schreibt hierzu: „Gott vergelte Ihnen alle guten Entscheidungen.“ – Ich beantrage namentliche Abstimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Als Berichterstatter erlaube ich mir, noch einmal zum Rednerpult zu gehen. Herr Kollege Dr. Beckstein, insbesondere Ihre Ausführungen haben die Kolleginnen und Kollegen der CSU dazu gebracht, zu dem ehemaligen Beschluss zu stehen. Herr Kollege König hat darauf hingewiesen, dass bei den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Beckstein nachdenkliche Mienen bei der SPD und bei den GRÜNEN zu sehen waren. Herr Kollege König, ich habe auch auf der Seite der CSU-Fraktion im Petitionsausschuss nachdenkliche Mienen gesehen.
Herr Dr. Beckstein, die Argumentation, im Fall von Eritrea bestünde kein Abschiebestopp und deshalb liege die Verantwortung in dieser Sache beim Bund, ist nicht stichhaltig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich einmal einen Eritreer vor, der seinen Wehrdienst geleistet und ansonsten keinen Grund hat, nach Deutschland zu kommen. Dieser Eritreer hätte keinen Asylgrund und würde nach Eritrea zurückgeführt. Warum soll Bundesaußenminister Fischer oder wer auch immer für solche Leute einen allgemeinen Abschiebestopp aussprechen?
Herr Staatsminister Dr. Beckstein, der Zusammenhang, den Sie im vorliegenden Fall, über den wir hier zu entscheiden haben, hergestellt haben, ist daher nicht richtig.
In diesem Einzelfall, den wir hier vorliegen haben, gibt es mit der Flucht vor dem Wehrdienst, mit der Zugehörigkeit einer in Eritrea grundsätzlich verbotenen Oppositionsgruppe und dem Stellen eines Asylantrags im Ausland drei Gründe, die von Amnesty International und von der UNHCR als Hindernisgründe anerkannt sind. Bezüglich der Wehrpflicht haben Sie darauf hingewiesen, die Dame
hätte keinen Einberufungsbescheid erhalten. Frau Kollegin Scharfenberg hat bereits darauf hingewiesen, dass es in Eritrea keinen Einberufungsbescheid gibt. Die Dame konnte auch bei den allgemeinen Einschreibungsaktionen nicht erfasst werden, weil sie in den letzten zehn Jahren nur einen Monat in Eritrea war.
Möglicherweise haben Sie mir bei der Einführung nicht richtig zugehört. Nachdem sie in Eritrea keine Aufenthalts- bzw. keine Arbeitserlaubnis mit dem Hinweis erhalten hat, sie müsse zuerst ihren Wehrdienst leisten, ist sie sofort wieder ausgereist. Sie hatte Angst davor, dass sie den Wehrdienst leisten muss und dass dabei herauskommt, dass sie vor dem Wehrdienst geflohen ist. Somit sticht auch Ihr zweites Argument bezüglich des Wehrdienstes und des Einberufungsbescheides nicht.
Meine Kolleginnen und Kollegen, nutzen wir doch den vorliegenden Fall, um zu prüfen, ob sich der Bundestag tatsächlich mit Einzelfällen nicht befasst. Wir haben auch mit dem Bundesamt telefoniert und Signale erhalten, dass aufgrund der bestehenden neuen Situation dieser Einzelfall noch einmal geprüft wird, da ein allgemeiner Abschiebestopp in dieser Angelegenheit nicht angesagt wäre.
Nun zur Suizidalität: Sie sagen, diese Suizidalität sei von der Anstaltsärztin vor wenigen Tagen verneint worden. Gleichzeitig hat der Anstaltsleiter, also der Vorgesetzte dieser Anstaltsärztin, dem Pater den Zutritt zu dieser Frau in Bamberg nicht genehmigt, bzw. nur unter der Auflage, dass er sich vorher mit ihm abstimme. Dies wurde mit der drohenden Suizidalität begründet.
Ein Facharzt für Psychiatrie hat im Mai dieses Jahres in Aschaffenburg, nachdem er diese Frau untersucht hat, festgestellt, dass eine akute Suizidgefahr besteht. Meine Kolleginnen und Kollegen, es ist also nicht so, dass es unzweifelhaft wäre, dass diese Suizidalität nicht gegeben ist. Im Gegenteil. Deshalb bitte ich noch einmal, die Abschiebebemühungen auszusetzen und dieser Frau eine befristete Duldung zu erteilen. Die Petition sollte an den Bundestag überwiesen und dort unter den genannten Gesichtspunkten noch einmal geprüft werden.
Herr Kollege König, natürlich werden wir noch einmal tätig werden und diesen Fall nach Berlin schicken. In der Zwischenzeit müsste jedoch zumindest sichergestellt werden, dass die Frau nicht zwangsweise abgeschoben wird. Darum geht es hier und heute. Deshalb bitte ich Sie nochmals um Zustimmung zu meinem Antrag.
Herr Präsident, Herr Staatssekre tär! Ich frage die Bayerische Staatsregierung: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um im Bereich der staatlichen Einrichtungen und Beteiligungen mehr Ausbildungsplätze als bisher anbieten zu können; besteht Bereitschaft, die dort vorhandenen Ausbildungskapazitä ten im Interesse der jungen Menschen besser auszu schöpfen, und was spricht beispielsweise dagegen, bei der Bereitschaftspolizei in Würzburg auch außerhalb der Kfz-Werkstätten handwerkliche Ausbildungsplätze einzu richten, nachdem dort auch in den Bereichen Küche, Garten, Elektro, Sanitär/Heizung usw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildereignung be schäftigt sind?
Herr Staatssekretär, gehe ich rich tig in der Annahme, dass damit die Staatsregierung ihrem eigenen Appell, den sie an die Wirtschaft gerichtet hat, nämlich auch über Bedarf auszubilden, um jungen Men schen eine Ausbildung zu ermöglichen, selbst nicht folgt?
Herr Staatssekretär, können Be hördenleiter selbst über zusätzliche Ausbildungsplätze verfügen, oder ist die Staatsregierung bzw. sind die Minis terien dafür zuständig?
Herr Staatssekretär, gelten die ge machten Ausführungen auch für Praktikumsstellen, bzw. welche Unterschiede in der Vorgehensweise bestehen bei Praktikumsstellen?
Herr Staatsminister, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Fachhochschule Aschaffenburg, die das ihr von der Staatsregierung vorgegebene und zugestandene Ausbauziel noch nicht erreicht hat, die Studiengänge Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen in dem bisher vorgesehenen Zeitrahmen ausbauen kann und damit den Studenten gewährleistet wird, dass sie das in den vergangenen Jahren an der Fachhochschule aufgenommene Studium erfolgreich beenden können?
Herr Staatsminister, in wel chen Höhen und Zeiträumen sind von der Staatsregierung Mittelkürzungen für die Klinikbau vorhaben der bayerischen Universitäten geplant? Welche Anteile entfallen hiervon auf die Uni
Würzburg, und wie werden sich nach Meinung der Staatsregierung diese finanziellen Kürzungen auf die Bauvorhaben selbst und den Versorgungsauftrag der Unikliniken, insbesondere in Würzburg, konkret auswirken?
Können Sie, nachdem zwar noch keine Einzelheiten genannt werden können, trotzdem noch eine Ausführung machen, wie sich die Kürzungsvorgabe der Staatsregierung unter dem Stichwort „Beton statt Köpfe“ auf den laufenden Unterhalt und auf die Sanierungsvorhaben bzw. auch auf Energieeinsparmaßnahmen auswirken werden?
Herr Staatsminister, vielleicht haben wir uns falsch verstanden. Erst einmal eine Richtigstellung: Ich hatte Ihre Aussage so verstanden, dass eingespart werden soll bei „Beton statt Köpfen“. Staatsminister Dr. Thomas Goppel ( W i s s e n- schaftsministerium): Mir sind die Köpfe wichtig.
Sie haben jetzt gesagt „Köpfe statt Beton“. So war es gemeint. Ich glaube, wir sprechen vom Gleichen.
Weitere Zusatzfrage: Ist es aus Ihrer Sicht sichergestellt, dass wir Ende April/Anfang Mai spätestens Sicherheit haben, wie die begonnenen Bauvorhaben bzw. die in der Endphase der Planung befindlichen Bauvorhaben dauerhaft finanziell abgesichert werden können? Ist also die Finanzierbarkeit dieser Maßnahmen für die nächsten Jahre bis zu diesem Zeitpunkt geklärt und gesichert?