Protokoll der Sitzung vom 16.02.2006

Darüber hinaus soll die Staatsregierung mitteilen, ob sie der Einrichtung einer Härtefallkommission näher treten will oder nicht und, wenn ja, in welcher Form. Das ist ein faires Angebot. Darüber sollten wir uns nicht streiten. Da braucht auch ein Ingolstädter einem Hofer, dessen letzter Zug um 18.46 Uhr nach Kronach fährt, nicht vorzuwerfen, dass er diesen Zug erreichen muss. Herr Kollege Werner, so etwas ist völlig neben der Sache. Sie können im Stundentakt nach Ingolstadt fahren. Deshalb sollten Sie einem Hofer, der ausnahmsweise einmal den letzten Zug erreichen muss, keine Vorhaltungen machen. Sie sollten sich vielmehr einmal überlegen, ob uns so etwas weiterbringt und zielführend ist.

Die Lage ist so, wie sie bisher gewesen ist: Wir denken weiter darüber nach, ob wir eine Härtefallkommission einrichten wollen oder nicht.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Wir werden die GRÜNEN, einschließlich Frau Scharfenberg, rechtzeitig über das Ergebnis dieser Überlegungen in Kenntnis setzen. Frau Kollegin Scharfenberg, insgesamt können Sie davon ausgehen, dass die politisch erfolgreichste Aktionsgemeinschaft weit und breit, nämlich die der CSU und der Bayerischen Staatsregierung, wahrscheinlich auch in diesem Fall eine Aktionsgemeinschaft bleiben wird.

(Beifall bei der CSU)

Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Dr. Beckstein ums Wort gebeten.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen zunächst eindeutig feststellen, dass das Zuwanderungsgesetz für jedes Land die Möglichkeit der Einrichtung einer Härtefallkommission geschaffen hat, aber keine Verpfl ichtung hierzu. Für die Insider ist es kein Geheimnis, dass die Möglichkeit der Einrichtung einer Härtefallkommission insbesondere zwischen dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily und mir auf den Weg gebracht worden ist.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Na bravo!)

Ich selber habe anlässlich eines Presseinterviews die Schaffung eines Kirchenkontingentes angeregt, da zum Beispiel Sportvereine oder die Wirtschaft die Möglichkeit haben, Aufenthaltserlaubnisse für Ausländer zu beantragen. Auch die Kirchen sollten diese Möglichkeit erhalten, unter der Voraussetzung, dass sie die sich daraus ergebenden fi nanziellen und sonstigen Lasten tragen. Das ist damals von den Kirchen abgelehnt worden, weil sie sich nicht in ein Obligo begeben wollten.

In der weiteren Diskussion wurde dann angeregt, dass wir die Möglichkeit zur Einrichtung einer Härtefallkommission schaffen sollten. Allerdings waren sich alle Beteiligten darüber im Klaren, dass unter keinen Umständen ein neuer Rechtsweg eröffnet werden sollte. Die Verfahren dauern ohnehin zu lange. In Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz ist geregelt, dass jeder Akt der öffentlichen Gewalt vom Gericht überprüft werden kann. Insofern ist dies ein sehr schmaler Grat. Die Folge ist, dass in das Zuwanderungsgesetz eine Regelung aufgenommen wurde, dass die Regelung über die Härtefallkommission nach fünf Jahren wieder außer Kraft tritt.

Zwischen Otto Schily, der SPD und uns hat es eine Nebenabrede gegeben, dass diese Möglichkeit per Gesetz wieder abgeschafft wird, wenn daraus ein gerichtliches Verfahren entsteht. Daraus wird schon ersichtlich, dass dieses Thema relativ schwierig ist. Das Thema wird noch schwieriger, wenn es um die Frage des Verhältnisses des Petitionsausschusses zur Härtefallkommission geht. Die meisten Fälle, die hier angesprochen werden, würden nicht von einer Härtefallkommission behandelt.

Frau Kollegin Scharfenberg, Sie haben typische Fälle angesprochen, für die eine Härtefallkommission niemals zuständig wäre. Im Fall des Chinesen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt, dass er nicht verfolgt wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat – gestützt auf die Erkenntnisse des damaligen

Außenministers Fischer – festgestellt, dass es in diesem Fall keinerlei Bedenken gegen eine Abschiebung gebe. Präsident Schmid, den Sie alle kennen, weil er in diesem Landtag Fraktionsvorsitzender war – hat erklärt, dass die Abschiebung ohne humanitäre Probleme durchgeführt werden könnte. Dies wurde von den Gerichten bestätigt. Und jetzt soll der Bayerische Landtag sagen: Die zuständigen Stellen machen alle Quatsch. Wir wissen besser, wie es in China ist.

Dafür ist die Härtefallkommission nie zuständig.

(Beifall bei der CSU)

Zu den anderen Fällen, zu den Altfällen: Wer seit zwölf Jahren Bürgerkriegsfl üchtling ist, wäre längst unter die Übergangsregelungen oder die Altfallregelungen gefallen, die wir auf der Innenministerkonferenz jeweils für die Bosnier, für die Kosovaren oder für die sonstigen Bürgerkriegsfl üchtlinge vereinbart haben. Übrigens haben wir auch für Afghanistan Altfallregelungen geschaffen. Wir haben festgelegt, dass derjenige, der unter diese Regelung fällt, der integriert ist und der seit vielen Jahren hier ist, auch berechtigt ist hier zu bleiben und eine Aufenthaltsbefugnis bekommt. Die anderen müssen das Land verlassen.

Wenn jemand, der nicht unter die Altfallregelung fällt, seiner Passpfl icht nicht nachkommt und durch alle möglichen Tricks seinen Aufenthalt verlängert, wenn er dann auch noch erklärt, er komme aus einem ganz anderen Land – nicht aus Bosnien, sondern aus Serbien, oder auch aus einem afrikanischen Land – und wenn er schlichtweg nicht daran mitwirkt, einen Pass zu bekommen, ist die Härtefallkommission ganz bestimmt nicht der richtige Weg. Die Härtefallkommission kann nur für ganz außergewöhnliche Fälle zuständig sein. Solche Fälle gibt es. Dort, wo es Millionen von Menschen gibt, kann nicht jedes einzelne Schicksal bekannt sein. In aller Regel haben wir aber diese Fälle mit dem üblichen Verwaltungsrecht und dem kleinen Einmaleins der Juristen, manchmal auch mit dem großen Einmaleins dazu, lösen können. Einer, der das beherrscht, ist hier; es ist der zuständige Mitarbeiter meines Ministeriums, der auf der Fachebene die letzte Verantwortung für solche Entscheidungen trägt. Daher ist aus meiner Sicht eine dringliche Regelung nicht geboten.

Bei jeder Innenministerkonferenz haben wir uns über die Härtefallkommission unterhalten. Wir haben dazu höchst unterschiedliche Erfahrungen. Deswegen ist der Antrag der CSU richtig. Ich kann ihn nur unterstützen.

Aber auch über das Verhältnis zwischen Petitionsausschuss und Härtefallkommission muss diskutiert werden. Ich war in den zuständigen Arbeitskreisen und habe diese Frage sehr intensiv erörtert. Auch weitere Fragen müssen erörtert werden. Ich sehe nicht, dass hier eine besondere Eile notwendig wäre. Es wird allenfalls um wenige Einzelfälle und nicht um eine große Zahl von Fällen gehen. Bei einer großen Zahl von Fällen würde ich eine Härtefallkommission nie unterstützen. Sie muss auf außergewöhnliche Härtefälle beschränkt bleiben. Wir sehen, dass dies in einigen Bundesländern nicht klappt. Dort werden Altfallregelungen, die nicht vereinbart wurden, über die Härtefallkommission geschaffen. In diesen Fällen hat das Land auf eine Dauer von fünf Jahren – auch beim Wegzug des

Betroffenen – die Kosten zu übernehmen. Dafür bedarf es weiterer Regelungen. Ich sehe keine besondere Eile.

Wir werden allerdings auch – so ist es mit dem Arbeitskreis verabredet – Gespräche mit den Organisationen führen. Im Wesentlichen sind es die Kirchen und die kommunalen Spitzenverbände. Wir werden auch über die Frage nach deren Kostenbeteiligung reden. Sie hören richtig, wir werden auch über die Frage nach deren Kostenbeteiligung reden. Wer Humanität fordert, selber aber dafür nicht mitzahlen will, hat nicht allzu viel Unterstützung verdient, zumal der größte Arbeitgeber in Deutschland die Kirchen sind. Sie haben die Möglichkeit, in einem Härtefall dafür zu sorgen, dass die Betroffenen in ihrem eigenen Bereich beispielsweise in Pfl egeheimen, Altenheimen oder auch im kirchlichen Dienst verwendet werden, um dadurch die Kosten für die Allgemeinheit drastisch zu senken.

(Christine Kamm (GRÜNE): Was ist das für eine Sprache?)

Das gilt auch für die kommunalen Spitzenverbände. Wenn wir die Ergebnisse haben, werde ich wieder in den Arbeitskreis gehen. Wir werden dort dann fruchtbare Diskussionen führen. Ich schaue einige an, mit denen ich hier besonders gerne und intensiv diskutiere. Dann wird die CSU-Fraktion entscheiden und sich eine Meinung bilden. Anschließend wird die Staatsregierung entscheiden. Ich versichere Ihnen, wenn der Innenminister entschieden hat, ist es immer richtig entschieden.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Anträge werden dazu wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/4761 – das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/4770, das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/4773. Das ist der Antrag der CSU-Fraktion. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Christine Stahl (GRÜNE): Und wann kommt er auf Wiedervorlage?)

Ich rufe auf

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Joachim Herrmann, Thomas Kreuzer, Dr. Jakob Kreidl und anderer und Fraktion (CSU) Keine Verlagerung des BND nach Berlin (Drs. 15/4762)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache und darf für die CSU-Fraktion Herrn Kollegen Kreuzer das Wort erteilen.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Wart ihr bei den Koalitionsverhandlungen nicht dabei? – Alexander König (CSU): Der BND kommt jetzt nach Hof!)

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir greifen heute ein Thema wieder auf, über das bereits in der letzten Wahlperiode in diesem Haus debattiert worden ist.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Leierkasten!)

Wir gehen davon aus, dass es jetzt nun die letzte Möglichkeit ist, eine Entscheidung zu korrigieren.

Das Sicherheitskabinett des Bundes unter der rot-grünen Bundesregierung hat am 10. April 2003 beschlossen, den Dienstsitz des Bundesnachrichtendienstes von Pullach nach Berlin zu verlegen. Wir halten diese Entscheidung für eine Fehlentscheidung. Wir haben dies direkt im Anschluss an diese Entscheidung betont und auch Aktivitäten sowohl im Plenum des Landtags als auch vor Ort dagegen entwickelt. Ich erinnere daran, dass der Kollege Haedke Gespräche mit dem Personalrat des BND geführt hat. Denn wir konnten und können diese Entscheidung nicht mittragen.

Die Entscheidung hat schon zu Beginn daran gekrankt, dass keine auch nur annähernd zutreffenden Kostenschätzungen vorgelegen haben. In Berlin ist man sogar davon ausgegangen, dass diese Schätzungen erst erarbeitet werden, wie eine Antwort der Bundesregierung vom 29. März 2004 ergab. Kostenschätzungen sind also erst nach der Entscheidung erarbeitet worden. Das ist eine schwache, ungenügende Entscheidungsgrundlage gewesen.

Wir lehnen die Entscheidung über den Umzug hauptsächlich aus zwei Gründen ab.

Erstens glauben wir, dass der Umzug fi nanzpolitisch nicht darstellbar ist. Inzwischen gibt es Berechnungen, die von einer Summe von 1,5 Milliarden Euro ausgehen. Wenn wir ehrlich sind, werden wir auf einen Betrag von rund 2 Milliarden Euro kommen, bis die Angelegenheit zu Ende ist. Ich erinnere nur an das Berlin/Bonn-Gesetz für Beamte. Inzwischen steht auch fest, dass diese Kosten keineswegs durch den Verkauf des Grundstücks in Pullach aufgefangen werden können. Die Kostenschätzungen gehen von ca. 30 Millionen aus, die beim Verkauf des Grundstücks erlöst werden können. Wir haben es mit immensen Kosten zu tun. Ich möchte jetzt nicht die Vergangenheit bemühen in der Frage, wer an der Haushaltslage in Berlin schuld ist. Jedem ist aber klar, dass die Haushaltslage in Berlin desaströs ist. Die große Koalition ist sich darüber einig, dass ein Konsolidierungsbedarf von 35 Milliarden Euro im Bundeshaushalt vorliegt. Zu solchen Zeiten kann man nicht zwei 2 Milliarden Euro in den Sand setzen, um

eine Einrichtung zu verlegen, ohne dass dadurch ein positiver Effekt in der Sache entsteht.

(Margarete Bause (GRÜNE): Sagen Sie das doch Ihrer Bundeskanzlerin!)

Der erste Ablehnungsgrund sind also die Kosten.

Zweiter Ablehnungsgrund: Wir gehen davon aus, dass die sicherheitspolitischen Aspekte dieses Umzugs negativ zu Buche schlagen werden. Zunächst zu der Begründung, die immer wieder angeführt wird, der Dienst müsse insgesamt bei der Regierung angesiedelt, dort angegliedert sein. Natürlich gibt es Teile des Dienstes, die eng mit der Regierung zusammenarbeiten und bei den Ministerien beratend tätig werden. Wir müssen aber sehen, die 1200 regierungsrelevanten Mitarbeiter des BND arbeiten bereits heute in Berlin. Der BND hat schon jetzt in Berlin 1200 Mitarbeiter, die mit den Regierungsstellen kommunizieren. Es geht um die restlichen 3900 Mitarbeiter, die nicht bis hin zur Sachbearbeiterebene in Berlin gebraucht werden; die Kommunikation ist bereits heute gewährleistet.

Vielmehr müssen wir uns beim Umzug mehrere sicherheitsrelevante Probleme und Nachteile vergegenwärtigen. Der BND ist ein guter Dienst, der gute Arbeit leistet. Der Standort Pullach ist voll funktionsfähig, und dort ist diese Arbeit sehr gut geleistet worden. Er ist wahrscheinlich heute nötiger denn je. Denken wir nur an die Erfahrungen mit dem islamischen Terrorismus, den neuen Bedrohungsformen. Wir müssen uns darauf verlegen, auch im Ausland möglichst viele Erkenntnisse zu sammeln und frühzeitig zu erkennen, um Bedrohungen im Inland abwenden zu können. Das ist die absolute Voraussetzung. Sie wird durch mehrere Faktoren geschwächt:

Erstens. Ein Umzug bringt Unruhe in diesen Dienst. Wenn 3900 Mitarbeiter umgesiedelt werden müssen, bleibt über einen längeren Zeitraum viel Energie und Arbeitsleistung auf der Strecke, die ansonsten anders verwendet werden könnten.

Zweitens. Beim Umzug besteht ganz klar die Gefahr der Aufdeckung von Mitarbeitern. Wir müssen bedenken, dass die Aufl ösung der kompletten konspirativen Infrastruktur und eine Neuanmeldung der Agenten in Berlin durchgeführt werden muss. Das ist hochgradig gefährlich, weil von ausländischen Diensten beobachtet wird, wer aus dem Raum Pullach nach Berlin zieht zu den entsprechenden Umsiedlungspunkten. Es ist nicht meine Erkenntnis, sondern das sagt der ehemalige Präsident des BND Dr. Hanning, bei der Bewertung dieses Umzugs: Es ist ein großes Risiko, wenn Identitäten, die aufgebaut worden sind, aufgegeben und in Berlin neu begründet werden müssen.

Es wird eine kurzzeitige Einschränkung der Sicherheit geben, und, meine Damen und Herren, wir haben zu gewärtigen, dass personelles Know-how verloren geht. Die Erfahrung zeigt, dass bei einem solchen Umzug nicht alle qualifi zierten Mitarbeiter mitgehen, sondern sich viele dafür entscheiden, ihren Lebensmittelpunkt hier zu behalten. Das sind oft die Qualifi ziertesten, weil genau diese in der Lage sind, in anderen Bereichen einen Arbeitsplatz zu fi nden. Diese gehen dem Bundesnachrichtendienst insgesamt verloren.

Diese Punkte müssen wir bedenken, wenn wir einen solchen Umzug planen.

(Zuruf der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Wir haben keine sicherheitsrelevanten Vorteile, sondern der Umzug wirft erheblich sicherheitsrelevante Probleme auf. Ich will ergänzend hinzufügen, dass auch die geplanten verteilten Standorte in Berlin, nämlich das ehemalige Stadion der Weltjugend an der Chausseestraße in Berlin-Mitte, in der Taubenstraße und in der Mohrenstraße alles andere als ideal erscheinen. Sie sind mitten in einer Großstadt gelegen und somit leicht einsehbar. Fachleute sagen ganz klar, dass die Zersplitterung einerseits und die Lage im Hauptstadtbereich andererseits mit ganz erheblichen Nachteilen bei der Arbeit verbunden sein wird.