Protokoll der Sitzung vom 07.03.2006

So hat Herr Stoiber an den Senator Bond aus Missouri geschrieben. Gleiches hat auch Erwin Huber geschrieben.

Aber irgendwann war dann der Druck zu groß, sodass man umgefallen ist. Plötzlich wurden die Zielformulierungen zur Teilfortschreibung beschlossen. Da gab es dann Änderungen bezüglich des Verfl echtungsbereichs, bezüglich der maximal möglichen Abschöpfungsquoten und auch bezüglich der Vorgaben „städtebaulich integrierte Lage und Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr“.

Und es ist gekommen, wie wir es vorausgesagt hatten. Ingolstadt ist selbstverständlich kein Einzelfall geblieben. Mit der Erhöhung der Kaufkraftabschöpfung im StadtUmland-Bereich kam es zu Beispielen wie Ikea Taufkirchen/Brunnthal. Die durften dann 506 % der Kaufkraft abschöpfen. So ist ein Großunternehmen nach dem anderen auf die grüne Wiese gekommen und hat die kleinen Läden kaputtgemacht. Das heißt, Sie haben die Zerstörung der Nahversorgung und die weitere Flächenversiegelung wissentlich in Kauf genommen; Sie haben in Kauf genommen, dass immer mehr Menschen mit dem Auto zum Einkaufen fahren müssen und dass gerade immer mehr ältere Leute keine Möglichkeit zum Einkaufen mehr haben.

Da muss man ganz klar sagen: Die doppelte Ministererlaubnis hat sich schon als stumpfes Schwert erwiesen; was Sie jetzt wieder in das LEP hineinformulieren, wird sich gleichfalls als stumpfes Schwert erweisen. Hier eine Ausnahme im grenznahen Bereich einziehen zu wollen, ist der gleiche Unfug wie die Ausnahmen in der Sonderfortschreibung 2002, weil es ganz einfach so sein wird: Es kommt die nächste Linie, dann kommt die dritte Linie, dann kommt die vierte Linie, und irgendwann haben wir dann ganz Bayern mit den Ausnahmen durchzogen, und wir haben eine Entwicklung, die wir nicht haben wollten.

Herr Kollege Bocklet, wenn Sie sagen: Ja, wir brauchen aber etwas, um gegenhalten zu können, wir haben Baden-Württemberg, wir haben Salzburg an der Grenze, entgegne ich: Genau umgekehrt ist es gewesen! Nehmen Sie den Fall FOC Wertheim an der Grenze zu Unterfranken. Die in Wertheim haben folgendermaßen argumentiert: Die in Bayern erlauben es ja auch!

(Zuruf des Abgeordneten Reinhold Bocklet (CSU))

Nein, nein, nein! – Die haben gesagt: Schaut euch mal die Bayern an! Das war in den entscheidenden Sitzungen die Begründung. Schaut euch mal die Sonderfortschreibung im bayerischen Landesentwicklungsprogramm an! – Genau so wie eine Kommune auf die andere verweist,

verweisen eben auch Länder aufeinander: Ja, wenn es die einen haben, dann machen wir es auch!

Also, das war kein gutes Argument, Herr Kollege Bocklet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zum zweiten Einzelthema, zu den Regionalfl ughäfen, zum nahen Nahluftverkehr.

(Franz Josef Pschierer (CSU): Bundesthema!)

Wunderbar, Herr Pschierer, ein gutes Thema. – Wie schon im Vorgängermodell, also im Landesentwicklungsprogramm von 2003, haben wir hier jede Menge Ausbauoptionen. Im Grunde genommen muss man sagen, das ist eine Optionsmaximiererei. Die Formulierungen, die hier stehen, richten sich massiv gegen die Bevölkerung, gegen die Gemeinden. Deswegen gibt es hier auch so viele Einwendungen. Zum großen Teil richten sie sich gegen Stellungnahmen der jeweiligen Planungsverbände und zu einem nicht unerheblichen Teil auch gegen die Betreiber. Das heißt, die Betreiber werden vor Ort angegriffen. Sie antworten: Ja, wir wollen das gar nicht, wir wollen gar nicht den Ausbau oder die Aufstufung haben, deren Möglichkeit hier im LEP festgeschrieben werden soll.

Von Kollegin Sonnenholzner sind diese tollen Begriffl ichkeiten schon angesprochen worden. Es beginnt schon mit dem Begriff „Schwerpunktlandeplatz“, wie wir ihn beispielsweise bei Jesenwang, bei Mühldorf und bei anderen Landeplätzen haben. Das ist ein Begriff, den es im engeren Luftverkehrsrecht überhaupt nicht gibt, weder im Luftverkehrsgesetz noch in der Luftverkehrsordnung oder der Luftverkehrszulassungsordnung.

(Zuruf von der CSU)

Trotzdem bringen Sie ihn, Herr Kollege Bocklet, oder Ihre Staatsregierung hinein.

Den „qualifi zierten Geschäftsreise-Flugverkehr“ gibt es gleich gar nicht. Nirgendwo gibt es ihn. Da können Sie in andere Entwicklungsprogramme hineinschauen oder wo auch immer – Sie werden diesen Begriff nicht fi nden.

Auf der anderen Seite, Herr Kollege Bocklet, werden Sie nicht sagen wollen, solche Begriffe hätte die Staatsregierung aus Jux und Tollerei hineinformuliert. Ja, warum haben Sie dann solche Begriffe hineinformuliert? – Wir nehmen schon an, Sie denken sich etwas dabei, das heißt, Sie wollen etwas andeuten, Sie wollen etwas ansteuern. Und dann sprechen Sie von rot-grüner Panikmache, Fantasien usw.

Wir sagen ganz klar: Der Erfi nder dieser Formulierungen hat sich dabei etwas gedacht, es wird etwas angesteuert. Deswegen setzen wir uns auch in der gebotenen Ernsthaftigkeit mit solchen Formulierungen auseinander. Kollege Magerl hat es schon angekündigt: Wir werden Sie mit einer ganzen Reihe von Einzelanträgen „beglücken“.

Minister Huber hat um die Zustimmung des Hauses zum Landesentwicklungsprogramm gebeten. Zurzeit ist dieses Programm, wie es im Entwurf vorgelegt ist, alles andere als zustimmungsfähig. Also fordern wir Sie auf, unseren Anträgen, zumindest in einem großen Teil, zu folgen, dann könnten wir über die Zustimmung reden. Bisher, muss man ganz klar sagen, ist dieses Werk alles andere als gelungen.

Ich möchte schließen, indem ich die Worte eines meiner Vorredner, Christian Magerls, übernehme, diese drei kurzen Sätze, wobei ich allerdings ein Wort streichen möchte, nämlich das Wort „vielleicht“ im letzen Satz. Dieses „vielleicht“ möchte ich dezidiert ausnehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (Drs. 15/4145) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache hierzu fi ndet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/4145 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 15/4862 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfi ehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den „1. April 2006“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung die Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Das ist die Abstimmungsform, an der sich alle beteiligen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Drs. 15/4597) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache fi ndet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/ 4597 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 15/4860. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfi ehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. So beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Ich bitte, Gegenstimmen auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Das Gesetz ist damit einstimmig so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Zweites Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Drs. 15/4401) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierfür eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Rotter.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf, den wir hier in Zweiter Lesung beraten und gewiss auch beschließen werden, wird die Nutzungsänderung ehemals land- und forstwirtschaftlicher Gebäude erleichtert. Ich erinnere daran, dass die Nutzungsänderung eines Gebäudes, das nicht mehr im Zusammenhang mit der land- oder forstwirtschaftlich betriebenen Tätigkeit steht und damit nicht im Rechtssinne einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient, ein sonstiges Vorhaben im Sinne von § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch darstellt.

Um die Weiternutzung dieses bisher land- oder forstwirtschaftlich genutzten Gebäudes im Außenbereich zu anderen Zwecken zu erleichtern, können der Nutzungsänderung eines bisher nach § 35 Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuches privilegierten Gebäudes bestimmte öffentliche Belange nicht entgegengehalten werden, wenn bestimmte Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sind. Es handelt sich um ganz strenge Voraussetzungen, die hierzu im Gesetz aufgeführt sind.

Eine dieser Voraussetzungen ist die Siebenjahresfrist, das heißt, dass die Aufgabe der bisherigen Nutzung nicht länger als sieben Jahre zurückliegen darf. Die Praxis hat es aber nun einmal nahezu bayernweit gezeigt, dass diese Siebenjahresfrist hin und wieder nicht ausreicht; denn diejenigen, die die Nutzung als Landwirtschaft aufgeben, leben zunächst noch dort, und erst die nachfolgende Generation strebt nach zehn oder zwölf oder mehr Jahren eine anderweitig sinnvolle Nutzung dieser Gebäude an, sei es eine Wohnnutzung oder auch die gewerbliche Nutzung. Darauf beruht dieser Gesetzentwurf.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Eine andere strenge Voraussetzung ist beispielsweise, dass das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dient, dass die äußere Gestalt im Wesentlichen gewahrt bleibt und dass das Gebäude nach wie vor im räumlich funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs steht und dass dann im Falle einer Änderung zu Wohnzwecken maximal drei Wohnungen zusätzlich je Hofstelle entstehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund einer Ermächtigung in § 245 b Absatz 2 des Baugesetzbuches, einer so genannten Länderöffnungsklausel, können die Länder bestimmen, dass von dieser Siebenjahresfrist bis zum 31. Dezember 2008 nicht Gebrauch gemacht wird. Der Bayerische Landtag hat am 3. März 2005, also vor einem Jahr, beschlossen, die Staatsregierung aufzufordern, hiervon Gebrauch zu machen. Dem dient die vorliegende Gesetzesänderung. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Dr. Kronawitter.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben sowohl im Ausschuss als auch im Plenum schon ausführlich zu diesem Sachverhalt geredet. Herr Kollege Rotter hat dargestellt, dass es um die Nutzung einer Länderöffnungsklausel geht, die in einem Bundesgesetz vorgesehen ist. Meine Fraktion wird zustimmen, weil wir sehen, dass die sonstigen strengen Kriterien, die § 35 des Baugesetzbuches vorsieht, auch weiterhin zur Anwendung kommen und damit der Kontext des Gebäudes erhalten bleiben kann und letzten Endes frühere landwirtschaftlich genutzte Gebäude weiter genutzt werden können, sodass sie nicht dem Verfall preisgegeben werden. Wir kennen in vielen Landstrichen Gebäude, die bereits dem Verfall anheim gegeben sind, und wissen, dass das für das Landschaftsbild problematisch ist. In diesem Sinne werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich verweise dabei auch auf die Diskussionen in den Ausschüssen und hier im Plenum.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sicherlich ist es sinnvoll, landwirtschaftliche Gebäude umnutzen zu können, um die Probleme des Strukturwandels im landwirtschaftlichen Bereich abzufedern und abzuschwächen, zumal wenn dies unter den engen Voraussetzungen des Baugesetzbuches geschieht. Ich erinnere an die Bestimmung zur Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz und die geforderte Wahrung der äußeren Gestalt des Gebäudes.

Mit dem Gesetzentwurf soll nun die Regelung auf Gebäude ausgedehnt werden, die länger als sieben Jahre nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wurden. Mit einer solchen Erweiterung dieser Regelung gibt es sicherlich in sehr vielen Regionen Bayerns keine Probleme. In Gebieten mit sehr hohem Siedlungsdruck kann dies jedoch durchaus der Fall sein. In solchen Gebieten werden oft landwirtschaftliche Gebäude errichtet und einige Jahre landwirtschaftlich betrieben, um sie später zu Wohnzwecken umwandeln und so das Bauen im Außenbereich zum Teil am Rande der Legalität vorantreiben zu können.

Wir würden uns wünschen, dass die Öffnung dieser Klausel nach dem Baugesetzbuch so erfolgt, dass die Kommunen, die landauf und landab in Bayern nicht den Ruf haben, Bauverhinderer zu sein, mitreden und mitbestimmen können, ob diese landwirtschaftlichen Gebäude zu Wohnzwecken umgenutzt werden oder nicht. Ich denke, die Kommunen werden vor Ort mit sehr großer Sensibilität mit diesem Recht umgehen.