Protokoll der Sitzung vom 08.03.2006

(Zuruf des Abgeordneten Ernst Weidenbusch (CSU))

Herr Weidenbusch, Frauen existieren im Universum der CSU nur als Mütter oder als Opfer von Frauenhandel oder Zwangsheirat.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Das wissen Sie doch gar nicht!)

Ich mache der schwarz-roten Koalition auch zum Vorwurf, dass vom Koalitionsvertrag kein Signal ausgeht.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Das sagen Sie aber nicht mir!)

Jetzt ist der Herr Weidenbusch tief betroffen. Wir ersehen daraus nicht, dass in Sachen Geschlechtergerechtigkeit etwas passieren wird. Die Gleichstellungspolitik im Koalitionsvertrag fi ndet sich unter dem Kapitel „familienfreundliche Gesellschaft“. Aber, verehrte Kolleginnen von der SPD, Gleichstellungspolitik ist mehr als ein Anhängsel von Familienpolitik.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Natürlich, Sie haben doch den Koalitionsvertrag auch mit zu verantworten. Solange zwischen Frauen und Männern politische Entscheidungspositionen, aber auch Arbeit, Einkommen und Zeit so ungleich verteilt sind, gibt es in Staat und Gesellschaft ein demokratisches Defi zit. Die Hälfte der Bevölkerung hat nicht den hälftigen Anteil an den Positionen, die ihr zustehen.

(Anhaltende Unruhe)

Deshalb ist es mir wichtig, dass wir die Frauenpolitik als Gesellschaftspolitik begreifen und dass wir uns hinter den Begriff Geschlechterdemokratie stellen und die Aufmerksamkeit auf die gesellschaftlichen Verhältnisse und das Geschlechterverhältnis richten.

Die Geschlechterdemokratie wendet sich auch an Männer. Deshalb, Herr Weidenbusch, können sich die Männer nicht mehr aus der Verantwortung ziehen.

Es muss auch um ein besseres Gleichgewicht in der gesellschaftlichen Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern gehen, auch darum, dass Männer ihren Anteil an Erziehungs-, Betreuungs- und Hausarbeit übernehmen.

Ich stelle fest, dass sich die Lebenskonzepte von Frauen in den letzten Jahrzehnten enorm verändert haben. Die Frauenbewegung hat Erfolge erzielt. Aber die Männer haben mit diesen Veränderungen nicht Schritt gehalten. Deswegen ist ein Ungleichgewicht vor allem in den privaten Lebensverhältnissen entstanden, das zulasten von Frauen geht. Es ist wichtig, den Blick auf die Geschlechterverhältnisse in allen Lebensbereichen zu lenken, und zwar nicht nur auf die von Frauen, sondern auch auf die von Männern.

Männer müssen endlich bereit sein – da empfi nde ich ein großes Defi zit –, sich in die Perspektive der Frauen hineinzuversetzen. Herr Faltlhauser und viele andere hätten das bitter nötig. Ich glaube nämlich, jede Gesellschaft profi tiert davon, wenn ihre Mitglieder fähig sind, sich in Perspektiven hineinzuversetzen, die nicht unmittelbar ihre eigenen sind. Für viele, Herr Weidenbusch, ist diese Fähigkeit eine weibliche.

Für den Philosophen Hegel war dieses Einfühlungsvermögen ein wesentliches Element von dem, was Bildung ausmacht.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Der war aber nicht weiblich!)

Als bildungsfähig gelten gemeinhin auch Männer. Einige zeigen an diesem Punkt aber einen ausgeprägten Mut zur Bildungslücke. Das muss sich ändern. Das fordere ich hier ein, und zwar nicht nur am Frauentag; denn jeder Tag ist Frauentag. Deshalb würde ich mich freuen, wenn nächstes Jahr das Glas voller ist. Sie sind an der Regierung, Frau Dodell; da können Sie handeln.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Weikert.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinen Beitrag zum internationalen Frauentag heute an dem Thema „Niedriglohn“ aufhängen. Ich greife auch einen Satz aus Ihrer Rede heraus, Frau Dodell, dass nämlich Frauen heute alle Chancen der Welt haben, dass es aber auch noch viel zu tun gibt. Ich möchte Sie weiterhin um Aufmerksamkeit für einen Bereich bitten, in dem wir beide, CSU und SPD, zum Wohle der Frauen in unserem Land einen kleinen Beitrag leisten können.

Wie gesagt, geht es mir um den Niedriglohnsektor in Deutschland. In Deutschland ist er leider besonders stark ausgeprägt. Nach neuesten Untersuchungen vom Dezember 2005 hat sich der Anteil derjenigen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, in den letzten Jahren sehr stark ausgebreitet und leider auch sehr stark verfestigt. 22,1 % – ich bitte Sie, diese Zahl mit mir nachzuvollziehen – aller Erwerbstätigen in Deutschland arbeiteten 2004 im Niedriglohnsektor.

Niedriglohn wird nach internationalen Maßstäben so defi niert, dass er dann vorliegt, wenn jemand zwei Drittel des mittleren Einkommens eines Landes für seine Arbeitsleistung bekommt. Ich sage in dem Fall nicht „verdient“; denn von „verdienen“ kann man bei diesem Entgelt, das man bekommt, wahrlich nicht reden.

(Beifall bei der SPD)

Das ist die offi zielle Defi nition des Begriffs „Niedriglohn“. Das heißt aber nicht, dass diejenigen, die 22,1 % der Erwerbstätigen ausmachen – ich erinnere an diese Zahl – , tatsächlich nur zwei Drittel des mittleren Einkommens erhalten. Vielmehr ist die Schere nach unten leider total offen.

Es sind schon einige Zahlen genannt worden. Ein paar weitere Zahlen kann ich Ihnen nicht ersparen. 2003 lag der niedrigste tarifl iche Stundenlohn im Osten bei 2,74 Euro. Im Westen lag er immer noch unter 6 Euro. Tarifl ich heißt nicht, dass das schon das Ende der Fahnenstange wäre, sondern tarifl ich heißt, dass es sich um eine Grenze handelt. Diese wird aber leider immer noch unterboten.

Frauen sind in diesem Sektor der 22,1 % Erwerbstätigen überproportional vertreten. Ihr Anteil daran beträgt nämlich 67 %. Die Zahlen stammen vom Dezember 2005.

Diese Verhältnisse ergeben sich schon daraus, dass in 14 Wirtschaftszweigen, die ich gleich aufzählen werde, der Niedriglohnanteil überdurchschnittlich hoch ist. Es handelt sich genau um die Wirtschaftszweige, in denen Frauen überproportional beschäftigt sind. Diese Wirtschaftszweige sind – das erstaunt uns nicht – der Dienstleistungsbereich, Hotel und Gaststätten, Einzelhandel, Gesundheit und Soziales, Landwirtschaft, Nahrungsmittelproduktion, Tabakverarbeitung. Es sind also Branchen, in denen der Frauenanteil besonders hoch ist, wo eben

falls der Teilzeitanteil und der Anteil geringfügig Beschäftigter besonders hoch sind. Der Niedriglohnanteil in den Bereichen, in denen überwiegend Männer beschäftigt sind, beträgt übrigens nur 1 %, gemessen an dem gesamten Anteil. Ich nenne hier den Kfz-Bau. Da hat der Niedriglohnsektor einen Anteil von nur 1,1 %.

In unseren europäischen Nachbarländern gibt es bereits seit einiger Zeit den Mindestlohn. Die Bundesrepublik Deutschland ist eines der wenigen EU-Länder, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht haben. Neun von zehn der neuen EU-Mitgliedstaaten haben den gesetzlichen Mindestlohn. Zehn der alten europäischen Länder haben diesen festgeschrieben.

Schauen wir uns die Erfahrungen mit der Einführung des Mindestlohns an. Da liegt eine Untersuchung aus Großbritannien vor. Die Erfahrungen zeigen uns, dass durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns die Beschäftigung keineswegs zurückgegangen ist. Der gesetzliche Mindestlohn hat vielmehr dazu beigetragen, die Lohnschraube ein Stück nach oben zu drehen und den Standard besonders für Frauen etwas anzuheben. Er hat nicht dazu beigetragen, dass die Beschäftigung eine rückläufi ge Entwicklung genommen hätte.

Arbeitsminister Müntefering hat für den Herbst dieses Jahres – da bitte ich Sie um Unterstützung – ein Konzept angekündigt, um den Bereich des Niedriglohnsektors, wo es in unserem Land tatsächlich ein Missverhältnis gibt, anzugehen. Ich bitte Sie, Kolleginnen der CSU, in dieser Hinsicht meine Partei, die SPD, zu unterstützen.

Denken Sie darüber nach – das ist mein letzter Gedanke – , ob die Vorstellungen, die Sie von einem gesetzlichen Mindestlohn haben, der, wenn man den Zeitungen glauben darf, bei 5 Euro pro Stunde liegt, Sie von der CSU veranlassen könnten, morgens das warme Bett zu verlassen. Überlegen Sie sich gut, ob das der richtige Betrag sein kann.

Es muss sich in unserem Land lohnen, zu arbeiten.

Frau Kollegin.

Mein letzter Satz: Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns kommt besonders Frauen zugute, weil Frauen besonders betroffen sind.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Rednerin: Frau Kollegin Heckner.

Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute den internationalen Frauentag. Wir sprechen heute im Plenum über das Thema Frauen und über die Rolle der Männer. Ich hoffe nicht, dass wir bei diesem Thema Polizeischutz brauchen. Ich freue mich natürlich, dass wir bei unserer Diskussion sehr viele männliche Zuhörer haben.

Seit 1911 wird der Frauentag begangen. Die Art, wie er begangen wird, hat sich im Laufe der Jahre deutlich verändert. Wir haben heute keine lautstarken Demonstrationen und kämpferischen Handlungen mehr. Wenn Frau Kollegin Dodell davon gesprochen hat, sie habe durchaus merkwürdige Reaktionen von Männern zum Frauentag gehört, dann liegt das unter Umständen daran, dass man so, wie Sie, Frau Kollegin Tolle, an das Thema herangegangen sind, nur noch lamentiert, nur einfordert, aber nicht anerkennt und respektiert, dass sich bei der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft eine Menge getan und bewegt hat. Es ist nämlich viel geschehen.

Ich darf kurz unterbrechen. Ich bitte um etwas mehr Ruhe; insbesondere wäre es schön, wenn die Herren etwas ruhiger wären. Das gilt aber auch für die Damen.

Ich möchte aber auch dazu stehen, dass wir auf der einen Seite selbstbewusst Erfolge konstatieren, aber auf der anderen Seite auch selbstbewusst Forderungen stellen, wo noch Defi zite bestehen. Es kann nicht zufrieden stellen, dass wir in Deutschland Gehaltsunterschiede haben, die allein auf einer Diskriminierung der Geschlechter beruhen und sich auf minus 12 % belaufen. Es kann auch nicht zufrieden stellen, dass die Frauen 45 % aller Erwerbstätigen stellen, aber in den Spitzen- und Leitungsfunktionen der Anteil deutlich geringer ist. Es kann auch nicht zufrieden stellen, dass nur wenige Väter in ausreichendem Maße Familienaufgaben übernehmen.

Wir als öffentliche Arbeitgeber – Staat und Kommunen – haben bei der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie bei der Gewährung von gleichen Chancen von für Frauen und Männer eine Vorbildfunktion. Wenn ich mir unser öffentliches Dienstrecht anschaue, dann stelle ich fest, dass dieses für die Erreichung der Ziele gute Voraussetzungen schafft. Wir haben beim Start in das Berufsleben die Chancengleichheit verwirklicht, denn hierbei zählen ausschließlich Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen. Wenn ich mir den hohen Anteil der Frauen im öffentlichen Dienst, in den Verwaltungen und gerade auch im Lehrberuf ansehe, dann ist das ein Beweis für die Tatsache, dass die guten Abschlüsse von Frauen und Mädchen honoriert werden.

Wir haben im öffentlichen Dienstrecht auch eine Arbeitsplatzgestaltung, die Chancengleichheit ermöglicht. Wir haben die Möglichkeit, für Männer und Frauen Teilzeitbeschäftigung zu gewähren und Beurlaubungsmöglichkeiten zu nutzen. Wir haben Gleitzeitregelungen und Wohnraum- und Telearbeitsplätze. Aber zugegebenermaßen liegt die Inanspruchnahme durch die Frauen mit circa 40 % deutlich höher, während die Männer diese Möglichkeit nur zu circa 5,5 % nutzen.

Die Anrechnung von Teilzeittätigkeiten auf die Dienstjahre im Rahmen der dienstlichen Laufbahn, was für die Übernahme von Funktionsämtern Voraussetzung ist, ist im öffentlichen Dienst ein wichtiger Faktor. Wir gewähren eine gleiche Bezahlung bei gleicher Tätigkeit, was in der freien Wirtschaft nicht zwingend der Fall ist.

Wir haben die Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und können für die restliche Berufswelt Beispiel sein. Wir haben auch registriert, dass die Umsetzung nicht in gleichem Maße gegeben ist. Aus diesem Grund wird auch unser Bayerisches Gleichstellungsgesetz, das seit 1996 Gültigkeit hat, unbefristet verlängert und in einigen Teilen verbessert. Wir können auf dieses Gleichstellungsgesetz und die hervorragende Arbeit unserer Gleichstellungsbeauftragten nicht verzichten, auch nicht im öffentlichen Dienst.

Wir müssen Frauen, die Karriere machen wollen und ihre persönliche Situation mit der Berufstätigkeit in Einklang bringen wollen, unterstützen. Ich möchte aber auch den Umstand ansprechen, dass nicht alle Frauen eine berufliche Karriere machen wollen. Es gibt sehr viele Frauen, die einen ausgefüllten Beruf und ein glückliches Familienleben als ihre persönliche Karriere sehen. Wir wollen die Chancengleichheit, wir wollen die Wahlfreiheit, wir wollen aber keinen gesellschaftlichen Druck aufbauen, wonach nur noch die Frau etwas zählt, die nach berufl icher Karriere strebt und ihr Wirken in der Familie nicht hoch genug bewertet haben will.

Frau Kollegin, die fünf Minuten Redezeit sind leider vorbei.

Wir von der CSU-Fraktion haben beim Gleichstellungsgesetz einige Änderungsanträge eingebracht. Wir wollen, dass ehrenamtliche Tätigkeit und Familienzeit bei der Beurteilung im Rahmen der berufl ichen Tätigkeit angerechnet wird. Wir werden im öffentlichen Dienst die Chancengleichheit weiter verbessern. Ich bin guten Mutes, dass dies gelingen wird und dass wir weiterhin für die freie Wirtschaft die Vorbildfunktion haben, die von uns erwartet wird.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Steiger. Ich darf darum bitten, dass sich alle das Zeitmaß von fünf Minuten verinnerlichen. Ich habe heute eine gewisse Hemmung, jeweils einzuschreiten.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Dodell, ich fi nde es in Ordnung, wenn Sie es toll fi nden, dass Deutschland eine Kanzlerin hat. Wir könnten aber in Deutschland nicht nur eine Kanzlerin, sondern auch eine Bundespräsidentin haben, wenn Sie von der Union mitgestimmt hätten.