Protokoll der Sitzung vom 30.03.2006

Wie viel bringt ein Einbürgerungswilliger in unsere Gesellschaft ein, auch wenn er all diese Fragen nicht beantworten kann? Kann er nicht sehr wohl trotzdem für unsere Gesellschaft ein ernstzunehmendes und wichtiges Mitglied sein? Wieso nehmen sich diejenigen, die diesen Fragebogen entworfen haben, die Frechheit heraus, über die Zukunft von Menschen zu entscheiden, die sich

schweren Herzens von ihrer Herkunft, von ihrer Heimat getrennt haben? Wieso nehmen sich diese Personen das Recht heraus, zu entscheiden, ob die Betroffenen nur dann gute Deutsche sind, wenn sie auf komplexe Fragen mit komplexen Antworten reagieren können? Das ist die eigentliche Unverschämtheit an diesen Fragebögen, und ich hoffe sehr, dass so etwas in Bayern nicht institutionalisiert wird.

Eine Reihe von Fragen in den Bögen soll die Gesinnung testen. Dabei wissen Sie doch ganz genau, dass solche Fragen nach unserer Verfassung eigentlich gar nicht gestellt werden dürften. Sie, die sie von den Einbürgerungswilligen verlangen, dass diese die Verfassung kennen, sie geradezu auswendig lernen, stellen Fragen nach der Gesinnung. Wir haben in diesem Rahmen auch mit Verfassungsklagen zu rechnen, und ich bin sehr gespannt, wie diese ausgehen werden.

Des Weiteren: Es ist bereits so, dass schon heute die Verfassungstreue abgefragt wird, indem bei einer Einbürgerung die Grunddaten an den Verfassungsschutz gemeldet werden, und dieser teilt dann den Einbürgerungsbehörden mit, ob etwas gegen die Einbürgerung spricht. Ich weiß nicht, was Sie an diesem Verfahren noch zusätzlich verändern wollen, wenn Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag schreiben, „Regelanfragen bei den Verfassungsschutzbehörden“. Ich nehme stark an, dass es um ein zusätzliches Verfahren geht, das seit 01.03.2006 bereits in Kraft ist. Insofern sind Sie nämlich auch aus der bundeseinheitlichen Regelung ausgeschert: Herr Beckstein hat vor die Verfassungsschutzanfrage den Fragebogen zur Mitgliedschaft bzw. zur Unterstützung von extremistischen Organisationen geschaltet. Ich glaube, so etwas nennt man „doppelt gemoppelt“.

(Beifall der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Eine Reihe von Verfahrensfragen ist ungeklärt. Wie viele Fragen müssen denn, auch nach Ihrem Antrag, richtig beantwortet sein, damit jemand hier bleiben darf? Wann hat er den Test bestanden? Gibt es bei den einzelnen Fragen eine Gewichtung oder wird das „Pi mal Daumen“ gemacht? Was sind denn das für Maßstäbe, von denen Sie hier sprechen, wenn Sie von „bundeseinheitlichen Maßstäben“ schreiben? Welche Maßstäbe wollen Sie anlegen bei diesen Fragebögen?

Wir halten es für richtig, in Sprachbildung und in Sprachförderung zu investieren. Ich fordere Sie aber auf, hierfür auch Geld in die Hand zu nehmen, wenn Sie sagen, dass Sie das wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die massiven Kürzungen auf Bundesebene, die ich bereits angesprochen habe, sind hier äußerst kontraproduktiv. Wenn Sie Einbürgerungskurse anbieten wollen, so ist das in Ordnung. Doch auch hier muss man sich über die Finanzierung klar werden. So wie ich Sie einschätze, wollen Sie, dass die Einbürgerungswilligen diese selbst fi nanzieren. Dann hat man natürlich eine Sorge weniger, mit Integration hat das aber nicht mehr viel zu tun.

Wir fi nden es richtig, Informationen über unser demokratisches und über unser politisches System zu bieten. Wir wollen über unsere Kultur informieren, wir wollen über Rechte und Pfl ichten informieren. Allerdings darf das Ganze nicht in der Form ablaufen, wie Sie das in abstrakter, technokratischer und schwer durchschaubarer Weise fordern.

Die Lebensweisen einzelner Gruppen, selbst unserer Gesellschaft, gehen weit auseinander. Machen wir uns doch nichts vor: Zwischen einem Professor, einem Akademiker in München und einem Bauern an der Grenze zu Tschechien besteht ein gewisser Unterschied. Die Unterschiede in unserer Gesellschaft sind mittlerweile sogar relativ groß. Der Glaube an die reine Lehre eines einheitlichen Kultur- und Wertebegriffs muss zwangsläufi g enttäuscht werden. Genau diese Einheitlichkeit glauben Sie aber, erreichen zu können. Wer immer noch glaubt, die plurale Gesellschaft leugnen zu können, meine Herren und Damen, der lebt schlicht und einfach in einer Phantasiewelt.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): In einer schwarzen Phantasie! – Renate Ackermann (GRÜNE): Schlimm genug! – Beifall bei den GRÜNEN)

Genau, in schwarzen Phantasien. – Manchmal habe ich schon den Eindruck, dass diese Phantasiewelt aufrechterhalten werden soll, weil man selbst Halt sucht in einer sich verändernden Welt. Da muss ich aber sagen, ich kann Ihnen nicht helfen, und auch Ihre Anträge werden nicht helfen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir jedenfalls werden in unsere Mitte gerne den braven türkischen Familienvater aufnehmen, der zwar nicht weiß, wie die Vollversammlung 1848 in der Paulskirche geheißen hat, der aber meine Schuhe besohlen kann und der weiß, wie man eine wohnortnahe Versorgung mit Handwerk und Lebensmitteln sicherstellt. Der ist bei uns genauso willkommen. Ich denke, weitergehende Hürden für irgendwelche Phantasievorstellungen, die sich in dieser Form sowieso nicht realisieren lassen, werden wir hier nicht brauchen.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Staatssekretär Georg Schmid.

Herr Präsident, meinen Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, dass wir dieses Thema in einer sachlichen Atmosphäre noch einmal diskutieren können. Ich bin der CSU sehr dankbar, dass Sie heute diesen Dringlichkeitsantrag eingebracht hat, damit wir die Aspekte, die im Moment in der Bundesrepublik intensiv diskutiert werden, noch einmal miteinander erörtern können.

Die Einbürgerung schließt nach unserer Vorstellung den Integrationsprozess ab. Ich will hier ausdrücklich noch einmal aufgreifen, was Herr Kollege Welnhofer vorhin gesagt hat: Die Einbürgerung ist nicht das Mittel der Inte

gration, sondern sie ist das Ergebnis der Integration. Zunächst brauchen wir die Voraussetzung für das Gesetz.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): War die Henne vor dem Ei?)

Herr Kollege Dürr, hören Sie doch erst einmal zwei Minuten zu. Sie reden immer dumm daher, bevor Sie auch nur zwei Sätze zugehört haben. Ich bitte um Nachsicht.

(Beifall bei der CSU)

Ich fange doch erst an, zu argumentieren. Sie können sich nachher zu Wort melden, und ich kann dann noch einmal etwas darauf sagen.

Diese Voraussetzungen – Sprachkenntnisse, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung – sind klar formuliert. Auch die Regelanfrage darüber, dass keine verfassungsschutzrechtlichen Bedenken bestehen, all dies ist gesetzlich klar geregelt.

Frau Kollegin Stahl, es geht nicht darum, etwas zu verhindern. Wir hatten im vergangenen Jahr insgesamt 127 000 Einbürgerungen, 13 000 Einbürgerungen in Bayern. Die Frage, wer einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung hat, ist gesetzlich klar geregelt.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜNE))

Daneben ist die Möglichkeit vorhanden, die Ermessenseinbürgerung vorzunehmen; das ist gesetzlich klar geregelt. Da geht es nicht darum, dass der Freistaat Bayern sagen kann, wir wollen etwas verhindern, sondern es gibt klare gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden. Dass das andere Länder, unter anderem SPD-geführte Länder, nicht handhaben wie Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz, um Herrn Kollegen Schindler die Antwort zu geben, ist nicht das Problem des Freistaates Bayern. Es ist nicht das Problem des Freistaates Bayern, dass man sich dort nicht an das Gesetz hält und sozusagen andere Auslegungen der gesetzlichen Vorschriften vornimmt. Ich will ausdrücklich sagen: Dort den rechtmäßigen mit dem gewöhnlichen Aufenthalt gleichzusetzen, entspricht nicht Recht und Gesetz. Der Freistaat Bayern vollzieht dieses Staatsangehörigkeitsrecht sehr wohl ordnungsgemäß, auch wenn dies nicht in allen Ländern so gemacht wird. Dies muss an dieser Stelle einmal klar und deutlich gesagt werden.

Lieber Kollege Schindler – er musste leider weggehen, aber ich darf es ihm trotzdem sagen –, da gibt es natürlich eine andere ideologische Grundvoraussetzung. Sie sagen, das demographische Problem wollen wir in Deutschland durch Zuwanderung lösen. Das ist Ihre Auffassung, aber nicht die Auffassung der Bayerischen Staatsregierung und der CSU-Fraktion. Darin unterscheiden wir uns eben. Damit lösen wir die Probleme dieses Landes nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Die Probleme dieses Landes lösen wir zum Beispiel damit, dass wir eine gute Familienpolitik betreiben, dass Familien fi nanziell entlastet und gute Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden, und da sind wir schon gut dabei. Aus meiner Zeit als Staatssekretär im Sozialministerium weiß ich sehr wohl, was dafür geleistet und fi nanziell ausgegeben wurde.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜNE) – Susann Biedefeld (SPD): Schönreden und Schönrechnen nutzen aber nichts!)

Frau Kollegin, die Zahlen darüber, wieviel für die Betreuung und in fi nanziell schwierigen Zeiten zusätzlich ausgegeben wurde, habe ich noch relativ genau im Kopf.

Dass man die deutsche Sprache beherrschen muss, um sich zu integrieren, ist selbstverständlich.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Was die Frage betrifft, wer das bezahlt, frage ich schon, wer einen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit stellt. Das Fordern und Fördern müssen wir schon ernst nehmen, wir dürfen nicht bloß darüber reden.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Herr Kollege Schindler, Sie haben vorhin gesagt, hier würden hohe oder höchste Bedingungen gestellt. Ich glaube, das ist selbstverständlich. Es ist selbstverständlich – Herr Kollege Welnhofer, Sie haben bereits darauf hingewiesen –, dass diese Sprache beherrscht werden muss, dass keine verfassungsschutzrechtlichen Bedenken bestehen; als seien da besondere Voraussetzungen formuliert worden, die in Deutschland und Bayern praktiziert würden. Schauen Sie, welche Voraussetzungen zum Beispiel in den USA und in anderen Ländern für die Einbürgerung notwendig sind.

(Zuruf von der SPD)

Da über höchste Voraussetzungen zu reden, halte ich für falsch.

Dass diese Regelanfrage schon seit 1975 erfolgt und dass jetzt zusätzlich dieser Fragebogen ausgegeben wird, ist gut und zwingend notwendig, weil damit dokumentiert wird, ob der Betreffende einer solchen Organisation angehört oder eine solche Organisation durch eine fi nanzielle Begleitung fördert. Wird eines späteren Tages festgestellt, der Betreffende hat angekreuzt, er fördert keine solche Organisation, er hat sie aber doch gefördert, das heißt, sich die Staatsangehörigkeit erschlichen, muss sie ihm wieder genommen werden, weil er sie nicht rechtmäßig erhalten hat. Deswegen muss das Ganze schriftlich gemacht werden.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Warum muss dies gemacht werden?)

Dies muss gemacht werden, damit wir es für den Fall, dass wir später andere Erkenntnisse haben, schriftlich festgehalten haben.

Zum staatsbürgerlichen Grundwissen und dessen Überprüfung: Ich halte es für zwingend notwendig, dass derjenige, der in dieses Land kommen möchte, die Grundlagen und Eckpfeiler dieses Landes akzeptiert, dass er zu seiner Verfassung und zu seinen Grundpfeilern und dazu steht, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind; dass er weiß, welche Bedeutung die Familie nach dem Grundgesetz hat.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Ich weiß nicht, ob jeder Antragsteller auch davon überzeugt ist, dass an dieser Stelle Mann und Frau gleichberechtigt sind. Darüber können wir gerne diskutieren.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Ich weiß, dass Sie das nicht so gerne hören wollen. Da haben Sie große Angst und Sorgen.

Deswegen muss diese Nachfrage gestellt werden. Deswegen brauchen wir diese Vorgaben – und zwar bundesweit – und das Gespräch mit demjenigen der eingebürgert werden soll. Deswegen müssen wir es schriftlich fi xieren und brauchen wir einen solchen Fragebogen.

Frau Kollegin Stahl, wir kennen jetzt die Vorschläge aus Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen. Wir können jetzt über die einzelnen Fragen diskutieren, ob sie richtig gestellt sind. Aber eines muss klar sein: Es ist zwingend geboten, dass derjenige, der deutscher Staatsangehöriger werden will, sich zu diesem Land und zu dieser Verfassung bekennt und dass er ihre Grund- und Eckpfeiler akzeptiert. Darauf kommt es an. Über alles andere werden wir reden.

(Beifall bei der CSU – Susann Biedefeld (SPD): Das stellen wir nicht in Frage!)