Protokoll der Sitzung vom 30.03.2006

sich Ihre heutige Rede deutlich von der vor sechs Wochen zu einem ähnlichen Thema, unterscheidet.

(Peter Welnhofer (CSU): Schauen wir mal, wie es in den nächsten sechs Wochen aussieht!)

Sie haben völlig Recht, wir sollten aus folgenden Gründen die Kirche im Dorf lassen: Ich meine, dass ein Einbürgerungsantrag, der von einem Ausländer gestellt wird, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt – sich seit acht Jahren hier rechtmäßig aufhält, hier bleiben möchte – grundsätzlich für den aufnehmenden Staat – ob unserer oder der mexikanische oder welcher auch immer – als Kompliment und Anerkennung zu werten ist, dass derjenige gerade diesem Staat angehören möchte. Darüber kann man sich zunächst doch freuen. Das ist doch keine Gefahr, wie es oft dargestellt wird, sondern es ist Ausdruck des Vertrauens dieser Person in diesen Staat.

Zweite Bemerkung: Allerorten, allenthalben beklagen wir, dass wir weniger werden, dass wir in manchen Teilen des Landes nachgerade schon auszusterben drohen. Nun weiß ich auch, dass unbegrenzte Zuwanderung und Einbürgerung nicht die einzig richtige Antwort darauf sein können, aber so ganz falsch ist es auch nicht.

Drittens. Es war richtig, dass die alte Bundesregierung und die damalige rot-grüne Mehrheit im Bundestag das Staatsangehörigkeitsrecht aus dem Jahre 1913 gründlich reformiert haben. Es war richtig, dass man von dem früheren „Recht des Blutes“ abgekommen ist, hin zu dem, was man „Recht des Bodens“ nennt, wie das in anderen Kulturen schon seit Jahrzehnten der Fall war. Und es war richtig, dass man die Voraussetzungen für die Einbürgerung neu normiert hat. Typisch war aber auch, meine Damen und Herren, dass Ihr politisches Lager – die CDU und die CSU – damals nicht nur in Hessen Unterschriften gegen die Erleichterung der Einbürgerung gesammelt hat. Sie werden sich an die Szenen erinnern, als man auf die Frage, wo man gegen die Türken unterschreiben könne, die Menschen an die Infostände der CDU verwiesen worden sind. Sie haben das mit viel Sympathie begleitet. Das war nachgerade typisch.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Hürden für die Einbürgerung sind trotz der Reformen, die 1999 und später 2003/ 2004 vorgenommen worden sind, hoch. Die Einbürgerung setzt einen achtjährigen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt hier bei uns voraus. Sie setzt ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung voraus. Sie setzt voraus, dass der Einbürgerungsbewerber seinen Lebensunterhalt sicherstellen kann. Sie setzt voraus, dass der Einbürgerungsbewerber seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt.

(Peter Welnhofer (CSU): Unterschriftenaktion!)

Weil wir dem getrotzt haben, weil wir dem nicht nachgegeben haben.

(Beifall bei der SPD)

Sie setzt weiter voraus, dass keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt. Sie setzt auch voraus, dass der Bewerber ausreichende Sprachkenntnisse nachweist.

Sie haben gesagt, der Umstand, dass die Zahlen zurückgegangen seien, habe nichts mit einer irgendwie gearteten rigiden Praxis zu tun, sondern sei einfach auf die Abfl achung des Nachholeffekts zurückzuführen. Ich will überhaupt nicht bestreiten, dass es im Jahr 2000 einen erheblichen Nachholbedarf gegeben hat, der sich in einem sprunghaften Anstieg der Zahlen ausgedrückt hat. Dennoch ist es so, dass die Zahlen seitdem deutlich zurückgehen. Das hat schon etwas zu tun mit den Hürden, die in einzelnen Ländern errichtet worden sind, um die Einbürgerung zu verhindern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Welnhofer, in diesem Zusammenhang halte ich es nicht für korrekt, was Sie in Ihrem Antrag formulieren, nämlich dass es nicht angehen könne, dass es eine Konkurrenz gebe zwischen dem großzügigsten Bundesland und der rechtstreuen Verwaltungspraxis in anderen Bundesländern. Ich bitte Sie, hier zu erläutern, welches Bundesland sich bislang nicht rechtstreu verhalten hat. Sie sollten schon mit Namen benennen, welches Bundesland Sie meinen.

(Beifall bei der SPD)

Mein Argument ist vielmehr, dass der Spielraum, den die Länder haben, eigene Regelungen zu treffen, relativ groß ist mit der Folge, dass er in Hessen so genutzt wird, wie ich es persönlich bedauere.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund der genannten Umstände will die SPD die Hand dafür nicht reichen, die Einbürgerung weiterhin zu erschweren und neue Hürden zu errichten. Genau das soll aber mit Ihrem Antrag erreicht werden, wobei ich Ihnen ausdrücklich zubillige, dass es vernünftig ist, eine bundesweit einheitliche Regelung zu treffen. Diese bundesweit einheitliche Regelung kann aber nach meiner Überzeugung und dem, was wir für richtig halten, nicht so aussehen, wie es in Hessen oder in Baden-Württemberg geplant ist und zum Teil schon praktiziert wird.

Ich meine, dass diese Fragebögen und Tests, die es dort gibt, vorurteilsbeladen sind. Sie zielen nicht auf die Einbürgerungsbewerber. Die Fragebögen, die Tests und die Anfragen zielen nicht auf die Ausländer, sondern auf die deutschen Wähler. Das ist die Zielrichtung des Unternehmens, das in Hessen und in Baden-Württemberg durchgeführt wird. Dieser Fragebogen ist, wie es gestern oder vorgestern in der Presse von Herrn Reich-Ranicki beschrieben worden ist, etwas für Siebengescheite. Er ist kleinlich und kleinkariert und soll abschrecken. Das ist mit uns nicht zu machen. Deswegen können wir dem Antrag trotz des Positiven, das man Ihrem Antrag auch entnehmen kann, nicht zustimmen.

Wir stimmen aber ausdrücklich zu, dass bei einer bundeseinheitlichen Regelung ausreichende Sprachkenntnisse gefordert werden müssen. Wir stimmen auch zu, dass es eine Anfrage geben muss. Im Regelfall wird diese auch

durchgeführt, was das Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung betrifft. Problematisch ist und bleibt aber, wie diese Voraussetzungen im Einzelfall festgestellt werden sollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil das so ist, können wir Ihrem Antrag trotz des Umstands, dass viele Formulierungen in Ihrem Antrag auch unsere Zustimmung fi nden könnten, im Ganzen nicht zustimmen. Deshalb haben wir einen eigenen Antrag vorgelegt. Herr Kollege Welnhofer, ich bitte Sie, kurz aufzumerken, weil ich nämlich noch eine Ergänzung anbringen möchte. Leider ist es in Nummer 2 unseres Antrags, wo es heißt, die Einbürgerung ist ein Mittel zur Integration, unterblieben, das Wörtchen „ein“ fett zu drucken. Das hatten wir in unserer Vorlage fett gedruckt. Wir wollen damit zum Ausdruck bringen: Die Einbürgerung ist ein, aber auch nur ein Mittel der Integration. Sie ist nicht das einzige Mittel und steht schon gar nicht am Beginn. Sie haben völlig Recht, sie kann am Ende einer gelungenen Integration stehen, aber es ist auch nicht so, dass Integration notwendigerweise in Einbürgerung münden muss. Es gibt auch viele, die hier bleiben wollen, aber aus irgendeinem Grunde nicht eingebürgert werden wollen, obwohl sie rechtstreu sind, uns nicht schaden und Steuern bezahlen. Das heißt, die Verknüpfung, wer integriert ist, soll und muss sich einbürgern lassen, können wir gerade nicht herstellen. Deswegen wollten wir das Wort „ein“ fett gedruckt haben. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, weil sich das dem vorliegenden Text nicht entnehmen lässt.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Welnhofer?

Herr Kollege Schindler, das ist in dem ursprünglichen Dringlichkeitsantrag schon fett gedruckt. Aber das ist nicht das Problem. Ich frage Sie darum noch einmal: Ist für Sie die Einbürgerung ein Mittel zur Integration oder der Schlussstein? – Für uns ist sie nämlich kein Mittel, sondern nur der Schlussstein.

Gut, da unterscheiden wir uns, weil ich ausdrücklich sage, die Einbürgerung ist auch ein Mittel der Integration, nicht das einzige Mittel, aber auch ein Mittel der Integration. Die Einbürgerung kann man nicht von allen verlangen. Ich wäre froh, wenn viele zu diesem Mittel der Integration greifen würden, und weil das so ist, wollen wir im Gegensatz zu Ihnen gerade keine neuen Hürden errichten.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Stahl.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Ich denke, Ihr Antrag kann in einem Satz zusammengefasst werden: Wir geben nix. Und: Ja zu einem bundeseinheitlichen Einbürgerungsverhinderungsverfahren. Das ist letztendlich das, was hinter Ihrem Antrag steht, auch wenn ich wie Herr Kollege Schindler zubilligen muss, die Töne waren hier schon einmal rauer.

Insofern hat die Debatte in den vergangenen Jahren vielleicht doch eine Kleinigkeit bewirkt.

Sie tun so, als gäbe es keine Einbürgerungsverfahren, als gäbe es die Verfahren, die mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz 2000 eingeführt worden sind, nicht, als gäbe es nicht schon rechtliche Bedingungen, die bei einer Einbürgerung zu erfüllen wären. Sie tun so, als müsste man jetzt erst ein Verfahren erfi nden, das bundeseinheitlich gelten soll. Hierzu muss ich Ihnen sagen, da machen wir nicht mit, wie Sie sich vorstellen können; denn das, was es zur Einbürgerung bereits gibt, ist unseres Erachtens ausreichend.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich will im Folgenden nicht unbedingt auf die Punkte eingehen, bei denen wir uns vielleicht treffen können. Das sind tatsächlich die Sprachkurse, aber die gibt es. Man muss sich nur fragen, wer fi nanziert sie und warum muss es auf Bundesebene Kürzungen geben. Wir haben nichts gegen Staatsbürgerkunde. Auch die sollte es geben, sogar verpfl ichtend. Die Frage ist nur, mit welchen Tests diese Kurse enden. Wir haben auch nichts dagegen – auch das läuft bereits –, dass sich Menschen, die sich einbürgern lassen wollen, zu unserer demokratischen Grundordnung bekennen.

(Peter Welnhofer (CSU): Da haben Sie nichts dagegen, das ist gut!)

Sie fordern das doch auch. Dagegen habe ich nichts, weil es das schon gibt.

(Peter Welnhofer (CSU): Die Diktion!)

Ich rede von den Dingen in Ihrem Antrag, gegen die ich nichts habe, und ich habe gegen diese Formulierung in Ihrem Antrag nichts, nachdem Sie auch nichts dagegen haben, weil es das schon gibt und die Forderung im Grunde genommen absolut überfl üssig ist. Da müssen Sie schon genau auf meinen Sprachduktus hören.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nur gehen Sie einmal wieder darüber hinaus, indem Sie nicht nur ein Bekenntnis dazu verlangen. Das Bekenntnis muss auch noch ausführlich sein – wie auch immer das aussehen mag –, und es muss schriftlich sein – wie auch immer das aussehen mag, wie auch immer der Test ausformuliert sein mag, und wie auch immer die Sanktionen aussehen mögen, wenn es nicht ausführlich genug ist und der Fragebogen nicht ordentlich schriftlich ausgefüllt worden ist. Das kann man bei all Ihren Spiegelstrichen durchdeklinieren. Diese Erschwernisse bauen Sie ein, obwohl sie unseres Erachtens nicht notwendig sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Worauf ich hier etwas genauer eingehen möchte, sind diese Gesinnungstests. In Ihrem Antrag sprechen Sie nicht von Gesinnungstests, sondern Sie sprechen von einer Reihe anderer Überprüfungen. Da Sie sich bisher

aber von den baden-württembergischen und von den hessischen Tests nicht distanziert haben, da Sie nach wie vor die Leitkulturdebatte führen, müssen wir annehmen, dass Ihre Tests in einer ähnlichen Qualität sein werden wie die, welche wir bereits aus Hessen und Baden-Württemberg kennen. Das macht mir Sorge. Ich frage Sie: Was sagen diese Tests über die Einbürgerungsfähigkeit und willigkeit der Betroffen aus? – Sie sagen überhaupt nichts darüber aus.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Allein die in mehreren Zeitungen durchgeführten Feldbefragungen von Prominenten haben aufgezeigt, dass es sich bei diesen Fragebögen um auswendig gelerntes Wissen einer sich selbst mit Führungsanspruch versehenen Bildungsbürgerelite gehandelt hat, die mit der Bildungsrealität in diesem Land, mit der Lebensrealität, wirklich nichts zu tun hat. Wenn Sie solche Maßstäbe ansetzen, dann sollten Sie sich sehr vorsichtig fragen – schauen Sie mal in Ihrer Runde –

(Ulrike Gote (GRÜNE): Da ist keiner da!)

ob Sie solche Tests tatsächlich zulassen wollen. Tests mit Fragen, die ein Gutteil der eigenen Leute nicht wird beantworten können. Wenn ich mir die Interviews, beispielsweise in der „Abendzeitung“ anschaue, dann können wir uns relativ entspannt zurücklehnen. Unsere Landesvorsitzende hat bei dem Test sehr gut abgeschnitten. Wir müssen nicht ausgebürgert werden. Die Rosenheimer CSU-Kollegin hat es da schon ein bisschen schwerer.

Ist es für einen „guten Deutschen“ wirklich nötig zu wissen, ob Caspar David Friedrich auf Rügen die Kalk- oder die Kreidefelsen gemalt hat?

(Ulrike Gote (GRÜNE): Da sollten alle mal hinfahren dürfen!)

Ja, da machen wir dann alle einen Ausfl ug mit dem Landtag hin. Damit das dann alle auch wirklich wissen. Das ist doch eine Frage, die über Integrationsfähigkeit nun wirklich nichts aussagt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wie viel sagt die Beantwortung der Frage nach drei bekannten Sportlerinnen und Sportlern aus? – Meines Erachtens auch nicht sehr viel. Wenn Sie mich fragen, dann würde gegen mich ein Ausbürgerungsverfahren laufen.

(Peter Welnhofer (CSU): Da hätte ich auch Probleme, das muss ich zugeben!)

Wie viel bringt ein Einbürgerungswilliger in unsere Gesellschaft ein, auch wenn er all diese Fragen nicht beantworten kann? Kann er nicht sehr wohl trotzdem für unsere Gesellschaft ein ernstzunehmendes und wichtiges Mitglied sein? Wieso nehmen sich diejenigen, die diesen Fragebogen entworfen haben, die Frechheit heraus, über die Zukunft von Menschen zu entscheiden, die sich