Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Thomas Kreuzer, Peter Welnhofer u. Frakt. (CSU) Ja zu einem bundesweit einheitlichen Einbürgerungsverfahren als Abschluss einer gelungenen Integration (Drs. 15/5143)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Franz Schindler, Rainer Volkmann u. a. u. Frakt. (SPD) Einbürgerung nicht erschweren (Drs. 15/5155)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns vor sechs Wochen in der Aktuellen Stunde zum Thema „Integration von Ausländern erfolgreich fördern und fordern“ ausgetauscht. Manche von Ihnen, vor allem auf der linken Seite, werden jetzt vielleicht fragen: Warum schon wieder?
sondern ich kann Ihnen erklären, warum: Zumindest mittel- und langfristig – das behaupten Sie ja selber immer wieder, meine Damen und Herren – wäre das nämlich gar nicht möglich. Wer Bleiberecht hat, bleibt meistens. Migranten werden, wenn sie eingebürgert sind, zunehmend ein Faktor auch als Wahlberechtigte.
Aber in diesem Fall muss ich an die Bundestagswahl 2002 erinnern. Da haben Sie es gerade noch einmal geschafft mithilfe der türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eingebürgert worden sind,
und deren Wahlverhalten. So gesehen kann ich Ihre Affi nität zur Einbürgerungserleichterung eigentlich ganz gut nachvollziehen.
(Franz Maget (SPD): Leiten Sie wirklich solche Gedanken bei der rechtlichen Beurteilung der Einbürgerung? Das ist schon überraschend!)
Sie dürfen davon ausgehen, meine Damen und Herren, wir wissen, dass es kurzsichtig wäre, dumpfen Ausländerhass oder Abneigung gegenüber Ausländern zu schüren. Aber die Dinge müssen ihre Ordnung haben. Wir sind in
Sorge, wie viele Menschen in diesem Lande auch, weil es trotz deutlicher Verbesserungen in der Migrationspolitik eben immer noch erhebliche Mängel gibt. Nicht integrierte Staatsbürger sind Sprengstoff in jeder Gesellschaft.
Wer nicht oder noch nicht integrierte Zuwanderer einbürgert, handelt nach meiner tiefen Überzeugung verantwortungslos gegenüber Staat und Gesellschaft. – Ich habe ein Ja von der linken Seite gehört. Wenn Sie diese Meinung teilen, verstehe ich nicht, warum Sie ständig fordern, dass die Einbürgerung nicht, wie wir immer wieder sagen, der Schlussstein, sondern ein Mittel der Integration sein soll. Das ist sie gerade nicht. Die Integration muss gelungen sein, sie muss abgeschlossen sein - dann erst kommt die Einbürgerung, aber nicht vorher, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Notwendig für eine dauerhaft erfolgreiche Migrationspolitik sind gleichermaßen Zuwanderungsbegrenzung, Integration Bleibeberechtigter und Einbürgerung der berechtigten Bleibewilligen, aber eben erst nach Abschluss einer gelungenen Integration. Einheitlichkeit – wir fordern sie offenbar gemeinsam, denn diese Forderung fi ndet sich in beiden Dringlichkeitsanträgen – im Verfahren zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist auch im föderalen Bundesstaat selbstverständlich. Ich sage das mit Blick auf die morgige Debatte. Einheitlichkeit in Deutschland für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann kein Gegenstand der Föderalismusdebatte sein. – Einheitlichkeit, aber auf hohem und nicht auf niedrigem Niveau, meine Damen und Herren. Wir sind der Meinung, dass wir die Einbürgerung nicht gegen kleine Münze zu verkaufen haben – auch und vor allem deswegen, weil wir sonst erhebliche zusätzliche Probleme bekommen.
Dr. Helmut Jung von der Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung in Hamburg hat dazu kürzlich Folgendes ausgeführt – ich darf auszugsweise, zum Teil sinngemäß zitieren –:
Fördern und fordern – dieses in Verbindung mit den Hartz-Gesetzen verkündete Motto gilt nicht nur für die Reintegration von Arbeitslosen, sondern auch für die Integration von Zuwanderern. Dass wir uns mit dem Thema
ähnlich schwer tun wie mit unserer nationalen Identität, ist verständlich. Der geschichtlich erklärbare, moralische Zwang zu größtmöglicher Offenheit gegenüber anderen Völkern, Kulturen und Religionen hat die Duldung von Zuwanderung jedenfalls in der Vergangenheit gefördert. Umfrageergebnisse belegen aber, dass es inzwischen zu einem Umdenken in der Gesellschaft gekommen ist. Mittlerweile geht es vielen weniger um die Verringerung der Zuwandererzahlen – da haben wir auch erhebliche Erfolge –,
vielmehr geht es vielen primär darum, die bereits in Deutschland lebenden Ausländer und Aussiedler – sie sind hier mit einzubeziehen – notfalls auch durch Zwang besser als bisher zu integrieren. Man akzeptiert,
Dies ändert aber nichts an rigoroseren Forderungen vor allem in Ballungsgebieten mit hohem Ausländer- und Aussiedleranteil. Dabei stehen das obligatorische Erlernen der Sprache und deren Praktizieren in Schule und Ausbildung als notwendige, aber nicht hinreichende Bedingungen für Integration im Vordergrund. Zugleich wird eine rigorosere Sanktionierung krimineller Aktivitäten bis hin zur Abschiebung
Wenn wir diese Entwicklungen ignorieren würden, so darf ich mit Jung schlussfolgern, dann ist ein Umschlagen des Meinungsklimas in einen unspezifi schen Ausländerhass nicht auszuschließen. Alle staatlichen Integrationsbemühungen werden letztlich scheitern, wenn sie nicht von Integrationswilligkeit auf beiden Seiten, das heißt von den Deutschen und den Migranten, begleitet werden. Wenn aber die deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger überfordert werden oder sich auch nur überfordert fühlen, wie es in Gebieten mit einem hohen nicht integrierten Ausländeranteil häufi g der Fall ist, können die besten staatlichen Integrationsanstrengungen nicht zum Erfolg führen.
Die Frage aus Ihren Reihen ist so zu qualifi zieren, wie Staatsminister Huber das heute Morgen mit Ihren Zwischenrufen getan hat.
Im Jahr 2004 wurden in der Bundesrepublik Deutschland über 127 000 Personen eingebürgert, davon über 13 000 in Bayern. Die CSU-Landtagsfraktion hält es für unerlässlich, dass im Einbürgerungsverfahren insbesondere die folgenden Grundsätze beachtet werden – Sie fi nden sie auch im Dringlichkeitsantrag: Durch die bundesweit einheitliche Durchführung muss insbesondere ein so genannter Einbürgerungstourismus, der den deutschen Interessen abträglich ist, unterbunden werden. Es ist fatal, meine Damen und Herren, dass das großzügigste Bundesland – Beispiele gibt es leider – die rechtstreue Verwaltungspraxis anderer Bundesländer konterkarieren kann.
Noch einmal: Einbürgerungen haben der Abschluss einer gelungenen Integration zu sein. Wir halten den Sprachtest für sinnvoll, geeignet und notwendig, und Einbürgerungsbewerber müssen sich zudem glaubwürdig zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Sie müssen deswegen über ein staatsbürgerliches Grundwissen verfügen und sollen es durch einen Test belegen. Es ist der Sache nicht angemessen, wenn durch die Unterstellung unsinniger Fragen, die niemand ernstlich im Sinn hat, ein solcher Test aus bestimmten Reihen der Politik diskreditiert wird.
Daneben soll weiterhin die Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden stehen, aber auch die Befragung anhand eines Fragebogens zu Mitgliedschaften und Unterstützung von extremistischen Vereinigungen. Nun sind wir natürlich nicht blauäugig und wissen recht gut, dass jemand, der vorsätzlich an die Sache herangeht, solche Fragen nicht wahrheitsgemäß beantworten wird. Die Chance, dass diejenigen, die nicht von vorneherein in böser Absicht an die Sache herangehen, zur Refl exion gezwungen werden, ist die eine Seite. Die zweite Seite ist, dass gegen diejenigen, die bewusst falsche Angaben machen, sofort die notwendigen Sanktionen ergriffen werden können, wenn das aufkommt. Eine erzieherische Wirkung oder eine Sanktionswirkung, mit der man etwas anfangen kann, hat dieser Test allemal auch dann, wenn jemand – wie man annehmen kann – als Terrorist falsche Angaben machen wird.
Noch einmal zum Schluss: Oberste Priorität müssten im Einbürgerungsverfahren die Belange der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Staatsbürger haben. Interessen einbürgerungswilliger Migranten sind selbstverständlich auch, aber nur nachrangig und unter Beachtung dieser Priorität zu berücksichtigen.
Ein Wort zum Antrag der SPD, der davon ausgeht, dass die Einbürgerungszahlen in rigider Weise zurückgedrängt worden sein sollen: Die Zahl der Einbürgerungen ist seit dem Jahr 2000 deswegen zurückgegangen, weil durch die Verkürzung der Aufenthaltsdauer von 15 auf 8 Jahre zum 1.01.2000 damals auf einmal 8 Jahrgänge gleichzeitig zur möglichen Einbürgerung anstanden. Das war ein Nachholeffekt, der sich nicht wiederholt hat. Allein dadurch sind die Einbürgerungen numerisch zurückgegangen. Das sind kein Beleg und kein Argument, dass jetzt rigider vorgegangen werden würde als dies früher der Fall war.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. Dem Dringlichkeitsantrag der SPD können wir aus mehreren Gründen, unter anderem aus dem soeben abgehandelten, leider nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Welnhofer, ich fi nde es bemerkenswert und auch positiv, dass