Stimmen können diese Regelungen aber nur, wenn wir auf nationaler Ebene einen Auskunftsanspruch gegenüber den Behörden schaffen. Wenn wir darüber hinausgehen und einen Auskunftsanspruch nicht nur gegenüber Behörden, sondern auch gegenüber Unternehmen schaffen wollen, muss darüber europaweit diskutiert werden, und das muss auch europaweit geregelt werden, denn auf dem Binnenmarkt können wir einem deutschen Unternehmen nicht mehr Lasten aufpacken als einem französischen, einem spanischen oder einem griechischen Unternehmen, welches nach Deutschland liefert.
Herr Kollege Wörner, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, als diejenigen, die in der großen Koalition in Berlin Mitverantwortung tragen, möchte ich ganz herzlich an Sie appellieren, dass Sie bei dem in diesen Tagen, im Monat April, anstehenden Schlussgespräch zwischen Kollegen Seehofer und der SPD-Bundestagsfraktion das Bundes-Verbraucherinformationsgesetz freigeben. Damit könnten wir dann im April eine bundesrechtliche Regelung für den Verbraucherschutz und für die Verbraucherinformation in Deutschland auf den Weg bringen. Dann haben wir auch die Chance, dass wir diese Regelung noch rechtzeitig auf den Weg bringen. Sie haben vorhin das Argument gebracht, wir würden für die Verbraucherinformation Zeit verlieren. Ich will auch mehr Verbraucherinformation. Ich will auch mehr Transparenz. Ich will die Bürger öffentlich warnen können. Ich will diese Warnungen auch ins Internet einstellen können. Ich kann mir sogar vorstellen, dass wir die neuen Techniken nutzen, sodass der Verbraucher über sein Handy im Laden mögliche Rechtsverstöße abrufen kann. Alles das ist in der Pipeline. Geben Sie deshalb den Weg frei, indem Sie auf die Bundestagsfraktion der SPD mit einwirken, dass wir zu einem verbesserten Verbraucherinformationsrecht kommen. Damit können wir dieses Ziel mindestens so schnell erreichen wie mit 16 verschiedenen Landesregelungen. Damit würde das Verbraucherinformationsrecht auch dem Charakter eines einheitlichen Marktes in Deutschland entsprechen. Wie Kollege Marcel Huber zu Recht ausgeführt hat, kann dem Entwurf, wie er uns heute vorliegt, nicht zugestimmt werden. Ich bitte Sie aber um Mitwirkung, damit wir in Berlin schnellstmöglich das auf den Weg bringen, worauf die Verbraucher in Deutschland warten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte schon noch einmal auf einige Punkte eingehen. Herr Huber, Ihre Bemerkung, wir hätten schnell ein Gesetz herausgezogen und seien nur auf die Skandale aufgesprungen, ist deshalb falsch, weil der Gesetzentwurf bereits vor Beginn des Wildfl eischskandals geschrieben wurde, wie Sie feststellen können, wenn Sie sich den
Gesetzentwurf anschauen. Das sollte man schon um der Redlichkeit willen, die ich Ihnen bisher immer unterstellt habe, deutlich machen.
Ich habe vorhin gesagt, kein Gesetz ist so gut, dass man es nicht verbessern kann. Darum war unser Angebot, dass wir darüber reden. Wir wollen Vorreiter sein.
Herr Minister Schnappauf, zu Ihnen: Sie haben sich jetzt auf ein ganz gefährliches Glatteis begeben. Sie wollen keine einzelnen Regelungen in den 16 Bundesländern. Dann müssten aber Sie und die Staatsregierung davon Abschied nehmen, im Umweltschutz über Föderalismus zu diskutieren.
Im Umweltschutz wollen Sie 16 Einzelregelungen. Das kann es doch wohl auch nicht sein. Irgendwo müssen wir einmal eine Linie reinbekommen. Deshalb bitte ich Sie darum, das auch zu berücksichtigen. Im Verbraucherschutz halten Sie 16 einzelne Regelungen für störend für den Wettbewerb. Ich halte diese Argumentation übrigens für ganz schlimm, weil wir damit den Verbraucherschutz offensichtlich dem Wettbewerb unterordnen wollen. Dagegen werden wir uns wehren, und deswegen werde ich meiner Fraktion in Berlin Ihren Wunsch nicht weitergeben. Herr Minister Schnappauf, beim Verbraucherschutz wollen Sie keine 16 verschiedenen Regelungen. Beim Umweltschutz wollen Sie in der Föderalismusdiskussion aber genau dieses. Wie passt denn das zusammen? Im Umweltschutz führt das ebenfalls zu einer Wettbewerbsverzerrung. Wir brauchen kein Prophet zu sein, aber wir werden es erleben, dass die Spirale im Umweltschutz ähnlich nach unten geht wie beim Sozialdumping, bei Löhnen und anderen Dingen. Das aber nur als Randbemerkung.
Herr Minister, ich darf Sie schon daran erinnern, dass Minister Seehofer sehr wohl Zeit gehabt hätte, das Gesetz schneller auf den Weg zu bringen, auch wenn es bei den Verhandlungen Reibereien gegeben hat. Bis heute ist das aber nicht geschehen, und das war für uns der Anlass, dass wir es selber machen, damit wir vorwärts kommen. Eigentlich müssten Sie in dieser Frage eher auf unserer Seite stehen als auf Seiten des Ministers Seehofer.
(Franz Maget (SPD): Die reden doch nicht miteinander! Die verkehren nur mehr über die Presse miteinander!)
Zu dem Vorwurf wegen der Erdbeeren: Herr Minister, ich darf Sie daran erinnern, dass die SPD-Landtagsfraktion im Umweltausschuss gefordert hat, die Grenzkontrollen bei der Einfuhr gefährlicher Lebensmittel zu verschärfen, die Gewerbeaufsicht an den Grenzkontrollstellen zu verstärken und sie technisch so auszurüsten, dass Lieferungen nicht mehr durchrutschen können, sodass Warenketten nicht mehr nachvollziehbar sind. Hier sitzen Leute, die das aus der letzten Wahlperiode noch wissen. Durch Ihr Haus und durch Ihre Partei wurde das damals verhindert. Sie dürfen nicht über etwas klagen, was Sie selber längst hätten abschaffen können.
Meine Damen und Herren, Wettbewerb hin, Wettbewerb her; warum soll der Verbraucher beispielsweise beim Produkt Automobil beim Hersteller nicht persönlich nachfragen dürfen, ob in einem besonders dringlichen Fall eine Rückrufaktion notwendig wäre? Wieso darf er darüber keine Auskunft erhalten? Das müssen Sie schon erklären. Wo sind hier Wettbewerbsverzerrungen? Es geht doch darum, Menschen vor Problemen zu schützen, die möglicherweise aus Produkten entstehen. Hier dürfen wir nicht darüber nachdenken, wie lange wir darauf warten müssen, bis Europa das regeln kann.
Ein weiterer Punkt. Herr Minister Schnappauf, Sie sagen Europa sei das Problem, wir müssten dieses Thema europaweit regeln. Das will ich gar nicht bestreiten. Gammelfl eisch war aber kein europaweites Problem. Das Gammelfl eisch in Deggendorf war ein urbayerisches Problem, das geringfügige Ausstrahlungen über Bayerns Grenzen hinaus hatte, aber innerhalb der Bundesrepublik blieb. Bei Berger sieht es ein bisschen anders aus. Deswegen habe ich dieses Thema weggelassen.
Ich meine, dass unser Gesetzentwurf der richtige Weg war, um in Berlin etwas zu forcieren. Bei den vermeintlichen Mängeln, die beklagt worden sind, hätten wir eine gute Vorlage für Berlin liefern können, und damit hätten wir Manches regeln können, was notwendig gewesen wäre.
Ein Letztes. Kollege Huber hat beklagt, man würde für die Berichte im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher kleine Wälder abholzen. Herr Huber, das ist ja richtig, aber das ist es uns auch wert. Für das, was die Staatsregierung sonst alles produziert, was aber die Verbraucher mit Sicherheit nicht interessiert, werden riesige Wälder umsonst abgeholzt. Mir wäre es lieber, im Interesse der Verbraucherinformation einen kleinen Wald abzuholzen und sicherzustellen, dass die Verbraucher das wissen, was sie wissen müssen, dafür aber die großen Wälder, die die Staatsregierung fällt, stehen zu lassen. Bitte stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Seitens der CSU-Fraktion wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Abstimmungsurnen aufzustellen. Das Abstimmungsverfahren wird durch die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter angezeigt. Die Zeit läuft. Ich setze sie auf vier Minuten fest.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vier Minuten sind um. Die Abstimmung ist damit abgeschlossen. Vielleicht noch einen Hinweis für die Besuchergruppen: Wer jetzt seine Karte nicht eingeworfen hat, zahlt 40 Euro. Sie sehen also, dass die Abgeordneten ein hartes Leben haben.
Gesetzentwurf der Abg. Dr. Karl Döhler, Prof. Dr. Gerhard Waschler, Helmut Brunner u. a. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes (Drs. 15/4886) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Herr Kollege Sibler hat sich zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf beschäftigt sich mit einer Klärung des Abrechnungsmodus des Kostenersatzes der Berufsschulen, der bislang nach Artikel 8 Absatz 3 des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes geregelt ist.
Schülerwohnheime sind nicht Bestandteil der Schulen im eigentlichen Sinne. Deshalb sollen Bereithaltungskosten für Schülerheime getrennt vom Schulaufwand der zugehörigen Berufsschulen abgerechnet und nur entsprechend der Zahl der anteiligen Heimschüler umgelegt werden. Aufgrund der langjährigen Praxis, den Schulaufwand für die Schulanlage und den Schulaufwand für die Schülerheime zu addieren und durch die Gesamtberufsschülerzahl zu teilen, hat dies zu Irritationen bei den kommunalen Gebietskörperschaften geführt. Der Entwurf dient der Ausräumung dieser Irritationen und zur Schaffung von Rechtssicherheit. Man orientiert sich damit an den Prinzipien des Kommunalabgabengesetzes. Ich darf um Zustimmung im Laufe des Verfahrens bitten.
Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Wie Herr Sibler schon ausgeführt hat, geht es um eine Gesetzesklarstellung in der Frage des Schulaufwandes für Schülerwohnheime. Hier hat sich offensichtlich durch eine kultusministerielle Anweisung eine andere Auffassung eingestellt.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung ist auf den ersten Blick durchaus logisch und auch plausibel. Auf den zweiten Blick ergeben sich aber einige Fragen, die im Rahmen der Gesetzesberatung geklärt werden müssen, zum Beispiel die Frage, ob Ihre Rechtsauslegung korrekt ist, die besagt, dass das Kommunalabgabengesetz mit seinem Gebührenmaßstab als Vergleich herangezogen werden könnte. Sie wissen auch, dass die Gebietskörperschaften nicht unbedingt die Verursacher dieser Gebühren sind. Es gibt einen Schulsprengel. Wenn Berufsausbildungen an wenigen Orten zusammengefasst werden, dann müssen zwar die Gebietskörperschaften den Schulaufwand tragen und sich gewiss auch an den Bereitstellungskosten für Schülerwohnheime beteiligen, aber sie sind im Grunde genommen nicht die Verursacher dieses Aufwands. Weiter ist zu klären, um welche Summe es sich handelt, wenn man von der Lastenverteilung ausgeht; denn es geht nur um den Aufwand, der durch die Bereitstellung des Wohnheimes entsteht, der Schulaufwand für die Schülerheime ist wiederum geregelt.
Die andere Frage lautet, ob bei einer notwendigen auswärtigen Unterbringung auch die Schülerwohnheime Teil der Ausbildungseinrichtung sind; denn das berufsschulische Angebot, wenn es nur an bestimmten Standorten vorgehalten wird, ist sicher auch ein Teil dieser Ausbildungseinrichtung.
Diese Fragen müssen einfach geklärt werden. Interessant wird auch sein, wie es die Kommunen sehen, die jetzt die alleinigen Lasten zu tragen haben, weil die Bereitstellungskosten dann von ihnen zu fi nanzieren sind und nicht mehr auf die Gesamtschülerzahl der Berufsschule umgelegt werden können. Wir gehen davon aus, dass diese Fragen bei der Beratung im Ausschuss geklärt werden können. Wir wollen uns deshalb bei der Ersten Lesung heute noch nicht festlegen. Wir werden diese Fragen beraten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Sibler, in der Begründung Ihres Gesetzentwurfes schreiben Sie, dass das Kultusministerium im April 2004 die Auslegung von Artikel 8 Absatz 3 Satz 1 geändert hat und dies zu Irritationen bei den kommunalen Gebietskörperschaften geführt hat. Ebenso wie Kollegin Pranghofer habe auch ich zu Ihrem Gesetzentwurf einige Fragen.
Meine erste Frage: Herr Minister, warum haben Sie eine bestehende Rechtsauffassung geändert? Es ist uns nicht neu, dass viele Aktionen des Kultusministeriums bei vielen zu Irritationen führen. Ich denke aber, diese Irritationen sind ein weiterer Beweis dafür, dass Sie Ihre Kommunikation dringend verbessern sollten. Unverständlich ist mir von der rechtlichen Logik her auch, wie Sie eine Rechtsauffassung vorgeben können, wenn in Artikel 8 Absatz 3 Satz 2 steht, dass die kommunalen Körperschaften ohnehin eine abweichende Kostenverteilung vereinbaren können. Dann ist die Rechtsauffassung des Kultusministeriums eigentlich nicht bindend.
Herr Kollege Sibler, Sie fühlen sich nun bemüßigt, diese Irritationen durch einen Gesetzentwurf auszuräumen.
Ich stelle aber fest, dass dieser Gesetzentwurf eigentlich auch nicht dazu geeignet ist, die kommunalen Gebietskörperschaften zu „erhellen“. Sie schreiben mit Ihrem Änderungsvorschlag den Modus für die Berechnung der Kosten fest. Aber gleichzeitig, das habe ich schon gesagt, enthält das Gesetz einen Satz, mit dem die Kostenverteilung freigestellt wird. Deshalb werde ich bei der Beratung im Ausschuss vorschlagen, dass wir es durch einen Passus ergänzen, der lautet: „Artikel 8 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.“ Dann hat das Ganze auch wieder eine rechtliche Logik. Herr Kollege Kupka, Sie werden mir da sicherlich zustimmen.
Grundsätzlich ist der Ansatz des Gesetzentwurfs berechtigt. Allerdings gebe ich zu bedenken: Er nimmt letzten Endes nur noch diejenigen Aufwandsträger in die Pfl icht, die die Einrichtung tatsächlich nutzen. Sie müssen aber bei einer solchen Einrichtung unterscheiden zwischen den
Kosten, die entstehen, damit die Schule überhaupt genutzt werden kann, und Kosten, die – ich nenne es mal so: – betriebswirtschaftlich variabel sind. Eigentlich müsste man diese Beträge sauber voneinander trennen. Das wäre aber sehr bürokratisch.
Bürokratisch ist es auch, wenn Sie, wie in Ihrem Entwurf vorgesehen, die Kosten nach dem Unterhalt anteilig berechnen. Ich könnte mir vorstellen, dass das sehr arbeitsaufwendig ist. Langer Rede kurzer Sinn oder kurzer Rede kurzer Sinn:
An diesem Entwurf kann noch gefeilt werden. Das werden wir dann im Ausschuss, denke ich, hoffentlich hinkriegen.
Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Aufhebung des Gesetzes über den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der öffentlichen Verwaltung (Drs. 15/4975) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Eine Aussprache fi ndet ebenfalls nicht statt. – Darf ich bitten, dass die Verhandlungen an den Regierungsbänken eingestellt werden. –
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht Einverständnis; es wird so beschlossen.