Protokoll der Sitzung vom 30.03.2006

(Abstimmungsliste siehe Anlage 6)

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Renate Dodell, Dr. Ingrid Fickler u. a. u. Frakt. (CSU) Ungeborenes behindertes Leben stärker schützen – betroffene Eltern besser begleiten (Drs. 15/5146)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Herr Kollege Unterländer.

Herr Präsident, Hohes Haus! Der Schutz menschlichen Lebens ist unteilbar. Ich halte es für ein gesellschaftspolitisches Drama, und gerade für die betroffenen Frauen und Familien mehr als bedrückend, wenn Schwangerschaftsabbrüche wegen Krankheit oder drohender Behinderung des Kindes im Rahmen der so genannten medizinischen Indikation bis kurz vor der Geburt des Kindes vorgenommen werden dürfen. Wenn von zehn Kindern mit prognostiziertem Down-Syndrom nur noch eines zur Welt gebracht wird – dies ist jedenfalls ausweislich von Statistiken so –, dann ist das auch ein Zeichen für die Notwendigkeit, eine höhere Akzeptanz für behinderte Kinder in der Gesellschaft zu erreichen. Gerade Familien, die sich nach einer pränatalen Diagnostik in einer extremen Belastungs- und Entscheidungsnot befi nden, brauchen dringend unsere gemeinsame Solidarität. In zwei Zielrichtungen müssen sich daher die Überlegungen entwickeln.

Erstens. Auf der einen Seite dürfen die Eltern bei der Entscheidung nicht alleine gelassen werden. Den Frauen soll eine psychosoziale Beratung im Gegensatz zur jetzigen Situation ermöglicht werden. Zwischen der Feststellung der Behinderung und der Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs müssen drei Tage Bedenkzeit liegen. Dazu gehört auch, dass die medizinische Prognose in einem Kollegium, das interdisziplinär, das heißt über die fachärztliche gynäkologische Beratung hinaus auch psychologisch besetzt ist, erfolgen sollte, damit die zu verantwortenden Diagnosen nicht auf einem einzelnen behandelnden Arzt lasten.

Durch diesen interdisziplinären Ansatz soll den Eltern auf der anderen Seite eine verstärkte Entscheidungshilfe ermöglicht werden. Die Koalitionsvereinbarungen umfassen zu diesem überaus sensiblen Thema auch einen Prüf- und gegebenenfalls Handlungsauftrag.

Zweitens. Es darf sich in unserer Gesellschaft nicht eine Haltung weiter ausdehnen, die Leben mit Behinderung nicht akzeptiert. Dies ist der Anfang zu einer Ignoranz gegenüber behindertenpolitischen Belangen, die auch unserer Verfassung zuwiderläuft.

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder hat den politischen Handlungsbedarf in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ aus meiner Sicht zu Recht richtig dargestellt. Ich zitiere: „Es soll die Entscheidung bei den Eltern belassen werden.“ Kauder will die Spätabtreibung nicht grundsätzlich verbieten. Es geht um die Klarstellung der Indikation und um die Bedingungen einer sehr sorgfältigen Prüfung durch die Betroffenen.

(Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRÜNE))

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Diskussion kein Versuch ist, die Abtreibungsdiskussion grundsätzlich neu zu führen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Darüber hinaus ist es eine ständige politische Aufgabe, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne einer Gleichstellung weiter zu verbessern.

(Simone Tolle (GRÜNE): Sie kürzen doch die Mittel weg!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zusammenhang mit der verfassungsrechtlichen Überprüfung des Paradigmenwechsels im Abtreibungsrecht hat das Bundesverfassungsgericht eine Beobachtungs- und eventuell auch Nachbesserungspfl icht gefordert, die bisher nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße umgesetzt worden ist. Auch hierzu braucht es, wie bei der Frage der Spätabtreibungen, einer rechtlichen und tatsächlichen Klarstellung.

(Zuruf der Abgeordneten Simone Tolle (GRÜNE))

Frau Kollegin, wenn Sie das als Populismus bezeichnen und mit dem Thema so umgehen, wie Sie das jetzt machen, haben Sie wohl Recht.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Aber ich denke, dass wir uns bei einem so ernsten Thema nicht in dieser Form und in diesem Stil auseinandersetzen sollten.

(Beifall bei der CSU – Anhaltende Zurufe der Abgeordneten Simone Tolle (GRÜNE))

Da das jeweilige Kind außerhalb des Mutterleibs bereits voll lebensfähig ist, ist die Bewertung von Spätabtreibungen von einer besonderen ethischen Dimension. Wir halten es vor dem genannten Hintergrund und der Diskussion auf Bundesebene für äußerst sinnvoll, wenn sich der Bayerische Landtag hier im Grundsatz entsprechend unserem Dringlichkeitsantrag positioniert.

Deshalb der Dringlichkeitsantrag, der die wesentlichen Punkte berücksichtigt, die ich angesprochen habe, nämlich im Hinblick auf die Bedenkzeit, im Hinblick auf die Beratungsmöglichkeiten und im Hinblick auf eine interdisziplinäre kollegiale ärztliche Entscheidung.

Wir bitten um möglichst breite Zustimmung im Interesse des Schutzes von Leben mit Behinderung, der Frauen und Familien, die sich in einer extremen und schwierigen Entscheidungssituation befi nden, der Ärzte mit einem Verantwortungsdruck,

(Zuruf von den GRÜNEN)

den Außenstehende wohl nicht nachvollziehen können, und im Interesse einer behindertenfreundlichen Gesellschaft; denn es gilt auch hier: zeig mir, wie Du mit dem

Schwächsten umgehst, und ich sage Dir, wie menschlich die Gesellschaft ist.

(Zuruf von den GRÜNEN: Das ist wohl wahr!)

Vor diesem Hintergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben auch die Kirchen gestern eine Erklärung zur Woche für das Leben abgegeben, die sich schwerpunktmäßig mit diesem Thema befasst. Ich meine, dass es auch daher sehr wertvoll ist, wenn wir eine politische Richtungsvorgabe treffen, die wohl auch die Bundespolitik in entsprechender Weise machen wird.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächste hat sich Frau Kollegin Sonnenholzner zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon sehr darüber erstaunt, was hier passiert; denn zum Ersten hat dieses Haus keinerlei Zuständigkeit über das, worüber wir hier diskutieren, und zum Zweiten meine ich, dass die Art der Befassung in einem Dringlichkeitsantrag, im Wissen um die schwierige Problematik, unter diesem Zeitdruck nun wahrlich nicht die richtige Methode ist, mit dem Thema umzugehen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wenn es Ihnen um das Thema ginge, würden Sie hier nicht einen Dringlichkeitsantrag stellen, sondern dann hätten Sie eine Anhörung durchgeführt, und dann hätten wir darüber im Ausschuss ausführlich diskutiert.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das Thema war im Bundestag vor genau einem Jahr Gegenstand der Diskussion in einer Anhörung. Im Koalitionsvertrag steht, dass die Koalition die Sache beobachten und schauen wird, ob es noch Handlungsbedarf gibt. Diese Koalition regiert seit vier Monaten. Welchen Grund gibt es, dass wir uns im Bayerischen Landtag jetzt dieses Themas annehmen?

(Ulrike Gote (GRÜNE): Die Tagung des Landeskomitees am Wochenende! Das ist der Grund! Das nenne ich Populismus!)

Ich habe leider nur eine kurze Redezeit; deswegen kann ich darauf nicht eingehen.

Zum Antrag selbst. Probleme stellen sich uns bereits im ersten Satz; denn es stimmt nicht, was Sie dort behaupten. Es ist schlicht falsch, dass die Zahl der Spätabtreibungen ständig ansteigt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie ist bei 200 Fällen stabil. Das sind 200 Fälle zu viel, und das sind 200 Schicksale; das ist uns klar. Sie lügen aber, wenn Sie sagen, dass die Zahl steigt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie sprechen ständig von einer Dunkelziffer. Woher soll diese Dunkelziffer denn kommen? Wir sprechen hier nicht über ungewollte Schwangerschaften – wir reden über Wunschkinder. Es gibt keine Dunkelziffer. Sie behaupten, dass das, was Sie schreiben, die volle Unterstützung der Ärzteschaft fi ndet. Das stimmt nicht. Auch in der Anhörung ist deutlich geworden, dass es die Meinung gibt, die Sie vertreten, dass es in der Ärzteschaft aber auch eine andere Meinung gibt.

Nun zu den konkreten Dingen. Der Bedenkzeit stehen wir positiv gegenüber, allerdings nicht in Form einer Änderung des Strafgesetzbuches. Dies lässt sich auch im SGB V regeln. Ebenso sind wir diskussionsbereit, was eine Beratung vor der pränatalen Diagnostik angeht, also für alle Frauen, die sich dieser Untersuchung unterziehen. Im Übrigen sollte man vielleicht auch eine Diskussion darüber führen, in welcher Breite in diesem Land diese Diagnostik überhaupt angewandt wird.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Möglichkeit der psychosozialen Beratung nach der pränatalen Diagnostik – PND – auf freiwilliger Basis braucht nicht debattiert zu werden, allerdings nicht als Verpfl ichtung. Bereits nach der gültigen Rechtslage, Herr Unterländer, sind die Ärzte gehalten, in Zweifelsfällen eine zweite medizinische Meinung einzuholen. Auch diesbezüglich gibt es keinen Handlungsbedarf. Haben Sie sich einmal überlegt, was die Anhörung einer Kommission, auch wenn die Frau dort nicht selbst erscheinen muss, für die betroffenen Menschen bedeutet, die eine entsprechende Diagnose erhalten und aufgrund der Einschaltung der Kommission unter Umständen nochmals Hoffnung schöpfen, dass die Diagnose nicht richtig war? Das ist doch alles nicht durchdacht.

Natürlich muss man bei der Ärzteschaft darauf hinarbeiten, dass Eltern verstärkt und interdisziplinär über das Leben mit Kindern mit Behinderung informiert werden. Aber genau das ist doch unsere Zuständigkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Lassen Sie uns doch mit den Dingen beschäftigen, wo wir tatsächlich etwas tun können, nämlich mit der Verbesserung der Lebensumstände für diese Menschen. Daran hängt es nämlich, ob sich die Eltern dafür entscheiden, ein Kind mit Behinderung großzuziehen oder nicht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Auch die von Ihnen zitierten Kirchen weisen darauf hin, dass die Angst vor dem Abrutschen in die Sozialhilfe ein Motiv ist, diese Abtreibungen vorzunehmen. Wir haben einen Dringlichkeitsantrag zur Frühförderung gestellt. Sie streichen bei der Frühförderung. Der Förderfaktor im