Wir haben die Bedenken zurückgestellt, weil uns hoch und heilig versprochen worden ist – ich kann mich noch gut daran erinnern –, dass es sich um einen ergebnisoffenen Test handelt, der genau zwei Jahre gilt; anschließend wissen wir, was Sache ist. Das werde sorgfältig evaluiert, man brauche keine Fachleute, sondern könne das mit eigenen Kräften machen. Anschließend schaue man, welche Erfahrungen man im Vergleich zum Regierungsbezirk Schwaben habe, dann werde man für ganz Bayern einen entsprechenden Vorschlag machen. Das war damals die Aussage. Unter dieser Bedingung haben wir zugestimmt. Jetzt sagen Sie, wir wissen es noch nicht ganz genau, wir müssen diesen Testlauf um ein weiteres Jahr verlängern, um dann für Bayern vielleicht eine abschließende Regelung herbeiführen zu können. Ich sage noch einmal: Hätten Sie das damals gesagt und hätten wir das damals gewusst, hätten wir damals dem Versuch nicht zugestimmt. Ich wundere mich, dass es vonseiten der CSU keinen Aufschrei und keine Empörung gibt, denn sie musste damals von der gleichen Geschäftsgrundlage ausgehen wie wir.
Eine weitere Anmerkung: Es ist nicht so, dass man noch keine Ahnung davon hat, wie das Projekt ausgehen wird und welche Erfahrungen man gewinnt. Denn die Zahlen, die uns in einem Zwischenbericht vorgelegt worden sind, sind durchaus ernüchternd. Diese Zahlen sind für diejenigen, die sich mit dem Thema ein bisschen befasst haben, nicht überraschend, aber ernüchternd, weil man feststellt, dass am Verwaltungsgericht Ansbach in manchen Rechtsmaterien die Eingangszahlen um mehr als 1000 % angestiegen sind. Während das Verwaltungsgericht in Augsburg weniger neue Fälle verzeichnet, gibt es in Ansbach einen explosionsartigen Anstieg in fast allen Rechtsbereichen, in manchen Rechtsbereichen sogar um
mehr als 1000 %. Nun kann man sagen, das haben wir gewollt; dann müssen Sie es aber auch sagen. Wenn Sie sagen würden, wir haben das eigentlich nur gemacht, um der Henzler-Kommission einen Gefallen zu tun, das war deren Auftrag, und deshalb haben wir diesen Vorschlag gemacht. Außerdem sei es darum gegangen, in Ansbach nicht ausgelastete Richter zu beschäftigen. Wenn Sie sagen, dies war das Motiv des Testlaufs, wäre es wenigstens ehrlich; so schaut es nämlich im Ergebnis aus. Und weil die Erfahrungen schon nach diesen mittlerweile knapp 20 Monaten alles andere als positiv sind, meine ich, ist es vernünftig, jetzt den Testlauf abzuschließen und Ende Juni zum alten Rechtszustand zurückzukehren. Dann kann man sorgfältig überprüfen, in welchen Materien man eigentlich kein Widerspruchsverfahren bräuchte. Aber jetzt den Test nochmals zu verlängern und in Mittelfranken den Menschen diese Rechtsschutzmöglichkeit nochmals ein Jahr vorzuenthalten, das halten wir der Sache nicht für angemessen. So haben wir nicht gewettet.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, die Wortmeldung des Herrn Schindler zugrunde gelegt, dass alle anderen Teile, die in diesem Gesetzentwurf vorgelegt werden, unproblematisch sind.
Ich will vorwegnehmen: Wir werden dem Gesetzentwurf in der jetzt vorgelegten Form zustimmen. Wir werden also der Verlängerung um ein Jahr – wohlgemerkt: der Verlängerung um ein Jahr, nicht auf den Sankt-NimmerleinsTag – zustimmen. Wir sind im Jahr 2004 hier im Landtag über die Fraktionsgrenzen hinweg übereingekommen, ein Pilotprojekt zu starten. Wir wollten mit diesem Pilotprojekt prüfen, ob wir angesichts der geringer werdenden Ressourcen und des Bedürfnisses, endgültige Entscheidungen innerhalb einer kürzeren Zeit zu erhalten, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens vorantreiben sollen, oder ob wir der Ansicht sein werden, dass die Nachteile überwiegen. Das war hier Konsens. Wir haben einerseits die Vorteile des Widerspruchsverfahrens gesehen, etwa die Selbstkontrolle der Verwaltung, zusätzliche Möglichkeiten der Bürger, eine Entscheidung zu bekommen und eine Überprüfung zu erhalten. Wir haben aber auch die Nachteile gesehen, dass durch ein Widerspruchsverfahren die endgültige Entscheidung hinausgezögert wird und natürlich erst später Planungssicherheit eintritt. Mit dieser Probephase – nach übereinstimmender Meinung vom 01.07.2004 bis 30.06.2006 – sollte evaluiert werden, wo sich die Aussetzung des Widerspruchsverfahrens bewährt und wo dadurch Nachteile entstehen. Wir sind auch darin übereingekommen, die dabei erlangten Ergebnisse ergebnisoffen miteinander zu diskutieren und Konsequenzen daraus zu ziehen.
Das heißt aber für uns auch, dass wir die Gesamtergebnisse dieser Pilotphase haben wollen, und diese endet am 30. Juni. Danach brauche ich noch einen gewissen Zeit
raum, um die Ergebnisse zu sichten, zu diskutieren und dann die Konsequenzen daraus zu ziehen. Nur wenn wir diesen gesamten Bereich in unsere Überprüfung, in unsere Erkenntnisse einbeziehen, kommen wir auch zu einem sachgerechten Ergebnis.
Der Herr Staatssekretär hat es bereits ausgeführt: Wir wollen damit, dass wir dieses Widerspruchsverfahren noch einmal für dieses Jahr aussetzen, bis wir zu einem Ergebnis kommen, ein Hin und Her in Mittelfranken vermeiden. Offen gesagt, bei allem Verständnis für verschiedene Meinungen kann ich das Verhalten der SPD in diesem Zusammenhang nicht verstehen. Einerseits ist man für die Probephase, andererseits will man jetzt den alten Rechtszustand bayernweit wiederherstellen und sich offensichtlich aus politischem Kalkül mit dem Gesamtergebnis bis 30. Juni überhaupt nicht auseinander setzen.
Ich zitiere, was Sie damals laut Protokoll gesagt haben. Es gehe Ihnen darum, „dass das Ergebnis nicht bereits vorweggenommen werden kann, das wir genau beobachten wollen.“ Da muss ich sagen: Sie nehmen doch jetzt das Ergebnis vorweg.
Wir haben einen Zwischenbericht bekommen. Ich glaube, alle die hier sind und ihn erhalten haben, wissen, dass die Daten, die wir in dem Zwischenbericht erhalten haben, nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft haben. Also sollten wir den Weg zu Ende gehen, sollten warten, was wir bis zum 30. Juni an Daten haben. Davon ausgehend können wir diskutieren, in welchem Bereich es sich bewährt hat und in welchem nicht, wie wir es übereinstimmend 2004 wollten. Auf dieser Basis können wir dann eine gesetzliche Regelung machen, die bayernweit gilt und bei der Mittelfranken nicht dauernd ein Hin und Her zu verkraften hat. Sie kommen mir vor wie ein Rennfahrer, der sich in ein Auto setzt, die Hälfte des Rennens fährt, dann auf die Bremse tritt
Sie haben vorhin gesagt: So haben wir nicht gewettet. Ich müsste sagen, so können wir miteinander auch nicht umgehen. Wenn wir sagen, wir haben eine zweijährige Probephase, dann ist sie nicht eineinhalb Jahre lang oder eineinviertel. Die Ergebnisse dieser zwei Jahre müssen jetzt verarbeitet werden. – Ich habe noch 0,3.
In diesem Sinne bitte ich, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir haben im Ausschuss noch einmal Gelegenheit, uns darüber zu unterhalten. Aber wir sind der Ansicht, wenn man schon Daten erhebt, dann muss man sie auch benutzen und die Daten, die man in den zwei Jahren Probezeit erhoben hat, zugrunde legen. Ich glaube, wir wissen beide, dass man sie dann nicht am 1. Juli präsent hat und daraus Konsequenzen ziehen kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Kollegin Guttenberger! Ich wollte schlicht darauf hinweisen, dass wir die heutige Diskussion nicht bräuchten, wenn die Staatsregierung noch bei der damaligen Absicht bleiben würde, den Testlauf auf zwei Jahre zu beschränken und anschließend die Erfahrungen auszuwerten, nicht, wie Sie es jetzt vorschlagen, die Testphase um ein Jahr zu verlängern.
Ich darf Sie auch daran erinnern, dass alle, auch die CSUKollegen, damals davon ausgegangen sind, dass nach Ablauf der zweijährigen Testphase keine Verlängerung stattfi ndet, sondern der normale Rechtszustand wieder eintritt. Sonst hätten wir den Probelauf nicht auf zwei Jahre befristen müssen. Es wundert mich, dass das jetzt plötzlich anders gesehen wird als vor zwei Jahren.
Das ist nicht der Fall. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass es gut wäre, wenn der Redner oder die Rednerin bei einer Zwischenbemerkung am Pult bliebe. Dann besteht auch die Möglichkeit zu antworten. Das ist sozusagen ein Wechselspiel.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf federführend dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuchs (Drs. 15/5136) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Frau Staatsministerin Stewens, bitte.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Seit Ende letzten Jahres steht fest: Der Bund wird seiner gesetzlichen Verpfl ichtung zur Entlastung der Kommunen nachkommen. Für 2005 und 2006 wurde die Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Kommunen für die Unterkunft und für Heizung auf 29,1 % festgeschrieben.
Das war durchaus das Ergebnis schwieriger Verhandlungen, und insbesondere unser Ministerpräsident Edmund Stoiber hat sich für dieses hervorragende Ergebnis sehr engagiert.
Für zwei Jahre liegen jetzt klar defi nierte Rahmenbedingungen vor und damit auch Planungssicherheit für die Kommunen und eine gesicherte Grundlage für den von den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden geforderten Belastungsausgleich zu Hartz IV.
Ein Belastungsausgleich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist notwendig, da die Kommunen in Bayern von Hartz IV höchst unterschiedlich betroffen sind. Insgesamt ist zwar durchaus über alle Kommunen hinweg eine Entlastung feststellbar, aber nach unseren Vorabschätzungen sind einige Kommunen erheblich belastet. Das heißt, es hängt immer davon ab, wie das Verhältnis Arbeitslosenhilfeempfänger zu Sozialhilfeempfänger in Landkreisen und kreisfreien Städten war und ist.
Weiterer Inhalt des Gesetzentwurfes ist die Übertragung der Zuständigkeiten für Leistungen an Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler von den Bezirken auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Bisher war die Durchführung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, die Finanzverantwortung bei den Bezirken. Es gab große Abrechnungsprobleme, das war mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Daher sieht der Gesetzentwurf eine rückwirkende Zuständigkeitsänderung zum 1. Januar 2006 vor.
Vorteile der Zuständigkeitsänderung sind Bürokratieabbau, weiterhin Anreiz für kostenbewusstes Verwaltungshandeln durch die Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung. Die Kosten, die mit dieser Zuständigkeitsänderung für Landkreise und kreisfreie Städte beinhaltet sind, werden gleichzeitig im Belastungsausgleich im AGSGB berücksichtigt.
Lassen Sie mich, weil es relativ kompliziert ist, kurz einige Grundzüge des Belastungsausgleiches darstellen. Zum Ersten ist die Weitergabe der Entlastung der Bezirke vorgesehen. Bezirke werden dadurch entlastet, dass alle ALG-II-Empfänger und deren Familien, Hartz-IV-Empfänger gesetzlich krankenversichert sind, sodass für die Bezirke die stationären Krankenhauskosten nicht mehr anfallen. Zum Zweiten haben wir im Bereich Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler die Zuständigkeitsverlagerung auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Senkung der Bezirksumlage reicht aber nicht komplett aus, und deswegen ist zusätzlich noch ein Belastungsaus
Der Umfang des Belastungsausgleichs, der Pool, wie man es immer locker nennt, ist im Staatshaushalt veranschlagt. Der Pool setzt sich zum einen aus 45 Millionen Euro Entnahme aus den Mitteln für den Sozialhilfeausgleich an die Bezirke nach Artikel 15 FAG, zum anderen aus den 5 Millionen Euro aus der Wohngeldentlastung in Bayern, Stichwort Unterkunftskosten, saldiert mit dem Ausgleich Ost, zusammen.
Der Belastungsausgleich wird erreicht durch die Verteilung dieser Zuweisungsmasse an die Landkreise und kreisfreien Städte. Unser Ziel ist natürlich ein vollständiger Belastungsausgleich. Die Höhe der Zuweisungsmasse wurde auf der Basis von Vorabschätzungen so bemessen, dass mit einer Überdeckung zu rechnen ist. Das heißt, wir haben dann im Pool eine Überdeckung von 17 Millionen Euro. Wir wollen hier ein einheitliches Mindestentlastungsniveau für alle Landkreise und kreisfreien Städte einwohnerscharf erreichen.
Gleichzeitig möchte ich anmerken, dass der Ausgleich für das Jahr 2005 im Herbst 2006 gewährleistet wird und der Ausgleich für 2006 dann immer um ein Jahr zeitversetzt im Jahr 2007.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGSGB regelt die Grundsätze des Belastungsausgleichs. Zuständig für die Berechnung und Auszahlung ist das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, wobei die Mitarbeiter dort zurzeit rechnen. Details zur praktischen Durchführung, insbesondere die Berechnungsgrundlagen zur Verteilung der Zuweisungsmasse, sollen dann noch in einer eigenen Verordnung geregelt werden. Das heißt im Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch – AGSGB – ist eine entsprechende Verordnungsermächtigung vorgesehen. Die Verordnung wird selbstverständlich in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden – wie wir alles zurzeit in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden gemacht haben – erarbeitet werden.
Abschließend möchte ich noch feststellen, dass Bayern das einzige Land in Deutschland ist, das einen solchen zielgenauen Belastungsausgleich auf der Grundlage von Spitzabrechnungen durchführt. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass das ein ausgesprochen schwieriges Unterfangen ist. Aber alle kommunalen Spitzenverbände und alle Ebenen haben dies sehr begrüßt.
Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen sind nur für zwei Jahre gesichert. Daher ist zunächst auch nur eine Regelung des Belastungsausgleichs für 2005 und 2006 vorgesehen. Ich habe das eingangs schon erwähnt. Aber auch für 2007 ist dann natürlich ein Belastungsausgleich geplant. Maßgeblich wird hierfür das Ergebnis der Revisionsverhandlungen zwischen Bund und Ländern sein. Diese Revisionsverhandlungen müssen noch geführt werden. Wir werden uns auch weiterhin für eine Entlastung der Kommunen intensiv einsetzen.