Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen sind nur für zwei Jahre gesichert. Daher ist zunächst auch nur eine Regelung des Belastungsausgleichs für 2005 und 2006 vorgesehen. Ich habe das eingangs schon erwähnt. Aber auch für 2007 ist dann natürlich ein Belastungsausgleich geplant. Maßgeblich wird hierfür das Ergebnis der Revisionsverhandlungen zwischen Bund und Ländern sein. Diese Revisionsverhandlungen müssen noch geführt werden. Wir werden uns auch weiterhin für eine Entlastung der Kommunen intensiv einsetzen.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Fünf Minuten Redezeit pro Fraktion. Frau Kollegin Steiger, bitte.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war bekannt, dass wir den Änderungsentwurf zum AGSGB innerhalb kürzester Zeit behandeln werden. Aber lassen Sie mich dennoch zwei Vorbemerkungen machen. Erste Vorbemerkung: Das AGSGB wurde im Dezember 2004 mit Frist des Inkrafttretens zum 01.01.2005 im Eilverfahren beschlossen.
Zweite Vorbemerkung: Wir hatten damals auf die nicht gelösten Problemlagen der verschiedenen Zuständigkeiten hingewiesen wie beispielsweise bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, sowie auch auf die falsche Zuordnung des Bereiches der Hilfe für ausländische Mitbürger, Aussiedler und Spätaussiedler. Wenn Sie, Frau Staatsministerin Stewens, nun sagen, dass Bayern das einzige Land sei, in dem diese Gesetzgebung nun angegangen wird, ist dem entgegenzuhalten, dass es eben auch nur in Bayern die Bezirke gibt.
Heute macht sich bemerkbar, dass Sie mit Ihrer Zuordnung an die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger eine falsche Weichenstellung gemacht haben.
Jetzt liegt uns also der Änderungsentwurf vor. Einerseits ist er konsequent, weil er unseren Vorschlag von vor über einem Jahr aufgreift und die Zuständigkeit für die Leistungen an die drei Personengruppen ausländische Mitbürger, Aussiedler und Spätaussiedler vom Bezirk auf die örtliche Ebene gibt. Denn der alte bayerische Sonderweg war falsch und ist falsch. Er ist auch im Rahmen des Angehens gegen unnötige Bürokratie, wie Sie sie eben eingestanden haben, aufzuheben.
Andererseits ist uns ebenso klar, dass das fi nanztechnisch eines Ausgleichs bedarf. Vor einem Jahr hatten Sie die Verlagerung abgelehnt mit der Begründung, dass keine belastbaren Zahlen vorlägen. Solche Zahlen gibt es jetzt auch noch nicht. Sie gehen von Schätzungen aus. Auch wenn jetzt im Entwurf der interkommunale Belastungsausgleich maßgeblich mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet wurde, stellt sich schon die Frage, ob dieser Belastungs- und Finanzausgleich und vor allen Dingen auch die Mittel ausreichen.
Ein Weiteres: Es ist bei der Verlagerung der Aufgaben vom überörtlichen auf den örtlichen Sozialhilfeträger auch die Frage nach der Konnexität zu stellen, denn Sie haben hier nur eine bilaterale Verteilung.
Wir erwarten zu diesen Fragen in den Ausschussberatungen schon etwas Genaueres, etwas Deutlicheres und etwas Konkreteres von Seiten der Staatsregierung, da der Gesetzentwurf – das haben Sie in Ihren Ausführungen deutlich gemacht und das war aus Ihren Worten herauszuhören – noch von etlichen Unbekannten geprägt ist.
Was aber – das kommt noch dazu – an diesem AGSGBÄnderungsgesetz wirklich mangelhaft ist, um nicht zu sagen richtig schlecht, ist wieder einmal die Tatsache, dass das Gesetz nicht aus einem Guss ist.
Es wird gerade einmal die Hälfte der ganzen Aufgabenstellungen erledigt. Herr Unterländer schaut skeptisch, aber es ist so, und das sage ich Ihnen auch gleich. Was ist denn zum Beispiel mit der unterschiedlichen Zuständigkeit zur Gewährung der Eingliederungshilfe?
Es ist falsch, dass die gesamten Leistungen der Eingliederungshilfe durch die Einrichtungen und durch die Dienste – die Frühförderung ausgenommen; das ist ein anderer Block – nicht in einer Hand sind. Nach meiner Meinung gehört die Zuständigkeit in eine Hand, und es wäre sinnvoll, sie an den überörtlichen Sozialhilfeträger zu geben.
Sie haben weiterhin durch dieses Nichthandeln und Nichtlösen der Probleme einen Verschiebebahnhof zwischen ambulant, teilstationär und stationär. Es ist doch Konsens, dass wir einen Ausbau von ambulanten und anderen Wohn- und Betreuungsformen wollen. Durch diese nach wie vor unterschiedlichen Zuständigkeiten gibt es mögliche Streitigkeiten zwischen den örtlichen und den überörtlichen Sozialhilfeträgern, wo die Menschen unterzubringen sind. Es geht nicht nach der Frage: Was brauchen sie und was ist notwendig, sondern nach der Frage, wo es für den Sozialhilfeträger am kostengünstigsten ist. Damit wird ein vernünftiges Konzept verhindert.
Dass Sie das nicht geregelt haben, ist ein Versäumnis. Sie haben erneut eine Chance vertan. Aber, Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir werden bei der Beratung im Ausschuss die ganze Palette des AGSGB diskutieren müssen und nicht nur diese Salamischeibentaktik, die hier wieder angelegt wird. Die hilft nämlich keinem weiter. Ich freue mich auf eine lebhafte Diskussion im Ausschuss.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst zurückblicken. Erstens. Vor einem Jahr hatten wir, bedingt durch die Veränderungen, die Hartz IV in der Finanzierung bewirkt hat, eine große Verunsicherung, die es letzten Endes auch nicht möglich gemacht hat, Frau Kollegin Steiger, das wissen Sie genau, dass damals zum Zeitpunkt der Veränderung des AGSGB infolge von SGB II und SGB XII schon eine Herabzonung der Zuständigkeit in der Ausländersozialhilfe möglich war.
Zweitens. Es war das Verdienst des Freistaates Bayern, vornehmlich des Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, dass die Entlastung der Kommunen durch das Festschreiben dieses Entlastungssatzes von 29,1 % sichergestellt ist. Frau Staatsministerin Stewens hat das bereits angedeutet.
Drittens. Sie wissen, wie komplex und kompliziert es hinsichtlich der unterschiedlichen Be- und Entlastungen der kreisfreien Städte, der Bezirke und der Landkreise war, zu einer Einigung, zu einer Konsenslösung zu kommen.
Ich meine, dass es auf das Verhandlungsgeschick von Frau Staatsministerin Christa Stewens zurückzuführen ist, dass man sich geeinigt hat. Ich meine daher, wir sollten ihr an dieser Stelle Respekt und Anerkennung für dieses Vermittlungsgeschick aussprechen.
Lassen Sie mich noch eine weitere Bemerkung machen. Ich freue mich auch auf die intensive Diskussion, Frau Kollegin Steiger. Diese intensive Diskussion wird uns ermöglichen, im Konsens festzustellen, dass dieser Gesetzentwurf ein weiterer Zwischenschritt ist. Wir werden hinsichtlich der Zuständigkeiten bei der Eingliederungshilfe mit Sicherheit eine Lösung fi nden, in der ambulant und stationär auf einer Ebene zusammenkommen, um die Reibungsverluste, die sich ergeben haben, zu korrigieren und für mehr Effi zienz und Zielgenauigkeit zu sorgen.
Wir müssen aber ein Problem nach dem anderen lösen. Sie wissen, wie kompliziert das gewesen ist. Wir haben zwei Probleme, die in diesem Gesetzentwurf angesprochen werden. Das erste Problem ist die schon angesprochene Herabstufung der Zuständigkeit der Sozialhilfe an Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler; das zweite ist der angesprochene interkommunale Belastungsausgleich infolge der unterschiedlichen Be- und Entlastungswirkungen durch das Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, um nicht immer Herrn Hartz bemühen zu müssen.
Zur Zuständigkeitsfrage. Durch die unterschiedlichen Finanz- und Ausgabenzuständigkeiten haben wir einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Wie schon
angesprochen, gibt es auch in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pfl ege einen entsprechenden Handlungsbedarf.
Im Gesamtausgleich konnte Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden erzielt werden. Das Herzstück dieses Gesetzentwurfes, dieser Gesetzesänderung ist meines Erachtens der schon vielfach zitierte interkommunale Belastungsausgleich. Wir haben zwei Ansätze: zum Ersten den Belastungsausgleich an sich, der insbesondere die überdurchschnittliche Belastung der Landkreise korrigiert, zum Zweiten die Beteiligung an den allgemeinen kommunalen Entlastungswirkungen. Frau Staatsministerin hat bereits auf das Konzept hingewiesen, das eine Senkung der Bezirksumlage vorsieht. Bekanntlich kann damit aber nicht immer auch die örtliche Veränderung unmittelbar abgebildet werden. Für die nach der Umlagensenkung weiterhin belasteten Kommunen wird eine Umschichtung des Sozialhilfeausgleichs nach FAG 15 bei den Bezirken vorgenommen.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal feststellen, dass der Freistaat Bayern seine Zusage umsetzt, alle Minderausgaben, die durch Hartz IV entstanden sind, nahtlos weiterzugeben. Dies bedeutet: Wir sind auf dem richtigen Weg. Ich darf noch einmal ausdrücklich sagen, dass es sich hier um einen weiteren Zwischenschritt in der Umsetzung der Neuordnung der Zuständigkeiten handelt. Ich meine, wir werden hierzu konstruktive Gesetzesberatungen durchführen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte unsere Hauptkritik am AGSGB an den Anfang stellen. Leider ist es immer noch nicht gelungen, die Zusammenführung von ambulant und stationär zu verwirklichen, obwohl seit der ersten Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs eineinviertel Jahre vergangen sind. Immer noch gibt es keine Einigung. Dadurch treten natürlich gewaltige Schwierigkeiten auf, nämlich die Schwierigkeiten eines Verschiebebahnhofes zwischen den örtlichen und den überörtlichen Sozialhilfeträgern. Das klingt recht bürokratisch, ist aber leider für die Menschen höchst unangenehm und mit Nachteilen behaftet.
Ich nenne ein Beispiel: Ein kleines Mädchen, das ich in einer Tagesstätte betreut habe, muss jetzt von Pfl egeeltern weg, von denen es betreut wird, weil die Kommune diese Pfl egestelle nicht mehr weiter fi nanzieren will; es kommt zum Bezirk; der fi nanziert das Heim. Das wird fi nanziert, aber das Kind muss in ein Heim. Das müsste nicht sein, wenn das in einer Hand wäre. Dann könnte man das nämlich untereinander regeln. Das sind die Nachteile.
Es hat auch noch weitere Nachteile. Der Ausbau der ambulanten Hilfen und der betreuten Wohnformen bei der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pfl ege geht natürlich nicht voran, weil die Finanzierung im Moment eben noch nicht geklärt ist.
Das Gesetz hat noch einen anderen Pferdefuß. Es ist die Grundlage zur Aufl ösung der Sozialhilfeausschüsse bei den Kommunen. Damit wird eine gemeinsame Sozialplanung von öffentlichen Organen und Wohlfahrtsverbänden verhindert. Prälat Zerle von der Caritas hat dazu gesagt: Das ist keine Entbürokratisierung, sondern eine Entdemokratisierung. Offenbar ist die Staatsregierung nicht an der Zuarbeit der Wohlfahrtsverbände für Pfl ege und für behinderte Menschen interessiert.
Weil wir schon bei der Kirche sind, zitiere ich auch noch Kardinal Wetter, der gesagt hat: Wirksame Reformen richten sich nicht allein an aktuellen fi nanziellen Engpässen aus, sondern haben die Zukunft im Auge. Diese Meinung vertritt nicht nur er.
Der Hinauswurf der Wohlfahrtsverbände aus den Sozialhilfeausschüssen vor Ort ist nach meiner Meinung nicht mit der Gründung eines Forums Soziales Bayern vereinbar; denn wenn man auf Landesebene die Wohlfahrtsverbände ins Boot holt und ihre Meinung interessant und wichtig ist, warum dann nicht vor Ort? Auch dort müssen wir daran interessiert sein, dass sie mitreden können.
Ein weiterer Punkt ist der zusätzliche Belastungsausgleich, wie er genannt wird, oder der Pool, wie Sie, Frau Staatsministerin, gesagt haben. Er soll die Mehrkosten für die Kommunen auf der Basis von Vorabschätzungen ausgleichen, weil eben noch keine konkreten Zahlen vorliegen. Das ist sehr ungenau, und es ist sehr wahrscheinlich, dass es dadurch zu einer Schiefl age bei besonders belasteten Kommunen kommen wird. Es ist zu befürchten, dass, wenn die Berechnungen genauer vorgenommen werden, nicht wie erwünscht weniger Bürokratie, sondern mehr Bürokratie entsteht; denn dann muss man nämlich genaue Berechnungen pro Einwohner und Gebiet vornehmen, und das wird wahrscheinlich auch sehr aufwändig sein.
Zusammenfassend kann man sagen: Dieser vorgelegte zweite Entwurf des AGSGB ist aus unserer Sicht abzulehnen, weil er Mängel aufweist, weil er Wünsche und wichtige Anliegen nicht erfüllt und weit hinter den Erwartungen zurückbleibt.