Selbstverantwortung – manche sagen auch Autonomie dazu – ist im bayerischen Bildungssystem bis heute nur in Spurenelementen zu fi nden. Nach wie vor dominieren
die Regelungswut und die Kontrollmanie der Kultusbürokratie. Anders ist es nur dann, wenn Sie Geld sparen wollen. Dann dürfen nämlich die Schulen und die Hochschulen plötzlich selbstständig entscheiden, wie sie mit weniger Geld und weniger Personal die immer größeren Anforderungen erfüllen sollen. Das hat nichts mit Freiheit zu tun – das ist purer Zynismus.
Moderne und leistungsfähige Schulen müssen heute die Möglichkeit haben, selbst über ihr pädagogisches Konzept entscheiden zu können, selbst über ihr Budget entscheiden zu können und auch selbst ihr Personal auswählen zu können. Das sind die Dinge, die wir von den Ländern Kanada und Finnland lernen können, die Sie hier so lobend hervorgehoben haben. Das sollten wir von diesen Ländern übernehmen. Damit würden wir mit Blick auf eine Verbesserung des Bildungssystems in Bayern wirklich etwas Sinnvolles umsetzen.
Herr Ministerpräsident, wenn Sie sich so sorgen, dass auch in jedem Klassenzimmer in Bayern ein Kreuz vorhanden ist, dann sollten Sie aus meiner Sicht noch mehr dafür Sorge tragen, dass in jedem Klassenzimmer in Bayern auch tatsächlich eine Lehrkraft vorhanden ist.
Herr Dr. Stoiber, Sie haben die Kultusministerkonferenz – KMK – erwähnt. Eines haben Sie jedoch nicht erwähnt, sondern völlig ausgeklammert: Wenn wir in der Bildungspolitik zu transparenteren und unbürokratischeren Entscheidungsstrukturen kommen wollen, müssen wir auch die Kultusministerkonferenz reformieren. Das ist längst überfällig.
Die KMK ist das Paradebeispiel für Intransparenz, überbordende Bürokratie und für überfl üssige Detailregelungen.
Entscheidend ist, dass die KMK wieder auf ihre Kernaufgaben zurückgeführt wird. Diese Kernaufgaben sind die Verständigung über gemeinsame länder- und schulformübergreifende Bildungsstandards, die Festlegung von Anerkennungsregeln für Schulabschlüsse und die Vergabe der Hochschulreife sowie Mindeststandards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Wir brauchen auch eine regelmäßige nationale Bildungsberichterstattung. Außerdem würde es Sinn machen, wenn der Bund in Zukunft Sitz und Stimme in der reformierten KMK hätte, um der gesamtstaatlichen Bedeutung von Bildung Rechnung zu tragen und zu einer
Noch einmal kurz zur Lehrerbildung: Wir müssen endlich über die KMK zu bundeseinheitlichen Regelungen kommen. Es kann doch nicht sein, dass in Bayern eher eine Lehrerin aus Spanien unterrichten darf als eine Lehrkraft aus Hamburg.
Der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Wissenschaft, der Ihnen bekannte Dr. Ludwig Eckinger, befürchtet, dass mit der vorgeschlagenen Regelung im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess bei der Lehrerbildung schwere Probleme auf uns zukommen. Er sagt, die KMK überlasse den Ländern die Auslegung des Bologna-Prozesses für die Lehrerbildung, ohne sich auf bundeseinheitliche Qualitätsstandards zu verständigen. Die Bachelor-Master-Diskussion werde maßgeblich von den Länderfi nanzministern bestimmt, nicht von den Kultusministern. Deshalb befürchtet er, dass es aufgrund dieses Auseinanderfallens unterschiedliche Anforderungen, gerade in der Grundschullehrerbildung, geben könnte. Er befürchtet eine Qualitätsschere zwischen den fi nanzstarken und den ärmeren Bundesländern.
Hier hätte die KMK eine wichtige Aufgabe, die sie erfüllen müsste. Sie sollte sich nicht um die Genehmigung jedes einzelnen Schulversuches in jedem einzelnen Bundesland kümmern. Bei der KMK ist ein Bürokratieabbau längst überfällig.
Die größte Herausforderung im Bereich von Hochschule und Forschung ist der dringend erforderliche deutliche Ausbau der Kapazitäten an den Hochschulen. Hier brauchen wir eine riesige Kraftanstrengung von Bund und Ländern, weil wir sonst den Wissenschaftsstandort und den Forschungsstandort Deutschland gefährden. Das kann niemand von uns wirklich wollen.
Die gesamte Wissenschaftselite warnt deshalb vor einem Kooperationsverbot. Erst dieser Tage haben sich der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft – DFG –, Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker und der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, Prof. Dr. Peter Strohschneider, zu diesem Thema geäußert. Beide stammen übrigens aus Bayern. Die gesamte Wissenschaftselite warnt: Wenn die Regelungen, die in der Föderalismuskommission derzeit vorgesehen sind, in die Tat umgesetzt würden, werden riesige Probleme bei der Forschung und der Hochschule auf uns zukommen. Herr Prof. Dr. Winnacker führt außerdem aus, dass wir für eine exzellente Forschung auch eine exzellente Lehre brauchen. In Deutschland gehören Forschung und Lehre traditionell zusammen. Deshalb kann es nicht sein, dass der Bund bei der Forschung mitfi nanzieren darf, aber bei den Hochschulen und der Lehre ein Kooperationsverbot besteht. Wir brauchen in den Hochschulen eine gute Lehre und eine gute Ausbildung, um eine exzellente Forschung durchführen zu können.
Herr Prof. Dr. Winnacker führt aus, dass es völlig unklar sei, wie die Länder die steigenden Anforderungen, speziell an die Finanzierung der Lehrtätigkeit der Hochschulen, alleine bewältigen wollten. Exzellente Forschung setze exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs voraus, der wiederum nur durch die Lehre gewonnen werden könne. Dieser Nachwuchs sollte nicht alleine gelassen werden. Dem kann ich in der Tat nur zustimmen.
Die Folge dieses künstlichen Kooperationsverbotes wird sein, dass sich durch die Hintertüre zusätzliche Gremien und Kommissionen bilden werden, die dann wieder zu zusätzlicher Bürokratie führen. Irgendwie muss ja schließlich eine Abstimmung erfolgen. Das wäre jedoch das Gegenteil von Transparenz und Klarheit. Wir sollten das von Anfang an unterbinden. Deswegen fordern wir klare Regeln für die Hochschule und die Forschung. Die Durchsetzung eines künstlichen und sinnlosen Kooperationsverbotes macht keinen Sinn.
Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich fordere Sie deshalb auf, Ihre eigenen Prinzipien, die Sie formuliert haben, ernst zu nehmen. Schaffen Sie Regelungen, die wirklich zukunftstauglich sind. Stärken Sie die Kompetenz der Länderparlamente und sorgen Sie dafür, dass demokratische und dezentrale Strukturen auch innerhalb Bayerns eine Chance haben. Subsidiarität, Selbstverantwortung und Eigenständigkeit dürfen nicht der Bunkermentalität der Staatskanzlei zum Opfer fallen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Das Wort hat der Herr Ministerpräsident.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Debatte war außerordentlich gut und nützlich für die weiteren Beratungen in Bundestag und Bundesrat. Sie erfolgte auch zum richtigen Zeitpunkt, weil wir jetzt in eine entscheidende Phase kommen. Im Mai wird eine gemeinsame Sitzung von Bundesrat und Bundestag stattfi nden, was bisher noch nie der Fall gewesen war. Der Bundestag hat bereits 56 Experten gemeldet. Die Länder werden nicht so viele Experten benennen. Die Länderseite wird bei diesem Anhörungsverfahren mehr auf der politischen Ebene argumentieren. Diese Debatte wird zeigen, wie bei diesem Thema weiter verfahren wird.
Herr Kollege Maget, ich glaube, dass wir diese Föderalismusreform erreichen werden. In den Ländern gibt es dagegen keinen massiven Widerstand. Ich möchte das deutlich machen, weil Sie das Gegenteil behauptet haben. Im Landtag Rheinland-Pfalz gibt es zum Beispiel ein ganz klares Votum der SPD-Fraktion für den Kollegen Beck, wonach Herr Beck das Ergebnis, wie es vorgelegt wurde, akzeptieren könnte. Das Abgeordnetenhaus in Berlin hat das gleiche Votum beschlossen. Herr Kollege Oettinger geht mit einer breiten Mehrheit und mit der Zustimmung des Koalitionspartners FDP in die Beratungen. Ich gehe auch in Bayern von einem solchen Votum aus.
In Nordrhein-Westfalen geht der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz mit einer großen Zustimmung, auch der SPD, in die weiteren Beratungen. In den Ländern mag es den einen oder anderen Fachpolitiker geben, der Einwendungen erhebt. Aus meiner Sicht gibt es jedoch bei den Ländern eine große Unterstützung für den Entwurf, der vorgelegt worden ist. Wir sollten nicht vergessen, dass dieser Entwurf beim SPD-Parteitag, beim CDU-Parteitag und beim CSU-Parteitag mit weit über 95 % der Stimmen als detaillierte Vereinbarung der großen Koalition angenommen worden ist.
Echte Widerstände gibt es weder bei den Ministerpräsidenten noch bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion oder bei der FDP-Bundestagsfraktion. Lediglich in der SPDBundestagsfraktion gibt es Schwierigkeiten. Sie kennen die entsprechenden Einwendungen. Ich will sie im Einzelnen nicht noch einmal wiederholen.
Insgesamt sind wir auf einem sehr guten Weg. Es wäre sehr nützlich, wenn der Bayerische Landtag heute noch einmal in Form einer Entschließung auf der Grundlage dessen, was er bereits in den letzten Jahren beschlossen hat, noch einmal Position beziehen würde.
Wenn Sie, Frau Bause, vom Kooperationsverbot in punkto Hochschule reden, dann muss ich sagen, dass wir eine sehr enge Verschränkung seit der großen Koalition 1969 haben. In den letzten Jahren gingen die Haushaltsmittel permanent zurück. Für den Hochschulbau und die Hochschulförderung ist immer weniger ausgegeben worden. Zu glauben, durch eine Verlagerung der Kompetenzen auf den Bund habe man mehr Möglichkeiten, stimmt leider nicht. Es ist festzuhalten, dass der Bund bisher für Großgeräte und für Forschung an Hochschulen mit nationaler Bedeutung nur 15 % der Mittel verwendet hat. Jetzt kann er 30 % der Mittel verwenden. Das ist ein Betrag von rund 300 Millionen Euro. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch zwei Grundsatzbemerkungen zu der Diskussion machen. Es ist nicht ganz so, wie Sie, Herr Maget, es dargelegt haben. Verbesserungen durch Parlamentsdiskussionen sind notwendig, das ist richtig, weil Gesetzesentwürfe lediglich Kommissionsergebnisse sind. Es handelte sich hier aber um eine Kommission mit 16 Abgeordneten, die jeweils ihre Fraktionen informiert haben. In diesen Fraktionen gab es regelmäßig Debatten und Diskussionen, sowohl in der SPD- als auch in der CDU/CSU-Bundestagesfraktion. Die Ministerpräsidenten haben sich immer intensiv ausgetauscht.
Hier haben wir eine Konfl iktsituation, in erster Linie zunächst einmal zwischen kleinen und großen, also zwischen leistungsschwächeren und leistungsstärkeren Ländern. Dann haben wir eine Konfl iktsituation grundsätzlicher Art zwischen Bundestag und Bundesrat, zwischen Erster und Zweiter Kammer. Die wenigsten Widersprüche gab es innerhalb der beiden großen Parteien. Das heißt, die normale Konfl iktsituation zwischen CDU/ CSU und SPD war die geringste Problematik in dieser Debatte. Bei den GRÜNEN, muss ich leider sagen, wäre man zu keinem Ergebnis gekommen. Das heißt also, das
Ergebnis baut sehr stark auf SPD, CDU/CSU und in Maßen auch auf die FDP auf. Damit ist es gelungen, die unterschiedlichen Interessenlagen von kleinen und großen Ländern sowie die des Bundes zu einem Ergebnis zusammenzufügen.
Das Problem ist nun: Wenn man einen Punkt herausnimmt – mag das aus Fachsicht auch noch so begründet sein –, ist klar, dass andere dann sagen: Wenn dieser Punkt verändert wird, mache ich meine Ansicht dieser Problematik nochmals zum Junktim. Damit entsteht eine schwierige Situation. In der letzten Debatte ist beispielsweise die Finanzbeziehung zwischen Bund und Ländern infrage gestellt worden. Das ist bedrückend und erschreckend. Berlin hat – das kann für den Bayerischen Landtag von großer Bedeutung sein –, Haushaltsnotlageklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Die Stadt hat fast 60 Milliarden Euro Schulden, also fast dreimal soviel wie Bayern.
Diese Klage wird vom Saarland unterstützt. Gestern hat Kollege Böhmer erklärt, er gehe für das Land SachsenAnhalt auch zum Bundesverfassungsgericht.
Wir haben einen Gesamtfi nanzausgleich in der Größenordnung von etwa 30 Milliarden Euro. Davon beträgt der Landesfi nanzausgleich 6,9 Milliarden Euro. Bayern übernimmt hiervon rund 2,2 Milliarden Euro. Wenn wir die Umsatzsteuer hinzurechnen, die nach der Einwohnerverteilung eigentlich dem Land Bayern gehört – geben wir nochmals 1,7 Milliarden Umsatzsteuer aus Bayern zurück –, und dann zahlen wir knapp 4 Milliarden Euro in den Finanzausgleich. Damit sind wir an einer Grenze angelangt.
Wenn das Land Berlin vom Bund und von den Ländern mehr Geld haben will, bedeutet das eine erhebliche Einschränkung des Handlungsspielraums der Länder. Deswegen ist die Föderalismusreform 2 eine unglaublich schwierige Angelegenheit. Doch es war richtig, sie von der Föderalismusreform 1 abzukoppeln. Wir haben ausgeschlossen, dass jemand aus dem Kreise der Ministerpräsidenten eine Länderneugliederung fordert. Ich glaube, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die dann folgende Föderalismusreform 2 praktisch nochmals neue Grundlagen für die Landespolitik geben können. Deswegen muss man alle Wünsche, Hoffnungen und Forderungen, die hier gestellt worden sind, unter dem Gesichtspunkt der Gesamtsituation der Länder sehen.
Ich glaube, bei der Durchführung der Reform müssen wir – ich bin gerne bereit, das mehr zu tun als es bisher der Fall gewesen ist – mit dem Parlament, dem Landtag darüber diskutieren, ob die Verschränkungen in der Verwaltung zwischen Brüssel, dem Bund und den Ländern auf Dauer hinnehmbar sind. Ich will das am Beispiel Cross Compliance darstellen. Das ist für mich ein typisches Beispiel dafür, wie gute Ziele so überbürokratisiert gelöst werden, dass Unmut gegenüber der ganzen Staatsebene – Bund, Land oder Europa – erzeugt wird. Wir müssen
dieses Problem meines Erachtens entschieden angehen. Das ist eine ganz wichtige Stufe in dem gesamten Komplex.
Lasst uns vorangehen. Ich gehe davon aus, dass die entscheidende Weichenstellung noch vor der Sommerpause, spätestens im September, getroffen wird. Ich kann nur noch einmal sagen: Gestern haben sich einige Ministerpräsidenten über ihre Wünsche bezüglich einer Öffnung geäußert. So hat zum Beispiel Kollege Müller aus dem Saarland geklagt, sein Land sei trotz seiner Haushaltsnotlage verpfl ichtet, bei einer Anlastung von Maastricht einen Teil zu übernehmen, den der Bund zu verantworten hat. Er habe riesige Probleme gehabt, dies gegenüber dem saarländischen Landtag darzustellen. Des Weiteren hat er gesagt, wenn jetzt etwas aufgemacht werde, stelle er sofort den nationalen Stabilitätspakt in Frage, der dann mit dem Saarland nicht zustande kommen werde. Ich will das nur als Beispiel nennen.
Das bedeutet, man kann an die Materie nicht in der Weise herangehen, Forderungen zu stellen, dieses oder jenes zu ändern. Sie würden damit ein Paket öffnen, in dem viele Dinge geregelt werden, die separat nicht hätten geregelt werden können. Man hätte es nie geschafft, durch einen nationalen Stabilitätspakt separat zwischen Bund und Ländern eine Vereinbarung zu treffen. Man hat sich schon zehn Jahre erfolglos darum bemüht. Diesen Umstand sollten all diejenigen berücksichtigen, die fachlich die eine oder andere Einwendung vorbringen.
Es geht nicht mehr um verschiedene Einwendungen, sondern es geht um eine Gesamtschau. Es geht darum, sich die Frage zu stellen, ob das Ganze tragfähig ist oder an einer kleinen Kompetenzregelung scheitern soll. Ein Scheitern können wir nicht riskieren, denn das ginge zulasten unseres Landes. Es versteht sich von selbst, dass Bayern als starkes Land, als Land mit großem Selbstbewusstsein, als ein Land mit Tradition, als fi nanzstarkes Land mehr als gut gerüstet ist für die Aufgaben, die es durch die Änderung des Grundgesetzes erhalten könnte, und das entspricht auch Ihrem und unserem Selbstbewusstsein.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Ich lasse jetzt über die mitberatenen Dringlichkeitsanträge abstimmen.
Zunächst lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion betreffend Föderalismusreform, Drucksache 15/5206, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag angenommen.
Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend Reform des Föderalismus, Bund-Länder-Beziehungen entfl echten – Landesparlamente stärken, Drucksache 15/5207, abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.