Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie des weiteren wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen (Bayerisches Hochschulpersonalgesetz)“.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 9. Dieser Abstimmung liegen der Entwurf eines Bayerischen Universitätsklinikagesetzes, Drucksache 15/4398, und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 15/5516 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/5516.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur bei der Zweitberatung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das mit den Stimmen der CSU-Fraktion gegen die Stimmen der beiden anderen Fraktionen so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Kein Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Zweitberatung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist das gleiche Abstimmungsergebnis. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz über die Universitätsklinika des Freistaates Bayern (Bayerisches Universi- tätsklinikagesetz)“

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10. Der Abstimmung liegen der Entwurf eines Bayerischen Hochschulrechtsanpassungsgesetzes, Druck

sache 15/4399, und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 15/5517 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 7 als Datum des Inkrafttretens den „1. Juni 2006“ einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 15/5517.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist wieder das gleiche Stimmergebnis. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch, und zwar wieder in einfacher Form.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? –

Dann ist das Gesetz mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion gegen die Stimmen der beiden anderen Fraktionen so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Anpassung von Landesgesetzen an die Modernisierung des bayerischen Hochschulrechts (Bayerisches Hochschulrechtsan- passungsgesetz)“.

Ich lasse jetzt noch über den mitberatenen Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf der Drucksache 15/5551 abstimmen. Die CSU-Fraktion hat gebeten, aufgrund der inzwischen beschlossenen Hochschulgesetze den Betreff des Dringlichkeitsantrags wie folgt anzupassen: „Entschließung zum Bayerischen Hochschulgesetz, zum Bayerischen Hochschulpersonalgesetz und zum Hochschulauswahlverfahren.“

Wer dem Dringlichkeitsantrag mit dieser Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe? – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit den bisherigen Stimmenverhältnissen so angenommen. Die Tagesordnungspunkte 6 bis 10 sind damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Drs. 15/4589) - Zweite Lesung –

Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass zu diesem Antrag keine Aussprache stattfi ndet. – Ich stelle dazu allgemein Einverständnis fest, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen können.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4589 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache 15/5521 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten empfi ehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass § 2 neu gefasst wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/5521.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe? – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag einstimmig so angenommen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, fi ndet die Abstimmung wieder in einfacher Form statt.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Ist der Herr Kollege Weiß dagegen? – Nein, das ist nicht der Fall. Herr Kollege, sind Sie dagegen? – Nein. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Ich rufe auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. und Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abschied vom bayerischen Transrapid-Projekt (Drs. 15/5547)

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Rainer Volkmann, Dr. Hildegard Kronawitter u. a. und Frakt. (SPD) München Airport-Express statt Transrapid Schnellere Verbindung zwischen Flughafen und Hauptbahnhof (Drs. 15/5554)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Runge, bitte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Weidenbusch, Sie entwickeln sich dort hinten – trotz Krücken – zu einem Hort der Unruhe. Die Massage können Sie draußen machen. Ich bitte im Saal um Ruhe – Herr Kollege Weidenbusch, nichts für ungut.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die vorgestrige Pressekonferenz von Minister Erwin Huber und anderen Transrapid-Protago

nisten, konkret Vertretern von der Flughafengesellschaft, der DB AG und der Transrapid Systemindustrie, war nichts anderes als ein Offenbarungseid und eine Bankrotterklärung. Wer gedacht hätte, jetzt kämen neue Vorschläge zur Finanzierung oder gar neue Finanzzusagen, sah sich getäuscht. Markige Sprüche, Pfeifen im Walde, die immer gleichen falschen Behauptungen und Allgemeinplätze, und dieses war es dann eben.

Die beteiligte Industrie ist nicht bereit, auch nur einen Cent zu ihrem Referenzprojekt beizutragen. Trotzdem hielten und halten Staatsregierung und CSU bisher mit aller Macht und Verstocktheit an ihrem Prestigeprojekt Transrapid fest. Dies, obwohl zwischen den zugesagten und den benötigten Mitteln bekanntermaßen eine riesige Lücke klafft und obwohl die Regierungen in Berlin und München ihren Streit darüber, ob es sich um ein Projekt des Freistaats oder um ein Projekt des Bundes handelt und wer wie viel zur Finanzierung beizutragen hat, mittlerweile ungeniert in aller Öffentlichkeit austragen.

In unseren Augen ist die Anbindung des Münchner Flughafens an den Hauptbahnhof mit der Magnetschwebebahn verkehrspolitisch und verkehrswirtschaftlich unsinnig. Die Anbindung ist industriepolitisch verfehlt, umweltpolitisch bedenklich, vor allem aber haushalts- und fi nanzpolitisch unverantwortbar. Herr Kollege Kupka, Sie sagen, Sie wüssten das alles.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Projekt, das nahezu ausschließlich aus Steuermitteln fi nanziert werden soll, wird nach dem jetzigen Stand mindestens 1,85 Milliarden Euro kosten. Das ist mehr, als bisher, also seit 1966 mit Beginn der Planungen, insgesamt in das Münchner S-Bahn-Netz investiert worden ist. Wir sagen: In Zeiten, in denen der Staat massiv sparen muss, in denen im Sozialbereich, bei der Bildung und beim Nahverkehr gekürzt wird, dürfen nicht Milliarden an Steuergeldern für ein derart fragwürdiges Projekt ausgegeben werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber was wollen Sie machen? Sie wollen tatsächlich auch noch Mittel für den Nahverkehr in dreistelliger Millionenhöhe für den Transrapid abzweigen; die Bayerische Staatsregierung hat es ja angekündigt.

Wir haben gesagt und sagen weiterhin, das TransrapidProjekt macht auch verkehrspolitisch und verkehrswirtschaftlich wenig Sinn. Es ist bekanntermaßen viel weniger die Fahrzeit als der Komfort, welcher Fahrgäste veranlasst, statt mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem Auto zum Flughafen anzureisen. Und die unbequemen Brüche beim Verkehrsmittel haben wir genauso beim Transrapid, sogar noch stärker als bisher, weil wir da weniger Halte- und Verknüpfungspunkte haben. Wenn Sie sich die Prognosen der Befürworter des Transrapid anschauen, die von 8 Millionen Fahrgästen im Jahr sprechen und schreiben, muss man festhalten, dass 8 Millionen Fahrgäste in Relation zu den Kosten in Milliardenhöhe erbärmlich wenig sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zum Vergleich: Die Münchner S-Bahn hat jeden Werktag gut 700 000 Fahrgäste, die Münchner U-Bahn sogar gut 800 000 Fahrgäste. Oberbürgermeister Ude hat neulich im Löwenbräukeller auf der Versammlung zu Recht gesagt, der Transrapid sei unter den Münchner Straßenbahnen in Bezug auf die Fahrgastzahlen an sechster oder siebter Stelle, und dafür wollen Sie etwa 2 Milliarden Euro ausgeben.

Hinzu kommt, dass von diesen lediglich 8 Millionen Fahrgästen gut 3 Millionen Fahrgäste von der S-Bahn, von den Flughafen-S-Bahnen abgezogen werden und diese dann Fahrgeldeinnahmen in Millionenhöhe wegnehmen. Ihr Wirtschaftsminister redet und schreibt immer davon, eine neue Express-S-Bahn koste ja Bestellentgelte. Er soll einmal weiterrechnen, wie viel Geld der Transrapid der SBahn, und damit auch der U-Bahn und Straßenbahn wegnimmt, weil hier bekanntlich die Einnahmen gepoolt werden.

Des Weiteren sind von diesen 8 Millionen – Sie brauchen sich nur die Unterlagen im Planfeststellungsverfahren durchzulesen – gut eine Million Euro zusätzlich generierte Fluggäste. Man muss sich das einmal durch den Kopf gehen lassen: eine Million zusätzlicher Fluggäste, abgeworben von anderen Flughäfen, vor allem aber vom BahnFernverkehr. Das heißt, Sie wollen mit unseren Steuergeldern den Flughafen München weiterhin mästen. Wir wollen dieses defi nitiv nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch aus Umweltgesichtspunkten schneidet das bayerische Transrapidprojekt schlecht ab. Hochwertige Naturräume wie die Isarauen und wichtige Naherholungsgebiete wie der Unterschleißheimer See, die Neufahrner Mühlseen, Gebiete an der Isar und im Dachauer Moos würden durch das Bauwerk und den Lärm der Magnetschwebebahn beeinträchtigt werden. Der Lärm würde auch die Wohnqualität und die Immobilienwerte im Umfeld der Trasse mindern. Sie wissen, die Züge sollen im 10Minuten-Takt verkehren, die Nachtruhe soll nur wenige Stunden betragen.

Wie sieht es in Bezug auf das Wasser aus? Die Transrapid-Trasse soll sich in Feldmoching und dann wieder am Flughafen in 42 Meter Tiefe befi nden; in dieser Tiefe beginnen bei uns bereits die tertiären Grundwasserschichten, welche wiederum Quellen unseres Trink- und Brauwassers sind.

Die Systemvorteile der Magnetschwebebahn gegenüber der Rad-Schienen-Technik wie hohe Geschwindigkeit, große Steigungsfähigkeit, enge Kurvenradien, kommen auf der kurzen Strecke in der Münchner Schotterebene eben nicht zum Tragen. Auch eines ist bekannt: Der Transrapid hat auf kurzen Strecken - er muss ja erst einmal hochschweben und losfahren – einen ganz, ganz hohen Energieverbrauch, 70 Megawatt in der Spitze. Das heißt, auch die CO2- und die Energiebilanz des Münchner Projektes sind bzw. wären negativ.

Jetzt sind wir bei Ihrem letzten Argument, den industrie- und beschäftigungspolitischen Chancen, die Sie immer

zu beschwören versuchen. Wir sagen, diese industrie- und beschäftigungspolitischen Chancen werden weit überschätzt bzw. von Ihnen bewusst überzeichnet. Im Koalitionsvertrag heißt es zwar so schön: „innovatives Leuchtturmprojekt“. Aber wir sagen, es handelt sich bei der Magnetschwebebahn um Ur-Ur-Uralttechnologie, die sich trotz gigantischer öffentlicher Förderung eben nicht vermarkten ließ.

(Engelbert Kupka (CSU): Neue Technologie und alte Erfi ndung!)

Neue Technologie, Herr Kollege? Die Patente: linearer Induktionsmotor 1885, Schweben mit Magnetfeldern 1902 und dann den geregelten Abstand von Hermann Kemper – das war das letzte Patent – 1934 eingereicht, 1935 bestätigt.

(Engelbert Kupka (CSU): Aber die Technologie ist jetzt neu!)

Nein, das ist keine neue Technologie.