Der Landtag erwartet, dass die Hochschulen in ihren Satzungen eine angemessene Mitwirkung der Studierenden sicherstellen. Die Studierenden sollen in den entsprechenden Gremien in geeigneter Weise, bis hin zu einer paritätischen Mitwirkung, vertreten sein.
Das ist der Ausgangspunkt. Also: Alles, was Sie behaupten, entspricht nicht den Fakten - vielleicht Ihren
- Solange Sie Alpträume haben, verehrte gnädige Frau, werden Sie nicht gewählt; da brauchen Sie keine Sorge zu haben.
Erstens. Wir haben alle diese vier Gesetzesänderungen durchgeführt, weil sich die Gesetzeslage im Bund und in den Ländern geändert hat. Wir mussten in der Folge ändern. Außerdem war 1999 vom Kollegen Zehetmair angekündigt worden, dass eine tiefgreifendere Reform folgen wird. Schließlich sind BA/MA, also Bachelor und Master, sowie ein paar andere Dinge notwendige Voraussetzungen dafür, dass weiter geändert wird. Wir haben uns fest vorgenommen - ich gebe zu: durchaus gegen den Widerstand, den Sie leisten -, die Verselbstständigung und die Autonomie der Hochschulen weit nach vorne zu treiben und uns ein Beispiel an den inzwischen erfolgten Schritten anderer Länder zu nehmen. Wir haben es anders gemacht, als wir es uns zunächst vorgestellt hatten. Wir haben das nicht alles freigegeben, sondern wir haben eine Struktur für alle Universitäten geschaffen. In Artikel 106 Absatz 2 und in einigen anderen Klauseln geben wir den Freiraum, davon völlig abzuweichen und eine eigenständige Hochschule zu entwickeln, weil wir an der Technischen Universität gesehen haben, dass das funktioniert. Diese Autonomie wird umgesetzt. Sie ist anerkanntermaßen und nach den Äußerungen unserer Präsidenten und Professoren größer als in den meisten anderen Ländern. Am Anfang wurde das angezweifelt - inzwischen sind die Herrschaften unserer Meinung.
Zweitens. Wir haben uns für die Hochschulen effektive Entscheidungsstrukturen vorgenommen. Wir haben den Hochschulrat so eingerichtet, wie er ist, und die Hochschulleitung mit anderen Vorgaben versehen. Das hat zur Folge, dass sich der Senat ändert. Sie tun so, als ob man etwas einführen könnte, alles andere aber gleich bliebe. Genau das ist ja Ihr Problem. Das ist das Problem der Sozialdemokraten: Sie meinen, das eine, was man hat, kann man behalten; alles andere ändert man ab, und dann würde sich das von selbst anpassen. Das ist nicht so. Ein sich änderndes Ding erfordert zwanzig weitere, andere Änderungen.
Daran müssen Sie sich gewöhnen. Daran führt kein Weg vorbei. Der Senat wird anders. Wenn der Hochschulrat einen neuen Auftrag an der Hochschule hat und die Hochschulleitung eine neue, zusätzliche Struktur erhält, dann brauche ich den Senat nicht mehr -
- Herr Kollege Vogel, nein. Wenn Sie gesagt hätten, die SPD hat eine andere Vorstellung, würde ich Ihnen nicht widersprechen. Sie standen hier und haben uns verteufelt, weil wir uns mit einer anderen Vorstellung durchsetzen. Das ist ein großer Unterschied. Das muss man in der Diskussion aufarbeiten dürfen. Sie sind ganz weit weg von dem, was wir in der Realität verabschieden.
Drittens. Die Internationalität. Es geht nicht nur um BA und MA, sondern um die internationale Flexibilität unserer Studierenden. Dazu benötigt man andere Gesetzesregelungen.
Viertens. Wir haben Bildungsqualität und eine höhere Steigerung der Leistungsfähigkeit an den Hochschulen zu garantieren, da der Studentenberg wächst, nämlich in der Spitze um ein Drittel von 170 000 auf 240 000 Studierende. Hier ist eine einzige Stelle, an der wir in diesem Haus Gott sei Dank noch an einem Strang ziehen: Die Hochschulen bedürfen dringend einer zusätzlichen Finanzierung. Es gibt keinen Streit darüber, dass es eine zusätzliche Finanzierung unbedingt braucht. Wenn das heute der Einigungspunkt ist, dann ist das eine gute Botschaft, die ich dem Finanzminister gern bei jeder Gelegenheit in Erinnerung rufen werde. Bei der Finanzierung und Ausstattung wird eben eine Aufteilung notwendig sein. Drittmittel müssen helfen; Professoren müssen mit zusätzlichen Stunden helfen, die aber nicht beliebig vermehrbar sind - das will ich nochmals ausdrücklich unterstreichen. Wer wie die Fachhochschulprofessoren 19 Stunden im Dienst steht, kann daraus nicht 20 oder 21 Stunden machen.
Fünftens stellt sich die Frage nach insgesamt einwerbbaren Drittmitteln und der notwendig werdenden Haushaltserweiterung.
Als Sechstes will ich Ihnen sagen, dass die Studierenden ihren Anteil tragen, weil sie in Zukunft ein anderes Verhältnis zu Professoren und zur Hochschule selbst haben. Unser altes Humboldtsches Ideal hat geheißen: Du kommst an die Hochschule, studierst, was du für richtig hältst, und am Ende sagen dir die Professoren, ob es einen Sinn gemacht hat und ein Ergebnis bringt. Die Wahrheit liegt sicherlich nicht bei einem BA und MA, bei dem nach altem englischen Modell jede Vorlesung vorgeschrieben wird, alle zwei Semester fi ndet eine Festlegung statt, und am Ende darf der Student nur das machen, was die Hochschule sagt.
Wir brauchen vielmehr eine Mischung aus einem freien Teil und einem festgelegten Teil. Andernfalls ist eine Verkürzung der Studienzeit nicht möglich. Wir sind nicht auf dem Weg der alten Engländer und der Amerikaner, sondern wir versuchen eine Mischung. Deshalb haben wir nicht für die Juniorprofessoren gestritten, sondern für die Habilitation. Uns wurde immer unterstellt, wir wären
gegen die Juniorprofessoren. Kein Mensch war dagegen. Das hat das Verfassungsgericht bestätigt und Frau Bulmahn in ihre Schranken verwiesen. Sie haben diesen Prozess nicht gewonnen, sondern Sie sind jämmerlich unterlegen. Sie stellen sich aber immer noch hierher und erklären falsche Dinge zum Faktum. Sie haben heute erneut erklärt, wir würden die Juniorprofessoren endlich einführen. Wir wollten vielmehr die Abschaffung der Habilitation durch das Gerichtsverfahren verhindern. Das war der einzige Grund.
Die Frauenförderung war heute Vormittag Gegenstand vieler Vorwürfe von Ihrer Seite. Meine Damen und Herren, nur zur Beruhigung: In diesem Jahr habe ich – zweimal gegen den Willen von Frauenbeauftragten und Studierendenvertretungen, ansonsten aber einvernehmlich – Frauen berufen, in den letzten fünf Monaten so viele wie im gesamten letzten Jahr. In diesem Jahr waren es zwölf Frauen, im letzten Jahr waren es 13. Die Zahl der Berufungen ist abhängig von den Listen, die ich einbringe und die ich bekomme.
Ich gebe zu, dass in diesem Jahr mehr Frauen berufen wurden, weil wir bei den Juniorprofessoren eine andere Ernennungsquote hatten. Der Blick in die Personallisten unserer Hochschulen, insbesondere der Fachhochschulen, wo die Techniker zu Hause sind, zeigt uns, dass häufi g die Möglichkeit der Einsetzung einer Frauenbeauftragten schon deshalb nicht besteht, weil die Männer unter sich sind. Dieses Thema liegt mir jedoch am Herzen.
Wir stehen unter der Vorgabe mehrerer Qualitätssprünge. Wir brauchen mehr Autonomie, mehr Internationalität und eine höhere Bildungsqualität. Wir brauchen auch eine Annäherung der Fachhochschulen an die Universitäten, wo uns dies weiterbringt. Wir wollen sicherstellen, dass der Bachelor an der Fachhochschule und der Master an der Universität gemacht wird. Wir wollen aber auch den Umkehrschwung möglich machen und sicherstellen, dass der Bachelor aus der Universität jederzeit in die Fachhochschule wechseln kann. In Bayern sind schätzungsweise 20 % aller Absolventen einer Hochschule ohne das gymnasiale Abitur an diese Hochschule gekommen. Deshalb können sie hier nicht von einer Benachteiligung oder einer sozialen Ausgrenzung sprechen. Sie sollten vielmehr von der Berücksichtigung von Qualifi kationen unterschiedlichster Art an unseren Hochschulen sprechen. Auf diesem Weg werde ich weiter arbeiten.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich erneut Ehrengäste auf der Tribüne begrüßen. Im Namen des Bayerischen Landtags und persönlich begrüße ich die Delegation der Moskauer Gebietsduma unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Vladimir Alekseev.
Herr Vorsitzender, Sie halten sich bereits seit Montag zu einem Informationsbesuch bei uns in Bayern auf. Ihr Programm war vielseitig, spannend aber sicher auch sehr anstrengend. Sie werden heute Abend nach Moskau zurückkehren. Kommen Sie gut nach Hause. Sie haben sicherlich gute Informationen mitgenommen. Wir freuen uns bereits auf Ihren nächsten Besuch oder auf einen Besuch unserer Kolleginnen und Kollegen bei Ihnen. Wir führen ja sehr kontinuierlich einen regen Austausch. Alles Gute und herzlich willkommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte feststellen, dass wir für heute eine Plenarsitzung mit open end vereinbart haben. Das bedeutet, dass dies für heute mit Sicherheit nicht die letzte notwendige Abstimmung ist, sondern dass wir heute noch sehr wichtige Abstimmungen vorzunehmen haben. Ich bitte Sie, das bei Ihrem weiteren Programm zu berücksichtigen.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 6 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/3325 zugrunde. Vorweg darf ich darauf hinweisen, dass die Nummer 11 Buchstabe d) des § 1 zurückgezogen wurde und verschiedene Teile des Gesetzentwurfs vom federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur bei der Einzelberatung für erledigt angesehen wurden. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/ 5514.
Insgesamt empfi ehlt der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur zu diesem Gesetzentwurf Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 7. Der Abstimmung liegen der Entwurf eines Bayerischen Hochschulgesetzes auf der Drucksache 15/4396, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/4600 und 15/5472 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf der Drucksache 15/5518 zugrunde.
Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag auf der Drucksache 15/5472 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf 15/4396 empfi ehlt der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der
Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses in der Fassung der Zweitberatung zu, allerdings mit der Maßgabe verschiedener Ergänzungen in Artikel 107. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/5518.
Darüber hinaus sollen in Artikel 96 des Gesetzentwurfs die Worte „die hauptberufl ichen Bediensteten“ durch die Worte „des Personalrats des Studentenwerks“ ersetzt werden.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der von mir vorgetragenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Es ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Die Abstimmung soll, wie in § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen.
Der Abstimmung lege ich den Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der vorher von mir vorgetragenen Änderung zugrunde. Mit der Abstimmung kann begonnen werden. Es stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Die Abstimmung ist abgeschlossen. Wir nehmen die Sitzung wieder auf. Ich bitte Sie, entweder Platz zu nehmen und das Telefonieren einzustellen oder nach draußen zu gehen – vor allem die Kolleginnen und Kollegen der CSU in der letzten Reihe bitte ich darum, Herr Spaenle.
Wie gesagt: Die Abstimmung ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird wie üblich ermittelt. Ich gebe es später bekannt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8. Der Abstimmung liegen der Entwurf eines Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes, Drucksache 15/ 4397, und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 15/5515 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses in der Fassung der Zweitberatung zu, allerdings mit der Maßgabe verschiedener Ergänzungen in Artikel 43. Ich verweise insofern auf die Drucksache 15/ 5515.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenprobe! – Das sind die beiden anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Das Abstimmungsergebnis ist das gleiche.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie des weiteren wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen (Bayerisches Hochschulpersonalgesetz)“.