Wir fordern: Wer seit langem bei uns lebt und sich integriert hat, wer hier aufgewachsen und sogar hier geboren ist, braucht klare und verlässliche Perspektiven. Die wollen wir ihm bieten. Dazu gehören ein fester Aufenthaltstitel und die Erlaubnis, selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen. Genau dieses hat uns auch die neue Studie zu den Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten belegt. Diese fällt bekanntermaßen denkbar schlecht für Deutschland aus – auch für Bayern. Staaten wie Kanada und Australien gelingt es, die Kinder von Migrantinnen zu ebenso guten Leistungen wie die der einheimischen Jugendlichen zu bringen. Sie könnten sagen: Na gut, das sind klassische Einwanderungsländer. Ständig fahren die verschiedensten Ausschüsse in solche Länder, nach Kanada zum Beispiel oder nach Australien. Was lernen wir dort eigentlich? – Vor Ort wird wegen der dortigen tollen Ausländerpolitik gestaunt. Sie, von der CSU, verpassen eindeutig, daraus zum Beispiel mit der Bleiberechtsrege
lung heute Konsequenzen für die Menschen zu ziehen. Herr König, Sie lernen nicht dazu. Auch Sie waren in Kanada dabei.
Herr Dr. Beckstein, machen Sie sich umgehend für eine Bleiberechtsregelung in Bayern stark, bei der humanitäre Gesichtspunkte Vorrang haben. Es muss in Sachen Integration und Bleiberecht positiver gedacht werden. Positiv motivieren ist besser, haben sie letztlich gegenüber der Presse gesagt. Das fi nden wir auch. Tun Sie es auch, gehen Sie einen anderen Weg und seien Sie mit uns auf der richtigen Seite!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns heute darüber hinaus einen Beschluss fassen, Abschiebungen geduldeter Flüchtlinge bis zum In-Kraft-Treten einer Bleiberechtsregelung auszusetzen. Ich bin der Überzeugung, dass wir es diesen Menschen schuldig sind, sie vor einer drohenden Abschiebung zu schützen, bis eine Bleiberechtsregelung in Kraft getreten ist. Dazu haben wir die Anträge auf den Drucksachen 15/4872, „Bleiberechtsregelung für langjährige Asylsuchende und Geduldete“, und 15/4930, „Sofortiger Abschiebestopp für Altfälle in Bayern“, eingebracht. Meine Kollegin wird zu den übrigen Anträgen reden.
(Beifall bei den GRÜNEN – Franz Josef Pschierer (CSU): Niemals! – Abgeordnete Renate Ackermann (GRÜNE) tritt ans Rednerpult)
Ich habe Sie zwar noch nicht aufgerufen, Frau Kollegin, aber wenn Sie schon hier sind. – Eigentlich wäre jetzt erst der Kollege der SPD dran.
(Renate Ackermann (GRÜNE): Wir müssen unsere Anträge erst einmal vorstellen können, das ist schließlich ein Paket!)
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben die Anträge betreffend Abschiebestopp für Flüchtlinge aus dem Irak, Afghanistan, Kosovo und Togo fristgerecht vor der Innenministerkonferenz gestellt, in der Hoffnung, Herr Innenminister, dass sich auf der Innenministerkonferenz dadurch vernünftige Beschlüsse zugunsten dieser Menschen ergeben könnten. Leider sind wir enttäuscht worden; die Beschlüsse laufen genau in die Gegenrichtung. Genau deshalb sind unsere Anträge nach wie vor aktuell, und wir wollen sie heute hier vorstellen.
Schauen wir einmal in die Länder, in die Sie abzuschieben beschlossen haben. Der Beschluss der Innenministerkonferenz zum Kosovo lautet: Die Innenminister bitten den Bundesinnenminister, mit UNMIK – United Nations Mis
sion in Kosovo - über Ausweitung der Rückführungsmöglichkeiten von ausreisepfl ichtigen Minderheiten in das Kosovo zu verhandeln.
Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt sehen hingegen die Notwendigkeit einer Bleiberechtsregelung für Angehörige ethnischer Minderheiten. Bayern hat sich dieser Position nicht angeschlossen.
Nun zur Situation im Kosovo. Roma, Aschkali und Kosovo-Albaner wurden von extremistischen Albanern damals gewaltsam aus dem Kosovo vertrieben. 14 000 ihrer 19 000 Häuser liegen in Trümmern oder wurden von den Albanern in Besitz genommen. 560 Roma und Aschkali sind in drei UN-Flüchtlingslagern untergebracht, die mit giftigen Schwermetallen verseucht sind, die aus einer Mine stammen. Ein Umweltmediziner hat dort die höchste jemals in menschlichem Haar gemessene Bleibelastung bei einem zwölfjährigen Kind festgestellt. Diese Bleibelastung übersteigt um das 1200-fache den Referenzwert. Es leben noch weitere 260 Kinder in diesem Lager. Den Menschen droht ein ungewisses Schicksal, wenn sie dorthin abgeschoben werden: Bleiverseuchte Lager, zerstörte Häuser und ethnische Verfolgung. – Sie bitten jedoch um die Ausweitung der Rückführungsmöglichkeiten.
Schauen wir in den Irak. Das UN-Flüchtlingskommissariat drängt nachdrücklich auf eine differenzierte Bleiberechtsregelung. Die Innenministerkonferenz bittet den Bundesminister des Innern, erforderliche Kontakte zur irakischen Regierung zu pfl egen mit dem Ziel, baldmöglichst mit der Rückführung beginnen zu können. Sie bitten weiter, zu klären, ob Abschiebung auf dem Luftweg in bestimmte Regionen des Irak möglich ist. Das UNHCR – Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen - sagt: Zentral- und Südirak haben keine substantielle Verbesserung der Situation und der Rückführungsmöglichkeit. Auch im Nordirak ist das Verfolgungsrisiko für Angehörige nichtkurdischer Volksgruppen und Frauen nach wie vor gegeben. Die irakischen Behörden sind nicht in der Lage, die Zivilbevölkerung zu schützen. Die Menschenrechtsorganisationen beklagen Tötungen, Folterungen, Masseninhaftierungen und Gewaltexzesse. Unser bayerischer Innenminister sagt: Die Leute aus dem Nordirak könnten ohne größere Probleme zurückkehren.
Im Irak beobachtet man eine deutliche Zunahme von Übergriffen auf Frauen wie Säureattentate. Die Arbeit von Hilfsorganisationen, zum Beispiel von WADI – Verband für Krisenhilfe und solidarische Entwicklungszusammenarbeit -, die sich für Opfer von Ehrenmorden einsetzt, musste wegen zunehmender Bedrohung eingestellt werden. Die zuständigen Landesbehörden und das UNHCR sind mit der Versorgung von Binnenfl üchtlingen und Rückkehrern aus den angrenzenden Ländern bereits jetzt überfordert. Ich frage Sie: Wie sollen die auch noch Rückkehrer aus Deutschland zusätzlich aufnehmen und betreuen?
Die Behandlung der irakischen Frauen rechtfertigt nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen die Zuerken
Schauen wir nach Togo. Mecklenburg-Vorpommern setzt die Abschiebung für sechs Monate aus. Aus gutem Grund: Dort herrscht seit den letzten Wahlen die Gewalt.
Es gibt gezielte Verfolgungen. Bis Ende Juli 2005 wurden 16 000 Togolesen vertrieben. Berichte über nächtliche Razzien, Verhaftungen, Vergewaltigungen und Fälle von Verschwindenlassen sind an der Tagesordnung. Das UNHCR sagt, unter Berücksichtigung der anhaltenden prekären Sicherheitslage sowie der andauernden Menschenrechtsverletzungen muss man sich für ein Moratorium der Rückführungen einsetzen.
Schauen wir nach Afghanistan. Die Organisation OMF – das sind die Reste des Taliban-Regimes – bedroht nicht nur den Südwesten, sondern auch den Osten. Es gibt einen Massenaufruhr in zahlreichen Städten. Die ISAFOffi ziere – ISAF: Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan - sagen, es gibt organisierte Kriminalität, Kindesentführungen am laufenden Band für Organhandel, Kriegsdienst, Arbeitssklaverei und zu Erpressungszwecken. Es gibt kein Obdach für die Abgeschobenen. Sie leben in Plastikplanenverschlägen. Geschlafen wird auf dem nackten Boden. Medizinische Versorgung gibt es nur gegen Bestechungsgeld. Der afghanische Staat ersucht sogar, dass nicht abgeschoben wird. – Und in dieses Land soll abgeschoben werden.
Respektieren Sie die Würde der Menschen. Liefern Sie sie nicht einem lebensbedrohenden Schicksal aus. Stellen Sie Ihre Bitten nach Ausweitung der Rückführung ein. Wir sind es der Menschenwürde und der Achtung vor diesen Menschen schuldig. Wir brauchen einen sofortigen Abschiebestopp und vernünftige Beschlüsse der Innenministerkonferenz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich werde nur am Anfang kurz etwas zu den Anträgen betreffend die Bleiberechtsregelungen für einzelne Länder sagen. Wir haben das Thema im zuständigen Ausschuss bereits ausführlich behandelt. Wir werden den Anträgen auch zustimmen mit Ausnahme des Antrags, der sich auf die Flüchtlinge aus dem Kosovo bezieht. Diesem Antrag werden wir deswegen nicht zustimmen, weil die Situation im Kosovo tatsächlich nicht einheitlich und der Antrag diesbezüglich etwas pauschal ist.
Ich möchte mich in erster Linie mit dem ersten Antrag beschäftigen. Es geht um die humanitäre Regelung für langjährig geduldete Flüchtlinge und von Kettenduldungen Betroffene. Ich denke, ich muss die einzelnen Schicksale nicht schildern. Das dürfte mittlerweile bekannt sein. Wir hatten diverse Diskussionen im Plenum; wir hatten diverse Diskussionen über Beispiele, die in den Ausschüssen gebracht worden sind. Sie kennen die
Schicksale sicher auch aus Petitionen. Deswegen hätte es keinen Wert, weitere Schicksale auszubreiten. Sie kennen die Situation alle und wissen, dass sie Handlungen herausfordert.
Für die humanitären Probleme, die sich ergeben, gibt es immer wieder Lösungsvorschläge. Seit einiger Zeit wird eine Diskussion über eine Härtefallkommission geführt, die – ich habe Protokolle aus der letzten Legislaturperiode durchgelesen – von Ihnen vehement abgelehnt worden ist und die jetzt endlich von Staatsminister Dr. Beckstein aufgegriffen wird. Es gibt aber auch die Forderung nach einer Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge. Es wurden Lösungsmöglichkeiten auf der Innenministerkonferenz diskutiert. Vorschläge wurden von NordrheinWestfalen – CSU-regiert –, von Berlin, aber auch von Hessen gemacht. All diese Lösungsvorschläge sind auch am kategorischen Nein von Innenminister Dr. Beckstein gescheitert. Dort, wo es humanitäre Herausforderungen gibt, sagt die CSU immer Nein, ohne darzustellen, was man anders machen könnte, und ohne Alternativen aufzuzeigen. Damit werden humanitäre Lösungen verhindert.
Bei der Forderung nach einem Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge geht es nicht um irgendwelche Verwaltungsformalitäten, die man vor sich herschieben kann, sondern es geht um das Schicksal von Menschen. Ich bitte Sie, das in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Da es um das Schicksal von Menschen geht, brauchen wir eine vernünftige und unseres Erachtens schnelle Lösung. Sicher, bei den Anträgen – ich habe das für den Antrag zum Kosovo bereits ausgeführt – hätte man sich einige Präzisierungen gewünscht, aber die grundlegende Intention, die in den Anträgen vorhanden ist, unterstützen wir. Wir wünschen uns eine Initiative der Staatsregierung – namentlich des Innenministers Dr. Beckstein –, um endlich zu einer Einigung und einer humanitären Regelung auf der Ebene der Innenministerkonferenz zu kommen. Wir fordern daher den Innenminister und damit die Staatsregierung auf, ihre destruktive Rolle abzulegen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die im humanitären Sinne zielführend sind.
Sie haben prinzipiell zwei Möglichkeiten. Wir haben im Ausschuss schon gehört, Sie kritisieren diverse Punkte. Zum einen geht es um die Gruppen, die es betreffen soll, zum anderen um Zeiten und Fristen. Unseres Erachtens haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können entweder einen Antrag einbringen, der Ihrer Intention entspricht, der die Gruppen, die von einer Bleiberechtsregelung betroffen sind, aus Ihrer Sicht defi niert und der die aus Ihrer Sicht notwendigen Fristen darstellt. Oder Sie sagen endlich, dass Sie die menschlichen Schicksale, die hinter der Situation stehen, nicht interessieren. Sie sagen aber nur: Das, was die GRÜNEN fordern, und das, was die hessische, die nordrhein-westfälische und die Berliner Landesregierung einbringen, wollen wir nicht. So kann es unseres Erachtens nicht gehen. Wir denken, dass auch die Bayerische Staatsregierung gefordert ist.
In der Diskussion im Ausschuss gab es unter anderem einen Hinweis auf die Evaluation des Aufenthaltsgesetzes,
die im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Kolleginnen und Kollegen, Ziel dieser Evaluation ist es, eine Verbesserung der rechtlichen und humanitären Qualität des Gesetzes herbeizuführen. Ich denke, in diesem Punkt sind wir uns einig. Aber was passiert bis dahin? Was passiert mit den betroffenen Menschen, die in diesem Land leben, die von Kettenduldungen betroffen sind und die aus dieser verfahrenen Situation nicht herauskommen? – Für sie brauchen wir eine Regelung auf der Ebene der Innenministerkonferenz. Wir brauchen Regelungen, die sich im bestehenden Rahmen des Aufenthaltsgesetzes bewegen, dem auch die GRÜNEN und die SPD im Bundestag zugestimmt haben, auch wenn die GRÜNEN inzwischen manchmal so tun, als ob sie nicht dabei gewesen wären.
Wir brauchen diese Lösung, und wir denken, dass Bayern durchaus Anlass hat, diese Lösung auf der Innenministerkonferenz anzuregen und dazu beizutragen, dass sie endlich zustande kommt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir hätten natürlich Bezug nehmen können auf das, was bereits im Rechtsausschuss ausgeführt wurde. Dort haben wir diese fünf Anträge relativ ausführlich behandelt. Aber was hätten wir dann mit dem restlichen Abend gemacht?
So wurden die Anträge hier noch einmal ernsthaft begründet und Herr Kollege Ritter hat dazu ausführlich Stellung genommen. Wir behandeln also die Anträge hier noch einmal ausführlichst. Wenn man Frau Kollegin Scharfenberg und Frau Kollegin Ackermann sprechen hört, könnte man den Eindruck gewinnen, es handelt sich um ein ernsthaftes Anliegen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wenn man allerdings den Gesamtzusammenhang ansieht, in dem diese Anträge eingebracht wurden, die auch Herr Kollege Ritter als „etwas zu allgemein und nicht genau auf den Punkt gebracht“ bezeichnet hat, ich hoffe, ich sage das nicht falsch, dann muss man Zweifel daran haben, ob das Anliegen wirklich ernst gemeint ist, ob es sich nicht vielmehr um Schaufensteranträge handelt und um Reden für die Besuchertribüne, die im Moment allerdings ziemlich leer ist, bis auf wenige Zuhörerinnen und Zuhörer.
Frau Scharfenberg, es wäre doch sinnvoll, erst einmal abzuwarten, wie die Evaluierung zu den Erfahrungen des Zuwanderungsgesetzes auf Bundesebene ausfällt. Sie wissen wie ich, dass die Koalition in Berlin die Evaluierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt hat. Diese Evaluie
rung soll in diesem Jahr zu Ende gebracht werden. Erst dann werden die Innenminister auf ihrer Konferenz über die Ergebnisse beraten und gegebenenfalls daraus Schlüsse ziehen. Des Weiteren, Kolleginnen und Kollegen, haben Sie hier einen Antrag gestellt, der als Berichtantrag beschlossen wurde. Danach soll hier im Bayerischen Landtag eine Anhörung zu den Erfahrungen des Zuwanderungsgesetzes durchgeführt werden. Diese Anhörung wird, nach dem, was heute interfraktionell vereinbart wurde, voraussichtlich Anfang Juli dieses Jahres durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund erheben sich folgende Fragen, und die müssen Sie sich schon ernsthaft stellen lassen: Warum wollen wir nicht erst einmal die Erfahrungen, auch die der Staatsregierung, anhören? Warum wollen wir nicht erst einmal über diese Erfahrungen diskutieren? Warum bringen Sie gleichwohl im Vorfeld diese Anträge ein?
Ihre Anträge nehmen Bezug auf die bevorstehende Innenministerkonferenz, und zwar seinerzeit die damalige Innenministerkonferenz, und der letzte Antrag auf die letzte Innenministerkonferenz. Diese fand am 4. und 5. Mai dieses Jahres statt.
Eigentlich hätten sich die Anträge damit überwiegend erledigt, denn die darin enthaltenen Anliegen wurden nach meiner Kenntnis in der Innenministerkonferenz nicht behandelt. Es kam zu keinen Entscheidungen, den Anliegen wurde nicht Rechnung getragen. All das spricht dafür, Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, dass es Ihnen nicht allzu sehr um die Sache selbst geht. Dafür spricht auch die Tatsache, dass Sie wieder zu Maximalforderungen zurückkehren, jetzt, da Sie in Berlin und in den Ländern nicht mehr in der Regierungsverantwortung stehen. Sie stehen auch in der Innenministerkonferenz nicht in Verantwortung. All das scheint dazu zu führen, dass Sie in eine Art grüne Steinzeit zurückfallen. Mir scheint, Sie erheben Maximalforderungen, für das manchmal interessierte Publikum.
Nun zu den Anträgen im Einzelnen. Antrag Nummer eins fordert eine Bleiberechtsregelung für langjährige Asylsuchende und, wie Sie schreiben, geduldete Flüchtlinge. Sie haben auch einen ganz konkreten Vorschlag: Alleinstehenden, die seit fünf Jahren in Deutschland leben, Familien mit Kindern, die seit drei Jahren in Deutschland leben, unbegleiteten Minderjährigen, die seit zwei Jahren in Deutschland leben sowie traumatisierten Kriegsopfern und Opfern rassistischer Angriffe soll ein dauerhaftes Bleiberecht zugestanden werden. Herr Kollege Ritter, ich fi nde es bemerkenswert, dass Sie sich diesen Antrag zueigen machen. Sie schließen sich diesen Maximalforderungen an, obwohl Ihre Partei im Bund wie auch in mehreren Bundesländern sehr wohl in der Verantwortung steht. Die SPD-Vertreter sind nach unseren Informationen bisher keineswegs bereit, diesen Maximalforderungen zuzustimmen. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips konnte man sich bisher in der Innenministerkonferenz auf keine gemeinsame Regelung einigen. Das liegt auch an uns, an der CSU. Es ist unser politisches Interesse, und wir sind darauf auch stolz, weil unser Innenminister konkrete Vorstellungen hat. Dazu wird er noch Stellung
nehmen. Herr Innenminister Dr. Beckstein ist heute Abend extra wegen dieses Themas gekommen, er hat extra eine Veranstaltung wegen der Anträge abgesagt.