Protokoll der Sitzung vom 18.05.2006

In diesem Zusammenhang darf auch auf das Bundesgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen werden, das uns nicht in allen Bereichen gefallen kann. Dort ist ein sehr starkes Klagerecht verankert. Schon aus Selbst

schutzgründen einer Dienststelle muss ein Eigeninteresse daran bestehen, dass die Gleichstellungsarbeit, die die Gleichstellungsbeauftragten leisten, schon präventiv mögliche Klageverfahren der Zukunft vermeiden hilft. Auch von dieser Seite ist also eine weitere Wertschätzung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten festzustellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vonseiten der Opposition wurde immer wieder beklagt, dass wir auf das Konnexitätsprinzip verwiesen haben. Ich erinnere mich an den Beginn der Diskussion um unser Gleichstellungsgesetz vor etwa einem Jahr: Damals war es beileibe nicht für alle kommunalen und öffentlichen Dienststellen eine klare Sache, dass dieses Gesetz weitergeführt wird. Die breite Resonanz der Gleichstellungsbeauftragten und auch das öffentliche Zurseitestehen anderer Stellen hat uns bei der Weiterführung geholfen. Ein klares und deutliches Signal aller kommunalen Spitzenverbände war aber, dass dies auf gar keinen Fall mit einem Mehrkostenaufwand verbunden sein darf. Heute wurde gesagt, dass sich die Bayerische Staatsregierung auch bei einem G 8 nicht an die Konnexität hält. Dieser Satz wird einfach in den Raum gestellt; es wird so getan, als ob er der Wahrheit entspräche, was aber mitnichten der Fall ist. Ein Spitzengespräch unseres Kultusministers Schneider mit den kommunalen Spitzenverbänden hat stattgefunden, in dem gesagt wurde, dass man für die reinen G-8-relevanten Mehrbelastungen der Kommunen einen Ausgleich seitens der Staatsregierung vornehmen will. Uns ist auch klar, dass Kommunen durchaus erfi nderisch sind und Kosten, die sie haben, gerne in den G-8-Bereich hineinschieben. Angemerkt werden darf aber auch, dass wir auch beim G 9 einen anderen Lehrplan gehabt hätten, der mit Mehrkosten verbunden gewesen wäre.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich für die gute Arbeit unserer Gleichstellungsbeauftragten im Lande bedanken.

Die breite Diskussion über die Neuaufl age und die Weiterentwicklung unseres Gesetzes, das hat sich schon bei dessen Einführung gezeigt, hat neuen Schub in die Dienststellen gebracht. Wir nutzen das Potenzial unserer gesamten Bevölkerung. Wir haben bestausgebildete Mädchen und Frauen in unserer Gesellschaft und in unseren öffentlichen Dienststellen. Selbstverständlich sind diese Frauen auch in der freien Wirtschaft vorhanden, für die wir vorbildhaft tätig sein wollen.

Wir sind der Ansicht, dieses Gesamtpotenzial muss ausgeschöpft werden. Hierin sind sich alle Fraktionen einig. Gerade jetzt, wo immer häufi ger von einem sich abzeichnenden Fachkräftemangel die Rede ist, müssen wir alles tun, um den jungen Frauen, die heute berufstätig sind, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und zu erleichtern.

Der öffentliche Dienst ist weiterhin der Schrittmacher für die Chancengleichheit. Wir werden unserem Verfassungsauftrag mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung voll gerecht. Wir haben die unbefristete Verlängerung dieses Gesetzes vorgeschlagen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächste hat Frau Staatsministerin Stewens das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Tolle, ich möchte zu Beginn einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Natürlich ist es an einem solchen Tag wichtig, zurückzublicken und zu schauen, was sich bei der Gleichstellung in Deutschland und in Bayern getan hat und welches Frauenbild wir haben. Wir sollten uns aber ein Stück weit davon frei machen, Frauen Lebensentwürfe vorgeben zu wollen.

Mein Frauenbild ist anders. Ich sage: Die Frauen, die in Deutschland leben, sollen sich selbst verwirklichen können. Sie sollen unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind, ob sie verheiratet oder unverheiratet sind, ob sie Kinder haben oder nicht, ihre eigenen Lebensentwürfe und Wünsche verwirklichen können. Frau Kollegin Tolle, wir sollten nicht – wie Sie das getan haben – nur einen Lebensentwurf, nämlich Karriere und Familie, zur Regel erklären. Sie wollen, dass der Lebensentwurf der Bundesfamilienministerin in Deutschland zur Regel wird. Wir sollten endlich damit aufhören, unseren Frauen bestimmte Lebensentwürfe vorzugeben.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte Chancengerechtigkeit und Wahlfreiheit haben.

(Simone Tolle (GRÜNE): Genau das will ich auch!)

Nein. Ich habe Ihnen sehr genau zugehört. Aus Ihrem Wortbeitrag geht das überhaupt nicht hervor.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Aber wir schaffen doch die Grundlagen!)

Ich habe viele Gespräche mit jungen und mittelalten Frauen, aber auch mit Frauen in meinem Alter geführt. Dabei höre ich immer wieder den Wunsch: Sagt uns nicht immer, was wir zu tun und zu lassen haben. Wir wollen unsere Lebensentwürfe so verwirklichen, wie wir es uns wünschen.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): In einem luftleeren Raum!)

Diesen Weg haben wir in Bayern erfolgreich beschritten.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Schaffen Sie Gesetze dafür!)

Vielleicht könnten Sie mir einmal zuhören. Ich habe bei Ihnen auch nicht ununterbrochen dazwischengeschrien.

Frau Kollegin Naaß, ich habe manchmal Zweifel, ob sich die SPD bei diesem Thema wirklich einig ist oder ob sie im Landtag nur Opposition betreibt; denn die neu gewählte Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen – AsF-Oberbayern, Frau Dr. Dorle Baumann,

die einmal eine Kollegin im Bayerischen Landtag war, äußerte sich weitgehend positiv zu diesem Entwurf. Er enthalte Änderungen, die eine Revolution sein könnten. Frau Dr. Baumann hob vor allem die Forderung an die Vorgesetzten hervor, die Gleichstellung tatsächlich zu fördern und Nachteile abzubauen. Außerdem begrüßte sie die Bestimmungen, dass die Gleichstellungsbeauftragten an den Besprechungen von Personalvertretungen und Dienststellen teilnehmen müssen. In der Öffentlichkeit wurde dieser Entwurf des Gleichstellungsgesetzes also von der Vorsitzenden der AsF-Oberbayern durchaus sehr positiv dargestellt. Darauf möchte ich hinweisen.

Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass wir mit unserem Gleichstellungsgesetz zehn Jahre lang durchaus Erfolge hatten. Gerade wenn ich mir den dritten Bericht der Staatsregierung zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes ansehe, der dem Landtag am 5. Juli 2005 vorgestellt wurde, stelle ich fest, dass das Gesetz ausgesprochen praxistauglich und erfolgreich ist. Der öffentliche Dienst ist dabei Vorreiter bei Chancengleichheit und Gleichstellung. Im öffentlichen Dienst wurde die quantitative Parität erreicht. Über die Hälfte des gesamten öffentlichen Dienstes ist weiblich, nämlich 52,8 %. Der Frauenanteil liegt im einfachen Dienst bei 45,6 %, im mittleren Dienst bei 54,7 %, im gehobenen Dienst bei 53,9 % und im höheren Dienst bei 34,2 %. Das sind hervorragende Erfolge.

Nun ein Blick in die Wirtschaft: Im Jahre 2004 waren es 22,9 %. Frau Kollegin Naaß, Sie sagten, in der Wirtschaft habe sich nichts getan. Das stimmt einfach nicht.

(Christa Naaß (SPD): Wann habe ich das gesagt?)

Wissenschaftliche Evaluierungen haben ergeben, dass gerade die bayerische Wirtschaft im Schnitt um 5 % familien- und frauenfreundlicher als die Wirtschaft in anderen Ländern ist. Ich stelle fest, dass wir mit unserem Weg – und unseren Beratungsstellen – durchaus erfolgreich sind.

Grundsätzlich kann man sagen, dass gerade der öffentliche Dienst bezüglich der Vereinbarkeit der Familie und der Erwerbstätigkeit in Bayern eine Vorreiterrolle übernommen hat. Wir haben vorbildliche Arbeitsbedingungen, da wir fl exible Arbeitszeiten, zum Beispiel durch die Schaffung von Teilzeit-, Wohnraum- und Telearbeitsplätzen, anbieten. Jede dritte Beschäftigung in Bayern wird inzwischen in Teilzeit geleistet. Der dritte Bericht der Staatsregierung zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes zeigt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit in Bayern hervorragend gelöst ist. Wenn ich Ihren Redebeiträgen richtig zugehört habe, haben Sie darauf abgehoben.

Gleichwohl gibt es natürlich Verbesserungsmöglichkeiten. Allerdings halten 85 % der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen das Beanstandungsrecht für sehr wirksam. Zum überwiegenden Teil seien die Beanstandungen berücksichtigt worden. 81 % der Gleichstellungsbeauftragten sind mit der Freistellungslösung zufrieden. Die restlichen 19 %, die

nicht zufrieden sind, haben erklärt, dass sie keine gesetzliche Regelung, sondern individuelle Regelungen wünschten. Die vorrangige Stoßrichtung der genannten 7000 Petitionen war, dass das Gleichstellungsgesetz unbegrenzt fortgeführt wird.

(Christa Naaß (SPD): Da habe ich differenziert!)

Das war die Stoßrichtung dieser Petitionen. In dem neuen Gleichstellungsgesetz gibt es auch inhaltlich neuen Schwung. Das haben Sie leider Gottes völlig unter den Tisch fallen lassen.

Ich gebe zu, dass die Gleichstellung noch nicht überall und noch nicht vollständig umgesetzt wird. Darauf müssen wir bei einem Gesetzentwurf achten. Wir haben immer noch deutliche Umsetzungsdefi zite. Das ist überhaupt keine Frage. Ich bin die Allerletzte, die alles nur schön reden wollte. Der dritte Gleichstellungsbericht zeigt, dass die Gleichstellung noch nicht in allen Dienststellen gelebte Realität ist. Dieser eingeleitete Wandel ist eine Daueraufgabe, die in Bayern noch vollendet werden muss.

Deswegen sind die Fortführung sowie Nachbesserungen im Bayerischen Gleichstellungsgesetz dringend notwendig.

Lassen Sie mich nochmals – ich mache es nur stichpunktartig, weil Kollegin Heckner gerade auf die Inhalte und die Verbesserungen sehr klar eingegangen ist – sagen: Wir haben bei den Verbesserungen eine unbefristete Verlängerung, wir haben inhaltliche Verbesserungen in Bezug auf die Verstärkung der Ziele des Gesetzes sowie bei den Pfl ichten in Bezug auf Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen – was ich für sehr wichtig halte. Wir haben Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen – das ist ein durchgängiges Leitprinzip im Gleichstellungsgesetz. Wir haben das Gender Mainstreaming, also die geschlechtersensible Sichtweise, gesetzlich verankert. Wir haben die Pfl icht zu Stellenausschreibungen, die grundsätzliche Teilzeitfähigkeit sowie die Fortbildung der Beschäftigten in Bezug auf Gleichstellung festgeschrieben. In die Gleichstellungskonzepte sind gleichzeitig auch Aussagen zu der Leistungsbesoldung aufgenommen worden, was ich persönlich auch für ganz wichtig halte. Gerade in Bezug auf die Teilzeit müssen wir in der Praxis sehr genau nachsehen. Sie wissen auch, dass mir das ein sehr wichtiges Anliegen ist. Deswegen ist die Leistungsbesoldung mit aufgenommen worden. Flexiblere Arbeitszeiten für Beschäftigte sind wichtig. Auch die soziale Komponente – ich nenne sie die bayerische Komponente –, also die sozialen Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern oder Pfl egebedürftigen oder ehrenamtlicher Tätigkeit, wird künftig stärker berücksichtigt.

Wichtig ist auch die Rechtsaufsicht; das ist keine Frage. Das bayerische Innenministerium hat mittlerweile an alle Rechtsaufsichtsbehörden geschrieben und darauf hingewiesen, es müsse verstärkt darauf geachtet werden, dass das Bayerische Gleichstellungsgesetz mit seinen Zielen und Inhalten umgesetzt wird. Wichtig sind auch die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Zwingend ist die rechtzeitige Unterrichtung in Personalangelegenheiten,

zwingend ist auch die Bestellung einer Vertretung. Wesentlich sind auch die Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner an den Monatsgesprächen. Die Festschreibung der Beurteilung der Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten auf Antrag war der ausdrückliche Wunsch der Gleichstellungsbeauftragten. Sehr wesentlich sind auch Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung.

Wenn ich mir Ihre Vorstellungen anhöre, dann muss ich sagen: Sie sprechen auf der einen Seite sehr viel über Deregulierung und sind in diesem Punkt auch immer unserer Auffassung, aber wenn ich auf der anderen Seite ihre Gesetzentwürfe betrachte, dann stelle ich fest, diese bedeuten nur mehr Bürokratie und mehr Regulierung. Das ist genau der Weg, den man in den letzten 55 Jahren in Deutschland gegangen ist. Ich muss ihn ehrlich sagen: Diesen Weg wollen wir nicht gemeinsam mit Ihnen gehen. Wir sind der festen Überzeugung, mit unserem Weg ein Stück erfolgreicher zu sein als im Übrigen auch alle anderen Länder bei der Gleichstellung.

Ich bin der festen Überzeugung – damit komme ich zum Schluss –, dass der Gesetzentwurf das Potential hat, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Bayern entscheidende Schritte voranzubringen. Die inhaltlichen Verstärkungen für alle Beschäftigten, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Informationsrechte für unsere Gleichstellungsbeauftragten, kombiniert mit den vorhandenen Beteiligungsrechten, geben natürlich all denjenigen, die vor Ort arbeiten, neue Möglichkeiten, neue Chancen und geben dem Gleichstellungsgesetz, auch vor dem Hintergrund der intensiven öffentlich geführten Diskussion, neuen Schwung. Die geschaffenen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind mit Sicherheit wichtig. Entscheidend kommt es natürlich auf die Umsetzung an Ort und Stelle an. Unabhängig von allen gesetzlichen Regelungen muss die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Chancengerechtigkeit für unsere Frauen, vor Ort gelebt werden. Wenn uns vor Ort der Bewusstseinswandel nicht weiter gelingt, hat die Gleichstellung es schwer. Auch hier bin ich der festen Überzeugung, dass der Zwang weniger bewirkt, wir mit unserem Weg jedoch mehr bewirken werden.

Die Gleichstellung erhält mit der jetzigen Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und mit der unbefristeten Verlängerung sowie mit der Diskussion, die wir hier und heute, aber auch in der Öffentlichkeit geführt haben, neue Aufmerksamkeit und neuen Schwung. Der Umsetzungsprozess muss von uns allen, die wir Verantwortung tragen, aufmerksam beobachtet und intensiv begleitet werden.

Ich möchte mich abschließend bei allen Beteiligten – den beteiligten Ausschüssen des Landtags, nämlich bei den Ausschüssen für Fragen des öffentlichen Dienstes, dem Haushaltsausschuss, dem Innenausschuss sowie dem Sozialausschuss und Verfassungsausschuss, vor allem bei den Ausschussvorsitzenden, bei den Berichterstatterinnen und Berichterstattern – für die engagierte Beratung zum Gesetzentwurf bedanken. Ich möchte mich auch bei der CSU-Fraktion ganz herzlich bedanken, die den Gesetzentwurf im Sinne der Gleichstellung noch an wichtigen Stellen verbessert hat. Ich möchte mich aber auch

bei allen Gleichstellungsbeauftragten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in Bayern für die Erfüllung ihrer wichtigen Aufgabe bedanken. Sie haben mit ihrer Arbeit entscheidend dazu beigetragen die Gleichstellung in Bayern ein Stück weit zu verbessern. Ich möchte mich auch bei den 7000 Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die Petitionen eingereicht haben. Herzlichen Dank, denn ich weiß, dass Ihnen die Gleichstellung am Herzen liegt. Sie haben durch Ihre Petitionen zum Ausdruck gebracht, wie wichtig Ihnen das Bayerische Gleichstellungsgesetz ist.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 2 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf der Abgeordneten Lochner-Fischer, Werner-Muggendorfer, Naaß und anderer auf Drucksache 15/4395 und der SPD-Änderungsantrag auf Drucksache 15/4836 zugrunde. Besteht damit Einverständnis, dass ich über den Gesetzentwurf nur noch in der beantragten geänderten Fassung abstimmen lasse? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann lasse ich so abstimmen. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfi ehlt die Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/4836 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Der Gesetzentwurf ist in der geänderten Fassung abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3. Der Abstimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 15/4729. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfi ehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4. Dieser Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/4735, der Änderungsantrag auf Drucksache 15/4834 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 15/5520 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/5520. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSUFraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der

SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Enthaltungen? – Das entspricht dann alles der vorherigen Abstimmung.

Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des federführenden Ausschusses hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 15/4834 seine Erledigung gefunden. Wir nehmen davon Kenntnis. Die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 sind damit erledigt.