Protokoll der Sitzung vom 21.06.2006

Bereits im Februar dieses Jahres erfolgte die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts zur Schleierfahndung, auf die ich gleich noch näher eingehen werde. Zuletzt gab es jetzt endlich ein von uns sehr begrüßtes Urteil zur Rasterfahndung mit Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Polizeigesetze durch die Länder bis hin zum Kennzeichen-Scanning. Ein Gesetzentwurf hierzu wurde von unserer Fraktion eingereicht. Ich frage mich, wie die Staatsregierung, deren Vertreter heute bei dieser wichtigen Debatte fehlen, mit diesem Urteil weiter zu verfahren gedenkt.

Warum zähle ich diese Urteile alle auf? Erstens. Sie haben etwas gemeinsam. Sie stärken die Bürgerrechte und damit die Schutz- und Abwehrrechte gegen einen als allmächtig empfundenen Staatsapparat, der für Bürgerinnen und Bürger und Parlamentarierinnen und Parlamentarier nur mehr schwer kontrollierbar scheint.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zweitens betonen die Urteile die Bedeutung von Grundrechten für eine gerechte und rechtsstaatliche Ordnung. Ich persönlich – das muss ich Ihnen sagen – fi nde es bedauerlich, dass wir uns die Bedeutung von Grundrechten von Verfassungsgerichten in Erinnerung rufen lassen müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Drittens. Die Urteile machen deutlich, dass polizeiliche Instrumente nicht zur Gefahrenerforschung, also zur Vorfeldermittlung, missbraucht werden dürfen und der Polizei dann besonders strenge Grenzen gesetzt sind, wenn eine große Anzahl unverdächtiger Personen betroffen ist.

Viertens. Die Urteile setzen Schranken für hoheitliches Handeln. Staatliche Eingriffe in unsere fundamentalen Rechte darf es nur aus gewichtigem Anlass geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

An diesem letzten Punkt entzündet sich naturgemäß immer Streit über die Fragen: Welche Situation, welcher Anlass ist so angelegt, dass die Polizei und/oder andere Behörden eingreifen dürfen, ja müssen? War der zulässige Eingriff dann auch tatsächlich verhältnismäßig? Das heißt: Wenn schon in Grundrechte eingegriffen werden muss, ist zu fragen, ob dabei von staatlicher Seite der Situation entsprechend angemessen gehandelt worden ist. Für die Beamtinnen und Beamten vor Ort ist dies nie eine leichte Entscheidung, weshalb wir so auf eine klare Begriffl ichkeit in den Polizeigesetzen drängen und natürlich insbesondere auch auf eine klare Beschreibung des Gefahrenbegriffs, das heißt: Welche Situation rechtfertigt ein Eingreifen?

Nach all diesen wichtigen Entscheidungen mussten wir die blanke Missachtung derselben durch Innenpolitiker von CDU, CSU, insbesondere auch der Bayerischen Staatsregierung erleben. Inwieweit sich die SPD unter anderem auch mit ihrem heutigen Antrag zur Schleierfahndung in diese Phalanx einreihen will, ist mir noch nicht ganz klar; ich bin auf den Redebeitrag gespannt.

Die bestehende Situation wird schöngeredet oder es wird, wie in Bayern nach dem Rasterfahndungsurteil geschehen, unangebracht Panik verbreitet; die Staatsregierung sprach von einem schwarzen Tag für die Polizeiarbeit. Ich halte das für einen überfl üssigen Kommentar zu einer Entscheidung eines Verfassungsgerichtes, über das sich ein Herr Beckstein, wenn es ihm wirklich um die Bekämpfung von Willkürmaßnahmen geht, eigentlich freuen sollte. Juristinnen und Juristen, die mit Bürgerinnen und Bürgern zu tun haben, die Opfer solcher Maßnahmen werden, waren über dieses Urteil jedenfalls sehr glücklich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Polizei wird durch Urteile dieser Art nicht geschwächt – dieser Vorwurf steht ja auch immer im Raum. Geschwächt wird sie unseres Erachtens eher dadurch, dass der Nachwuchs nicht ausgebildet wird, dass Personal abgebaut wird, dass es für Schichtdienst kein echtes Äquivalent gibt, dass Urlaub gesperrt wird, dass die Ausstattung mangelhaft ist oder dass Vorschriften so schwammig abgefasst sind, dass Beamtinnen und Beamte nicht wissen, ob sie sich noch im Rahmen des Rechts bewegen oder nicht mehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das sind die Punkte, die die Polizeiarbeit eigentlich behindern.

Innenminister Beckstein nennt die Verwendung von schwammigen Begriffen denn auch „Ausnutzung von Grauzonen“ – so geschehen in einem „Focus“-Interview. Hier im Plenum spricht er immer wieder davon, den Verfassungsspielraum bis an seine Grenzen auszuschöpfen, wobei wir den Eindruck haben, dass er gelegentlich die weiße Linie überschreitet. Gerichte haben nun aber versucht, genau dieser Graubereichs- und Dehnungspolitik einen Riegel vorzuschieben – bei der Schleierfahndung für unseren Geschmack noch etwas zu zögerlich, bei der Rasterfahndung nach unserem Dafürhalten sehr viel deutlicher.

Die Schleierfahndung ist der Inhalt unseres Gesetzentwurfes, über den wir heute in Zweiter Lesung diskutieren. Ihnen wurden folgende Grundsätze ins Stammbuch geschrieben – auch diese werde ich jetzt genau aufzählen; denn ich habe nicht den Eindruck, dass sie bei der CSU auf fruchtbaren Boden gefallen sind: Willkürliche Durchsuchungen persönlicher Gegenstände sind unzulässig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nach Ansicht der Richter muss für eine Durchsuchung eine erhöhte abstrakte Gefahrensituation vorliegen – eine erhöhte abstrakte Gefahrensituation.

Bloße Vermutungen reichen nicht aus, weil eine Durchsuchung – anders als eine Ausweiskontrolle – einen deutlich schwerwiegenderen Eingriff darstellt. Die bestehende Vorschrift zur Schleierfahndung enthält diese Einschätzung der erhöhten abstrakten Gefahr nicht. Bisher konnten wir vom Innenministerium dazu lediglich die Aussage hören: An unserer Praxis ändert sich nichts. Warum ist dieser

Gefahrenbe-griff so wichtig? – In diesem Urteil wird darauf abgestellt, dass durch solche Eingriffe ein breiter Kreis der Bevölkerung potenziell betroffen sein wird. Das heißt, für alle Bürgerinnen und Bürger besteht die Gefahr der Komplettüberwachung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Verfassungsgericht führt aus, dass ein Ausgleich zwischen den Interessen der Bürgerinnen und Bürger und der Polizei gefunden werden muss. Auch künftig sollen wirksame Maßnahmen möglich sein. Von diesen Maßnahmen dürfen aber nicht beliebig viele Personen betroffen sein. Die Aussage aus dem Innenministerium, dass dieses Urteil keine Auswirkungen habe, halte ich für unverfroren; denn wenn die Praxis so gut wäre, wie Sie sie darzustellen versuchen, gäbe es die Klagen nicht. In diesem Fall hätte der betroffene Rechtsanwalt seine Klage auch nicht gewonnen.

Bei der Bewertung des Urteils scheiden sich die Geister in diejenigen Politiker, die Urteile ernst nehmen, prüfen und respektieren, und in Politiker, die den Opfern im Nachhinein auch noch eine lange Nase drehen, wenn sich zum Beispiel Polizeibeamte auf das Alter und das Aussehen eines Kfz bezogen und geglaubt haben, Vermutungen reichten aus, um eine Durchsuchung vorzunehmen.

Wir wollen mit unserem Gesetzestext die Grundsätze festschreiben, nach denen eine Durchsuchung erlaubt ist. Außerdem wollen wir erreichen, dass Anforderungen an eine Durchsuchung nicht erst vor Ort hineininterpretiert werden müssen. Allerdings gebe ich gerne zu, dass uns das letztlich nicht vor der Fabulierkunst der CSU-Kollegen schützen wird. Herr Kollege Schramm hat zum Beispiel in einer Zeitung breit ausgeführt, dass danach herrenlose Gepäckstücke nicht mehr durchsucht werden dürften. Das halte ich für irrwitzig. Ich bin heilfroh, dass unsere Polizeibeamten gut ausgebildet sind, wenn es schon die Abgeordneten nicht sind.

Interessant fand ich die Ausführung des Vertreters des Innenministeriums – wenigstens er ist heute da – in der letzten Sitzung des Verfassungsausschusses, dass unser Gesetzentwurf zu weit gehe, weil wir für die Durchsuchung einen engen Gefahrenbegriff einsetzen würden. Genau das ist der Punkt. Aus diesem Grunde ist unser Gesetzentwurf richtig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bemerkenswert fand ich auch, dass Sie Ihre Kritik zu einem Zeitpunkt äußerten, als das Urteil zur Rasterfahndung auf dem Tisch lag. Wir meinen, dass dieses Urteil mit den darin formulierten Grundsätzen ebenfalls Auswirkungen auf die Gesetze haben wird. Wir fühlen uns deshalb hinsichtlich des Gesetzentwurfs, den wir zur Schleierfahndung eingebracht haben, gerade auch durch das Rasterfahndungsurteil bestätigt. Die Parallelen sind unübersehbar.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Viel gäbe es noch zur polizeilichen Praxis zu sagen. Ich denke dabei an die Methoden von Polizeibeamten in manchen Regionen, zu Erkenntnissen zu kommen, um daraus eine Rechtfertigung für einen Eingriff zu basteln. Interessant wäre auch, wie bei Durchsuchungen mit den Menschen umgegangen wird. Aus Zeitgründen muss ich diese Punkte leider aussparen. Sie können jedoch sicher sein, dass wir das an anderer Stelle einbringen werden.

Wir sind der Ansicht, dass die Staatsregierung beim Thema Sicherheit eindeutig mit zweierlei Maß misst. Zwar wird viel von Sicherheit geredet, von den Bürger- und Freiheitsrechten höre ich jedoch überhaupt nichts.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Daran hat sich in den vergangenen fast acht Jahren, die ich in diesem Landtag sitze, nichts geändert. Ich habe heute auch Bundesgesetze angesprochen. Die CSU hätte sehr wohl auf Bundes- und auf Landesebene die Möglichkeit, tätig zu werden. Ich frage Sie, wie Sie eigentlich die Bürgerinnen und Bürger schützen wollen. Was wollen Sie gegen die rechtswidrige Übermittlung von Fluggastdaten an die USA tun? – Wie wollen Sie dazu beitragen, dass kein bayerischer Staatsangehöriger mehr entführt werden kann? – Wie wollen Sie uns vor einer millionenfachen Datenspeicherung auf Vorrat aufgrund einer Richtlinie, die nach europäischem Recht rechtswidrig zustande gekommen ist, schützen? –

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wie wollen Sie uns vor dem Zugriff der Privatwirtschaft schützen, der zum Beispiel durch die RFID-Technik und andere Technologien möglich geworden ist? – Wie wollen Sie die daraus gewonnenen persönlichen Daten schützen? – Wer schützt eigentlich noch kritische Bürgerinnen und Bürger vor Bespitzelung? – Ich denke hier zum Beispiel an den Präsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wo bleiben Ihre deutlichen Worte zu diesen Themen? – Ich habe gelesen, dass Sie das Lager Guantanamo kritisiert haben. Gleichzeitig nehmen Sie aber Herrn Schäuble in Schutz, der durch Folter erpresste Geständnisse verwenden möchte. Sie gehen auf Demos gegen den iranischen Präsidenten in Nürnberg. Ich habe Sie jedoch noch nie auf einer Demo gegen Menschenrechtsverletzungen im Irak gesehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie wollten Deutschland zur Fußball-WM mit dem Einsatz der Bundeswehr und verschiedenster Überwachungsmaßnahmen in einen Ausnahmezustand versetzen. Sie fordern Haft und Fußfesseln für nicht verurteilte Ausländer, die lediglich verdächtig sind und wundern sich, dass Bürgerrechtler und Verfassungsrechtler „Stopp“ rufen.

Wir erwarten zu all diesen angesprochenen Punkten in diesem Hause von Ihnen sehr deutliche Worte. Ihre

Zustimmung zu den minimalen Änderungen in einem kleinen Polizeiaufgabengesetz ist das Mindeste, was ich von Ihnen an klarer Äußerung erwarte.

(Lang anhaltender Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Schramm.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegin Stahl, unsere bayerische Polizei leistet Beispielhaftes für die Sicherheit unserer Bevölkerung durch erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung und effektive Gefahrenabwehr. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Bayern ist dank gut ausgebildeter, gut ausgerüsteter und politisch unterstützter Polizei- und Sicherheitskräfte das sicherste Bundesland. Für die CSU hat der Ausspruch „Sicherheit ist Lebensqualität“ einen hohen Stellenwert. Dies sieht nicht nur die CSU-Fraktion so. Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in einem entsprechenden Urteil ausgeführt: „Die Sicherheit der Bevölkerung ist ein Verfassungswert von Rang.“

Seit der Grenzöffnung konnte man einen kontinuierlichen Anstieg der bundesweiten Kriminalität beobachten. Reisefreiheit – von vielen Menschen begrüßt – bedeutet offene Grenzen, auch offene Grenzen für Kriminelle. Sie hat neben manchen Vorteilen aus sicherheitspolitischer Sicht auch Nachteile. Der dadurch entstehende Kriminalitätsexport kann nicht geleugnet werden.

Menschenhandel – der oft von Ihnen angeprangert wurde –, Schleuser- und Hehlerbanden, Rauschgiftschmuggel, Waffenhandel, Urkundenfälschung – insbesondere von Ausweis- und Kfz-Papieren –, Kfz-Schiebereien und vieles mehr sind Aktivitätsfelder, bei denen ein Anstieg der Deliktsfälle festzustellen ist. Die Mobilität der Kriminellen hat zugenommen. Die früher vorhandenen Filterfunktionen uns umgebender Staaten mit eigenen Kontrollsystemen sind im Zuge des Schengen-Abkommens, zum Beispiel durch den Wegfall der Grenzkontrollen zu Österreich seit 1998, entfallen. Die Grenzlänge Bayerns von 1172 Kilometern, davon 356 Kilometer Schengen-Außengrenze zu Tschechien, die mittelfristig wegen des beabsichtigten Beitritts Tschechiens zu den Schengen-Staaten zur Binnengrenze werden wird, und 860 Kilometer Binnengrenze zu Österreich zeigen die herausgehobene geografi sche Lage Bayerns. Viele Verbindungen nach Osteuropa führen durch Bayern und werden von kriminellen Organisationen und grenzüberschreitend tätigen Banden genutzt. Als Stichwort möchte ich nur die Balkanroute nennen.

Die Mehrheitsfraktion dieses Hauses und die Bayerische Staatsregierung haben frühzeitig erkannt, dass hier gegengesteuert werden muss. Auf die Bedrohungen in einer globalisierten und technisierten Welt des 21. Jahrhunderts kann man nicht mit polizeilichen Mitteln aus den Fünfzigerjahren reagieren. Frau Kollegin Stahl, wir dürfen unserer Polizei nicht immer neue Fesseln anlegen und uns hinterher beschweren, dass die Beamten nicht schneller laufen.

(Beifall bei der CSU)

Es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit. Deshalb hat die bayerische Polizei Anfang der Neunzigerjahre auch das Konzept der Schleierfahndung mit entwickelt. 1994 hat der Bayerische Landtag beschlossen, neuartige Befugnisse in Artikel 13 Absatz 1 Nummer 5 des Polizeiaufgabengesetzes einzuführen. Er hat dies auch durch organisatorische Maßnahmen fl ankiert. Die dadurch erzielten positiven Ergebnisse sprechen aus sicherheitspolitischer Sicht für sich. Es wäre nicht zielführend, Kontrollen, wie Sie sie fordern, auf den Bereich von 30 km entlang der Grenze zu beschränken. 30 km sind, beispielsweise auf der Autobahn gefahren, sehr schnell zurückgelegt. Bei einer Geschwindigkeit von 120 Stundenkilometern benötigt man nur 15 Minuten für diese Strecke. Daher müssen auch weiterhin Durchgangsstraßen, Flughäfen und andere Einrichtungen des internationalen Verkehrs einbezogen werden. Eine Beschränkung auf einen 30-km-Raum entlang der Grenze ist auch aus polizeitaktischer Sicht abzulehnen.

Der Gesetzentwurf der GRÜNEN läuft den Sicherheitsinteressen völlig zuwider. Sie waren von Anfang an dagegen, und auch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof sind Sie gescheitert. Die von Ihnen angestrebte Verfassungsklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung, die Kontrollen seien unbestimmt und unverhältnismäßig, ineffi zient und unangemessen, hat nicht zu dem von Ihnen gewünschten Erfolg geführt. Es ist richtig, Frau Kollegin Stahl, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Schleierfahndung teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde. Dies geschah jedoch aufgrund anderer Tatsachen. Sowohl ich als auch viele Bürgerinnen und Bürger sind sehr froh, im Freistaat Bayern und nicht in Mecklenburg-Vorpommern zu leben.

Bitte schauen Sie sich in diesem Zusammenhang einmal die Kriminalitätszahlen sowie die Aufklärungsquote beider Länder an. Nachdem Sie mit Ihrer Verfassungsklage nicht den gewünschten Erfolg erzielt haben, wird versucht, die Schleierfahndung auf dem Weg des Gesetzgebungsverfahrens zu entwerten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat jedoch ganz klar festgestellt, dass die Schleierfahndung verfassungsgemäß ist. Das Gericht entkräftete auch den Einwand, die Schleierfahndung sei nicht erforderlich. Ich zitiere aus der Urteilsbegründung: „Ein auf das Grenzgebiet reduzierter Kontrollraum wäre nicht in gleicher Weise wirksam.“ Und weiter: „Ein gleich wirksames, die betroffenen Grundrechte weniger beeinträchtigendes Mittel steht nicht zur Verfügung.“ Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sagt weiterhin, Maßnahmen der Schleierfahndung nach Artikel 13 des Polizeiaufgabengesetzes greifen nur gering in die allgemeine Handlungsfreiheit und in das Recht auf individuelle Selbstbestimmung ein. Auch liegt die Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden, für den einzelnen Bürger im Promillebereich.