Henry Schramm
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Staatsminister Dr. Günther Beckstein, Herr Staatssekretär Schmid, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Doppelhaushalt 2007/2008 wird wieder ein deutliches Signal zur Steigerung der inneren Sicherheit in unserem Freistaat Bayern gesetzt.
Hören Sie doch zunächst einmal zu.
An der Erhöhung von 41,2 Millionen Euro, davon 20,6 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2007 und 20,6 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2008, wird eigentlich für jedermann erkennbar, wie wichtig das Thema Sicherheit bei uns in Bayern genommen wird. Bayern ist das sicherste Bundesland, und so soll es nach dem Willen der CSU auch bleiben.
Fast 10 Millionen Euro werden allein die Mehrausgaben bei der IuK-Technik ausmachen – diese haben wir auch veranschlagt. Moderne Kommunikationsformen sind unverzichtbar. Vor allem mit der Einführung der neuen Einsatzzentralen gibt es Handlungsbedarf, dem man mit der Aufstockung der Mittel auch gerecht wird. Ein Teil dieses Geldes stammt aus dem Programm „Investieren in Bayerns Zukunft“, aus dem die Polizei bereits insgesamt 20,6 Millionen Euro zur Stärkung ihres Sachmittelhaushaltes erhalten hat. Mit dem erhöhten Mittelansatz sind weitere Beschaffungen und Projekte sowie der teilweise Ersatz der von Ihnen angesprochenen PCs möglich, die über fünf Jahre alt sind. Insgesamt haben wir bei der bayerischen Polizei 19 000 PCs. Weiter sind die Einführung biometrischer Verfahren, zum Beispiel Lesegeräte für elektronisch lesbare Pässe, neue Hard- und Software für die Kriminalstatistik und vieles andere mehr möglich.
Aus der Polizeireform ergeben sich Synergiegewinne. Planstellen – das ist auch unbestritten – werden nur zu einem geringen Teil eingespart. 420 aus dieser Reform gewonnene Stellen verbleiben bei der Polizei und werden für schutz- und kriminalpolizeiliche Basisarbeit wie den
Kriminaldauerdienst oder zur Verstärkung der Polizeiinspektionen verwendet.
Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, man muss doch zunächst einmal abwarten. Die Reform ist jetzt erst angelaufen; sie ist überhaupt noch nicht umgesetzt. Wenn sie umgesetzt ist, empfehle ich Ihnen, eine Bilanz zu ziehen.
Durch die Zentralisierung der Notruf- und Alarmierungstechnik bei den neuen Einsatzzentralen werden die Polizeiinspektionen entlastet. Dadurch wird Arbeitskapazität für die polizeiliche Basisarbeit freigesetzt. Mit dem künftigen dreistufigen Organisationsaufbau werden außerdem die Verwaltungsabläufe gestrafft und die Entscheidungswege verkürzt. Die Verantwortung der Inspektionsebene wird deutlich gestärkt.
Eine Modernisierung der bisher 29 Einsatzzentralen bei der Polizei mit der erforderlichen neuen Einsatztechnik hätte einen wesentlich höheren Finanzbedarf erfordert als für die nun 10 zentralisierten Einsatzzentralen. Wir wenden jetzt 30 Millionen Euro auf. Wenn wir das für 29 hätten machen müssen, hätten wir über 130 Millionen Euro gebraucht. In der jetzigen Haushaltslage wäre das nicht zu finanzieren gewesen.
Weitere 17 Millionen Euro Erhöhung können zum Ausgleich von Preissteigerungen wie Umsatzsteuererhöhung, Treibstoff und Energie verwendet werden. Im Haushaltsentwurf 2007/2008 kommen weitere 75 Millionen Euro – das hat Kollege Winter auch angesprochen – Ausgabemittel pro Jahr sowie eine Verpflichtungsermächtigung im Jahre 2007 über 492 Millionen Euro für die Einrichtung und den Betrieb des BOS-Digitalfunks hinzu. Nach der der Veranschlagung zugrundeliegenden Kostenschätzung aus dem Jahre 2005 beläuft sich der Anteil des Freistaates Bayern für den Aufbau des Digitalfunks bis zum Jahre 2010 und den Betrieb bis 2020 auf immerhin 567 Millionen Euro. In den Schätzkosten sind die Investitionskosten für die Systemtechnik in Höhe von 170,6 Millionen Euro sowie die Betriebskosten bis 2020 in Höhe von 347 Millionen Euro enthalten. Das heißt: Wir wenden ab dem Jahr 2009 jährlich 27 Millionen Euro dafür auf.
Die vom Freistaat Bayern zu tragenden Kosten für Leitstellen und für Endgeräte, für deren Installation sowie für den Abbau und die Entsorgung der Analogausstattung bei Polizei, Bergwacht, Wasserwacht und Katastrophenschutz in Höhe von 48,5 Millionen Euro sind dabei auch berücksichtigt. Bayern soll zu den Starter-Ländern des BOS-Digitalfunks gehören. In diesem Doppelhaushalt werden dafür die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen.
Bayern – dazu stehe ich, Frau Kollegin Kamm – ist Marktführer bei der inneren Sicherheit.
Wir haben die niedrigste Kriminalitätsbelastung, und wir haben vor allem die höchste Aufklärungsquote. Das müssen Sie, ob Sie wollen oder nicht, einfach zur Kenntnis nehmen.
Die DNA-Analyse ist der Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts. Sie ist die erfolgversprechendste kriminaltechnische Methode der letzten Jahrzehnte.
Immer.
Herr Kollege Welnhofer, das könnte ich natürlich, aber ich habe nur siebeneinhalb Minuten. Ich habe mich auf meine heutige letzte Rede in diesem Parlament ordentlich vorbereitet und möchte Ihnen mein Wissen weitergeben. Ich werde mich aber bemühen.
Die DNA-Analyse ist, wie gesagt, ein unverzichtbares Instrument. Wir stellen im nächsten Doppelhaushalt noch einmal 3,5 Millionen Euro dafür bereit.
Die Schleierfahndung, verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen, ist außerordentlich erfolgreich bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Ihre Verfassungsmäßigkeit wurde höchstrichterlich bestätigt. Durch den Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme wird die Effektivität weiter gesteigert. Auch hierfür werden mehr Mittel bereitgestellt. Für die automatisierte Kennzeichenerkennung haben wir die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Wir haben unserer Polizei bei der Bekämpfung der Kriminalität eben keine Fesseln angelegt, sondern wir haben die Regelungen durchgesetzt, damit optimale Verbrechensbekämpfung auch in Zukunft möglich ist.
Im Bereich der Einzelpläne 03 A und 03 B haben wir fast 50 000 Beschäftigte.
All diesen Menschen muss und will ich ein herzliches Dankeschön für die geleistete hervorragende Arbeit sagen. In diesen Dank schließe ich auch die vielen Ehrenamtlichen der Rettungsdienste, der Feuerwehren und der weiteren Organisationen ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sagen aber nicht nur Dank, sondern werden auch in Zukunft verlässliche Partner sein.
Lieber Staatsminister Günther Beckstein, ein herzliches Dankeschön auch an Dich. Du bist in Bayern der Garant für innere Sicherheit. Ich sage es ganz ehrlich: Deutschland hätte Dich verdient, doch wir sind sehr froh, dass wir Dich haben.
Danke schön auch an Dich, lieber Georg Schmid. Als Landesvorsitzender des Arbeitskreises – AK – „Innere Sicherheit“ hast Du immer wieder großen Einsatz gezeigt, wenn es um die Belange der Polizei ging. Auch die Kolleginnen und Kollegen danken Dir sehr herzlich dafür.
Stellvertretend für alle Polizeibeamten möchte ich mich auch bei Herrn Ministerialdirigent Kindler und seiner gesamten Mannschaft bedanken. Wir wollen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten ihren Dienst in einem Gefühl der Sicherheit erfüllen können. Deshalb ist es gut, dass es mehr Geld für die Erneuerung und den Austausch der Unterziehwesten gibt. Dafür werden weitere Millionenbeträge bereitgestellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, reden Sie nicht immer die Polizeireform schlecht. Vorher war auch nicht alles in Ordnung. Es gab zum Beispiel unterschiedlich große Direktionen. Jetzt versuchen wir eine Verschlankung und kehren damit von einem vierstufigen zu einem dreistufigen Aufbau zurück. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wichtig ist, dass dort, wo bisher Polizei vorhanden war, auch zukünftig Polizei sein wird.
Fragen Sie einmal in Ihren Stimmkreisen nach, ob jemand weiß, wo die Direktion und das Präsidium sind. Für die Menschen ist wichtig, dass dort, wo ihre Inspektion ist, auch zukünftig die Inspektion sein wird. Das ist bei der Polizeireform, wie wir sie im Freistaat Bayern durchführen, gewährleistet. Sicherheit ist Lebensqualität. Was das bedeutet, werden viele erst merken, wenn diese Sicherheit einmal nicht mehr vorhanden ist.
Liebe Frau Kollegin Schmitt-Bussinger. Sie haben heute die Polizeireform schlechtgeredet. Ich frage mich, warum wir von den Wählerinnen und Wählern immer wieder das Vertrauen bekommen und nicht Sie.
Gibt Ihnen das nicht zu denken?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders erfreulich ist die Tatsache, dass es gelungen ist, in einer finanziell angespannten Situation zwei zusätzliche freie Tage für unsere Schichtdienstleistenden bei der Polizei und bei der Justiz zu bekommen. Ein Tag wird zum 1. Januar 2007 und ein weiterer Tag zum 1. Januar 2008 gewährt. Die Gestaltung und Berechnung dieser freien Tage wurde auch mit den Berufsvertretungen von Polizei und Justiz abgestimmt. Man kann immer mehr fordern, vor allem dann, wenn man nicht in die Gefahr gerät, das, was man gefordert hat, auch umsetzen zu müssen. Alles, was ausgegeben wird, muss auch erwirtschaftet werden. Auf Dauer kann man nur das ausgeben, was man einnimmt.
Ihre Anträge hätten Mehrkosten in Höhe von 52 Millionen Euro verursacht. Dafür war keine Deckung vorhanden.
Herr Maget hat vorhin gesagt, 2005 sei das Jahr mit dem höchsten Schuldenstand in Bayern gewesen. Er hat deshalb den Ministerpräsidenten kritisiert. Ihre Anträge gehen jedoch in eine ganz andere Richtung.
Sie müssen sich einmal entscheiden, was Sie wirklich wollen.
Bayern betreibt auf dem Gebiet der Sicherheit die richtige Politik. Prävention und Repression werden gleichermaßen betont. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen werden aber auch in der Zukunft nicht einfacher werden. Zu Ihren Änderungsanträgen bleibt zu sagen, dass wir sie nicht mittragen werden. 9000 Beförderungen können durchgeführt werden. Dies ist angesichts der finanziellen Herausforderungen eine beachtliche Zahl. Ein Antrag der Fraktion der GRÜNEN ist aber dennoch bemerkenswert: Sie fordern Polizei vor Ort statt Sicherheitswacht. Liebe Frau Kollegin Kamm, wie oft haben wir uns darüber unterhalten, dass wir aus Ihrer Sicht zuviel Polizeipräsenz haben? Sie haben im Ausschuss immer gesagt, dass in München bei der Sicherheitskonferenz zu viele Polizeibeamte eingesetzt würden. Jetzt sagen Sie: Wir brauchen mehr Polizei und weniger ehrenamtliches Engagement.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können es Ihnen nicht recht machen und wir wollen es Ihnen auch gar nicht recht machen. Wir wollen es vielmehr richtig machen.
Besonders enttäuscht war ich von der Aussage des Herrn Kollegen Eike Hallitzky, Mitglieder der Sicherheitswachten hätten sich öfter als Hilfssheriffs geriert. Das waren Einzelfälle. In meiner Heimatstadt Kulmbach gab es sehr viele positive Erfahrungen. Ich bin froh, dass es dort eine Sicherheitswacht gibt. Viele Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen sehen das ähnlich. Wir wollen das wichtige Engagement der in der Sicherheitswacht tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht herabwürdigen, sondern uns dafür ausdrücklich bedanken.
Ja.
Frau Kollegin Kamm, es ist doch ganz klar: Egal an welchem Ort und egal bei welcher Gelegenheit, wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Bayern in Sicherheit leben können. Das ist unser Ziel. Daran werden wir auch in Zukunft arbeiten.
Ich habe meine Zeit ein bisschen überzogen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, dies war meine letzte Rede. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen allen sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit, die häufig über die Fraktionsgrenzen hinweg stattfand, zu bedanken. Ich habe in diesem Hohen Haus sehr viele positive Erfahrungen gemacht. Ich war stolz darauf, meine Region hier vertreten zu dürfen. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen allen, besonders bei meinem Ausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Jakob Kreidl, bei der AK-Vorsitzenden Ursula Männle sowie bei meinen oberfränkischen Kollegen. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und viel Erfolg zum Wohle unseres Freistaates Bayern.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegin Stahl, unsere bayerische Polizei leistet Beispielhaftes für die Sicherheit unserer Bevölkerung durch erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung und effektive Gefahrenabwehr. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Bayern ist dank gut ausgebildeter, gut ausgerüsteter und politisch unterstützter Polizei- und Sicherheitskräfte das sicherste Bundesland. Für die CSU hat der Ausspruch „Sicherheit ist Lebensqualität“ einen hohen Stellenwert. Dies sieht nicht nur die CSU-Fraktion so. Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in einem entsprechenden Urteil ausgeführt: „Die Sicherheit der Bevölkerung ist ein Verfassungswert von Rang.“
Seit der Grenzöffnung konnte man einen kontinuierlichen Anstieg der bundesweiten Kriminalität beobachten. Reisefreiheit – von vielen Menschen begrüßt – bedeutet offene Grenzen, auch offene Grenzen für Kriminelle. Sie hat neben manchen Vorteilen aus sicherheitspolitischer Sicht auch Nachteile. Der dadurch entstehende Kriminalitätsexport kann nicht geleugnet werden.
Menschenhandel – der oft von Ihnen angeprangert wurde –, Schleuser- und Hehlerbanden, Rauschgiftschmuggel, Waffenhandel, Urkundenfälschung – insbesondere von Ausweis- und Kfz-Papieren –, Kfz-Schiebereien und vieles mehr sind Aktivitätsfelder, bei denen ein Anstieg der Deliktsfälle festzustellen ist. Die Mobilität der Kriminellen hat zugenommen. Die früher vorhandenen Filterfunktionen uns umgebender Staaten mit eigenen Kontrollsystemen sind im Zuge des Schengen-Abkommens, zum Beispiel durch den Wegfall der Grenzkontrollen zu Österreich seit 1998, entfallen. Die Grenzlänge Bayerns von 1172 Kilometern, davon 356 Kilometer Schengen-Außengrenze zu Tschechien, die mittelfristig wegen des beabsichtigten Beitritts Tschechiens zu den Schengen-Staaten zur Binnengrenze werden wird, und 860 Kilometer Binnengrenze zu Österreich zeigen die herausgehobene geografi sche Lage Bayerns. Viele Verbindungen nach Osteuropa führen durch Bayern und werden von kriminellen Organisationen und grenzüberschreitend tätigen Banden genutzt. Als Stichwort möchte ich nur die Balkanroute nennen.
Die Mehrheitsfraktion dieses Hauses und die Bayerische Staatsregierung haben frühzeitig erkannt, dass hier gegengesteuert werden muss. Auf die Bedrohungen in einer globalisierten und technisierten Welt des 21. Jahrhunderts kann man nicht mit polizeilichen Mitteln aus den Fünfzigerjahren reagieren. Frau Kollegin Stahl, wir dürfen unserer Polizei nicht immer neue Fesseln anlegen und uns hinterher beschweren, dass die Beamten nicht schneller laufen.
Es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit. Deshalb hat die bayerische Polizei Anfang der Neunzigerjahre auch das Konzept der Schleierfahndung mit entwickelt. 1994 hat der Bayerische Landtag beschlossen, neuartige Befugnisse in Artikel 13 Absatz 1 Nummer 5 des Polizeiaufgabengesetzes einzuführen. Er hat dies auch durch organisatorische Maßnahmen fl ankiert. Die dadurch erzielten positiven Ergebnisse sprechen aus sicherheitspolitischer Sicht für sich. Es wäre nicht zielführend, Kontrollen, wie Sie sie fordern, auf den Bereich von 30 km entlang der Grenze zu beschränken. 30 km sind, beispielsweise auf der Autobahn gefahren, sehr schnell zurückgelegt. Bei einer Geschwindigkeit von 120 Stundenkilometern benötigt man nur 15 Minuten für diese Strecke. Daher müssen auch weiterhin Durchgangsstraßen, Flughäfen und andere Einrichtungen des internationalen Verkehrs einbezogen werden. Eine Beschränkung auf einen 30-km-Raum entlang der Grenze ist auch aus polizeitaktischer Sicht abzulehnen.
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN läuft den Sicherheitsinteressen völlig zuwider. Sie waren von Anfang an dagegen, und auch vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof sind Sie gescheitert. Die von Ihnen angestrebte Verfassungsklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung, die Kontrollen seien unbestimmt und unverhältnismäßig, ineffi zient und unangemessen, hat nicht zu dem von Ihnen gewünschten Erfolg geführt. Es ist richtig, Frau Kollegin Stahl, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Schleierfahndung teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde. Dies geschah jedoch aufgrund anderer Tatsachen. Sowohl ich als auch viele Bürgerinnen und Bürger sind sehr froh, im Freistaat Bayern und nicht in Mecklenburg-Vorpommern zu leben.
Bitte schauen Sie sich in diesem Zusammenhang einmal die Kriminalitätszahlen sowie die Aufklärungsquote beider Länder an. Nachdem Sie mit Ihrer Verfassungsklage nicht den gewünschten Erfolg erzielt haben, wird versucht, die Schleierfahndung auf dem Weg des Gesetzgebungsverfahrens zu entwerten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat jedoch ganz klar festgestellt, dass die Schleierfahndung verfassungsgemäß ist. Das Gericht entkräftete auch den Einwand, die Schleierfahndung sei nicht erforderlich. Ich zitiere aus der Urteilsbegründung: „Ein auf das Grenzgebiet reduzierter Kontrollraum wäre nicht in gleicher Weise wirksam.“ Und weiter: „Ein gleich wirksames, die betroffenen Grundrechte weniger beeinträchtigendes Mittel steht nicht zur Verfügung.“ Der Bayerische Verfassungsgerichtshof sagt weiterhin, Maßnahmen der Schleierfahndung nach Artikel 13 des Polizeiaufgabengesetzes greifen nur gering in die allgemeine Handlungsfreiheit und in das Recht auf individuelle Selbstbestimmung ein. Auch liegt die Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden, für den einzelnen Bürger im Promillebereich.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 28.03.2003 die Vereinbarkeit der Schleierfahndung mit der bayerischen Verfassung grundsätzlich bestätigt. Das Urteil legt zur Durchsuchung von Personen und Sachen im Rahmen der Schleierfahndung Kriterien fest. Diese Durchsuchungen sind nur dann zulässig, wenn zusätzliche und als solche greifbare Kenntnisse hinzukommen, die den Schluss auf eine erhöhte abstrakte Gefahrenlage im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Krimi
nalität zulassen. Der Verfassungsgerichtshof hat dabei ausdrücklich zugestanden, dass die handelnden Polizeibeamten für eine solche Prognose auch die Erkenntnisse aus vorausgegangenen Identitätskontrollen heranziehen können. Mit Urteil vom 07.02.2006, auf welches Ihr Gesetzentwurf Bezug nimmt und das auf einer Entscheidung zu einem Einzelfall aus dem Jahr 2002 beruht, wird dies auch noch einmal bestätigt. Darin wird ein abgestuftes Vorgehen gefordert, das unsere bayerische Polizei schon praktiziert. Das Bayerische Staatsministerium des Innern stellt durch Weisung sicher, dass die verfassungsgerichtlichen Vorgaben beachtet werden. Dies hat unser geschätzter Innenminister, Herr Dr. Günther Beckstein, auch bei der Ersten Lesung ausführlich dargelegt. Aus dem Urteil ergeben sich keine neuen Anforderungen an die Durchsuchung im Rahmen der Schleierfahndung, so wie sie im Freistaat Bayern praktiziert wird.
Nachdem der Versuch der GRÜNEN, uns ein wichtiges Mittel der Gefahrenabwehr aus der Hand zu nehmen, somit vor Gericht gescheitert ist, wird durch den Gesetzentwurf hier im Parlament versucht, dies zu konterkarieren Dies läuft den bayerischen Sicherheitsinteressen zuwider. Die Begründung des Gesetzentwurfes, er sei wegen der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 7. Februar 2006 erforderlich, gilt aus meiner Sicht nur als Vorwand, ist leicht durchschaubar und erfolgt aus rein ideologischen Gründen.
Ich zitiere nochmals den entscheidenden Leitsatz: „Die Regelung über die polizeiliche Durchsuchung mitgeführter Sachen im Rahmen der Schleierfahndung ist mit der bayerischen Verfassung vereinbar.“ So hat es das Gericht festgeschrieben. Selbstverständlich handelt es sich bei einer Durchsuchung um einen schwereren Eingriff als bei einer bloßen Identitätsfeststellung. Dies bestreitet niemand. Das geforderte abgestufte Verfahren jedoch wird bei der Schleierfahndung angewendet. Ich empfehle deshalb, das Urteil auf Seite 35 nachzulesen. Dort wird das abgestufte Verfahren genau beschrieben. Der Verfassungsgerichtshof hat erklärt: Die bestehenden gesetzlichen Regelungen für den Grundrechtsschutz sind ausreichend. Er hat die Erforderlichkeit der Durchsuchungsmöglichkeit bei der Schleierfahndung betont.
Was möchten Sie mit Ihrem Gesetzentwurf? Zum einen die Begrenzung auf den 30-km-Raum. Des Weiteren möchten Sie, angeblich nur zur Klarstellung, in Artikel 21 Absatz 1 des Polizeiaufgabengesetzes eingefügt haben, dass die Durchsuchung von Personen durch eine neue „Nummer 5“ konkret geregelt wird. Danach soll die Durchsuchung von Personen im Rahmen der Schleierfahndung nur noch dann zulässig sein, wenn der Polizei tatsächliche Anhaltspunkte bekannt sind, die den Schluss nahe legen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die Durchsuchung zur Verhütung oder Unterbindung des unerlaubten Überschreitens der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts oder zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität erforderlich ist.
Auch die Durchsuchung mitgeführter Sachen wird an entsprechende Voraussetzungen geknüpft. Die Durchsuchung von Sachen, welche sich in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs und sich nicht im Besetz von Personen befi nden, soll Ihrem Gesetzentwurf
zufolge entfallen. Das muss man sich einmal vorstellen. Zu den Beschränkungen auf den 30-km-Bereich habe ich bereits Stellung genommen. Das ist auf keinen Fall mitzutragen. Entgegen der Darstellung in Ihrer Begründung handelt es sich bei der neuen „Nummer 5“ nicht bloß um eine klarstellende Regelung. Die Vorgaben der „Nummer 5“ schränken den Anwendungsbereich der Durchsuchung bei der Schleierfahndung erheblich ein und behindern damit die Ermittlungstätigkeit der Polizei in hohem Maße.
Die in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehene Kumulation von tatsächlichen Anhaltspunkten und hoher Wahrscheinlichkeit legt einen unverhältnismäßig strengen Maßstab an die Prognose der an Ort und Stelle handelnden Polizeibeamten an, die der Verfassungsgerichtshof selbst in seinem Urteil nicht verlangt. Der Verfassungsgerichtshof hat ausdrücklich zugestanden, dass auch Erkenntnisse verwertet werden dürfen, die sich aus der vorausgehenden Identitätskontrolle ergeben.
Der Vorschlag, die Befugnis zur Durchsuchung von Sachen, welche nicht von Personen mitgeführt werden, im Zusammenhang mit der Schleierfahndung zu streichen, ist ebenfalls abzulehnen. Der Gesetzentwurf verkennt, dass dieser Alternative eine eigenständige Bedeutung zukommt. Zwar kann die Durchsuchung von mitgeführten Sachen auf Artikel 22 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 1 Nummer 3 Polizeiaufgabengesetz gestützt werden. Davon nicht erfasst sind jedoch Sachen, die in dem Kontrollbereich abgestellt bzw. hinterlassen wurden. Somit wäre eine erhebliche Sicherheitslücke zu befürchten.
In der Ersten Lesung erwähnte ich bereits, dass Ihr Gesetzentwurf rechtstechnisch fehlerhaft ist. Er verwechselt Durchsuchung mit Untersuchung. Während der eigentliche Gesetzestext zutreffend die Durchsuchung, nämlich die Suche am Körper von Personen, regelt, wird im Vorblatt von Untersuchungen gesprochen. Eine Untersuchung liegt jedoch nur dann vor, wenn im Körper bzw. in den zugänglichen Körperöffnungen nach Beweismitteln gesucht wird. Solche Untersuchungen sind der Strafprozessordnung unterstellt.
Aufgrund der gemachten Ausführungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die CSU-Fraktion Ihren Gesetzentwurf, sollten Sie ihn aus Vernunftgründen nicht zurücknehmen, ablehnen müssen.
Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen und mich ganz herzlich beim Bayerischen Staatsminister des Innern, Herrn Dr. Günther Beckstein, und seinem Hause bedanken. Dort wird hervorragende Arbeit auf dem Gebiet der Sicherheit geleistet. Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass ihnen Schutz und Sicherheit geboten werden, wenn sie diese benötigen.
Mein Dank gilt ausdrücklich auch allen Beamtinnen und Beamten der bayerischen Polizei und unseren Sicherheitsbehörden, die durch engagierte Arbeit und durch Einsatz immer wieder Spitzenleistungen erbringen, wenn es um Verbrechungsbekämpfung geht. Die CSU-Fraktion wird auch weiterhin ein verlässlicher Partner an der Seite
unserer Sicherheitsbehörden sein. Ihren Gesetzentwurf lehnen wir ab, da machen wir nicht mit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Urteil vom 28. März 2003 hat der Verfassungsgerichtshof die grundsätzliche Vereinbarkeit der Schleierfahndung mit der Bayerischen Verfassung bestätigt. Mit Urteil vom 7. Februar dieses Jahres, auf das der Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN Bezug nimmt, hat der Verfassungsgerichtshof diese Auffassung noch einmal bestätigt. Frau Kollegin Stahl, dem entschiedenen Fall liegt eine polizeiliche Maßnahme aus dem Jahre 2002 zugrunde; diese Maßnahme hat also noch vor dem grundlegenden Urteil stattgefunden. Was wollen Sie eigentlich mit Ihrem Gesetzentwurf? – Sie wollen, dass im Rahmen der Schleierfahndung die Durchsuchung von Personen auf das Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern im Inland beschränkt wird – im Gegensatz zur bisherigen Regelung, die als Örtlichkeiten auch Durchgangsstraßen sowie öffentliche Einrichtungen des internationalen Verkehrs erfasst hat.
Weiterhin wollen Sie – angeblich nur zur Klarstellung – in das PAG eingeführt haben, dass die Durchsuchung von Personen nur dann zulässig ist, wenn der Polizei tatsächliche Anhaltspunkte bekannt sind, die den Schluss
zulassen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die Durchsuchung zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts oder zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität erforderlich ist. Die Durchsuchung mitgeführter Sachen wird also an entsprechende Voraussetzungen geknüpft, und die Befugnis für die Durchsuchung von Sachen, die sich an Durchgangsstraßen und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs – Flughäfen und Ähnliches – befi nden und nicht im Besitz einer bestimmten Person sind, soll ersatzlos entfallen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, diesen Gesetzentwurf können wir nicht mittragen. Ich sage Ihnen auch, warum: Die bisher geübte polizeiliche Praxis entspricht den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes. Bereits seit dem grundlegenden Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 28. März 2003 werden Durchsuchungen von Personen oder Sachen nur noch dann vorgenommen, wenn der Polizei andere weitergehende Verdachtsmomente vorliegen.
Die polizeiliche Praxis entspricht also den Vorgaben der Rechtsprechung. Eine Änderung aus Anlass des aktuellen Urteils ist daher nicht veranlasst. Auch die Beschränkung der Durchsuchungsbefugnis auf einen Grenzstreifen von 30 Kilometern Tiefe ist aus polizeitaktischer Sicht abzulehnen. Der Gesetzentwurf verkennt, dass auch an Durchgangsstraßen sowie in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs Bedarf für anlassunabhängige Kontrollen, inklusive Durchsuchungen von Personen und Sachen, entstehen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, entgegen der Darstellung der Begründung Ihres Gesetzentwurfs handelt es sich bei der neuen Nummer 5, die eingefügt werden soll, nicht bloß um eine klarstellende Regelung. Die Vorgaben der neuen Nummer 5 schränken den Anwendungsbereich der Durchsuchung bei der Schleierfahndung erheblich ein und behindern damit die Ermittlungstätigkeit der Polizei immanent. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Kumulation von tatsächlichen Anhaltspunkten und hoher Wahrscheinlichkeit legt einen unverhältnismäßig strengen Maßstab an die Prognosen der vor Ort handelnden Polizeibeamten an, den der Verfassungsgerichtshof selbst in seinem Urteil nicht verlangt. Auch gibt es keine örtliche Begrenzung. Es wird nicht gefordert, dass diese 30-Kilometer-Zone beachtet werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Vorschlag, die Befugnis zur Durchsuchung von Sachen, die nicht von Personen mitgeführt werden, im Zusammenhang mit der Schleierfahndung zu streichen, muss von uns selbstverständlich auch abgelehnt werden. Der Gesetzentwurf verkennt, dass dieser Alternative eine eigenständige Bedeutung zukommt. Zwar kann die Durchsuchung von mitgeführten Sachen auf Artikel 22 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 1 Nummer 3 des Polizeiaufgabengesetzes gestützt werden, davon nicht erfasst sind allerdings Sachen, die in diesem Bereich abgestellt bzw. hinterlassen wurden. Dies wäre eine erhebliche Sicherheitslücke. Solche Sicherheitslücken wollen wir nicht haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Stahl, Bayern ist das sicherste Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen, dass dies auch so bleibt. Deswegen können wir Ihren Gesetzentwurf nicht mittragen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Ich denke, es handelt sich um einen richtigen und wohlüberlegten Schritt zur richtigen Zeit. Nach einer ersten Lockerung im Jahr 2003 und den gemachten Erfahrungen und Gesprächen mit Beteiligten und Betroffenen kommt es nun in dem von Herrn Staatssekretär Georg Schmid vorgetragenen Gesetzentwurf zu einem weiteren Schritt, der unsere Gaststättenverordnung an die bundesweite Handhabung der Sperrzeit anpasst und im Gegenzug durch Aufhebung des Artikels 3 des Feiertagsgesetzes den Schutz der stillen Feiertage verstärkt.
Die bisher in Bayern geltende Sperrzeit von 2.00 Uhr bis 6.00 Uhr an Werktagen beziehungsweise 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen soll nun weiter verkürzt werden auf eine allgemeine Sperrzeit, eine so genannte Putzstunde, von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Eine weitere Verkürzung und eine generelle Aufhebung auf Länderebene ist leider nicht möglich, da das bundesgesetzlich geregelte Gaststättenrecht ausdrücklich die Festlegung einer Sperrstunde vorschreibt.
Sicherlich wichtig bei diesem Gesetzentwurf ist, dass bestehende Immissionsschutzbestimmungen zum
Schutz von Nachbarn durch die Neuregelung der Sperrzeit nicht berührt werden. Auch haben Städte, Märkte und Gemeinden die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen, um den vorhandenen örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses können Kommunen für das gesamte Gemeindegebiet oder auch nur für Teile die Sperrzeit verändern. Hier haben in Zukunft die Gemeinden die Entscheidungsbefugnis, und ich meine, damit ist die Befugnis an die richtige Ebene delegiert worden. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung haben die Kommunen keine Einnahmen mehr aus den Gebühren für die Genehmigungen; im Gegenzug sparen sie sich aber den nötigen Verwaltungsaufwand, da viele Ausnahmegenehmigungen nicht mehr erforderlich sind. Die Wirte werden dadurch finanziell entlastet, was auch eine wirtschaftliche Komponente ist. Der Gesetzentwurf ist deshalb auch ein wichtiger Schritt zur Deregulierung und zum Verwaltungsabbau.
Den Bedürfnissen der Beteiligten – Betreibern, Gästen, Bevölkerung und Kommunen – wird in diesem Gesetzentwurf allgemein durch Abwägung Rechnung getragen. Auch wird das Feiertagsgesetz berührt und geändert. Bislang ist in Artikel 3 geregelt, dass der ernste Charakter der stillen Tage von Sperrzeit zu Sperrzeit zu beachten ist. Jetzt soll der Schutz der Feiertage verstärkt werden, indem der ernste Charakter des jeweiligen stillen Tages in der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr zu beachten ist. Der stille Tag reicht nun einmal von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eine Festlegung auf 2.00 Uhr oder 3.00 Uhr wäre meiner Meinung nach willkürlich und schwer nachvollziehbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die ganze Sache wurde nicht übers Knie gebrochen, sondern nach einem ersten Schritt 2003 kommt es zu einer weiteren Liberalisierung.
Wie gesagt, es wurden Erfahrungen gemacht, es wurde Bilanz gezogen, Beteiligte wurden gehört, und nun wird ein vernünftiger Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Ich meine, dieses Verfahren ist auch richtig.
Der Entwurf wird nun in den Ausschüssen diskutiert und beraten werden. Kritik, die es natürlich beim Hotel- und Gaststättenverband und beim Bayerischen Gemeindetag gibt, sowie Anregungen können aufgenommen werden, um dann letztlich zu einer guten und akzeptablen Regelung zu kommen. In der Praxis wird das Gesetz meiner Meinung nach keine großen Auswirkungen haben. Die Nachfrage wird bestimmen, wo die neuen gesetzlichen Freiheiten angenommen werden. Kurz sei
noch angemerkt, dass der Gesetzentwurf auch für Autohöfe eine Verbesserung bringen wird.
Nun noch eine scherzhafte Bemerkung. Auch für uns Abgeordnete und Politiker bringt der neue Gesetzentwurf natürlich einen kleinen Vorteil mit. Wir brauchen unsere Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern in öffentlichen Gaststätten künftig nicht mehr abrupt um zwei bzw. drei Uhr abbrechen, sondern wir können sie ruhig bis fünf Uhr ausklingen lassen.
Ich bitte deshalb alle Kolleginnen und Kollegen um eine positive und konstruktive Mitberatung und letztlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Erweiterung zum 1. Mai verfügt die EU über 25 Mitgliedstaaten, eine Bevölkerung von 450 Millionen Menschen und ein Bruttoinlandsprodukt von fast 10 000 Milliarden Euro. Diese Menschen leben politisch, wirtschaftlich und geographisch zusammen. Sie leben und arbeiten gemeinsam. Wir müssen mit anderen Verantwortlichen dafür sorgen, dass die Menschen in unserem Land mit dieser Entwicklung mithalten und auch Schritt halten können. Doch die Wettbewerbsbedingungen sind schon heute im Ungleichgewicht. Daher brauchen wir in Bayern für die Grenzregionen Startbahnen und Zielgeraden, die es unserer heimischen Wirtschaft und dem Handwerk ermöglichen, unter gleichen Bedingungen ins Rennen zu gehen, die Herausforderungen anzunehmen und dem weitaus stärkeren Wettbewerbs- und Anpassungsdruck standzuhalten.
Bayern hat vorausgeblickt und gehandelt. Am 28. April wird es genau ein Jahr her sein, dass der Bericht zur Vorbereitung Bayerns auf die EU-Osterweiterung vom bayerischen Ministerrat verabschiedet wurde.
Da kann ich leider nicht mit Ihnen einer Meinung sein. Ich bitte Sie aber, mich meine Ausführungen zu Ende führen zu lassen. Wir können dann gerne noch einmal darüber reden.
Für Bayern, für ganz Deutschland ist es von elementarer Bedeutung, dass neben vielen anderen Aspekten auch die Sicherheit auf hohem Niveau gehalten wird. Wir brauchen – das sage ich vor allem auch für Oberfranken und die anderen Grenzregionen – auch weiterhin eine Polizeipräsenz, die unseren Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit gibt. Die Bevölkerung lebt im Moment in Sorge. Sie befürchtet einen Anstieg der Kriminalität. Es ist deshalb ganz wichtig – und ich freue mich, dass die Kolleginnen und Kollegen von der SPD das anerkennen –, dass es gerade im ländlichen Raum auch weiterhin eine ausreichende Polizeipräsenz gibt. Sie muss in den beitrittsnahen Gebieten in der Zukunft erhalten werden. Bayern hat aufgrund seiner geografischen Lage als wichtigstes Tor Deutschlands und Westeuropas nach Ost- und Südeuropa eine besondere Bedeutung und Verantwortung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, daneben ist auch der Abbau des Fördergefälles – viele Kollegen haben heute darauf hingewiesen – ein ganz wichtiger Aspekt. Als ehrenamtlicher Bürgermeister einer oberfränkischen Stadt erlebe ich es beinahe täglich, was es heißt, gegen Hochfördergebiete in Konkurrenz zu treten. Wir erleben in Oberfranken und in anderen Grenzregionen Ostbayerns hautnah, was die Abwanderung von Betrieben in Höchstfördergebiete für die Region und damit auch für die Arbeitsplatzsituation bedeutet. Mittlerweile geht es dabei nicht nur um Sachsen und Thüringen, sondern aufgrund des Beitritts der neuen Mitgliedsländer geht es dabei vor allem um Tschechien. Das Nachbarland ist ab dem 1. Mai Niedriglohnland und gleichzeitig EU-Höchstfördergebiet. Die Probleme für unser Handwerk und für unsere Wirtschaft sind gravierend, und sie werden sich weiter verschärfen.
Bei der Sitzung des Europäischen Rates in Nizza im Dezember 2000 haben die EU-Staats- und Regierungschefs die besondere Rolle der Grenzregionen herausgestellt und die Kommission gebeten, ein Programm zur Festigung ihrer wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit vorzuschlagen. Es ging bereits damals um die Wettbewerbsfähigkeit. Die Mittelausstattung vonseiten der EU war aber alles andere als ausreichend. Es war nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Es ist deshalb wichtig und richtig, den Bund und die EU-Kommission jetzt aufzufordern, der Verantwortung für die Grenzregionen und für die dortigen
Unternehmen und Beschäftigten gerecht zu werden. Das bedeutet selbstverständlich auch, dass wir hierfür eine Aufstockung der EU-Mittel fordern. – Das kann doch nicht falsch sein.
Bayern handelt, das wurde von vielen Seiten anerkannt. 100 Millionen Euro wurden für das Ertüchtigungsprogramm für Ostbayern bereitgestellt. Unser Ministerpräsident hat angekündigt, zusätzliche Maßnahmen für die Grenzregionen in die Wege zu leiten. Auch die Überbrückungsbürgschaft für den Flughafen Hof-Plauen zeigt, dass Bayern sich für Oberfranken und für die anderen Grenzregionen interessiert. Manchmal kann man allerdings das Gefühl bekommen, die Bundesregierung regiert mit verbundenen Augen. Sieht man und spürt man dort die Sorgen und Bedürfnisse der Menschen nicht? – Die Bundesregierung lässt die bayerischen Grenzregionen im Regen stehen. Ich könnte hier vieles aufzählen und mit Beispielen belegen. Versprechungen, die der Bundeskanzler im Jahr 2000 den Menschen in Weiden und Selb gemacht hat, sind Schall und Rauch geworden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, neben vielen anderen Überlegungen ist es sehr wichtig, dass die Fördertöpfe für Jugend und Kultur nicht versiegen. Auch hier sind die EU und der Bund weiterhin in der Pflicht. Grenzüberschreitende Projekte helfen, einander kennen und einander verstehen zu lernen. Ich bin der Meinung, dass wir wirklich ein ABC der Stärkung Bayerns als Grenzregion im Zuge der EU-Osterweiterung brauchen. Dabei steht das A für mich für „Arbeit und Abbau von Arbeitslosigkeit“, das B für „Beschäftigung, Bildung und Berufsausbildung junger Menschen“ und das C für „christlich-soziale Grundsätze, Humanität, menschliches und friedliches Zusammenleben in einem wachsenden Europa“.
Nachdem die SPD mit dem Antrag der GRÜNEN nicht einverstanden ist, die GRÜNEN nicht mit dem Antrag der SPD einverstanden sind und die SPD eigentlich nur einen Fehler gemacht hat, nämlich unseren Antrag nicht voll und ganz abzuschreiben, bitte ich Sie sehr herzlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie im Sinne der Menschen unserem Antrag zustimmen.