wesentliche Veränderung des Flugbetriebs vor. Die Beteiligung der Gemeinden wäre rechtlich nicht notwendig.
Herr Staatsminister! Da nach Meldung der „Süddeutschen Zeitung“ vom 03./04./05.06.2006 „Gespräche über eine technologische Förderung“ des British American Tobacco-Konzerns – BAT – durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie geführt werden, frage ich: In welcher Höhe sollen Fördermittel an den Tabakkonzern gegeben werden; gab es in den vergangenen Jahren Fördermittel für Tabakkonzerne in Bayern, und wie ist diese Förderung mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung zu vereinbaren?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie kann zu Betrieb- und Geschäftsgeheimnissen einzelner Unternehmen, zu denen auch Förderangelegenheiten zählen, keine Auskünfte geben. Diese Sachverhalte sind aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln. Dies gilt für das „Ob“ sowie für die Höhe möglicher Förderungen.
Herr Staatsminister, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass es Förderung gibt, und können Sie mir bitte sagen, unter welchen Haushaltstiteln diese Förderungen veranschlagt werden?
Zusatzfragen haben Sie schon gestellt, eine dritte und letzte können Sie noch ohne Kommentierungen stellen.
In welchem Bereich werden die technologischen Förderungen erfolgen, und wie wird sie sich auf die Gewerbeinfrastruktur in Bayreuth auswirken?
Frau Kollegin, ich sage noch einmal deutlich, dass aus den genannten Gründen keine Auskünfte gegeben werden. Zu dieser Thematik gibt es einen Rechtsstreit.
Da Sie mir unterstellen, dass es sittenwidrig wäre, darüber zu reden, sage ich Ihnen unabhängig von Ihrer Frage, dass es in Deutschland zulässig ist, Zigaretten zu verkaufen und das auch unter Rot-Grün nicht verboten wurde. Ich stelle in den Raum, dass auch unter der Verantwortung der Frau Bundesministerin Künast die Förderung des Tabakanbaus in Deutschland ununterbrochen fortgeführt wurde.
Herr Staatsminister, unter welchen Umständen und für welchen Zeitpunkt kann die Bayerische Staatsregierung zusagen, dass auf der SBahn-Strecke S 2 ein 10-Minuten-Takt eingeführt wird, und ist sie bereit, die offensichtlich technisch sofort mögliche Lösung einer Weiterführung der am Ostbahnhof vom Tunnel her endenden S 7 auf der S 2-Strecke nach Osten bis Markt Schwaben wenigstens in den Hauptverkehrszeiten von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft bestellen zu lassen und damit den 10-Minuten-Takt zu ermöglichen?
Frau Kollegin, das Thema ist dem Wirtschaftsministerium bekannt. Die sofortige Einführung eines 10-MinutenTaktes nach Markt Schwaben in der Hauptverkehrszeit lassen die fehlenden Kapazitäten zwischen München
Ostbahnhof und Markt Schwaben leider nicht zu. Dieser Abschnitt wird neben der S-Bahn vom Regionalverkehr und vom Güterverkehr vom und zum Umschlagbahnhof München-Riem genutzt. Um die Voraussetzungen für die verkehrlich dringend erforderlichen Verbesserungen auf der S-Bahn-Strecke nach Markt Schwaben/Erding zu schaffen, sollen daher zwischen dem Ostbahnhof und Markt Schwaben zwei eigene S-Bahn-Gleise erstellt werden. Diese Maßnahme kann allerdings nur gemeinsam mit dem Ausbau der Strecke München – Mühldorf, einem Fernverkehrsprojekt des Bundes, geplant werden. Solange die Bundesregierung die erforderlichen Mittel nicht bereitstellt, können daher keine Aussagen über den Zeitpunkt der Fertigstellung gemacht werden.
Das Anliegen ist mir also sehr wohl bekannt. Ich würde das Projekt gerne umsetzen. Die technischen Kapazitäten lassen das momentan aber leider nicht zu. Eine Auskunft über den Zeitpunkt ist wegen der genannten Umstände auch nicht möglich.
Herr Staatsminister, bisher wurde gesagt, Voraussetzung für den 10-MinutenTakt sei die zweite Röhre. Sie haben anders argumentiert. Ich frage deshalb: Warum kann die provisorische technische Lösung – das dritte und vierte Gleis sind die grundsätzliche Lösung – zwischen dem Ostbahnhof und Markt Schwaben und vielleicht darüber hinaus zumindest in dem engen Zeitfenster morgens und abends nicht umgesetzt werden?
Ich weiß, Frau Kollegin, dass es hier hohe Dringlichkeit gäbe und auch entsprechende Nachfrage besteht. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft hat das Vorhaben intensiv geprüft und mir gesagt, dass das Provisorium aus technischen Gründen nicht möglich sei. Ich kann mich nur auf den Sachverstand der Experten stützen und verlassen.
Welche Aktivitäten erfolgten durch die Staatsregierung seit der Beschlussempfehlung am 12.05.2006 im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie entsprechend der Drucksachen 15/5341, 15/5480 und 15/5485, in denen die Staatsregierung aufgefordert wurde, dafür Sorge zu tragen, dass die Region Schwaben mit dem Wirtschaftsraum Augsburg und dem Tourismusgebiet Allgäu, das westliche Mittelfranken und das über Pasing einbezogene westliche und südliche Oberbayern weiterhin gut an den Fernverkehr der Bahn angebunden bleiben, und in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG – DB AG – zu erreichen, dass die von der DB AG angebotene Anbindung des Fernverkehrsknotens Augsburg nach Inbetriebnahme der ICE-Strecke München – Ingol
Frau Kollegin, Sie wissen, dass die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den Schienenpersonenfernverkehr beim Bund liegt und dass wir da keine Bestellungen aufgeben, sondern nur verhandeln können.
Wir haben uns auch wegen der Diskussion im Bayerischen Landtag für eine angemessene Fernverkehrsanbindung des Großraums Augsburg Richtung Norden ganz intensiv eingesetzt. Dazu hat die Staatsregierung bereits im Vorfeld mit der Deutschen Bahn AG Verhandlungen geführt. Das vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG am 24. April 2006 in Augsburg vorgestellte Angebotskonzept für den Schienenpersonenfernverkehr ab Fahrplan 2007 bleibt in Einzelpunkten hinter unseren Erwartungen zurück. Diese Einschätzung teilen wir sicherlich.
Nach dem Landtagsbeschluss hat die Staatsregierung weitere Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt. Der Konzernbevollmächtigte der DB AG wurde von uns mit den im Landtagsbeschluss genannten Anliegen und natürlich auch mit der nachdrücklichen Bitte um weitere Verbesserungen konfrontiert. In den Gesprächen mit der DB AG zeigte sich, dass sich durch die bundesweit laufende Fertigstellung von Infrastrukturprojekten der DB AG ständig neue Grundlagen ergeben und dass daher noch keine abschließende Aussage über den Fahrplan 2007/ 2008 getroffen werden kann.
Die Gespräche mit der Bahn auf Vorstandsebene werden von der Bayerischen Staatsregierung demnächst weitergeführt. Ich werde mich wie meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit diesem Ziel weiterhin bei der DB AG einsetzen.
Zusatzfrage: Sie verhandeln weiter. Welche Zielsetzungen verfolgen Sie hauptsächlich bei den Verhandlungen?
Frau Kollegin, ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass wir nicht in Verhandlungen sind. Wir haben nicht die gleiche Rechtsposition, sondern wir sind wie der Bayerische Landtag, wie die Stadt Augsburg, wie alle, die sich im Raum Schwaben dafür einsetzen, eigentlich Bittsteller bei der Deutschen Bahn.
Wir verhandeln darüber, dass die Verbindungen nach Norden und auch die entsprechenden Verbindungen ins Allgäu verbessert werden,
auch in den Tagesrandzeiten in der Früh und am Abend. Das heißt, die Positionen, die von Augsburg und Schwaben vorgetragen werden, sind für uns Gegenstand der Gespräche mit der Deutschen Bahn AG.