Das europäische Recht ist jedenfalls – soweit es die Donau betrifft – nicht auf der Seite der naturzerstörenden LEPisten auf der rechten Seite des Plenums, sondern auf der Seite der Naturbewahrer. Warum will die Staatsregierung der freifl ießenden Donau mit Hilfe des LEP überhaupt an den Kragen?
Im Rahmen des abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens haben schon sämtliche Umweltverbände unisono festgestellt, dass Staustufen ein Eingriff in die Natur und die Landschaft seien, der nicht ausgleichbar sei.
Das ist deshalb so, weil eine Staustufe die Dynamik und die biologische Durchlässigkeit weitgehend unterbinden würde. Diese Dynamik und Durchlässigkeit sind aber genau die Voraussetzungen dafür, dass wir diese Auwälder und diese phantastischen Feuchtgebiete haben und dass dort insgesamt 200 Arten leben, die auf der Roten Liste stehen.
Warum also will die Staatsregierung mithilfe des LEP der Donau an den Kragen? Was wird da überhaupt gespielt? – In der Begründung zum LEP behaupten Sie, die Donau zwischen Straubing und Vilshofen sei der Engpass auf der Donauwasserstraße zum Schwarzen Meer; Staustufen wären eine verkehrspolitische Großtat. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, das ist falsch.
Tatsache ist, dass in vielen Donauabschnitten – ich brauche sie jetzt nicht aufzuzählen; das sind insgesamt über 1400 von circa 2400 Kilometern schiffbarer Strecke – die Wassertiefe der Donau beschränkt ist, oft auch stärker, als das im Bereich der niederbayerischen Donau der Fall ist. Ausnahmen – es gab sie, beispielsweise im Sommer 2003, wo tatsächlich für wenige Tage der größte Engpass an der niederbayerischen Donau war – widersprechen nicht der Regel, sondern bestätigen sie. Am Mittelrhein gibt es Niedrigwasser mit 1,9 Metern, bei der Wachau mit 2,0 Metern. Für diese beiden als Weltkulturerbe ausgewiesenen Gebiete gibt es keinerlei Planung – das würde auch den Status als Weltkulturerbe vernichten – für eine weitere Eintiefung. Daher hat es auch verkehrs
politisch überhaupt keinen Sinn, die niederbayerische Donau tiefer auszubauen als die Engpässe am Mittelrhein und in der Wachau, weil die Schiffe, die bei uns durch die Donau fahren, zuerst da durchfahren müssen. Das ist die erste Stelle, an der Sie verkehrspolitischen Unsinn erzählen.
Ich nenne die zweite Stelle: In Ihrer Begründung zum LEP behaupten Sie weiterhin, überregionale Straßen stünden vor dem Kollaps. Angesichts der steigenden Energiepreise ist das möglicherweise eine nicht sehr weitsichtige Prognose von Ihnen. Die Begründung aber, dass Sie deswegen Staustufen bauen müssten, um den Verkehr von der Straße auf das Schiff zu verlagern, ist in vielfacher Hinsicht – es tut mir Leid, Herr Präsident – schlicht Blödsinn.
Tatsache ist, dass die Güterstrukturen von Binnenschiff und Lkw weitgehend verschieden sind. Der Maximalausbau der Donau würde keine spürbare Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene bedeuten. Das sagt im Übrigen auch der Deutsche Industrie- und Handelstag, der dazu eine ausführliche Studie vorgelegt hat. Das Binnenschiff konkurriert hier mit der Bahn, die mindestens ebenso umweltfreundlich ist. Allein die Container- und RoRo-Verkehre wären in der Lage, prinzipiell Gütermengen von der Straße auf das Schiff zu verlagern. Voraussetzung hierfür wäre jedoch nicht die Vertiefung der Fahrrinne, weil diese Schiffe nicht einen so großen Tiefgang haben, sondern Voraussetzungen wären höhere Brücken, vor allem am Rhein-Main-Donau-Kanal, sowie der Aufbau funktionierender Gesamtverkehrs-Transportketten. Dass der Rhein-Main-Donau-Kanal heute so tief ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass man dort unauffällig U-Boot-Flotten hin und her verlagern könnte, die Containerschiffe aber, die den Straßengüterverkehr aufnehmen könnten, an jede einzelne der dort vorhandenen Brücken knallen, weil diese alle zu niedrig sind, haben nicht wir verschuldet, sondern das war Ihre verkehrspolitische Großtat beim Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals. Das war ein Unfug, der Sie nicht berechtigt hat, diese beim Donauausbau fortzuschreiben.
Schon diese beiden Beispiele zeigen, dass verkehrspolitische Argumente keinerlei Rechtfertigung für die Zerstörung der frei fl ießenden Donau in Niederbayern und den Bau von Staustufen bieten. Mit Ihrer Zielformulierung im LEP, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, vertreten Sie einzig und allein die Interessen der großen Baukonzerne und die Interessen der Eon-Tochter RMD, der Rhein-Main-Donau AG, damals mit Herrn Weckerle an der Spitze, dem heutigen Senioren-Unions-Chef. Die RMD leitet ihre Existenzberechtigung alleine daraus ab, dass Staustufen an deutschen Flüssen gebaut werden. Wir sind nicht bereit, diese unvergleichliche und wertvolle Naturlandschaft deren Spezialinteressen zu opfern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung hat keine nachvollziehbare Begründung für ihre Zielformulierung im LEP für die Binnenwasserstraßen.
Die Staatsregierung hat keinen Bauherren, der dieses LEP-Ziel erreichen könnte. Die Staatsregierung hat keinerlei Ahnung vom europäischen Naturschutzrecht,
und sie schadet mit ihrer Zielfestlegung einigen Gemeinden an der Donau, die aufgrund der daraus folgenden Blockade in der Region keine Hochwasserschutzmaßnahmen durchführen können. Allein schon wegen Ihrer Haltung zur Donau in Ihrem Landesentwertungsprogramm lehnen wir das LEP ab.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich wiederhole hier nicht die Diskussion über die Donau. Kollege Eike Hallitzky hat dazu sehr ausführlich gesprochen, und ich kann alles unterstreichen, was er vorgetragen hat. Ich will darauf hinweisen, dass wir – auch ich – in der Vergangenheit eine Menge Schriftlicher und Mündlicher Anfragen dazu gestellt haben. Auf eine Sache muss ich aber doch eingehen, nämlich auf die Mutation vom Grundsatz zum Ziel. Ich meine, dass das nicht in aller Ausführlichkeit behandelt worden ist; Herr Bocklet, ich erkläre auch, warum ich das meine.
(Beifall und Heiterkeit bei der SPD und bei den GRÜNEN – Rainer Volkmann (SPD): Das hätten die gerne!)
Bei den Bürgermeistern an der Donau – ich habe persönlich nachgefragt - ist die Information nicht angekommen, dass der Grundsatz zum Ziel mutiert ist. Ich meine, dass es wirklich Aufgabe des Ministeriums gewesen wäre, die betroffenen Gemeinden darauf hinzuweisen, dass man das so deutlich verändert hat. Das ist nicht geschehen. Herr Staatsminister hat mir auf meine Anfrage geantwortet, das sei uns jederzeit zugänglich gewesen. Wenn irgendetwas im Internet kursiert, bedeutet das noch lange nicht, dass es bei den Bürgermeistern auch auf dem Schreibtisch landet.
Ähnliches gilt für den Herrn Staatsminister. Wir können grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass er unsere Internetseiten liest.
Auf jeden Fall bin ich der Ansicht, dass deswegen das Raumordnungsverfahren für die Donau auf nicht korrekten Grundlagen basiert, und zwar deswegen, weil den Gemeinden als Grundsatz vorgelegt wurde, was dann im LEP als Ziel formuliert wurde, nämlich vertragsgerecht, verkehrsgerecht und naturschonend auszubauen. Ich bin der Ansicht, das müsste man uns schon noch einmal ganz klar darlegen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Volkmann irrt, ich rede jetzt nicht über den Transrapid, sondern über etwas anderes, um einigermaßen in der Systematik zu bleiben. Die Kolleginnen Paulig und Sonnenholzner haben über die Allgemeine Luftfahrt in Oberpfaffenhofen gesprochen. Daran knüpfe ich an. Ein weiteres Beispiel der Allgemeinen Luftfahrt ist der Fliegerhorst Fürstenfeldbruck. Wir haben seit der regulären LEP-Fortschreibung 2003 eine Maximierung von Optionen, was die Allgemeine Luftfahrt anbelangt. Da fi nden wir zahlreiche Verkehrslandeplätze, Sonderlandeplätze, immer wieder die gleichen Formulierungen, Ausweitungen, Aufstufungen jeweils als Option. Einer dieser Fälle ist eben Fürstenfeldbruck.
Das ist eine längere Geschichte. Es gab zuzeiten des damaligen Verkehrsministers Otto Wiesheu die Zusage, dass die Kleinfl ieger, die nach dem Umzug des Flughafens München auf dem neuen Flughafen keinen Platz mehr fi nden würden, einen anderen Platz bekommen sollten. Man hat den Fliegerhorst Fürstenfeldbruck zur Mitbenutzung bzw. Nachnutzung auserkoren. Ich sage Nachnutzung jetzt deswegen, weil der Bund sagt, dass er auf dem Gelände die fl iegerische Nutzung aufgeben und versuchen werde, das Gelände über die entsprechende Einrichtung beim Bund meistbietend zu veräußern.
Im LEP fi nden Sie die Formulierung, in jeder Planungsregion mit Ausnahme der Region 17 – Stichwort: Alpenkonvention – soll es mindestens einen Platz für die Allgemeine Luftfahrt und insbesondere den Werkluft- und Geschäftsreisefl ugverkehr geben. In der Beantwortung diverser Petitionen fi nden wir immer wieder die Aussage, in der Planungsregion 14 komme hier ausschließlich die zivile Mitbenutzung bzw. Nachnutzung von Fürstenfeldbruck in Frage.
Herr Kollege Bocklet hat schon erklärt, in seinem Stimmkreis bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft gebe es drei derartige Landeplätze, egal ob Verkehrslandeplätze oder Sonderlandeplätze. Hier sind es sogar Plätze dreier unterschiedlicher Kategorien, nämlich Oberpfaffenhofen, Jesenwang und Fürstenfeldbruck. Wir haben es hier mit dem mit am dichtesten besiedelten Gebiet in Bayern zu tun. Es gibt auch jede Menge sinnvolle Alternativnutzungen, die in der Diskussion stehen, angefangen von einer Umgehungsstraße, einem Gartenmarkt bis zu weitaus wichtigeren Dingen, die aber noch nicht coram
Wir meinen, mit der Formulierung, die wir in der Begründung des Landesentwicklungsprogramms vorfi nden und in der dezidiert der Fliegerhorst Fürstenfeldbruck genannt wird, und mit der allgemeinen Festlegung, jede Planungsregion braucht mindestens einen Landeplatz, wird massiv in die Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Gemeinden eingegriffen. Deswegen beantragen wir, die Formulierungen aus dem Landesentwicklungsplan herauszunehmen.
Ich nenne Ihnen noch einmal die Gründe: Es geht zum einen um Lärmschutz und Unfallschutz in einer sehr dicht besiedelten Region. Zum anderen geht es darum, die Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden nicht so zu hemmen, wie dies mit der Formulierung im Landesentwicklungsprogramm der Fall ist. Wir bitten Sie recht herzlich um Zustimmung.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich mache einen Sprung zurück zu Kapitel B III 3, in dem es um das Gesundheitswesen geht. Ich tue dies zum einen deswegen, weil es sich um einen Themenkreis handelt, der mich naturgemäß kraft Ausbildung besonders interessiert, und zum anderen deswegen, weil sich an diesem Thema exemplarisch deutlich machen lässt, wie anachronistisch Ihr Umgang mit Ihren eigenen Vorsätzen im LEP ist.
Zum Thema der stationären medizinischen Versorgung steht im LEP 2003 – ich zitiere nur den ersten Satz –: „Eine möglichst gleichwertige medizinisch leistungsfähige und im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung fi nanzierbare akut-stationäre Versorgung der Bevölkerung soll durch ein abgestuftes, bedarfsgerecht gegliedertes System von Krankenhäusern sichergestellt werden.“
Diese Formulierung stand zu Recht im LEP 2003, weil die stationäre medizinische Versorgung tatsächlich ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge ist. Sie haben diese stationäre medizinische Versorgung aus dem LEPEntwurf 2005 bzw. 2006 herausgenommen. Um es Ihnen leichter zu machen, haben wir in dem von uns gestellten Änderungsantrag Ihre Formulierung aus dem Jahr 2003 übernommen. Wir haben beantragt, dass Sie sich dazu durchringen, die Festschreibung einer fl ächendeckenden Grundversorgung stationärer Art in das LEP aufzunehmen.
Sie haben diesen Antrag abgelehnt, und zwar mit der fadenscheinigen Begründung, dass das Thema bereits im Krankenhausplan geregelt sei und deshalb keiner Regelung bedürfe. Ich werde später an anderer Stelle dazu kommen, warum ich von „fadenscheinig“ spreche. Ehrlicher wäre es gewesen, wenn Sie an dieser Stelle
Tatsächlich haben Sie sich bei der Beratung des Krankenhausgesetzes mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, dieses hineinzuschreiben. Da hilft es nicht, wenn Sie die Entwicklung des ländlichen Raums bei jeder Gelegenheit hochhalten. Das bleiben alles nur Lippenbekenntnisse, wenn Sie für den ländlichen Raum nicht die angemessene Infrastruktur schaffen.
Dazu gehört die stationäre medizinische Versorgung, und das umso mehr, als in manchen Gebieten die ambulante Versorgung wegzubrechen droht oder zumindest in den nächsten fünf bis zehn Jahren wegbrechen wird. Eine Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung kann und muss diesen Trend abfedern. Im Übrigen begünstigen Sie die Abwanderung aus diesen Gebieten, wenn Sie nicht sicherstellen, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist. Gleiches gilt für die Versorgung mit Kindertagesstätten, aber dazu kommt man vielleicht an anderer Stelle.
Die ambulante medizinische Versorgung nimmt in Ihrem LEP einen relativ breiten Raum ein. Hier gibt es eine Formulierung, die die fl ächendeckende Versorgung mit praktischen Ärzten, Allgemeinärzten, sonstigen Gebietsärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apotheken beinhaltet. Wir begrüßen das, weil auch wir wollen, dass die medizinische Versorgung überall in Bayern geregelt ist. Den Apotheken haben Sie einen Grundsatz gewidmet, und in der Begründung gibt es einen langen Passus darüber, dass Apotheken kommunikative soziale Drehscheiben seien und dass ein fl ächendeckendes Netz von Apotheken in allen Regionen geschaffen werden soll. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, wie Sie nicht nur den Bestand aufrechterhalten wollen, sondern ein fl ächendeckendes Netz von Apotheken schaffen wollen. Wenn es nicht so traurig wäre, dann müsste man ein Kabarettprogramm daraus machen. Tatsache ist, es gibt politische Systeme auf dieser Welt, in denen dies möglich ist. Das unsere gehört nicht dazu; und ich sage für unsere Fraktion, das ist auch gut so.
Nachdem bei den Beratungen im sozialpolitischen Ausschuss niemand vom Ministerium anwesend war, der mir hätte erklären können, wie dieses fl ächendeckende Netz geschaffen werden soll, habe ich mir erlaubt, beim Ministerium anzufragen. Die Antwort des Herrn Dr. Gassner habe ich heute in der Post vorgefunden. Zu meiner großen Überraschung sagt er, das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, das auch die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern regelt, kennt keinen Sicherstellungsauftrag bei Apotheken.