Protokoll der Sitzung vom 19.07.2006

Der Bund verliert hier ganz konkret eine Aufgabe, und er muss sich die Frage stellen, wie er in seinem Organisationsbereich zu sozialverträglichen Lösungen kommt. Das ist Aufgabe des Bundesinnenministeriums, hier für vernünftige Lösungen zu sorgen. Die Frage, die vorweg zu stellen ist – das habe ich vorhin gemeint –, lautet: Wie können wir die Aufgaben bei der veränderten Struktur so koordinieren, dass es zu einer optimalen Sicherheit kommt? Wenn diese Frage geklärt ist, haben wir für sozialverträgliche Lösungen für unser Personal Sorge zu tragen. Das muss der Bund auf der anderen Seite für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch tun. Die Frage, wie das Konzept aussehen wird, ist vorweg miteinander zu klären. Erst dann müssen wir an die Klärung der Frage gehen, wie sozialverträgliche Lösungen für das Personal aussehen können. Ich verweise dabei auf unsere bisherigen Erfahrungen.

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Herr Staatssekretär, treffen Berichte zu, wonach die Wasserschutzpolizei Nürnberg im Zuge der Polizeireform in Mittelfranken die bisherigen Diensträume in der Rotterdamer Straße verlassen soll, und wie kann dies gegebenenfalls fachlich im Hinblick auf die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung, insbesondere auch mit Blick auf dann zwangsläufi g längere Anfahrtswege zum Hafenareal und zum Rhein-MainDonau-Kanal, gerechtfertigt werden?

Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, die Informationen über eine mögliche Verlegung der Wasserschutzpolizeidienststellen

aus dem Nürnberger Hafen treffen insoweit zu, als sie Planungsüberlegungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken wiedergeben. Demnach sollen im Zuge der Polizeireform die Dienststellen der Wasserschutzpolizei wegen einer Vielzahl gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellungen in die Verkehrspolizeiinspektionen eingegliedert werden. Eine endgültige Entscheidung über eine derartige Verlegung ist noch nicht getroffen.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wann mit einer Entscheidung in dieser Sache zu rechnen ist, und wie Ihr Haus dieses Vorhaben beurteilt?

Wir haben vor der Fußball-Weltmeisterschaft entschieden, dass wir die Polizeireform in Mittelfranken nach diesem Großereignis anpacken wollen, sodass auch diese Frage in naher Zukunft zu entscheiden ist. Diese Entscheidung wird im Laufe dieses Jahres getroffen werden.

Zur Frage, wie wir dieses Vorhaben beurteilen: Wir haben das Polizeipräsidium beauftragt, ein Konzept für die Reform zu entwickeln. Wir haben folgende Fragen zu beantworten: Ist das Gebäude Eigentum des Freistaates Bayern? – Das ist es nicht, es ist angemietet. Wie hoch ist die Miete? – Die Miete beträgt 32 000 Euro. Muss man diese Miete zukünftig beibehalten? Will man diesen Betrag aufwenden?

Was ist der Effekt? Was bringt es? Muss die Wasserschutzpolizei unmittelbar am Hafen sein? – Sie betreut schließlich auch weitere Gebiete wie zum Beispiel den Brombachsee. Zu fragen ist auch: Wie sind die Anfahrtswege? – Ich weiß, dass dies ungefähr zehn Minuten sind. Möglicherweise kennen Sie den Weg genauer. Ist das zumutbar, ist das vernünftig? – Diese Fragen müssen geklärt werden. Es geht auch um bessere Einsatzmöglichkeiten in den Wintermonaten, wenn weniger oder gar kein Betrieb ist. Man muss sich fragen, wie können die Kolleginnen und Kollegen dann effektiv eingesetzt werden.

Ich glaube, wir müssen diese Fragen bezogen auf das Konzept besprechen. Ich habe schon zu Beginn meiner Ausführungen gesagt, dass das in den Planungsüberlegungen des Präsidiums so enthalten ist, wie Sie es formuliert haben. Wir müssen nun prüfen, ob diese Argumente stichhaltig sind. Auf diese Art und Weise haben wir das gesamte Konzept des Präsidiums abzuarbeiten. Anschließend muss entschieden werden.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wie mir aus dem Innenministerium bekannt ist, soll die Umsetzung der Polizeireform in Mittelfranken im Oktober bzw. November vollzogen werden. Daraus ergibt sich die Frage: Wann ist spätestens mit einer Entscheidung in Ihrem Hause zu rechnen? – Ich denke, das müsste spätestens im September sein. Können Sie einen konkreten Zeitpunkt nennen, zu dem die Entscheidung bezüglich nicht nur dieses Themas, sondern auch bezüglich der Polizeireform insgesamt fallen soll?

Ich kann Ihnen nicht den Tag und die Uhrzeit sagen. Ich habe Ihnen schon gesagt, wir treffen die Entscheidung in den nächsten Wochen und Monaten, also im Herbst. Sie haben den Zeitpunkt selbst genannt. Ich halte auch wenig davon, dass wir jeden Tag eine andere Entscheidung aus dem Konzept heraus treffen. Das hielte ich für deplatziert. Es geht einfach darum, dass wir das Konzept insgesamt und insbesondere das Personalkonzept abzuprüfen haben. Die endgültige Entscheidung wird dann in dem Zeitrahmen, den Sie genannt haben, fallen.

Es gibt keine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, damit können Sie zum Frühstücken gehen. Wir verlassen jetzt Ihren Bereich und kommen zum Ressort für Landwirtschaft und Forsten. Die Frage des Herrn Kollegen Sprinkart wird von Frau Kollegin Paulig übernommen. – Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Staatsminister, wird es im Herbst 2006 eine KULAP-Antragstellung für das Jahr 2007 und die Folgejahre geben?

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Paulig, ob es eine Antragstellung 2006 für den Verpfl ichtungszeitraum ab 2007, das heißt für die neue Programmplanungsperiode, gibt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie das Genehmigungsverfahren für die Programmplanung weiter voranschreitet. Zurzeit fehlen für eine Fertigstellung eines genehmigungsfähigen Programmplanes noch wesentliche Vorgaben der EU-Kommission. So ist derzeit nicht klar, wann die EU-Kommission die notwendigen Details in den angekündigten Durchführungsverordnungen für eine Einreichung des Plans zur Genehmigung festlegt. Heute ist ein Beamter meines Ministeriums nach Brüssel gefahren, um noch einmal nachzufragen.

Vonseiten des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten wird alles daran gesetzt, sobald wie möglich ein genehmigungsfähiges Programmplanungsdokument der Kommission vorzulegen. Dazu wurden am 4. April 2006 die Eckpunkte für die Programmplanung und darauf aufbauend am 10. Juli 2006 die Grobstruktur für die Programmplanung im Kabinett verabschiedet. Am 26. Juli 2006 fi ndet im Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten zusammen mit dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die vorgeschriebene Anhörung der Verbände der Wirtschafts- und Sozialpartner statt.

Herr Staatsminister, wie viele bayerische Betriebe müssen einen neuen KULAP-Antrag stellen? Für wie viele Verträge in Bayern läuft 2006 die KULAP-Zuteilung aus?

Frau Paulig, wenn Sie mich nicht auf das letzte Detail festlegen, dann kann ich Ihnen grob geschätzt sagen: Von etwa 155 000 Anträgen laufen rund 45 000 aus.

Sie müssen derzeit doch eine gewisse Finanzplanung vornehmen, und zwar unabhängig davon, wie die Festlegungen auf EU-Ebene genau erfolgen. Mit welchen KULAP-Zahlungen ist künftig zu rechen? – Jetzt gibt es ungefähr 200 Euro pro Hektar. Wie wird die künftige Prämie aussehen?

Von 200 Euro pro Hektar kann man pauschal nicht sprechen. Das hängt vom Programm ab. Bei einem Agrar-Umweltprogramm werden Leistungen vergütet, die die Landwirte bringen. Es geht zum Beispiel um einen späteren Schnitt-Zeitpunkt oder um die Anforderungen an Öko-Betriebe. Hier kann der 20-prozentige Förderanreiz nicht mehr gewährt werden. Es ist also damit zu rechnen, dass die KULAP-Beträge vermindert werden.

Können Sie eine Aussage darüber treffen, welche Höhe die Verminderung erreichen wird? Ist eine Halbierung des Betrags von 200 Euro – nehmen wir einmal diesen Betrag – auf 100 Euro zu erwarten?

Es ist zu früh, diese Frage zu beantworten, weil wir das im Einzelnen noch nicht abgestimmt haben. Jetzt geht es erst einmal darum, wie viel Geld insgesamt zur Verfügung steht. Erst danach kann die genaue Ausformulierung vorgenommen werden. Es ist aber mit Kürzungen zu rechnen.

Es gibt keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage des Herrn Kollegen Donhauser auf, die von Herrn Kollegen Herold gestellt wird.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Herrn Donhauser entschuldigen und seine Frage vortragen: Nach welchen Kriterien wird vom Amt für Ländliche Entwicklung in Regensburg die Prioritätenliste zur Durchführung von Maßnahmen erstellt, und welche Gewichtung haben darin Projekte des Hochwasserschutzes im Vergleich zu anderen Dorfentwicklungsmaßnahmen wie dem Bau von Backöfen, Kneippanlagen oder Ähnlichem, und inwieweit hat die Staatsregierung einen Einfl uss auf die Erstellung der Priorisierung?

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Herold, vor Anordnung eines jeden Dorferneuerungs- und Flurneuordnungsverfahrens werden in einer Projektbeschreibung unter anderem die Projektziele, der voraussichtliche Bearbeitungsumfang und ein vorläufi ges Maßnahmenkonzept mit Finanzierungsübersicht und Terminplanung zusammengestellt. Die mit der Einleitung des Verfahrens entsprechend dem Bayerischen Genossenschaftsprinzip entstandene Teilnehmergemeinschaft, deren Vorstand gewählt wurde, erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde unter intensiver Beteiligung der Bürger, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die erforderlichen Planungen. Die Teilnehmergemeinschaft wählt – bei Dorferneuerungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, immer aber im Einvernehmen mit dem Amt für Ländliche

Entwicklung – aus den Plänen die Maßnahmen aus, die im Verfahren prioritär umgesetzt werden sollen. Es gibt also eine Prioritätenliste.

Die übergeordneten Schwerpunkte für die Tätigkeit der Ämter für Ländliche Entwicklung werden von der Staatsregierung bzw. von mir und meinem Haus vorgegeben. Dies haben wir zum Beispiel für die Themen Hochwasserschutz und -vermeidung in Absprache mit dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit einem Ministerialschreiben vom 07.08.2003 getan, das letztlich zum Beispiel auch den Maßnahmen im Umfeld der Stadt Amberg zugrunde liegt.

Grundsätzlich ist aber der Hochwasserschutz nicht originäre Aufgabe der meinem Ressort angehörigen Verwaltung für Ländliche Entwicklung, weil wir nicht ständig vor Ort sind, sondern nur dort, wo Maßnahmen geplant und durchgeführt werden. Der Hochwasserschutz gehört zu den Dienstaufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung, die dem Bayerischen Staatministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zugeordnet ist. Wir unterstützen die Wasserwirtschaftsverwaltung bei der Realisierung des vorbeugenden Hochwasserschutzes zum Beispiel durch den Ankauf, die Verlegung und den Tausch von Flächen sowie durch Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Fläche.

Die von Herrn Abgeordneten Herold angesprochene Errichtung von Backöfen und Kneippanlagen macht nur einen geringen Bruchteil der in der Dorferneuerung fi nanzierten Maßnahmen aus. Solche Maßnahmen werden von den Gemeinden und ihren Bürgern immer wieder als notwendig und sinnvoll erachtet. Sie können im Rahmen der Dorferneuerungsrichtlinien gefördert werden. Sie haben erfahrungsgemäß weit über die damit verbundenen Kosten hinaus gemeinschaftsbildenden Charakter und werden immer wieder gefordert.

Sie wissen, dass gerade im Rahmen der Dorferneuerung auch gemeinschaftstärkende Aktionen gefördert werden. Eine Mittelkonkurrenz gegenüber prioritären Hochwasserschutzprojekten besteht wegen des geringen Umfanges bei Backöfen oder Kneippanlagen nicht.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Verwaltung für Ländliche Entwicklung und insbesondere das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz große Erfolge in der Wasserrückhaltung und damit für den vorbeugenden Hochwasserschutz vorweisen kann. Diese Erfolge umfassen in den Verfahren geförderte Maßnahmen, vor allem für kleinere Rückhaltemaßnahmen und Bachrenaturierungen, sowie Maßnahmen der Bodenordnung zur Landbereitstellung, die viele Maßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung erst ermöglicht haben.

Keine Zusatzfrage. Damit rufe ich die nächste Fragestellerin auf. Frau Kollegin Paulig, bitte.

Herr Staatsminister, welche Abstände – in Metern – halten die auf bayerischen Staatsfl ächen angelegten GV-Mais-Anbaufl ächen zu benach

barten Maisfeldern konventionell bzw. ökologisch wirtschaftender Betriebe jeweils ein?

Herr Präsident, Frau Kollegin Paulig, Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Erstens. Alle Flächen, auf denen die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, die LfL, im Jahr 2006 Bt-Mais anbaut, wurden frühest möglich, d. h. im zweiten Drittel des Monats Januar 2006, an das Standortregister gemeldet.

Zweitens. Maisfl ächen ökologisch wirtschaftender Betriebe liegen nicht in der unmittelbaren Umgebung der Versuchsfl ächen. Dies war aufgrund der örtlichen Kenntnisse der Betriebsleiter sicher gestellt. So ist es mir mitgeteilt worden.

Drittens. Von den insgesamt 11 Einzelparzellen des BtMaisanbaus auf staatlichen Flächen ist in sechs Fällen ein Abstand zu benachbarten Flächen von mehr als 150 Meter sichergestellt. In allen anderen Fällen, bei denen der nach den neuen Erkenntnissen aus dem Erprobungsanbau 2005 zur Diskussion gestellte Abstand von 150 Metern unterschritten wurde, ist durch geeignete Maßnahmen der Versuchsansteller der LfL – Anpacht der Flächen, Flächentausch, Kauf der Ernteprodukte – sichergestellt, dass die dort aufwachsenden Produkte nicht in den Verkehr gelangen. Dies war insbesondere am Baumannshof – Abstand zur nächstliegenden Maisfl äche 50 Meter – und in Schwarzenau – Abstand zur nächstgelegenen Maisfl äche 30 Meter – nötig, da es sich dort um Flächen handelt, auf denen der Langzeitanbau stattfi ndet. Diese wurden im Jahr 2000 im Rahmen eines Forschungsvorhabens zum Dauermonitoring angelegt und werden seither mit Bt-Mais bestellt. Gerade mit Hinblick auf die Langzeitwirkungen von Bt-Mais auf das Bodenleben, z. B. wie verhält es sich mit den Regenwürmern und was sonst dazu gehört, und möglichen Anreicherungen von Produkten der Transgene im Boden, wurde nach dem Abschluss des Forschungsvorhabens die Beobachtung auf diesen Flächen fortgesetzt.

Darüber hinaus sind bei drei Standorten mit Landessortenversuchen – jeweils 108 m2 – Abstände von 60 Meter bzw. 110 Meter zur nächstgelegenen Maisfl äche eingehalten. Auch dort ist sichergestellt, dass der Aufwuchs nicht in den Verkehr gelangt.

Zusatzfrage?

Zu Ihrer Aussage, dass sich Ökoanbaufl ächen nicht in unmittelbarer Umgebung befi nden – welche exakten Abstände haben diese Ökoanbaufl ächen von den GVO-Flächen des Staates?

Sie haben die Abstandsfl ächen in den Unterlagen aufzeichnet. Ich habe sie bereits vorgetragen und könnte sie noch einmal vortragen. Die Aufstellung enthält die Abstandsfl ächen in Metern zum Nachbarn. Sie können die Ergebnisse selbst ablesen. Wenn Sie mir sagen, zu

welchem Standort Sie nähere Ausführungen wünschen, dann würde ich Ihnen das erläutern. Ansonsten müsste ich die Ergebnisse zu allen Standorten vorlesen.

Wenn ich die Aufl istung von Ihnen bekomme, wäre ich damit zufrieden.

Sie erhalten die Unterlagen in schriftlicher Form. Es ist aufgelistet, wo die einzelnen Stationen sind, das heißt in welchem Landkreis, und es werden die Fläche sowie die Abstände zum Nachbarn angegeben.

Darf ich nachfragen: Sind darin auch die ergriffenen Maßnahmen für die fünf Standorte aufgelistet, bei denen die 150 Meter unterschritten sind?

Diese sind nicht enthalten. Ich habe Ihnen das bereits gesagt und wiederhole es, dass durch geeignete Maßnahmen der Versuchsansteller, also durch Anpacht der Flächen, Flächentausch und Kauf der Ernteprodukte sichergestellt wird, dass die Erzeugnisse nicht in den Verkehr gelangen.

Keine weitere Zusatzfrage. Vielen Dank Herr Staatsminister. Ich rufe für die weiteren Fragen den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen auf. – Erste Fragestellerin: Frau Kollegin Dr. Kronawitter.

Guten Morgen, Frau Ministerin. Im Rahmen der Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage vom 29.05.2006 betreffend „Beschäftigungschancen von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch in Bayern stärken“ durch die Staatsregierung ergibt sich zur Ausführung über die „Sonderinitiative zur Unterstützung von ALG-II-Empfängerinnen und -Empfängern“ die Frage, worin diese Initiative tatsächlich besteht, in welcher Weise die Staatsregierung beim Einsatz des 40-Millionen-Euro-Anteils für Bayern aus dem 240 Millionen Euro umfassenden Bundesprogramm mit den Arbeitsagenturen kooperieren kann und – bezogen auf die Antwort auf Frage 5 – welche weiteren „Vorschläge zur Verbesserung der Beschäftigungssituation Älterer“ konkret erarbeitet wurden?

Frau Kollegin Kronawitter, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sonderinitiative zur Unterstützung von ALG-II-Empfängerinnen und -Empfängern ist ein Programm, das das Sozialministerium im Jahr 2005 neu aufgelegt hat und das mit circa 40 Millionen Euro aus bayerischen Mitteln des Europäischen Sozialfonds dotiert ist. Mit diesem Programm werden die Hartz-IV-Reformen in Bayern ergänzt, begleitet und unterstützt. Die Initiative ergänzt die bestehenden Bundesprogramme und ist zusätzlich.

Mit der Sonderinitiative werden konkrete Projekte der berufl ichen Weiterbildung für ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger gefördert. Ziel dieser Maßnahmen ist die Verbesserung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.