Protokoll der Sitzung vom 28.09.2006

Sie haben sich bemüht, ein Haar in der Suppe zu finden. Ich habe eingeräumt, dass man es so machen kann, wie wir es vorgeschlagen haben, und dass man es wohl auch so machen kann, wie es die Grünen vorgeschlagen haben. Beide Lösungen führen dann selbstverständlich wieder zu anderen Problemen. Ich warte deshalb schon die ganze Zeit auf einen Vorschlag, der so toll ist, dass das gesamte Haus sagen kann: Jawohl, so machen wir es. Ich will aber nicht ewig darauf warten, weil Tausende von Menschen darauf warten, dass der Gesetzgeber endlich tätig wird. Die können wir nicht damit vertrösten, dass Sie sich noch etwas überlegen müssen. Das Problem ist bekannt. Ich stelle fest: Die Staatsregierung ist in Verzug. Ich hoffe, dass beide Gesetzentwürfe dazu beitragen, dass die Sache endlich in die Gänge kommt.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Sie haben gesagt, es stünde noch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur bayerischen Problematik aus. Richtig ist, dass es keine Entscheidung des BGH zu einem

Problem, wie wir es beschrieben haben, gibt. Es gibt aber eine Entscheidung zum hessischen Pressegesetz. Eindeutig ist aber, was das Oberlandesgericht München in seinen Beschluss hineingeschrieben hat, dass nämlich dieses Problem in den Ländern, in denen es eine Vorschrift gibt, wie wir sie vorgeschlagen haben, nicht entsteht. Deshalb haben wir doch genau diese Lösung vorgeschlagen. Sie haben aber nur hier ein Problem und dort ein Problem gesehen und keine Lösung aufgezeigt.

Sie müssen doch zugeben: Dort, wo es im Pressegesetz eine Vorschrift gibt, wie wir sie vorschlagen, gibt es die Probleme nicht. Es ist kein Fall bekannt, dass in Hessen ein Delikt des Kapitalanlagebetrugs nach sechs Monaten für verjährt erklärt worden ist. Ein solcher Fall ist auch nicht in Brandenburg, auch nicht in Nordrhein-Westfalen bekannt, in keinem anderen Bundesland, nur in Bayern. Deswegen ist es schon etwas billig zu sagen, am Gesetzentwurf der SPD oder der Grünen gäbe es dieses oder jenes zu bemäkeln. Meinetwegen, darauf kommt es mir auch nicht an, mir kommt es darauf an, das Problem zu lösen. Ich stelle fest, dass uns bis heute weder die CSUFraktion noch die Staatsregierung einen Vorschlag gemacht haben, den wir gemeinsam annehmen könnten. Ich hoffe, dass es dazu noch kommt. Ansonsten hätten nämlich diejenigen recht, die behaupten, das Ganze habe System; man würde in Bayern – politisch gewollt – Anlagebetrüger schützen und nicht die Anleger. Dieser Eindruck darf doch gar nicht erst entstehen. Damit er nicht entsteht, sind Sie gefordert, ganz schnell zu handeln.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Damit besteht Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage 3)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das so beschlossen. Der Landtag übernimmt diese Voten.

Bezüglich des Tagesordnungspunktes 5 – Eingaben – haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, dass dieser Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Plenarsitzung verschoben wird. Das hat zur Folge, dass wir jetzt entgegen

der ursprünglichen Planung Zeit für eine Mittagspause haben. Ich unterbreche daher die Sitzung genau bis 14.00 Uhr. Dann werden die Dringlichkeitsanträge aufgerufen. Ich wünsche einen guten Appetit.

(Unterbrechung von 13.28 bis 14.02 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir nehmen die Sitzung wieder auf.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Renate Dodell, Joachim Unterländer u. a. u. Frakt. (CSU) Gesundheitsreform – Regionale Besonderheiten der Länder berücksichtigen (Drs. 15/6344)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Unterländer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich zu Anfang der Vorstellung dieses Dringlichkeitsantrags der CSU-Landtagsfraktion kurz auf die Notwendigkeit einer Gesundheitsreform eingehe, weil ich es für wichtig halte, dass man das im Kontext mit dem sieht, was im Moment auf Berliner Ebene mit wesentlichen Auswirkungen auf die Länder verhandelt wird. Die Notwendigkeit dieser Reform ergibt sich aus den Defiziten in den Einnahmen, aus einer zu starken Verknüpfung des Gesundheitsfinanzierungssystems mit dem Faktor Arbeitsplatz und aus den konjunkturbedingt geringeren Einnahmen. Darüber hinaus gibt es eine ständige Steigerung der Ausgaben und eine Verstärkung dieser Entwicklung durch die demografische Entwicklung.

Wir müssen dabei immer zwei Dinge im Auge behalten. Zum einen geht es darum, dass es keine Zweiklassenmedizin geben darf und jeder am medizinischen Fortschritt in gleicher Weise teilhaben können muss. Zum anderen ist von Bedeutung, dass die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen als solche sichergestellt und aufrechterhalten wird. Was das inhaltliche Konzept anbelangt, besteht Einigkeit darüber, dass es teilweise eine Abkoppelung der Gesundheitskosten und der Beiträge zur Krankenversicherung vom Faktor Arbeit gibt, dass es mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gibt und eine stärkere Differenzierung – ich halte das für einen Kernpunkt – in den Leistungen und Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung, um auf diese Art und Weise auch mehr Wahlmöglichkeiten und mehr Wettbewerb zu schaffen. Dies würde auch die Souveränität der Patienten und Beitragszahler stärken. Natürlich spielt dabei auch die Stabilisierung der Lohnnebenkosten eine ganz wesentliche Rolle.

Diese Eckpunkte, die ergänzt werden durch einen Paradigmenwechsel, den wir erreichen müssen, nämlich wie in anderen Bereichen weg vom Reparaturbetrieb hin zu mehr Prävention zu kommen, sind Inhalt einer notwendigen Gesundheitsreform. Ich möchte auf die Entstehungsge

schichte der Eckpunkte hier nicht näher eingehen; letztlich ist versucht worden, zwei völlig unterschiedliche Systemvorschläge miteinander zu verbinden. Die Eckpunkte erfüllen die gesteckten Ziele zumindest zum Teil. An dieser Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, beginnt das Problem, das in den Medien sehr häufig eine Rolle spielt, wenn es um Zahlen und Schätzungen der Auswirkungen auf die Bundesländer geht.

Die Eckpunkte an sich haben – wie ich es beurteile – noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Länder. Die Frage ist aber, wie diese Eckpunkte in der weiteren Diskussion durch die Ressorts und insbesondere durch das Bundesgesundheitsministerium umgesetzt werden. Hier stelle ich fest, dass die Umsetzung der Eckpunkte – wie sie in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist – zum Teil nicht mit den ursprünglichen Zielsetzungen zu vereinbaren und vor allen Dingen sehr zentralistisch organisiert und länderfeindlich ist. Diesen Weg können und dürfen wir als Bayerischer Landtag und als Bayerische Staatsregierung nicht mitgehen.

(Beifall bei der CSU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zuweisung der Mittel aus dem zu bildenden Gesundheitsfonds erfolgt, wie Sie wissen, unter anderem länderspezifisch, um den bisherigen Risikostrukturausgleich zu ersetzen. Dadurch werden sich für die Vergütung der Leistungserbringer drastische Kürzungen ergeben. Die Schätzungen liegen in einer Größenordnung von 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro. Über die genaue Höhe können wir streiten, Frau Kollegin Sonnenholzner und Herr Kollege Wahnschaffe. Allein die AOK geht von Auswirkungen für den Freistaat Bayern in einer Höhe von rund 500 Millionen Euro aus.

Vor diesem Hintergrund muss ich feststellen: Es kann nicht sein, dass ein System dazu führt, dass der Freistaat Bayern dafür bestraft wird, dass er über gute Strukturen im Gesundheitswesen verfügt und dass die Akteure im Gesundheitswesen von den Krankenkassen über die Leistungserbringer bis hin zur Kassenärztlichen Vereinigung gut gearbeitet haben. Diese Form der Benachteiligung von Ländern muss der Vergangenheit angehören.

Gesundheit ist ein Standortfaktor. Wir haben im Freistaat Bayern eine hervorragende Leistungsstruktur, und zwar auch dank der Innovationen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, die ich an dieser Stelle auch einmal nennen darf, sowie der weiteren Leistungserbringer. Die Auswirkungen, die eine so undifferenzierte länderspezifische Zuweisung auf die bayerischen Bürgerinnen und Bürger hätte, können nicht hingenommen werden. Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind zu befürchten in einem Ausmaß, wie wir uns das alle nicht vorstellen können. Eine Möglichkeit, speziell für dieses Problem ein Alternativkonzept umzusetzen, könnte beispielsweise sein, den Betrag für die Versicherten der jeweiligen Länder um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den der jeweilige Durchschnittslohn pro Kopf den Bundesdurchschnitt übersteigt. Damit könnte die spezielle bayerische Situation berücksichtigt werden.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch andere Probleme ansprechen. Unsere Forderung ist, dass sich die Bayerische Staatsregierung und bitte auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die auf Bundesebene tätig sind – das miteinander umzusetzen, ist eine gemeinsame Sache; hier haben wir eine gemeinsame Verantwortung aus der Großen Koalition heraus –, für eine Verbesserung dieser für Bayern nicht günstigen Situation einsetzen.

Diese Nachteile und Probleme ergeben sich wie auch die Pauschalzuweisung aus dem Fonds heraus. Und sie bestehen aus meiner Sicht auch in anderen Bereichen. Bei der Bildung des Spitzenverbandes habe ich Zweifel an der Funktion und an der Ausgestaltung. Hier besteht noch großer Handlungsbedarf, auch was die Belange der Länder anbelangt. Die Krankenkassen dürfen nicht durch eine anonyme Struktur ersetzt werden.

Gott sei Dank scheint sich ein weiteres Problem zu lösen, dadurch nämlich, dass der Beitragseinzug auch künftig bei den Krankenkassen bleibt. Wenn hier eine neue, große Bürokratie aufgebaut worden wäre, wenn das Know-how der Krankenkassen, das gerade hier in Bayern besteht, künftig nicht mehr genutzt worden wäre, dann hätte sich daraus ein erheblicher Standortnachteil und ein beschäftigungspolitischer Irrweg ergeben.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Ein besonderes Anliegen, über das wir an anderer Stelle noch intensiv diskutieren müssen, sind länderspezifische Probleme, die sich aus den Eckpunkten für die Krankenhäuser ergeben.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Das ist ein Spitzenthema für die Ministerpräsidenten! – Kathrin Sonnenholzner (SPD): Das ist Chefsache!)

Neben dem Problem der Fallpauschalen und des – das sage ich in Anführungszeichen – „einmaligen Beitrags“ zur Senkung der Vergütung in den Krankenhäusern, macht der Auftrag, das duale Krankenhausfinanzierungssystem zu hinterfragen, große Sorgen. Ich will das nicht. Ich bin der Meinung: Wenn wir für den Flächenstaat eine gute Versorgung wollen – Herr Kollege Wahnschaffe, wir diskutieren immer wieder über eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung durch Krankenhäuser –, wenn wir also eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung wollen, dann wird die politische Verantwortung nicht außen vor bleiben können.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Dann muss das auch im Haushalt stattfinden!)

Auch da gebe ich Ihnen recht. Es ist interessant, dass die Krankenkassen im Freistaat Bayern selbst die monistische Krankenhausfinanzierung nicht wollen, von den Auswirkungen auf die Lohnnebenkosten ganz zu schweigen. Das ist ein Punkt, der bei den länderspezifischen Auswirkungen ebenfalls berücksichtigt werden muss.

Ich sehe die Gefahr, dass bei dem, was aus dem Bundesgesundheitsministerium kommt, sei es von der politischen Spitze oder aus den Reihen der Beamten, dieser Trend der Zentralisierung und der Länderfeindlichkeit weitergeht. Wenn Sie die Presse von gestern zur Hand nehmen, dann stellen Sie fest, dass es mindestens vier Punkte gibt, bei denen die Bundesländer und der Bundesrat in der Entscheidung ausgebremst werden sollen:

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Und die Länder sich auch noch selbst ausbremsen!)

Die jährliche Anpassung des künftig jährlichen Krankenkassenbeitrags soll künftig ohne Zustimmung des Bundesrats erfolgen. Das Bundesgesundheitsministerium will künftig Entscheidungen über den gemeinsamen Bundesausschuss von Kassen und Ärzten ohne Zustimmung der Länderkammer fällen. Die Höhe des Kassenbeitrags soll im Wege einer Rechtsverordnung festgesetzt werden, wobei darauf geachtet werden muss, dass es bei einer Rechtsverordnung Mitwirkungsmöglichkeiten für die Länder gibt.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Und die Mitwirkung der Parlamente – auch dieses Parlaments!)

Bei der Neuorganisation des gemeinsamen Bundesausschusses schließlich will die Bundesregierung über eine Rechtsverordnung tätig werden.

Meine Damen und Herren, das Thema Gesundheit und Gesundheitsreform ist jedoch zu wichtig, als dass man es nur im Bundesgesundheitsministerium und auf Bundesebene berät – die Auswirkungen für die Länder sind zu bedeutsam. Ich bitte Sie deshalb, diesen Handlungsauftrag für die weiteren Beratungen über die Eckpunkte der Gesundheitsreform zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf eine länderspezifische Regelung für die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds. Das Gleiche gilt für alle anderen angesprochenen Maßnahmen. Es ist eine Pflicht dieses Hohen Hauses, die Interessen der Beschäftigten, der Patienten, aber auch die guten und gewachsenen Strukturen des Gesundheitsstandorts Bayern zu berücksichtigen. Ich bitte deshalb um Unterstützung dieses Antrags.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Sonnenholzner.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Unterländer, wenn es sich nicht um ein wirklich ernstes Thema handeln würde, welches allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland auf den Nägeln brennt, dann könnte man durchaus sagen, dass dieser Antrag kabarettistische Züge hat. Außerdem möchte ich Sie fragen, warum Sie die Forderungen, die Sie hier in Bezug auf die 1,7 Milliarden Euro vorgetragen haben, nicht in Ihren Antrag hineingeschrieben haben? Das macht Ihren Antrag auch nicht überzeugender.

Was ist denn die Chronologie der Ereignisse? – Die Chronologie besagt, dass das Krankenversicherungsmodernisierungsgesetz aus dem Jahre 2004 Strukturreformen auf den Weg gebracht hat. Bereits damals bestand der Konsens, dass diesen Strukturreformen eine Finanzreform folgen muss. Wir haben überwiegend ein Einnahmeproblem der Krankenversicherungen, was Sie im Wesentlichen auch bestätigt haben. Selbstverständlich muss man auch auf die Ausgaben schauen und auf eine Effizienzsteigerung sowie darauf, dass nur die Dinge finanziert und im Gesundheitssystem geleistet werden, die notwendig sind. Im Wesentlichen aber handelt es sich um ein Einnahmeproblem. Wenn Sie, die Union, die Positivliste nicht schon seit ewiger Zeit blockieren würden, dann hätten wir auch nicht die jetzt festzustellende Ausgabensteigerung bei den Pharmazeutika.

(Beifall des Abgeordneten Joachim Wahnschaffe (SPD))

Zur Frage der Finanzreform gibt es bekanntlich die kontroversen Konzepte Bürgerversicherung und Kopfpauschale. Sie, die CSU, waren zusammen mit dem jetzt amtierenden Landwirtschaftsminister ursprünglich sinnvoll und richtig auf unserer Seite, auf der Seite der Bürgerversicherung. Unter dem Druck des Ministerpräsidenten haben Sie sich im Bundestagswahlkampf dem Diktat der CDU und von Frau Merkel gebeugt und die Kopfpauschale vertreten. Das war die Ausgangslage vor der Großen Koalition. Dass wir miteinander regieren, war von beiden Seiten nicht gewünscht, und das ist einer der wirklich wenigen Punkte, bei denen Konsens besteht.

(Heiterkeit des Abgeordneten Joachim Unter- länder (CSU))