Protokoll der Sitzung vom 17.10.2006

(Beifall bei der CSU)

Ich wollte noch etwas zu dem sagen, was Sie zum Transrapid gesagt haben. Wir wissen ganz genau, dass wir den

Transrapid in diesem Land unter industriepolitischen Zielvorstellungen brauchen. Das ist eine Aufgabenstellung der Bundesrepublik Deutschland vorrangig unter industriepolitischer Zielsetzung. Wir sollten uns glücklich schätzen, dass diese Zielsetzung in Bayern und nur noch in Bayern realisiert werden kann.

(Beifall bei der CSU)

Wir stellen fest, dass alle möglichen technischen Entwicklungen, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Ausgangspunkt hatten, ausnahmslos nicht mehr in Deutschland produziert werden, weil wir das verschlafen haben. Wir sollten dies nicht verschlafen. Das ist meine tiefe Überzeugung.

(Beifall bei der CSU)

Dass die 185 Millionen Euro, die wir bisher zur Verfügung gestellt haben, Herr Mütze, bei einer Gesamtsumme von 1,85 Milliarden Euro nicht ausreichen, ist mir auch klar. Dazu finden die Gespräche mit dem Bund, der vorrangig finanziell verpflichtet ist, noch statt. Aber selbstverständlich habe ich mit Erwin Huber den Spielraum diskutiert.

Der Spielraum nach oben ist da. Wenn man dieses Projekt will, muss der Freistaat Bayern zusätzliche Mittel in die Hand nehmen, und das werden wir auch tun. Das ist mit Erwin Huber abgesprochen; denn wenn man etwas will, muss man es meiner Ansicht nach auch durchsetzen können.

Ich möchte jetzt kurz etwas zum FAG sagen. Sie halten das für völlig unzureichend und sagen, soundso viele Kommunen seien nicht zufrieden. Ich meine, die Entwicklung der kommunalen Finanzen ist vor dem Hintergrund des wachsenden Steueraufkommens und aufgrund des Finanzausgleichs zufriedenstellend. Mir ist – das sage ich in aller Deutlichkeit; Sie können es als Polemik bezeichnen – die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände zum kommunalen Finanzausgleich wichtiger als Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Zum Schluss will ich etwas ansprechen, Herr Mütze, das mich sehr geschmerzt hat. Sie stellen darauf ab, dass der hier sprechende Finanzminister nach der nächsten Landtagswahl nicht mehr Mitglied in diesem Hohen Hause ist.

(Zuruf von der CSU)

Das ist erklärtermaßen meine Absicht und nichts Neues. Wenn Sie aber daraus die Schlussfolgerung ziehen, das, was der hier handelnde Finanzminister tut, habe den Charakter „nach mir die Sintflut“, dann will ich nur unterstreichen: Genau das Gegenteil ist der Fall. Was ich in den Haushaltsverhandlungen in allen Einzelgesprächen im Ringen um einen soliden Haushalt auch dieses Mal wieder gemacht habe, ist nicht nur auf die nächsten zwei Jahre gerichtet. Das wäre relativ leicht gewesen. Es ist

vielmehr sehr langfristig angelegt, damit auch mein Nachfolger eine vernünftige Grundlage für seine Arbeit hat.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Mütze, Sie haben noch Redezeit. Bitte sehr!

Herr Finanzminister, ich wollte eigentlich nichts mehr sagen, aber ich muss mich jetzt doch noch einmal zu Wort melden, weil Sie mir zum Schluss unter der Hand unterstellten, ich stritte Ihnen die Ernsthaftigkeit ab, die Ihrem Beruf zukommt. Sie selber haben in der Pressekonferenz gesagt, dass die Gefahren im Finanzplan 2009/2010 klar auf dem Tisch liegen: Unterfinanzierung insgesamt 770 Millionen Euro, so sagten Sie. Und Sie meinten – auch das habe ich vorhin in meiner Rede erwähnt –, dass man eventuell über Schulden nachdenken müsse. Auch das ist nicht falsch zitiert, denke ich.

(Zurufe von der CSU)

Also, dann lese ich vielleicht die falschen Zeitungen, aber gut, das mag sein.

Das alles aber heißt für mich, Sie zeigten, dass es unter Ihrer Ägide bis zum Jahre 2008 relativ gut läuft, aber zu dem, was dann kommt – ich will es nicht so formulieren „nach mir die Sintflut“, wie Sie es getan haben –, fragen wir schon, wie die Finanzpolitik nach 2009 in Bayern aussehen wird; denn all diese Dinge, die Sie und der Herr Ministerpräsident bisher zur Verfügung hatten, fallen dann weg. Unsere Sorge sind dann – so war auch unsere Pressekonferenz überschrieben – die schwarzen Löcher der Zukunft. Wir werden sehen, wer von uns beiden im Endeffekt recht behält.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Nach § 148 der Geschäftsordnung sind beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – BayGVFG) (Drs. 15/6409) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatssekretär Schmid hat sich bereit erklärt, den Gesetzentwurf für die Staatsregierung zu begründen, obwohl sein Ressort nicht zuständig ist.

Vielen Dank dafür, Herr Staatssekretär, dass wir reibungslos fortfahren können.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf nur ganz wenige Bemerkungen machen, zumal dieser Gesetzentwurf heute erst eingebracht wird und wir noch umfassende Möglichkeiten haben, im Parlament miteinander zu diskutieren.

Dieses Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist letztlich der erste Ausfluss der Föderalismusreform. Zum ersten Mal diskutieren wir heute ganz konkret ein Gesetz, das letztlich durch die Veränderung der Kompetenzen im Grundgesetz bedingt ist. Wir haben viele Jahre um diese Föderalismusreform gekämpft und miteinander darüber diskutiert. Bayern war federführend. Herr Ministerpräsident Edmund Stoiber hat sich hier in ganz besonderer Weise eingebracht.

Ich glaube, jetzt geht es insgesamt darum, die Föderalismusreform mit Leben zu erfüllen und sie umzusetzen. Heute setzen wir mit dem Gesetzentwurf einen ersten wichtigen Mosaikstein, zumal wir nach der aktuellen gesetzlichen Grundlage davon auszugehen haben, dass am 31.12.2006 entsprechend der Regelung des Artikels 125 c des Grundgesetzes dieses bundesrechtliche Gesetz außer Kraft tritt und wir sozusagen dringend eine bayerische Regelung brauchen. Wir brauchen diese Regelung zum 1. Januar des kommenden Jahres. Deswegen müssen wir dieses Gesetz in den kommenden Wochen miteinander diskutieren, um es dann rechtzeitig in Kraft treten lassen zu können.

Mit diesem Gesetz und der damit einhergehenden Umsetzung der Föderalismusreform wird das Prinzip der Subsidiarität gestärkt. Gleichzeitig gewinnt der Bund mehr Handlungsfähigkeit, und die Länder gewinnen mehr Gestaltungsmöglichkeit. Es werden die Kompetenzen zwischen Bund und Land entflochten und damit klare Verantwortlichkeiten festgelegt. Im Sinne dieser Verantwortlichkeiten sind wir jetzt gefordert, dieses neue Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu beraten und zum 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen.

Dieses Gesetz war immer sehr hilfreich, wenn es darum ging, auf der einen Seite im Straßenbau die kommunale Seite zu begleiten und es zu ermöglichen, dass bestimmte Straßenbauprojekte überhaupt realisiert werden. Auf der anderen Seite haben wir auch für den öffentlichen Nahverkehr diese Mittel dringend gebraucht, um unsere Infrastruktur in einen optimalen Zustand zu bringen

Vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2013 werden die jährlichen Beträge weiterhin an die Länder fließen. Ab dem Jahre 2013 bzw. 2014 bis zum Jahre 2019 werden noch erforderliche und angemessene Mittel zugewiesen, aber die Zweckbindung wird dann entfallen. Es besteht dann nur noch eine allgemeine Zweckbindung für Investitionen. So ist das mit dem Bund fixiert; ich halte das für eine gute und vernünftige Lösung, weil wir dann auch selbst fest

legen können, wie wir diese Mittel gemeinsam einsetzen wollen für den öffentlichen Nahverkehr auf der einen Seite und für den Straßenbau auf der anderen Seite.

Wir schaffen mit diesem Gesetz auch Planungssicherheit, indem wir den Kommunen dokumentieren können: Ja, wir wollen fortfahren – im Prinzip die bundesrechtlichen Regelungen übernehmend –, was die Frage des Förderverfahrens angeht, der förderfähigen Vorhaben und der Fördervoraussetzungen. Damit ist ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, eine feste rechtliche Grundlage zu haben und damit Sicherheit für die kommunale Familie geben zu können.

Wir haben dabei gewisse Akzente gesetzt. Ich will nur zwei Beispiele nennen. Zum einen war im Bereich des Straßenbaus bei der Förderung von kommunalen Verbindungsstraßen eine gewisse Restriktion vorhanden, dass nämlich nur in bestimmten benachteiligten Gebieten diese Förderung stattfinden konnte. Das wird jetzt geöffnet. Die Förderung gilt generell, wenn es um wichtige gemeinsame Verbindungsstraßen geht.

Zum andern wurde der Förderhöchstsatz auf 80 % angehoben. Das ist dann wichtig, wenn sich Kommunen in einer überaus angespannten finanziellen Situation befinden.

Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, dass Kommunen, selbst wenn ein Fördersatz von 60 % oder 70 % gegeben wurde, nicht in der Lage waren, ihren Eigenanteil zu erbringen. Deswegen ist es, so denke ich, ein richtiger Ansatz, gerade die finanzschwachen Kommunen in dieser Situation zu begleiten, und deswegen ist der Höchstsatz für diese schwachen Kommunen auf 80 % angehoben worden.

Ich bin der Überzeugung, dass damit ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung der Föderalismusreform gesetzt wird, aber auch ein wichtiger Mosaikstein in der weiteren Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und auch hinsichtlich der Frage der weiteren Förderung kommunaler Straßen.

Ich bitte um zügige Beratung dieses Gesetzentwurfs und anschließend um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich eröffne die allgemeine Aussprache, fünf Minuten pro Fraktion. Herr Kollege Dr. Beyer, bitte sehr.

Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist auch Herr Staatsminister Huber anwesend. Aber, Herr Huber, Herr Schmid hat es richtig gut gemacht. Es war auch nicht allzu viel dazu zu sagen. Und, Frau Präsidentin, ohne dass ich Sie korrigieren will: Er ist durchaus ebenfalls zuständig, weil auch das Innenministerium einer der Beteiligten, die die Programme aufstellen, sein soll.

Im Grunde könnte man es fast schon dabei belassen. Aber Herr Rotter hat sich sehr gut vorbereitet, sicherlich hat sich auch Kollege Magerl vorbereitet, ich habe mich vorbereitet. Sprechen wir also noch einmal darüber.

Eine Bemerkung zur Föderalismusreform: Wenn der große Zugewinn jetzt darin bestünde, dass wir Bundesgesetze wortgetreu noch einmal verabschieden, dann wäre diese Veranstaltung – ich glaube, darin sind wir uns einig – nicht besonders zielführend gewesen. Hier ist es nun der Fall, weil Sie sich darauf beschränken, lediglich eine Ausreichungsgrundlage für die weiterhin vom Bund gegebenen Mittel sicherstellen zu wollen.

Sie haben die beiden wesentlichen Änderungen – auch im Wortlaut – genannt: Die Beschränkung der Förderfähigkeit der verkehrswichtigen Gemeindeverbindungsstraßen auf die zurückgebliebenen Gebiete fällt weg. Die Begründung in dem Gesetzentwurf hierzu fällt für die Bayerische Staatsregierung überraschend offen und ehrlich aus: Sie wollen damit kompensieren, was Sie im Finanzausgleichsgesetz – FAG – seit 2004 gestrichen haben. Sie haben also in Aussicht genommen, dass Sie die Situation mithilfe der Spendierhosen des Bundes wieder verbessern. Auch die Anhebung des Förderhöchstsatzes fällt natürlich mit dem Geld fremder Institutionen leichter als mit dem eigenen Geld. Ich denke, solche Dinge muss man der Ehrlichkeit halber sagen. Wie gesagt: Der Gesetzentwurf tut dies in seiner Begründung.

Sie sagen, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – GVFG – des Bundes habe sich im Kern bewährt. Das ist ein Lob aus Bayern für ein Bundesgesetz. Ich halte das fest.

(Eberhard Rotter (CSU): Das ist schon ein älteres Bundesgesetz!)

Ich halte fest: Sie sehen keine Befristung vor.

(Zuruf des Staatssekretärs Georg Schmid)