Protokoll der Sitzung vom 18.10.2006

Es gibt eine ganze Reihe von weiteren Bedenken, die wir schon häufig vorgebracht haben. Solange es dieses unerträgliche Gebührenmodell gibt, werden wir nicht aufhören, diese Bedenken vorzubringen. Die nachgelagerte Gebühr sorgt dafür, dass die Benachteiligung der Studierenden aus niedrigen Einkommensverhältnissen, zum Beispiel aus Familien mit Kindern, als starker Einkommensnachteil in der Berufsphase fortgesetzt wird. Leider Gottes gilt in Bayern verstärkt: Wer reiche Eltern hat, startet ohne Hypothek, wer arme Eltern hat, muss mit Darlehen in sein Berufsleben starten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frauen werden stärker als Männer benachteiligt sein, weil ihre Einkommenserwartung geringer ist. Sie werden die Berufsphase unterbrechen müssen. Da schreckt die Rückzahlungsverpflichtung noch viel stärker ab. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – wenn ihr schon uns nicht glaubt, glaubt wenigstens den Fachleuten –, sagt, dass dieses Studiengebührenmodell zu einem Verdrängungseffekt bei den Lehrstellen führen wird. All das ist Folge Ihrer Politik. Das soll sozial verträglich sein? Das schafft soziale Auslese. Daran werden wir uns nicht beteiligen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der Gipfel wird uns mit dem Haushaltsentwurf geliefert. Sie versuchen, in einem Aufwasch mit Ihrer verfassungswidrigen und bildungsfeindlichen Gebührenpolitik gleich noch eine zweite Aufgabe mitzuerledigen. Wir alle wissen, dass die Hochschulen vor steigenden Studierendenzahlen stehen. Wo sind hier die vorausschauenden Mittel im Doppelhaushalt? Weder bei den Personal- und den Bibliotheks- und Sachmitteln noch bei den Ausstattungs- und den Bewirtschaftungskosten gibt es nennenswerte Zuwächse. Allein die Mittel aus den Studienbeiträgen erhöhen die relevanten Haushaltsstellen für die Jahre 2007 und 2008. Anstatt die Hochschulen endlich durch ein Sonderprogramm mit deutlich aufgestockten Sachmitteln für diese Anforderungen auszustatten, setzen Sie, Herr

Staatsminister Dr. Goppel, in unverantwortlicher Art und Weise den Hochschulstandort Bayern aufs Spiel.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir lassen uns nicht von den Leuchttürmen der Exzellenzinitiative blenden. Diese leuchten Gott sei Dank und Dank des hervorragenden Engagements der Hochschulen in bewundernswerter Weise aus eigener Kraft. Dazu beglückwünschen wir sie aufrichtig. Herr Kollege Dr. Rabenstein wird bei der Beratung des Dringlichkeitsantrags der CSU diesen Glückwunsch noch einmal formulieren. Was wir jedoch nicht brauchen, ist ein selbsternannter ministerieller Leuchtturmwärter, der so tut, als ob das alles sein Verdienst wäre.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen appellieren wir noch einmal an Sie: Nehmen Sie die Klärung der Rechtmäßigkeit des Studienfonds zum Anlass, Ihre Haltung noch einmal grundsätzlich zu überdenken. Bildung und wissenschaftliche Ausbildung ist ein öffentliches Gut. Seine Förderung ist ein allgemeines Anliegen. Es hat deshalb auch eine öffentliche Aufgabe zu sein. Ihr Studiengebührenmodell führt zu einer Einengung des Hochschulzugangs und zu einer Einengung der Bildungschancen nach sozialen Kriterien. Die SPD wendet sich dagegen, dass der Geldbeutel noch mehr zum Auswahlkriterium der Bildung wird, als das jetzt schon der Fall ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Kolleginnen und Kollegen, Studiengebühren sind der falsche Weg. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Nadler.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf dieses Thema in aller Ruhe, ohne Schaum vor dem Mund und ohne Polemik, eingehen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wo war da Schaum?)

Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, da war schon ein bisschen Schaum dabei. Wer den Kollegen Vogel mit seiner sonst sehr ruhigen Art kennt, hat den Schaum entdecken können.

Meine Damen und Herren, das neue Bayerische Hochschulgesetz ist am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Nach Artikel 71 Absatz 1 bis 7 dieses Gesetzes werden erstmals für das Sommersemester 2007 Studienbeiträge erhoben. Sie bedeuten für die Hochschulen erhebliche zusätzliche Mittel und dienen zweckgebunden der Verbesserung der Studienbedingungen. So haben wir es festgeschrieben. Damit das Hochschulstudium auch künftig nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt, wurde eine mehrfache soziale Abfederung geschaffen.

So wird es zum Beispiel neben den vielfältigen Befreiungsmöglichkeiten günstige Darlehen geben, und zwar unabhängig vom Studiengang und ohne Sicherheiten und Bonitätsprüfungen. Das Darlehen muss erst nach dem Studium zurückgezahlt werden und erst dann, wenn ein Mindesteinkommen erzielt wird. Wir haben bei der Diskussion im Ausschuss und auch heute immer nur den Blick auf die Studierenden gerichtet. Ich erinnere an die vielen Meisterschüler, die die Meisterprüfung machen. Diesen werden seit Jahren Zigtausende für diese Prüfung abgenommen. Da mokiert sich niemand darüber.

(Ludwig Wörner (SPD): Dann ändern wir es halt!)

Ich denke deshalb, dass auch für Studierende Gebühren möglich sind. Bei BAföG-Empfängern gilt eine Verschuldensobergrenze. Alles, was darüber liegt, wird erlassen und durch einen Sicherungsfonds ausgeglichen. Damit sind wir bei einem der Punkte, die Sie angesprochen haben: Mit dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion wird gefordert, die Einziehung der Studienbeiträge auszusetzen. Es sei zu klären, ob die im Hochschulgesetz enthaltene Regelung verfassungsgemäß sei. In der Antragsbegründung und auch im vorigen Redebeitrag wurde dazu auf ein Gutachten von Dr. Kronthaler verwiesen. Darauf will ich im Folgenden eingehen.

Die Bemerkungen von Herrn Dr. Kronthaler zielen in der Tat in die zwei Richtungen, die Sie, Herr Kollege Vogel, angesprochen haben. Erstens. Es wird die Verfassungsmäßigkeit der Abführung von 10 % der Studienbeiträge in den Sicherungsfonds bezweifelt. Zweitens. Es wird bezweifelt, ob die Hochschulen den Beitragsaufwand in rechtlich einwandfreier Weise bemessen.

Was den Sicherungsfonds anbelangt, ist die Abführung durch Gesetz und näher durch die Studienbeitragsdarlehensverordnung geregelt. Zu Recht legt Dr. Kronthaler seiner Betrachtung zugrunde, dass es sich um keine Gebühr handele. Die bayerischen Studienbeiträge sind nämlich nicht als Gegenleistung für die das Studium betreffenden Leistungen des Staates vorgesehen, sondern als Beitrag, um noch bessere Studienbedingungen zu erhalten. Unsere Regelungen haben also Vorbildcharakter. Die Verpflichtung der Studierenden, in den Sicherungsfonds einzuzahlen, ist durchaus vom Beitragszweck umfasst. Der Student und die Studentin wird mit dem eigenen Beitrag gegen das Risiko abgesichert, gegebenenfalls das Studium nicht fortführen zu können, falls Umstände eintreten, die dazu führen, dass ein Darlehen in Anspruch genommen werden muss. Es handelt sich also um eine mit der Einführung des Darlehens verbundene Absicherung für alle. Die Sicherung dagegen, dass das Studium nicht durch die Einführung der Studienbeiträge in Frage gestellt wird, hat nicht nur das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2005 gefordert; sie dient auch der Gewährleistung eines für den Studierenden planbaren erfolgreichen Studiums.

Wir gehen, wie Herr Dr. Kronthaler, davon aus, dass die Zuführung an den Sicherungsfonds nicht dem Beitragszweck unterfällt, sondern eine Sonderabgabe darstellt. Wir meinen, auch in diesem Fall wäre sie aus folgenden Gründen rechtmäßig: Die in Anspruch genommene

Gruppe, nämlich die Studierenden, ist homogen. Außerdem stehen die Studierenden dem Sicherungsfonds, der schließlich die Kosten der Sozialverträglichkeit finanziert, näher als jede andere gesellschaftliche Gruppe. Sachnähe ist also gegeben. Daraus erfolgt eine besondere Gruppenverantwortung. Der Sicherungsfonds gewährt nur den Mitgliedern der Gruppe, nicht aber anderen Bevölkerungsgruppen ein Studium unabhängig von der finanziellen Situation. Die Gruppe, die den Nutzen in Anspruch nehmen kann, trägt also solidarisch die Vorteile des Sicherungsfonds.

Die Abführungsbeträge an den Sicherungsfonds werden gruppennützig verwendet. Das scheint mir das Wesentliche zu sein. Gruppennützig ist der Sicherungsfonds aber auch deshalb, weil ohne seine Einrichtung die Vergabe der Studienbeitragskredite nicht möglich wäre.

Zudem, Kolleginnen und Kollegen, sieht unser Hochschulgesetz eine regelmäßige Überprüfung des Sicherungsfonds vor. Was den von Dr. Kronthaler angesprochenen beitragsfähigen Aufwand betrifft, Herr Kollege Vogel, so ist sein Vorwurf, die bislang erlassenen Hochschulsatzungen seien rechtswidrig, soweit sie die Erhebung eines hochschuleinheitlichen Beitrags vorsehen, nicht belegt. Wir, der Gesetzgeber, haben den Einheitsbetrag der Hochschulen als Regelfall vorgesehen. Das ist richtig. Wir haben aber unterschiedliche Beitragshöhen für einzelne Studiengänge. Die haben wir zugelassen.

(Wolfgang Vogel (SPD): Wo wird das praktiziert?)

Nach all dem, was ich hier vorgetragen habe, ist Ihr Antrag abzulehnen. Bedauerlich ist, Herr Kollege Vogel, das möchte ich zum Schluss sagen, dass wir ein Gesetz im Ausschuss beschlossen und im Landtag verabschiedet haben, und dass nun versucht wird, im Nachhinein mit Dringlichkeitsanträgen dagegen zu schießen.

(Wolfgang Vogel (SPD): Jawohl! Vorher kann man das auch nicht! – Dr. Thomas Beyer (SPD): Sie haben die Öffentlichkeit über die soziale Komponente getäuscht! – Zurufe von den GRÜNEN)

Sie haben sich in den Beratungen nicht durchsetzen können. Nun versuchen Sie es auf diese Art. Ob das der richtige Weg ist, das ist eine andere Frage.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Gote.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Herbst ist die Jahreszeit, die die Menschen mitunter nachdenklicher macht.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ludwig Spaenle (CSU))

Die Blätter fallen von den Bäumen, Herr Spaenle, die Sicht wird wieder klarer, gerade, wenn man zuvor vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sah.

(Dr. Ludwig Spaenle (CSU): Der Bodennebel zieht auf!)

Also die letzte Chance für Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, zur Umkehr zu finden und für den Weihnachtsfrieden in diesem Lande zu sorgen. Es hilft nichts, die wort- und materialgewaltigen Pressekonferenzen, auch die Hochglanzbroschüren, die wir beispielsweise gestern wieder in den Fächern hatten, selbst die Freude über den Erfolg der beiden Münchner Universitäten bei der Exzellenz-Initiative können nicht darüber hinweg täuschen, dass Ihnen in Sachen Studiengebühren der Wind ins Gesicht bläst.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es ist fast schon mehr als ein Herbstwind, und dafür will ich Ihnen drei Beispiele näher erläutern. Zuerst einmal betritt Kronzeuge Kronthaler, Richter am Bundesfinanzhof, die Bühne. Zum Zweiten sind sinkende Erstsemesterzahlen in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfahlen festzustellen, aber auch an der Fachhochschule Coburg. Zum Dritten: Die Kritik der Hochschulen am Verwaltungsverfahren rund um die Studienbeiträge will nicht enden.

Zum Ersten: Kronzeuge Kronthaler. Bereits bevor die Studiengebühren zum ersten Mal eingezogen werden, bevor zum ersten Mal bei den Studentinnen und Studenten abkassiert wird, treten Probleme mit dem Gesetz zum Abkassieren zum ersten Mal klar zutage. Diesmal kommt der Gegenwind aber nicht aus den Reihen der eingeschworenen Gebührengegner. Nein, im Gegenteil. Es ist ein ausgesprochen bekennender Befürworter Ihrer Studienbeiträge, der Ihnen Ihr Gesetz geradezu um die Ohren haut. Größter Kritikpunkt ist: Die Sozialverträglichkeit ist nicht ordentlich und verfassungsfest verwirklicht. Nebenbei bemerkt, das sage ich hier noch einmal, obwohl ich es schon mehrfach gesagt habe, und ich werde nicht müde, es immer wieder zu wiederholen: Ich wundere mich überhaupt nicht, dass die Sozialverträglichkeit nicht verfassungsfest verwirklicht ist. Sie kann nämlich gar nicht verfassungsfest verwirklicht werden, weil es keine sozialverträglichen Studiengebühren gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Kronzeuge Kronthaler hat mit konkretem Blick auf das bayerische Gesetz zwei, wie er es selbst nennt, akute Gefahrenfelder ausgemacht. Erstens hält er es für rechtswidrig, einen einheitlichen Beitrag zu setzen, wenn die gesetzliche Grundlage eine Zweckbindung der sogenannten Studienbeiträge festschreibt. Er sieht darin einen Verstoß gegen allgemeine abgabenrechtliche Grundsätze. Die Regelung, so ist er der Meinung, könnte von den einfachen Gerichten verworfen werden. Dabei haben doch gerade Sie diese Zweckbindung wie eine Monstranz vor sich hergetragen, quasi als eigentliche Rechtfertigung dafür, dass Sie Gebühren erheben. Dumm gelaufen, kann man da eigentlich nur sagen. Übrigens nicht nur für Sie, sondern letztendlich ist es auch für die Studierenden dumm gelaufen, denn folgt man Kronthaler, dann bedeutet

dies, dass die Einnahmen nur in den normalen Haushalt einfließen dürften. Ich sehe den Finanzminister schon jetzt glückselig in sich hineingrinsen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Das meines Erachtens aber noch größere Problem, das habe ich an dieser Stelle bereits mehrfach gesagt, ist der Ausfallfonds, in den 10 % der Einnahmen aus den Studiengebühren eingezahlt werden müssen. Dies sei eine verfassungswidrige Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion, so sagt Kronzeuge Kronthaler. Problem ist, dass die Studierenden die Sozialverträglichkeit selbst finanzieren müssen. Ebenfalls belastet sind die Hochschulen durch den erhöhten Verwaltungsaufwand. Die Studierenden, die einen Studienkredit in Anspruch nehmen zahlen außerdem zweimal für das Ausfallrisiko, denn sie zahlen auch die Zinsen an die Banken. Die Gelder sind eigentlich dafür gedacht, das Ausfallrisiko der Banken zu tragen. Also zahlen die Studierenden doppelt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Lachende Gewinner sind die Banken. Klar – die machen damit einen schönen Gewinn. Sie verdienen, klar gesagt, auch an der sozialen Notlage der Studierenden.

Frau Kollegin Gote, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Weidenbusch?

Ich führe den Gedanken noch zu Ende. Man muss die Sache wirklich zu Ende denken. Letztendlich passiert hier das, was an vielen Stellen Ihrer Politik in diesem Lande passiert ist. Letztendlich bedeutet es auch an dieser Stelle nichts anderes als eine Umverteilung von unten nach oben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Das ist verfassungswidrig, unsozial und wie ich finde, im höchsten Grade schäbig.