Protokoll der Sitzung vom 18.10.2006

Das ist verfassungswidrig, unsozial und wie ich finde, im höchsten Grade schäbig.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Bitte sehr.

Frau Kollegin Gote, wenn Sie den Richter am Bundesfinanzhof, Herrn Kronthaler, sozusagen als Ihren Kronzeugen benennen, möchten Sie uns dann nicht sagen, dass er auf den Seiten 30 und 31 seines Gutachtens darstellt, dass man die Sozialverträglichkeit der Studienbeiträge mit ganz einfachen Mitteln herstellen kann?

Herr Kollege Weidenbusch, Sie können getrost sein, gerade diese Seiten habe auch ich gelesen, denn es ist die Zusammenfassung des Gutachtens. Ich hoffe, Herr Kronthaler wird auch Ihr Kronzeuge. Auf die Möglichkeit, wie man das heilen kann, komme ich in meinen weiteren Ausführungen noch zu sprechen.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Kronthaler mahnt, die Sozialverträglichkeit sei eine öffentliche Aufgabe, müsse also auch öffentlich finanziert werden. Er sagt, je eher man von den bisherigen Plänen abgabenfinanzierter Sicherungsfonds Abstand nimmt, umso geringer seien die materiellen und immateriellen Schäden, sollte das Bundesverfassungsgericht die Umlagefinanzierung für verfassungswidrig erklären, wovon auszugehen ist.

Zweitens. Schauen Sie bitte nach Nordrhein-Westfalen und nach Niedersachsen. Dort, wo Sie regieren, gehen die Studierendenzahlen zurück, und zwar die Zahlen der Erstsemester. Es ist eine Zurückhaltung bei den Studienberechtigten zu beobachten, eine Zurückhaltung dahin gehend, ein Studium überhaupt aufzunehmen. Der nordrhein-westfälische Minister, der sich noch immer Innovationsminister zu nennen traut, Herr Pinkwart, bestätigte, dass die Zahl der Studienanfänger im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 % zurückgegangen sei. Nachdem NordrheinWestfalen und Niedersachsen als erste Bundesländer eine Gebühr erheben, sei, so Pinkwart, ein Effekt auf die Anfängerzahlen unstrittig. Herr Pinkwart ist von der FDP. Ich denke, seine Ausführungen sollten Ihnen zu denken geben.

In Bayern gibt es übrigens auch eine erste Entwicklung, die auf diesen Effekt hindeutet. Die Fachhochschule Coburg, nahe an Thüringen gelegen, für die, die dies nicht wissen, meldet den Rückgang von Studierendenzahlen in den Erstsemestern. Die Einschreibezahlen sind zurückgegangen, und auch dort führt die Hochschulleitung dies – sie kann es nicht belegen, aber vermutet es – darauf zurück, dass in Zukunft Studienbeiträge bezahlt werden müssen. Warum ist das gerade an der FH Coburg feststellbar? – Ich habe es schon gesagt, einerseits ist die Hochschule nahe an Thüringen gelegen, andererseits bieten sich dort rasch Ausweichmöglichkeiten an.

Sie ist sicherlich eine Hochschule, die – wie alle Fachhochschulen – ihre Klientel eher regional rekrutiert. Insofern ist klar, dass gerade die kleineren und regionalen Hochschulen Schwierigkeiten bekommen werden und im Konkurrenzkampf mit Studiengebühren demnächst nicht mehr bestehen können.

Das mag man angesichts der Jubelmeldungen über so viel Studierende wie noch nie, die wir diese Woche mit Freude – das gebe ich zu – gehört haben, leicht übersehen. Aber schauen Sie bitte genau hin, was auch jetzt schon in Bayern passiert.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Schauen Sie genau hin und erkennen Sie endlich die Gefahr, die in diesen Studiengebühren liegt. Wie sind denn die Studiengebühren mit Ihrem Antrag, den wir gleich als dritten Dringlichkeitsantrag behandeln und in dem Sie sich explizit für eine Steigerung der Akademikerquote aussprechen, vereinbar?

Ich komme zum dritten Punkt: Die Kritik aus den Hochschulen reißt nicht ab. Die Kritik bezieht sich auf das Verfahren im Zusammenhang mit den Studiengebühren. Die Hochschulen sind durch einen höheren Verwaltungsauf

wand belastet, sie sind überfordert, weil Sie ihnen nicht die nötigen Mittel – weder personell noch finanziell – dafür gegeben haben. Sie sind außerdem in der undankbaren Rolle, für die Studiengebühren auch noch den Schwarzen Peter zu haben, also auch die Befreiungstatbestände selbst festzustellen. Sie spielen daher eine sehr undankbare Rolle in diesem Studiengebührendrama.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Es wird befürchtet, dass höchstens 50 % der Einnahmen bei den Hochschulen verbleiben werden. Zudem müssen die Hochschulen Maßnahmen durchführen, die nicht zu ihren Aufgaben gehören; sie sind Dienstleister für die Banken. Daran möchte ich erinnern.

Abschließend erinnere ich daran, dass es sehr viele gute Gründe gibt, grundsätzlich gegen Studiengebühren zu sein. Ich habe sie an dieser Stelle schon häufig genannt. Wir werden Sie weiter daran erinnern. Studiengebühren sind immer unsozial und sie verschärfen die Bildungsungerechtigkeit in diesem Land.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Sie verspielen die Zukunftschancen unseres Landes.

Kollegen aus der CSU im Hochschulausschuss, erinnern Sie sich doch daran, was wir gemeinsam in Griechenland auf unserer Ausschussreise gehört haben und was Ihnen die griechischen Kollegen, die Bildungspolitiker und innen im griechischen Parlament sowie die Minister in erfreulicher Deutlichkeit gesagt haben. Bildung ist ein öffentliches Gut und der Zugang zur Bildung muss kostenfrei sein.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

In diesem Sinne erwecken Sie den Philhellenismus der Bayern zum Leben und folgen Sie den Griechen. Nutzen Sie den heutigen Antrag der SPD als Chance, kehren Sie um und kippen Sie die Studiengebühren in Bayern. Ich verspreche Ihnen, mit ein wenig Anstrengung und unserer Unterstützung kann es gelingen, das Hochschulgesetz bis Weihnachten entsprechend zu ändern. So wäre dann auch der Weihnachtsfriede wieder hergestellt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Dr. Goppel.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die widersprüchliche und schwierige Diskussion zu bestehen, mir auf der einen Seite in jeder täglichen Debatte zu den Themen Wissenschaft, Bildung und Hochschulen das Beispiel Harvard, Stanford, Oxford und vieler anderer Hochschulen der Welt vorhalten lassen zu müssen. Wir müssen feststellen, dass deren Konditionen um ein Vielfaches günstiger sind, weil sie von ihren Studierenden ganz andere Beiträge verlangen, als wir das zu tun beabsichtigen. Sie bilden dadurch Kleingruppen, in

denen mit den Studierenden anders gearbeitet werden kann. Auf der anderen Seite wird uns empfohlen, möglichst wenig Geld dafür auszugeben, um unsere Studierenden auszubilden.

Der Finanzminister ist derjenige, der an die Stelle der Studienbeiträge treten könnte. So sieht es auch Herr Kronthaler; Herr Kollege Vogel, Frau Kollegin Gote, das ist überhaupt keine Frage. Wenn der Finanzminister aber eintritt, bekomme ich auf der anderen Seite bei der jetzigen Konstellation – Sie wissen das ganz genau – Stellen und entsprechende Mittel gestrichen, weil keine Mittel zur Verfügung stehen, um Hochschulen auszubauen oder einen entsprechenden Renovierungsbedarf abzudecken. Sie kennen die Größenordnung, den Einzelnen trifft es mit 500 Euro oder weniger. Wir haben ausdrücklich einen Korridor gebildet. Insgesamt sind es 150 Millionen Euro, die an den Hochschulen fehlen werden. Dass wir die Verbesserung der Lehrkonditionen ausdrücklich festgelegt haben und dass die Hochschulen allesamt aufgerufen sind, in ihren jeweils eigenen vier Wänden genau aufzulisten, wofür sie das Geld im Sinne der Studenten und deren Lehrkonditionen verwenden, wissen Sie ganz genau. Das weiß auch Herr Kronthaler. Warum er dieses Gutachten geschrieben hat, ist mir ein Rätsel. Er hat bisher auch nicht erklärt, dass er entgegen seiner eigenen Forderung, weit über die Studienbeiträge von 500 Euro zu gehen – er hat das in allen Gremien gefordert, er hat gesagt, 500 Euro seien viel zu wenig –, dann über das sozial Verträgliche nicht nur nicht nachgedacht, sondern es geradezu verworfen hat; das muss man in Erinnerung rufen. Diese Widersprüchlichkeit kann wahrscheinlich nur der Betreffende selbst erklären und sonst niemand.

Ich will Ihnen ausdrücklich sagen, dass es mir zusammen mit Ihnen viel lieber wäre, wir würden darauf verzichten können, Studienbeiträge zu erheben. Ich sehe keinen Gesichtspunkt, der mich besonders befriedigen würde, wenn ich jemanden auffordere, selbst dazu beizutragen. Ich werde aber durch die gegebenen Verhältnisse vor die Wahl gestellt. In der Lehre bleiben die Konditionen hinter dem Forschungstempo zurück und der gleichzeitige Zuwachs bei den Studierendenzahlen bedeutet einen doppelten Einbruch in dieser Situation. Trotzdem muss ich dafür sorgen, dass bei der Lehre keine Verschlechterung eintritt, und deshalb bin ich für Studienbeiträge.

Ich möchte die Studienbeiträge so ausgestalten, dass sie den Einzelnen nicht mehr als nötig belasten, was durch die gegebenen Konditionen sichergestellt ist. Der Finanzminister gibt uns das Geld nur bei einer gleichzeitigen Kürzung von Stellen. Das steht nicht nur für Bayern fest, sondern gilt für alle deutschen Länder. Das weiß im Übrigen besonders gut Herr Kollege Zöllner aus Rheinland-Pfalz, der die Hälfte der Ausstattungssumme für die Hochschulplätze hat, nämlich um die 4000 Euro – wir sind bei mehr als 8000 Euro –, und der deshalb im Prinzip nicht andere anlockt, sondern zu billigen Konditionen die schlechteren Studierenden ausbildet.

Ich verweise auf das letzte Wochenende. Sie haben von mir keinen einzigen Ton von Eigenlob gehört; nehmen Sie das bitte zur Kenntnis. Ob Sie Ihre Behauptungen zurücknehmen weiß ich nicht, es ist aber selten, dass Sie das tun. Nehmen Sie aber wenigstens zur Kenntnis, dass das

so ist. Ich habe ausdrücklich festgehalten, dass die Hochschulen eine exzellente Arbeit geleistet haben. Bei der Ausstattung der Studienplätze, wie wir sie in Bayern haben, ist das Ergebnis vom letzten Freitag möglich. Dafür danke ich dem Bayerischen Landtag. Die Voraussetzung haben Sie geschaffen und nicht ich.

Diese Ausstattung können wir schmälern oder beibehalten und können hinsichtlich der Qualität Ergänzungen vornehmen, indem wir die Studierenden bitten, wie die Lehrlinge bei der Meisterprüfung ein Stück selbst draufzulegen, damit es optimierte Bedingungen gibt. Genau das tun wir. Wir verlangen von Studierenden dasselbe wie von anderen. Ich habe nie von Ihnen gehört, dass Sie im Landtag in vergleichbarer Qualität bei der Umstellung auf Meistergebühren für Meister eingetreten wären. Ich habe von Ihnen noch keinen Beitrag in der Diskussion um Paukergebühren bei Juristen gehört. Dort werden seit 100 Jahren „Studienbeiträge“ verlangt. Die Mehrzahl von Ihnen hat sie ohne Murren bezahlt. Wir wissen von daher ausdrücklich, dass man beim Staatsexamen besser ist. Wahrscheinlich wäre ich nicht durchgefallen – Herr Kollege Vogel, ich habe das Examen ja nie angestrebt –, wenn ich diese Paukermaßnahmen gemacht hätte. Nur war das immer nur für Reiche da. Wenn es nach Ihnen geht, sind nur Reiche Juristen geworden. Wir gehen die Reihe einmal durch und werden feststellen, wie viele selbstverständlich den einen oder anderen Euro oder die eine oder andere Mark haben dafür aufnehmen müssen.

Es ist ausdrücklich festgelegt – ich halte das für alle fest, damit wir uns nicht missverstehen –:

Erstens. Diese Studienbeiträge sind vom Bundesverfassungsgericht in ihrer Höhe ausdrücklich abgesegnet; vor allem Herr Kronthaler muss sich das merken. Dort heißt es, dass 500 Euro verträglich und akzeptabel sind. Damit ist die Summe genannt und wir haben in Bayern ausdrücklich festgelegt, dass der Betrag auch darunter liegen kann. Die Hochschule legt in allen Hochschularten in Abstimmung mit den Studierenden fest, was sie braucht. In einem Fall sind die Betriebswerte neunmal so hoch, das heißt, es kommen neun Bewerbungen auf einen Studienplatz und im anderen Fall ist es eins zu eins. Wenn wir diese Werte festgestellt haben, kann in Coburg preiswerter als in München studiert werden. Das kommt dabei heraus. Dann muss sich der Einzelne entscheiden, wohin er gehen will.

Zweitens. Wir haben ausdrücklich festgeschrieben, dass die Studienbeiträge für einen Zeitraum bezahlt werden, der über die normale Studienlaufzeit hinausgeht, dass allerdings die Hochschule bestätigen muss, dass ein Studierender Aussicht auf Erfolg hat, damit er sich nicht mehr an Belastungen auftut als unbedingt notwendig. Wenn die Hochschule sagt, der Studierende tauge nichts oder die junge Dame habe es leider nicht drauf, wird nicht über das Maß von zehn Semestern hinaus bezahlt oder konditioniert. Dieser Betrag wird von der Bank vorfinanziert. Wir haben damit Konditionen festgeschrieben, mit denen junge Leute sehr wohl genau planen können. Die Obergrenze dessen, was sie rückfinanzieren müssen, beträgt bei entsprechenden Gegebenheiten 5000 Euro und nicht 7000 Euro, wie es sich bei zehn plus vier Semestern ergeben würde.

Auch da wird ausdrücklich ein Abstrich gemacht. Wieder geht es um den sozialen Ausgleich, wie ich konstatieren möchte. Selbstverständlich gibt es eine Menge Möglichkeiten, was man verbessern könnte.

Wenn die Studienbedingungen aber schlechter werden, weil jeder doppelt besetzte Studienplatz, wie sie es deutschlandweit gibt, von Bayern doppelt finanziell ausgestattet werden müsste, bedeutet das eine Benachteiligung gegenüber den anderen Bundesländern. Bekommen wir einen dritten hinzu, muss sichergestellt werden, dass bei der Lehre keine Benachteiligung eintritt. Das wird mit den Studierenden diskutiert, anschließend festgelegt und am Ende des Semesters überprüft. Wenn es zuviel ist, wird ein Jahr später weniger erhoben. Ich weiß nicht, in welchem Fall von sozialer Verträglichkeit in Absprache mit den Betroffenen gesprochen werden kann, wenn nicht hier.

Lassen Sie mich ferner sagen: Das Bundesfinanzgericht hat ausdrücklich festgeschrieben, dass die Einheitlichkeit als Problem gesehen werde. Bayern ist das einzige Land in Deutschland, das sie nicht hat. Insoweit zielt Ihre Kritik ins Leere. Bei allen anderen mag sie berechtigt sein.

Die zweite Frage ist, inwieweit die Finanzierung nicht besser im Staatshaushalt abgewickelt wird. Ich sage Ihnen noch einmal: Einverstanden, dann haben wir dort die Finanzierung. Die Stellen fehlen dann aber an anderer Position, und es wird weiterhin die Beschwerden der Studierenden geben, dass die von ihnen gewünschten Dinge nicht erledigt werden. Mir liegt daran, dass die Klagen der Studierenden ausbleiben, weil ihre Vorstellungen von optimalen Studienbedingungen erfüllt sind.

Sollten die Bedingungen in zehn Jahren, beim Rückgang der Studierendenzahlen anders sein, können wir darüber reden, ob wir etwas ändern. Im Augenblick wird die Regelung gebraucht. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der SPD, der nichts als ein Verzögerungsantrag für die Ausstattung der Hochschulen ist, abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD auf der Drs. 15/6457 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90 /DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verfassungsauftrag Denkmalschutz umsetzen (Drs. 15/6458)

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Dr. Christoph Rabenstein, Wolfgang Vogel u. a. u. Frakt. (SPD) Anhörung des Landesamtes für Denkmalpflege als Regelfall (Drs. 15/6460)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass für beide Dringlichkeitsanträge namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Damit läuft die 15-Minuten-Frist. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Gote.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war einmal – so beginnen in der Regel schöne Geschichten, die leider häufig traurig enden. Es war einmal ein Land, das seine Heimat liebte. Es gab einmal eine Zeit, da war Bayern ein Vorbild für alle Menschen, denen der Schutz und der Erhalt des kulturellen Reichtums Bayerns, unseres kulturellen Erbes und unserer Heimat ein Herzensanliegen war.

(Joachim Herrmann (CSU): Bevor die GRÜNEN kamen!)

Es ist ein Märchen, das traurig endet.

Das ist lange her, und nur wenige, die hier sitzen, werden sich noch daran erinnern können. Es war im Jahr 1973, als das Bayerische Denkmalschutzgesetz verabschiedet wurde. Dieses galt weit über die Grenzen Bayerns und Deutschlands hinaus als vorbildlich. Was später folgte, war der schleichende Niedergang des Denkmalschutzes, indem Sie die gesetzlichen und finanziellen Grundlagen immer weiter aushöhlten.