Protokoll der Sitzung vom 29.11.2006

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Wahnschaffe, das Kreiskrankenhaus Hemau ist derzeit mit 30 Betten der Fachrichtung Innere Medizin in den Krankenhausplan aufgenommen. Nach meinen Informationen beabsichtigt der Landkreis Regensburg als Träger, diese 30 Akutbetten im Rahmen eines Konzeptes weiter zu betreiben, das eine Nutzung der übrigen Teile des bisherigen Krankenhausgebäudes als spezialisierte Senioreneinrichtung – stationäre Betreuung und Pflege insbesondere von Demenzkranken und Kurzzeitpflege – vorsieht. Diese Senioreneinrichtung soll von der Sozialservice-Gesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes betrieben werden. Wohlgemerkt: Es handelt sich um eine Senioreneinrichtung.

Der Landkreis Regensburg geht davon aus, dass sich durch diese Kombination verschiedener Nutzungen Vorteile bei der Versorgung insbesondere der älteren Bevölkerung sowie Synergieeffekte ergeben, die es ermög

lichen, den Betrieb der 30 Akutbetten in wirtschaftlich akzeptabler Form weiterzuführen.

Aus der Sicht der Staatsregierung ist es vor diesem Hintergrund vertretbar, die 30 Betten des Kreiskrankenhauses Hemau bis auf Weiteres im Krankenhausplan zu belassen und abzuwarten, wie sich die Inanspruchnahme dieses akutstationären Versorgungsangebots durch die Bevölkerung im Rahmen der neuen Gesamtkonzeption entwickelt.

Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für eine Sanierung des Akutbettenbereichs des Hauses sind vom Landkreis Regensburg nicht beantragt. Nach Auskunft des Krankenhausträgers sollen vielmehr zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen am gesamten Gebäude vertragliche Vereinbarungen mit dem Kreisverband Regensburg des Bayerischen Roten Kreuzes getroffen werden, der das Grundstück und das Gebäude auf Erbbaurechtbasis übernehmen will.

Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass bereits jetzt die Belegung dieser 30 Akutbetten in der Inneren Medizin stark rückläufig ist? Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund der neuen Vergütungsregelung nach DRG die Überlebenschancen dieser 30 Akutbetten? Könnte aus Ihrer Sicht der Fall eintreten, dass die Mindestmengen, die gemäß DRG gefordert sind, nicht mehr erreicht werden?

Herr Staatssekretär, bitte.

Herr Kollege Wahnschaffe, ich muss Ihnen mitteilen, dass ich kein Hellseher bin. Ich kann Ihnen deswegen nicht sagen, wie es in Hemau weitergehen wird. Ich betone aber, solange die Träger versuchen, die Situation in der jetzigen Form aufrechtzuerhalten, ist es im Interesse der Patienten vielleicht richtig, dass wir uns nicht einmischen.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Herr Staatssekretär, ich habe Verständnis dafür, dass Sie sagen, Sie sind kein Hellseher. Das würde man Ihnen auch nicht ansehen. Sie kennen aber immerhin die Örtlichkeit und haben – darauf zielte die ursprüngliche Frage – vor nicht allzu langer Zeit das damalige Gesundheitsversorgungszentrum als ein Zukunftsprojekt bezeichnet.

Würden Sie eine solche Prognose auch hinsichtlich des neuen Projekts wagen?

Herr Kollege Wahnschaffe, ich glaube nicht, dass Sie das richtig zitiert haben.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): So stand es in der Zeitung!)

Ich möchte darauf nicht eingehen. Das können wir unter vier Augen tun. Tatsache ist aber, dass die Staatsregierung und der Staat hier nicht durch Zuschussanträge und ähnliches gefordert werden. Wir müssen es dem Träger überlassen, wie er seine Wirtschaftlichkeit sieht. Wir haben kein Recht, dem Träger zu sagen, dass er das nicht weiter machen dürfe. Sollte es zu Auswirkungen kommen, sind wir natürlich sehr wohl bereit und auch verpflichtet, zu handeln.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Herr Staatssekretär, gehe ich recht in der Annahme, dass die Staatsregierung sehr wohl mit dem Krankenhausplanungsausschuss über ein Steuerungsinstrument verfügt, wenn sich herausstellt, dass diese 30 Betten unwirtschaftlich betrieben werden?

Herr Kollege Wahnschaffe, hier zeigen sich wieder einmal die verschiedenen Welten. Der Staat hat sich meines Erachtens, sofern die Träger handeln, herauszuhalten. Wir haben – darauf lege ich großen Wert – zunächst einmal dem Wunsch und dem Willen der Träger zu folgen. Sollte es irgendwelche Forderungen geben, werden wir sehr wohl überprüfen, wie weit diese mit der Wirtschaftlichkeit zusammenhängen. Hier dürfen Sie mich gerne beim Wort nehmen. Wie gesagt: Der Träger hat ausdrücklich erklärt, dass er versuchen wird, mit dem neuen Konzept – ich betone das Wort „neu“ –, sprich der Altenhilfe einerseits und den Akutbetten andererseits, die Entwicklung weiter voranzubringen. Wir beide werden diese Entwicklung – da kenne ich Sie gut genug – sehr genau im Auge behalten.

Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Druck- sache 15/6302) – Zweite Lesung –

und hierzu den

Änderungsantrag der Abgeordneten Christa Naaß, Stefan Schuster, Reinhold Strobl u. a. (SPD) (Druck- sache 15/6375)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Der erste Redner ist Herr Kollege Dr. Marcel Huber.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mir nicht sicher, dass allen bewusst ist, dass wir hier ein Novum haben. Gestern ging es los mit dem ersten Beamtengesetz, das wir als Land Bayern neu gestalten konnten. Vorher war

diese Regelung beim Bund angesiedelt. Als Folge der Föderalismusreform und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtshofs haben wir jetzt die Möglichkeit, die Dinge in Bayern neu und besser zu regeln, als dies bisher im Bundesgesetz der Fall gewesen ist.

Beim Beihilferecht war dies auch dringend erforderlich, weil die Bundesregelung nicht nur veraltet war, sondern sich meines Erachtens über die Zeit auch schlecht entwickelt hat. Sie war im Verwaltungsvollzug kompliziert und verursachte einen hohen Personalbedarf. Die Menschen, die die Zahlungen erwartet haben, mussten lange Bearbeitungszeiten in Kauf nehmen. Die Regelung war einfach nicht mehr zeitgemäß, weil damit auch die Nutzung der EDV nicht möglich war.

Wir haben schon bei der Ersten Lesung darauf hingewiesen, dass wir uns vornehmen, die neue Regelung bestimmten Zielen unterzuordnen. Wir haben gesagt, das neue Gesetz müsse modern, flexibel, transparent und gerecht sein. Außerdem sollte es keine Reduzierung der Präventionsanreize mit sich bringen. Es sollte die Eigenverantwortung stärken und – das war uns allen sehr wichtig – zu keinen Mehrbelastungen für die Beihilfeempfänger führen.

Wir haben über diesen Gesetzentwurf der Staatsregierung im Ausschuss ausführlich diskutiert. Ich erspare es Ihnen, diesen Gesetzentwurf als Ganzes noch einmal darzubieten. Ich will mich auf die Darstellung der wirklich spannenden Punkte beschränken, über die wir uns gestritten haben.

Ich beginne mit den Eigenbehalten. Dazu hatten wir drei Modelle zur Auswahl. Das erste Modell war der Quartalsabzug, der bislang schon praktiziert wurde. Wir haben außerdem einen Pauschalabzug pro Jahr und schließlich einen kostenartbezogenen Eigenbehalt erwogen. Für das letztere Modell haben wir uns entschieden. Warum? Diese Version bringt zum einen eine bürokratische Vereinfachung. Diese ist zugegebenermaßen nicht so groß wie bei einer Pauschallösung, stellt aber doch eine wesentliche Verbesserung zu dem derzeit bestehenden Modell dar. Gleichzeitig erreichen wir damit eine Steigerung der Eigenverantwortlichkeit und des Kostenbewusstseins bei den Versicherten. Das war uns wichtig.

Dieses Modell hat also eine Steuerungsfunktion. Ich halte dieses Element des Kostenbewusstseins für dringend geboten, weil uns die Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen andernfalls erschlagen würde. Weil wir diese Steuerungsfunktion für so wichtig halten, haben wir folgerichtig aus dem Entwurf der Staatsregierung den darin vorgesehenen Eigenbehalt bei den allgemeinen Krankenhausleistungen herausgenommen. Dort ist schließlich keine Steuerungswirkung zu erwarten, da niemand ins Krankenhaus geht, wenn es nicht unbedingt sein muss.

Ein weiterer heiß diskutierter Punkt waren die Belastungsgrenzen. Ich möchte an dieser Stelle keine Debatte darüber entfachen, was wer wofür auszugeben bereit ist. Tatsache ist doch, dass schwere Krankheiten früher und heute Schicksalsschläge für die Menschen darstellen. Früher war es in Deutschland so, dass schwere Krank

heiten für die Menschen teilweise Existenz bedrohend waren. In vielen Ländern ist das heute auch noch der Fall. Bei uns hat jeder – ich betone jeder – Zugang zu Leistungen auf höchstem medizinischen Niveau. Aus diesem Grund halte ich eine Bemessungsgrenze von maximal 2 % oder 1 % für chronisch Kranke bei den Jahresdienst- und Jahresversorgungsbezügen für angemessen und tolerabel.

Ein weiterer Punkt, der zu Streit führte, ist der Sachleistungsverweis. Die gesetzlich krankenversicherten Beamten und Angestellten sollen zukünftig keine parallelen Beihilfeleistungen mehr bekommen. In verschiedenen Petitionen wurde dies missverstanden. Hier geht es nicht darum, diesen Menschen Leistungen zu entziehen. Wir wollen nur vermeiden, dass doppelte und überhöhte Leistungen für eine bestimmte Personengruppe ermöglicht werden. Damit dies für alle klar wird, haben wir uns zu einer Formulierungsänderung des Artikels 86 a Absatz 2 durchgerungen, aus der klar hervorgeht, dass die gesetzlich Krankenversicherten weiter Anspruch auf Leistungen für Zahnersatz, Heilpraktiker und Wahlleistungen haben werden. Die elektronische Erfassung der Belege und die Einführung der Gesundheitskarte sind wichtige Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, die zu einer Kostenersparnis führen werden. Ich hoffe, dass die Auszahlung dadurch beschleunigt wird. Dies ist das Ziel dieser Maßnahmen.

Der letzte Punkt, der zu Diskussionen führte, war die so genannte Verordnungsermächtigung. Ich persönlich halte es für durchaus sinnvoll, das Finanzministerium zu beauftragen, dieses Gesetz stets auf dem neuesten Stand zu halten. Natürlich lassen wir uns als Parlamentarier nicht gern die Kontrolle über Gesetzesänderungen aus der Hand nehmen. Aus diesem Grunde haben wir den Änderungsantrag der SPD gern übernommen, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, den Landtag zukünftig über Änderungen der Rechtsverordnung zu unterrichten. Nachdem solche Änderungen der Verordnung einer Beteiligung der Verbände bedürfen, bin ich mir sicher, dass wir rechtzeitig davon erfahren werden, wenn es Schwierigkeiten gibt. Die Verbände werden sich sicherlich Gehör verschaffen, wenn ihnen irgendetwas nicht passt.

Für mich war wichtig, die Bedenken, wonach die Neufassung des Gesetzes Einsparungen oder höhere Beteiligungen der Beamten zur Folge hätte, auszuräumen. Die Staatsregierung hat mehrfach und glaubhaft versichert, dass der bisherige Eigenanteil der Beamten und Angestellten nicht erhöht werden soll. Zusammenfassend kann ich sagen: Das Gesetz, das heute in der veränderten Fassung vorliegt, erfüllt alle eingangs aufgestellten Forderungen. Der Gesetzentwurf ist damit eines der ersten Beispiele für die Umsetzung beamtenrechtlicher Regelungen auf bayerischer Ebene, der eine deutliche Verbesserung der Situation gegenüber dem geltenden Bundesrecht darstellt.

Andere positive Beispiele werden sicherlich in naher Zukunft folgen. Ich bitte Sie aus diesem Grund um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Huber. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf bekannt geben, dass die CSU-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf namentliche Abstimmung beantragt hat. Das wird im Haus schon durchgegeben, sodass wir nach der Aussprache sofort die Abstimmung durchführen können. – Herr Kollege Wörner, Sie haben das Wort, bitte.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nun muss ich doch etwas Wasser in den Wein des Kollegen Marcel Huber gießen. Was Herr Kollege Huber hier als große Tat verkündet hat, dass nämlich ein neues Beihilferecht konstruiert wird, war aufgrund dieser Gerichtsentscheidung schon längst überfällig. Es ist richtig, dass sich das durch die Föderalismusreform zwar so ergeben hat, aber wir waren damit eigentlich schon längst in Verzug.

Nun komme ich zu den Inhalten. Das ist etwas schwieriger, und deswegen haben wir uns beim Verfahren am Ende der Stimme enthalten. Ich sage ausdrück- lich: Wir begrüßen es, dass man versucht hat, das ungeheuer verästelte und komplizierte Beihilferecht etwas zu vereinfachen. Ich bedauere aber erstens, dass die CSU-Fraktion unserem Antrag nicht gefolgt ist, die Belastung der chronisch Kranken und länger Kranken zu reduzieren. Wir wollten für die chronisch Kranken nur ein halbes Prozent Beteiligung und für die anderen ein Prozent Beteiligung. Ich weiß, dass das bei den Krankenkassen anders ist. Wenn aber über Jahre hinweg gesagt wird, wenn wir das könnten, würden das alle besser machen, dann ist die Erwartungshaltung eben dementsprechend, und wir haben versucht, sie auszutesten. Sie haben bei diesem Punkt dann gegenüber der Staatsregierung klein beigegeben. Sie haben den Beamten nicht mehr gegeben, als das bei den Kassen üblich ist. Das kann man zwar so machen, aber wir hätten uns gewünscht, dass man gerade den chronisch Kranken entgegenkommt. Diese Leute nehmen doch nicht irgendjemandem absichtlich Geld weg, sondern sie sind wirklich gestraft.

Zweitens hätten wir gerne eine Pauschallösung im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung erreicht. Das haben im Übrigen auch die Verbände so gewünscht. Es ist schon seltsam, wie die Staatsregierung in solchen Situationen arbeitet. Da gibt es einen wirklich tollen Entwurf der Fachleute, die im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung eine Pauschallösung vorschlagen. Dann kommt irgendwer auf die Idee, dass man eigentlich ein bisschen steuern will. Dann bläst man das Vereinfachungsmodell wieder auf, zwar nicht gerade zu einem Moloch, aber doch zum Gegenteil dessen, was wir in Ihren Sonntagsreden immer hören, nämlich zum Gegenteil einer Verwaltungsvereinfachung. Man bläst das Modell mit dem Argument der Steuerung auf. Was bedeutet für die Staatsregierung denn „Steuerung“? – Sie will über die Kosten des Arztbesuches steuern, also über die Entscheidung, ob man zum Arzt geht oder nicht. Ab einem bestimmten Einkommen spielt diese Entscheidung keine Rolle; da geht man zum Arzt. Allein die Vorstellung ist abstrus, dass jemand nur aus Jux und Tollerei zum Arzt geht und man ihm Geld abnehmen muss, wenn er öfter als einmal im Monat zum

Arzt geht. Ich kenne fast niemanden, der freiwillig zum Arzt geht, zum Zahnarzt schon gleich gar nicht.

(Allgemeine Heiterkeit)

Deswegen verwundert mich diese Argumentation so. Man sagt: Wir wollen da steuern, deswegen können wir die Pauschallösung nicht brauchen. Das führt nicht zu einer Verwaltungsvereinfachung, sondern zu einer Verwaltungserschwernis. Da reibt man sich dann schon die Augen.

Meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wenn Sie damit argumentieren, dass sie steuern wollen, dann darf ich Sie schon auf eines hinweisen: Es gibt gesicherte Erkenntnisse darüber, dass dort, wo weniger betuchte Menschen wohnen, seit der Einführung der Pauschale die Arztbesuche zurückgegangen sind, und zwar nicht deswegen, weil diese Menschen früher viel lieber zum Arzt als anderswo hingegangen sind, sondern weil es Menschen gibt, die sich das nicht leisten können. Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht an, dass Menschen nicht zum Arzt gehen können, weil sie das Geld für den Arztbesuch nicht haben. Wir hätten uns gewünscht, dass wir uns auf etwas anderes hätten verständigen können, als jetzt vorliegt. Diese Regelung führt wirklich zu einer Benachteiligung jener Menschen, die sich das nicht leisten können. Der Spruch, „Bist du arm, dann darfst du früher sterben“, sollte in Deutschland nicht gelten. Wir sollten nur zur Kenntnis nehmen, was in anderen Ländern gemacht wird, und stolz darauf sein, dass wir besser sind. Wir sollten Vorbild für jene sein. So betrachte ich das Ganze.

Kolleginnen und Kollegen, es ist schade, dass wir uns nicht auf das halbe Prozent Beteiligung zumindest für chronisch Erkrankte und nicht auf die Pauschalregelung verständigen konnten. Wir glauben, das wäre besser gewesen. Wir begrüßen, dass wir als Parlamentarier unserer Aufgabe gerecht geworden sind und es gemeinsam geschafft haben zu sagen: Verwaltung, wenn du da etwas tun willst, dann wollen wir das von dir vorher wissen, damit wir sagen können, das gefällt uns, oder da hätten wir gerne Korrekturen; denn sonst plagen wir uns später mit Petitionen herum. Das möchte ich ausdrücklich hinzufügen.

Welche Ersparnisse sich aus den neuen Regelungen ergeben, werden wir noch sehen müssen. Es ist richtig, dass ein Einsparpotenzial vorhanden ist; deswegen hat man das Ganze auch gemacht. Meine Kolleginnen und Kollegen, was uns in der Debatte völlig entgangen ist, ist die Tatsache, dass der klassische Arbeitnehmer vom ehemals guten Beihilferecht so gut wie nichts mehr hat; das haben wir noch weiter dezimiert. Angestellte – der neue Begriff lautet „Beschäftigte im öffentlichen Dienst“ – haben vom Beihilferecht fast nichts mehr. Man sagt nämlich, dafür hätten sie die Krankenkassen. Die Krankenkassen decken aber bei Weitem nicht mehr das ab, was sie früher abgedeckt haben. Da öffnet sich eine Schere. Früher gab es von den Krankenkassen relativ hohe Leistungen, und es gab gute Zusatzleistungen von der Beihilfe, auch für Angestellte und Arbeiter. Heute ist es genau umgekehrt. Die Krankenkassen ziehen sich von bestimmten Leistungen immer stärker zurück und

verlangen Zuzahlungen, zum Beispiel bei Zahnbehandlungen und bei Brillen. Jetzt streichen wir für diese Leute auch noch die Beihilfe zusammen. Diese Lösung ist nicht ausgewogen und nicht gerecht. Das ist ein bisschen ärgerlich.

Erlauben Sie mir dazu nur zwei Sätze. Wir reden über Sparen bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Dann hat ein Minister Probleme mit der eigenen Kompetenz, und wir schütteln plötzlich B-Stellen aus dem Ärmel und wundern uns dann darüber, dass die Menschen draußen, die vom Sparen betroffen sind, das nicht mehr verstehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)