Protokoll der Sitzung vom 29.11.2006

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Eine Minute haben wir noch!)

Entschuldigung. Sie haben noch eine Minute und 33 Sekunden. – Bitte, Frau Kollegin Paulig.

Herr Staatssekretär, Bayern liegt im Vergleich der Bundesländer bei der Fläche der ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebiete am Ende der Statistik. Sie können hier nicht sagen, in den Bundesländern herrschten völlig unterschiedliche Standards –

(Staatssekretär Dr. Otmar Bernhard: Grundwas- serverhältnisse!)

oder Grundwasserverhältnisse. Wir brauchen den Schutz der Trinkwasserquellen. Die Grenzwerte sind einzuhalten. Über die letzten zehn Jahre gab es in Bayern bei den Belastungen des Trinkwassers mit Nitrat oder mit Pestiziden nur minimale Verbesserungen. Es gibt noch immer viel zu viele Schadstoffeinträge in das Trinkwasser.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Darum ist es notwendig, dass die 300 zur Ausweisung anstehenden Trinkwasserschutzgebiete endlich zügig als solche ausgewiesen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt liegen mir wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 15/6053, die

Änderungsanträge der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 15/6376, 15/6377, 15/6378 und 15/6379 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 15/6850 zugrunde. Zunächst lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge abstimmen. Es wird gewünscht, die Änderungsanträge einzeln zur Abstimmung zu stellen.

Ich lasse daher zunächst über den Änderungsantrag auf Drucksache 15/6376 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 15/6377. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dasselbe Stimmenergebnis wie eben. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag auf Drucksache 15/6378. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Dasselbe Stimmenergebnis. Der Antrag ist abgelehnt.

Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag auf Drucksache 15/6379 abstimmen. Hierzu ist namentliche Abstimmung beantragt. Sie kennen das Prozedere. – Wo sind die Urnen? – Die Zeit läuft: vier Minuten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denken Sie daran, wir müssen noch auszählen lassen. Danach wird die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf stattfinden.

(Namentliche Abstimmung von 12.26 bis 12.30)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Ich bitte, die Stimmen auszuzählen.

Ich unterbreche die Sitzung zum Zwecke der Auszählung der Stimmen. Denken Sie daran, dass wir danach noch über das Gesetz insgesamt abstimmen müssen.

(Unterbrechung von 12.32 bis 12.35 Uhr)

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Mit Ja haben 45, mit Nein 94 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zur unveränderten Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmte bei seiner End

beratung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den „01. Januar 2007“ einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist so beschlossen und zwar mit den Stimmen der CSU bei Enthaltung der beiden anderen Fraktionen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Das Gesetz ist damit mit dem vorhergehenden Stimmergebnis angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche jetzt für die Mittagspause. Wir setzen die Sitzung um 13.00 Uhr fort.

(Unterbrechung der Sitzung von 12.37 Uhr bis 13.04 Uhr)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Mittagspause ist beendet.

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, hat Kollege Wahnschaffe darum gebeten, das Wort zur Geschäftsordnung zu erhalten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, liebe nicht vorhandene Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion!

(Allgemeine Heiterkeit)

Auch die GRÜNEN sind noch nicht sehr zahlreich vertreten. Gleichwohl möchte ich jetzt einen Geschäftsordnungsantrag stellen.

Wenn ich richtig informiert bin, soll der Tagesordnungspunkt 13 als nächster aufgerufen werden. Ich beantrage zu diesem Tagesordnungspunkt, die Beratung über den Gesetzentwurf heute einzustellen und ihn erst dann wieder auf die Tagesordnung zu setzen, wenn die Staatsregierung die noch fehlenden Teile zu dieser Gesetzesreform vorgelegt hat.

Warum stelle ich diesen Antrag?

(Thomas Kreuzer (CSU): Das frage ich mich auch!)

Wenn Sie ein gutes Gedächtnis haben, werden Sie sich daran erinnern, dass wir im Frühsommer dieses Jahres zu dem – damals noch – AGSGB ein Änderungsgesetz beschlossen haben; Stichwort: Zuständigkeit für Leistungen an Ausländer, Aussiedler usw..

Derzeit ist ein zweites Gesetz in der Beratung, das nun nicht mehr AGSGB, sondern AGSG heißt und das umfangreiche Gesetzesänderungen vorsieht. Nach dem sogenannten Parlamentsinformationsgesetz befindet sich zu diesem Gesetzentwurf bereits ein weiterer Gesetzentwurf der Staatsregierung „in der Pipeline“, und zwar bezieht sich dieser Gesetzentwurf auf die Änderung des AGSG; Stichwort: Organisationsprivatisierung des Maßregelvollzugs.

Wie man hört, will die CSU-Fraktion auf ihrer Winterklausur in Kreuth einen Beschluss darüber fassen, ob sie die Zuständigkeiten bei der Hilfe zur Pflege, bei der Eingliederungshilfe und bei der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ändern bzw. dies dem Parlament vorschlagen will.

Sie sehen also, es gibt eine Reihe von Gesetzesvorhaben, die unmittelbar auf dieses Gesetz einwirken, aber noch gar nicht vorgelegt worden sind bzw. sich in Bearbeitung befinden. Was macht es da für einen Sinn, heute ein solches Gesetz zu verabschieden?

Nun ist vonseiten der CSU immer wieder argumentiert worden, wir müssten das Gesetz zum 01.01.2007 auf den Weg bringen, weil darin eine neue Finanzierung für die Forensik enthalten ist. Dieses Argument kann aber nicht mehr greifen, denn die Staatsregierung ist sich doch nicht einmal mehr sicher darüber, ob sie denn dafür eine tragfähige Gesetzesgrundlage hat. Wie Sie wissen, gehört die Forensik zum hoheitlichen Bereich, und die Staatsregierung kann sie nicht ohne Weiteres – so jedenfalls der Inhalt des Gesetzentwurfs -auf private Organisationsformen übertragen, sondern dazu ist eine Gesetzesänderung notwendig. Wenn dies allerdings so ist, macht es auch keinen Sinn, die Finanzierung zu ändern.

Wir könnten also heute, ohne dass Sie dabei das Gesicht verlieren, die Beratungen darüber unterbrechen und sie erst dann wieder aufnehmen – und das würde auch Sinn machen –, wenn alle Teile des Gesetzes vollständig auf dem Tisch liegen. Dann kann man auch über die Zusammenhänge und über ein bestmögliches Ausführungsgesetz genauer reden.

Deswegen beantragen wir, die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs heute von der Tagesordnung zu nehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wird eine Gegenrede gewünscht? – Herr Kollege Unterländer, bitte.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche gegen diesen Antrag,

weil es gerade notwendig ist, dass zum 01.01.2007 in der Forensik dieses prospektive Budget eingeführt wird. Dazu ist – zum Ersten – diese gesetzliche Grundlage ebenso erforderlich, wie wir zum Zweiten noch Zeit brauchen, um die Finanzausgleichsströme bei der Änderung der Zuständigkeiten im sozialen Bereich wirklich so zu lenken, dass es zur Zufriedenheit aller kommunalen Bereiche mit den entsprechenden politischen Schwerpunkten ist.

Ich bitte deshalb darum, hier fundiert und gründlich zu arbeiten, und da ist es nötig, dass wir jetzt das AGSG in der vorgesehenen Form beraten und auch beschließen. Deshalb bitte ich, den SPD-Geschäftsordnungsantrag abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Wir kommen zur Abstimmung.

(Starke Unruhe bei der CSU wegen der immer noch zahlenmäßig geringen Anwesenheit bei der SPD)

Wer dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind diejenigen Abgeordneten der SPD-Fraktion, die im Saal sind, und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN.