Protokoll der Sitzung vom 29.11.2006

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir diskutieren heute auf einer etwas schiefen Grundlage. Wir haben ein Beschleunigungsgesetz vorgelegt, weil es uns darum geht, das Hochwasseraktionsprogramm möglichst schnell umzusetzen. Das ist der Gegenstand dieser Novelle. Frau Kollegin Paulig, Sie haben selbst erwähnt, dass es im nächsten Jahr eine ausführliche Novelle geben wird. Bei der Beratung darüber wird man über all die Themen, die Sie angesprochen haben, diskutieren. Wir sollten heute darüber diskutieren, ob dies sinnvoll ist oder nicht.

Herr Kollege Hintersberger hat die Regelungsgegenstände bereits ausführlich beschrieben. Darauf will ich nicht mehr eingehen. Ich möchte aber Herrn Kollegen

Wörner noch einmal darauf hinweisen, dass die Umsetzung der Richtlinie zur strategischen Umweltprüfung eine Verpflichtung darstellt. Wir müssen das umsetzen und wir werden das umsetzen. Wir setzen diese Richtlinie auch rechtzeitig um. Wir haben auch einen Konsens über die Maßnahmen, die zurzeit für den Hochwasserschutz im Lande laufen.

Wir haben unter größten Anstrengungen 150 Millionen Euro pro Jahr – jedenfalls für drei Jahre – bereitgestellt. Das Hochwasser 2005 hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir schnell handeln. Mit den bisher bereits umgesetzten Maßnahmen haben wir einen großen Erfolg im Hochwasserschutz erreicht. Ich möchte dazu die Zahlen nennen: Trotz teilweise deutlich höherer Abflüsse im Vergleich zum Jahr 1999 – damals gab es das Pfingsthochwasser – lag die Schadensumme im Jahr 2005 bei 172 Millionen Euro und war damit nur halb so hoch wie im Jahre 1999. Viele Maßnahmen wurden zum Beispiel an der Iller umgesetzt.

Wichtig ist, dass wir schnell vorankommen. Deshalb ist es logisch, dass wir uns bemühen, die Verfahren zu verbessern. Die Maßnahmen, die jetzt in Rede stehen, werden die Verfahren erleichtern. Das zeigt sich zum Beispiel bei dem Flutpolder, der in der Nähe von Rosenheim geschaffen werden soll, bei den weiteren fünf Flutpoldern in Bergrheinfeld am Main sowie bei den Deichrückverlegungen, insbesondere bei den im Landesentwicklungsprogramm genannten Deichrückverlegungen an Salzach, Iller und Donau.

Mit diesem Programm findet eine Renaturierung von 2500 km Gewässerstrecke statt. Sie haben eine Renaturierung eingefordert. Sie bezieht sich auf 10 000 Hektar Oberfläche. Wir verfolgen damit wichtige ökologische Ziele und versuchen, durch diese Maßnahme Rückhalteräume zu gewinnen. Das haben Sie ebenfalls eingefordert.

Ich möchte auf Ihre Anträge nicht im Einzelnen eingehen, weil ich glaube, dass wir uns damit im nächsten Jahr auseinandersetzen sollten. Das würde jetzt einfach keinen Sinn machen. Jetzt geht es um die Beschleunigung. Wir wollen vorankommen. Sie wissen, dass sich Ihre Anträge zum Teil durch bundesrechtliche Änderungen überholt haben. Wir müssen im Übrigen die Änderungen in das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ebenfalls noch einarbeiten. Soweit möglich müssen wir im nächsten Jahr bundesrechtliche und EUrechtliche Regelungen einarbeiten, sofern bis dahin verwertbare Daten aus der Hochwasserrichtlinie vorhanden sind.

Wir sind der Meinung, dass die Rechtslage bezüglich der Überschwemmungsgebiete völlig ausreichend ist. Jetzt geht es darum, dass die Kreisverwaltungsbehörden die Überschwemmungsgebiete zügig festsetzen. Dazu haben wir die Kreisverwaltungsbehörden auch aufgefordert. Die bereits vorliegenden Ermittlungsergebnisse der Wasserwirtschaftsämter zu den Überschwemmungsgebieten müssen zügig kartiert werden. Die Betroffenen müssen darüber durch entsprechende Bekanntmachungen – insbesondere in den Amtsblättern – informiert werden.

Die Ausweisung von Baugebieten hat zu unterbleiben. Das ist eine ganz wichtige Konsequenz aus den bisherigen Feststellungen in solchen Überschwemmungsgebieten. Wir haben die Kreisverwaltungsbehörden angehalten, dieses zu unterbinden.

Eine Bemerkung zu den Retentionsflächen: Hier muss jede einzelne Maßnahme ganz genau geprüft werden. Das tun wir beispielsweise an der Donau. Da wird es eine Machbarkeitsstudie geben. Da muss geprüft werden, ob das negative Auswirkungen auf das Grundwasser und die Siedlungsbereiche hat. Das muss in jedem einzelnen Fall abgearbeitet werden, und das dauert eben eine gewisse Zeit. An der Donau tun wir das. Dazu haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das braucht aber eben Zeit, und es sollte nicht kritisiert werden, wenn wir hier sorgfältig vorgehen.

Eine Bemerkung zum Trinkwasserschutz: Auch hier bedarf es noch einer Diskussion. Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit, jetzt darüber zu entscheiden. Herr Kollege, wir haben dazu einen Vorschlag vorgelegt, um die Situation zu ändern – die wir auch beklagen –, dass eine Reihe von Wasserschutzgebieten nicht angemessen durch Verordnungen geschützt ist. Wir schlagen vor, mithilfe von Vereinbarungen zwischen Wasserversorgern und in erster Linie der Landwirtschaft, aber auch mit Grundstückseigentümern insgesamt voranzukommen und das Ganze etwas flexibler zu gestalten. Die Diskussion ist noch nicht zu Ende. Wir werden sehen, wie sie weitergeführt wird, sowohl von der Landwirtschaft als auch von den kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere vom Gemeindetag. Der Gemeindetag hat sich im Übrigen aus meiner Sicht einer solchen Regelung nicht vollständig verschlossen, sondern hat gesagt, er lehne das zwar ab, aber wenn man das schon machen wolle, dann müsse möglicherweise eine Frist gesetzt werden, bis wann alle Grundstückseigentümer unterschrieben haben müssen, und möglicherweise müsse der Text an der einen oder anderen Stelle hinsichtlich der Durchsetzung verschärft werden. Es ist aber nicht so, dass er das grundsätzlich abgelehnt hätte.

Herr Kollege, wir haben es nicht für sinnvoll gehalten, einzeln aufzuführen, was eine Retentionsfläche ist. Das ist auch im Interesse von Flexibilität nicht sinnvoll; es kann vor Ort die verschiedensten Gestaltungen geben, die dann darunterfallen. Das sollte man nicht durch uferlose Definitionen einengen; das wäre wenig sinnvoll.

Der Erörterungstermin fällt nicht weg, sondern wird insofern etwas flexibilisiert, als darauf verzichtet werden kann, wenn die betroffene Bevölkerung im Einzelfall durch die Vorhabensträger ausreichend informiert worden ist. Dann muss man nicht noch einmal informieren. Die Möglichkeit der schriftlichen Einwendung bleibt erhalten. Man kann eines wirklich sagen: Die Wasserwirtschaftsverwaltung kommuniziert in all diesen Fragen mit den Kommunen und den Bürgern hervorragend; das wird auch anerkannt. Das ist selbstverständlich auch weiterhin unser Ziel. Dieser Dialog soll überhaupt nicht wegfallen, ganz im Gegenteil: Bei großen Vorhaben müssen die Betroffenen frühzeitig und maßgeschneidert informiert werden. Im Falle von landwirtschaftlichen Flächen arbeiten wir daran – da sind

wir auch schon ein gutes Stück vorangekommen –, zu freiwilligen Vereinbarungen zu kommen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Gibt es da hinreichend Potenzial?)

Dafür wollen wir einen Rahmen schaffen, der im Einzelfall ausgefüllt werden muss, um flexibel vorgehen zu können. Es gibt die Hochwasserkonferenzen; es gibt verschiedenste Instrumente, um die Bürger zu informieren. Das ist in der Vergangenheit geschehen und ist nach wie vor ein wichtiges Anliegen. Die Information hängt nicht davon ab, dass eine Anhörung durchgeführt wird, obwohl die Leute längst wissen, worum es geht.

In diesem Sinne bitte ich das Hohe Haus, dieser Beschleunigungsnovelle zuzustimmen. Wir werden im nächsten Jahr Gelegenheit haben, über alle anderen Fragen, die da im Raum stehen, intensiv zu diskutieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Danke, Herr Staatssekretär. – Ist das eine Wortmeldung? – Herr Kollege Wörner hat sich noch einmal zu Wort gemeldet, bitte.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass das Kind endlich einen Vater hat. Es ist erfreulich, dass es den Entwurf, von dem heute schon behauptet wurde, dass es ihn nicht gibt, eben doch gibt und dass man noch darüber reden muss, dass man noch Verschärfungen braucht. Meine Damen und Herren, diese Art von Regelung brauchen wir in Bayern überhaupt nicht. Daseinsvorsorge ist Staatsaufgabe und kann nicht an einzelne Wasserversorger delegiert werden.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Hildegard Krona- witter (SPD))

Da gibt es kein Denkverbot. Wir sollten schon darüber nachdenken, wie sehr wir diesen Staat permanent aushöhlen. Wegen der eigenen Unfähigkeit, Wasserschutzgebiete auszuweisen, will man die Verantwortung anderen zuschieben nach dem Motto: Jetzt probiert ihr es, weil wir es nicht geschafft haben. Soll das die neue Welt, der neue Staat sein? – Da habe ich eine andere Vorstellung, da hat auch meine Fraktion eine andere Vorstellung.

(Beifall bei der SPD)

Unsere Überlegung ist schlicht: Es wäre doch nur vernünftig, dass man nicht auch noch dafür bezahlen muss, dass jemand das Trinkwasser sauber hält. Ich räume gerne ein, dass man einen Grundstückseigentümer, dem man ein Trinkwasserschutzgebiet aufs Auge drückt und der daraufhin bestimmte Dinge nicht mehr tun darf, entschädigt. Die Entschädigungsregelung hätte aber der Staat in der Hand, und dann müsste das nicht mehr mit den Landwirten ausgehandelt werden. Der eine Landwirt verlangt 500 Euro, der andere 1000, und der Wasserversorger ist gezwungen, dabei mitzugehen. Letztlich zahlen die Verbraucher – und das sind alle Bürgerinnen

und Bürger in diesem Land – die Erhöhung des Wasserpreises. Ohnehin schlagen schon genug Nebenkosten auf die Mieten durch. Nun versuchen wir noch das Gleiche beim Wasser. Ich weiß nicht, was sich dabei jemand denkt, der im Verbraucherschutzministerium sitzt. Der Begriff „Verbraucherschutz“ ist im Ministerium in vielen Dingen immer ein bisschen heikel. Jetzt wollen Sie auch noch beim Wasser damit anfangen, die Verantwortung auf jene abzuschieben, welche die Versorgung gewährleisten sollen.

(Reinhold Bocklet (CSU): Erzählen Sie keine Märchen!)

Ich gebe dem Herrn Ministerpräsidenten nicht gerne recht, aber mit der Aussage, dass wir 5 % der Landesfläche an Wasserschutzgebieten in Bayern brauchen, hat er recht. Dann soll er das bitte auch durchsetzen und sich nicht über eine Regelung, wie Sie bei Ihnen gerade diskutiert wird, durch die Hintertüre hinausstehlen.

Für bedauerlich halte ich im Übrigen, dass die betroffenen Verbände zu dem Thema überhaupt nicht gehört worden sind. Mit denen redet man gleich gar nicht, weil man weiß, dass von ihnen Widerstand kommt. Da duckt man sich weg und versucht, darum herumzukommen in der Hoffnung, dass das schon niemand merken wird.

(Johannes Hintersberger (CSU): Das ist völlig falsch!)

Wir werden in dieser Frage sehr wachsam sein und nötigenfalls die Bürger dazu motivieren, mit uns dagegen vorzugehen. Schmankerlecke Bayern! An einer Stelle wurde es vom Ministerium versaut.

(Susann Biedefeld (SPD): Durch Schnappauf!)

Natürlich, von Schnappauf. An einer anderen Stelle werden Sie jetzt schon wieder weich, nämlich ausgerechnet beim Trinkwasser. Jeden Sonntag wird darüber geredet, dass das das höchste Gut und schützenswert ist. Anschließend geben Sie gegenüber einigen Lobbyisten klein bei.

(Johannes Hintersberger (CSU): Suggerieren Sie nicht alle möglichen Dinge!)

Jeder normale, vernünftige Mensch wird dabei sein, wenn es darum geht, weiterhin sauberes Trinkwasser in hervorragender Qualität in Bayern zu gewährleisten, so wie es bisher ist. Das darf nicht den Verhandlungskünsten einiger überlassen bleiben, die dann auch noch völlig erpressbar sind. Kolleginnen und Kollegen, dagegen werden wir weiterhin Widerstand leisten. Das kann nicht die Zukunft der bayerischen Wasserversorger und der bayerischen Bürgerinnen und Bürger sein, dass man den Trinkwasserschutz quasi freigibt und ihn den Verhandlungskünsten Einzelner überlässt.

Kolleginnen und Kollegen von der CSU, glauben Sie im Ernst, dass Ihnen damit große Ehre zuteil wird, wenn das bekannt wird? Ich geben Ihnen den guten Rat: Sagen

Sie dem Herrn Staatssekretär, er soll das Papier ganz schnell beerdigen. Dann können wir in aller Freundschaft weiter über den Schutz des Trinkwassers debattieren und dafür sorgen, dass die 300 zur Ausweisung anstehenden Wasserschutzgebiete endlich ausgewiesen werden, mit einer vernünftigen Regelung für die Betroffenen. Das soll aber staatlich geregelt und nicht dem Zufall überlassen werden.

(Beifall bei der SPD)

Herr Staatssekretär Dr. Bernhard hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es wird keinerlei Abstriche bei den Anforderungen an den Gewässerschutz geben. Die Wasserversorger sind zum Trinkwasserschutz verpflichtet und stehen in der Haftung. Das heißt, beim Schutz gibt es keine Abstriche.

Wofür entschädigt werden muss, das wissen Sie; das ist bundesrechtlich geregelt: Es muss für Enteignungen entschädigt werden, und es muss für unzumutbare Belastungen in der Landwirtschaft entschädigt werden. So ist die Rechtslage. Es geht nur darum, wie das Verfahren abgewickelt, wie die Ausgleichssumme letztlich festgelegt wird. Ich sage es noch einmal: Darüber wird diskutiert. Darüber wird und wurde im Übrigen mit den Verbänden gesprochen. Sie tun so, als wäre damit bei der Verantwortung der Staat außen vor. Das ist nicht der Fall. Nach den Vorstellungen, die diskutiert werden – ich betone das –, steht selbstverständlich der Staat hinter der Umsetzung.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Paulig?

Ja, bitte. – Lassen Sie mich das vielleicht noch zu Ende führen? –

Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, dass Bayern im Vergleich der Bundesländer an letzter Stelle liegt, was die flächenmäßige Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten betrifft? In den Bundesländern sind durchschnittlich 12 % der Landesfläche als Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen. In Bayern sind es weniger als 4 %. –

Frau Kollegin Paulig! Eine Zwischenfrage ist eine Zwischenfrage!

(Ruth Paulig (GRÜNE): Ja, das war die Zwischenfrage!)

Frau Kollegin, ich stimme Ihnen natürlich nicht zu. Ihre Feststellung ist eine Irreführung. Die Voraussetzungen in den Bundesländern sind völlig unterschiedlich.

Daraus resultiert, in welcher Größe Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Im Übrigen machen das nicht wir, sondern von Experten wird im Einzelfall festgelegt, was sinnvoll ist. Die Verhältnisse in Hessen, wo es, glaube ich, 40 % der Landesfläche sind, sind völlig andere, als in Bayern.

Jetzt darf ich noch eine Anmerkung zu den Ausführungen des Kollegen Wörner machen: Natürlich steht der Staat hinter der Umsetzung. Wenn solche Vereinbarungen nicht zustande kommen, dann wird das hoheitlich geregelt. Wenn Vereinbarungen im Einzelfall verletzt werden, dann wird das ebenso hoheitlich geregelt. Die Schutzmacht des Staates steht voll hinter dem Wasserschutz. Hier wird nur eine Flexibilisierungsmöglichkeit ins Gespräch gebracht, um auf diese Art und Weise etwas schneller voranzukommen. Wenn das am Ende nicht gewünscht wird, dann gilt das Ordnungsrecht weiter. Das ist die geltende Rechtslage. Die Landräte haben die Pflicht, Wasserschutzgebietsverordnungen durchzusetzen.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Tun sie aber nicht!)

Mir liegen keine weiteren – –

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Eine Minute haben wir noch!)