Lassen Sie mich noch kurz ein Themenfeld, das Sie angesprochen haben – ambulante und stationäre Pflege,
Zusammenführung von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege – anführen: Ich bin der festen Überzeugung, dass wir ambulante und stationäre Hilfen zusammenführen müssen; das ist überhaupt keine Frage und dies gilt sowohl bei der Pflege als auch im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen. Auf diesem Feld ist viel zu lange zugewartet worden; das sage ich ganz offen. Ich bin der Überzeugung, dass man nicht länger zuwarten darf. Gleichwohl wollen wir die Aufgaben im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Wohlfahrtspflege bewerkstelligen. Solche Abstimmungsprozesse sind in der Tat nicht sehr einfach. Hier geht es auch um sehr viel Geld und um eine hohe Umverteilungsmasse, gerade bei der Eingliederungshilfe für Behinderte. Vor diesem Hintergrund muss die Problematik exakt auch im FAG abgebildet werden; bei der Hilfe zur Pflege muss ein interkommunaler Ausgleich erfolgen. Die kommunalen Spitzenverbände haben mir beim letzten Gespräch gesagt, sie wollten dies nicht mehr unterjährig haben, also Stichwort zum 01.07.2007. Wir haben in diesem Zusammenhang auch mit der Wohlfahrtspflege gesprochen.
Herr Kollege Wahnschaffe, die geflohenen Maßregelvollzugspatientin sind heute in Regensburg gefasst worden – eine aktuelle Meldung, die mir gerade hereingereicht wurde. Hinter diesem Erfolg steckt eine hervorragende Polizeiarbeit. Dafür müssen wir dankbar sein.
Wir sind gemeinsam in diesem Hohen Haus der Meinung, dass ambulante und stationäre Hilfen zusammengelegt werden sollten. Wir wissen, dass bei den kommunalen Spitzenverbänden – wenn ich als Beispiel den Städtetag anführen darf – noch eine andere Auffassung besteht. Wir setzen uns zusammen, reden mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Wohlfahrtspflege und suchen nach einer einvernehmlichen Lösung auf einem durchaus schwierigen Gebiet. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem AGSG zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem das Wort „beobachten“ gefallen war, habe ich mich herausgefordert gefühlt. Ich finde, es ist unsäglich, dass wir, obwohl die demografische Entwicklung bekannt ist, uns immer noch darauf zurückziehen zu beobachten, ob es in den nächsten Jahren mehr alte Menschen geben wird. Wir wissen das doch! Und dann müssen wir jetzt Vorsorgemaßnahmen ergreifen und können uns nicht auf einen hilflosen Beobachterstatus zurückziehen. Das ist doch einfach unwürdig; ich habe das schon im Ausschuss moniert. Ich will nicht beobachten, sondern rechtzeitig die richtigen Maßnahmen treffen.
Im Übrigen, um auf Ihren freien Markt und Ihre zinsgünstigen Darlehen zu sprechen zu kommen: Sie wissen schon, dass sich das Volumen der zinsvergünstigten Darlehen nicht erhöht hat und jetzt wollen Sie mit diesem Volumen auch noch die Altenheime finanzieren. Damit ist der Bogen etwas überspannt. Auch die Lebensqualität,
Frau Ministerin, erhöht sich zwar nicht nur durch Investitionen, aber auch durch Investitionen. Nur von einem warmen Morgengebet geht es den Menschen in den Heimen nicht besser.
Um auf die Forensik zurückzukommen: Ich habe nichts von Entweichungen und nichts von Ausbrüchen gesagt; Sie haben das verwechselt. Ich habe von Begleitung gesprochen, und zwar von Begleitung in ein resozialisiertes Leben. Auf diesem Feld entstehen im Moment massiv Kosten, die aber anscheinend in Ordnung sind. Es entstehen dadurch Kosten, dass Menschen nicht mehr aus der Forensik entlassen werden können, weil sie den Sprung von der Forensik in ein selbstbestimmtes Leben nicht auf Anhieb schaffen können und es zu gefährlich ist, sie von der Forensik alleine in eine Wohnung zu entlassen. Gäbe es jetzt ein Netz von ambulanten, mit der Klinik eng zusammenarbeitenden Diensten, die die Menschen schrittweise wieder in ihr Leben zurückbringen, dann könnten wir viel mehr Menschen aus der Forensik entlassen und die Kosten würden sinken. Es geht nicht immer um Kostenerhöhungen, wenn man die richtigen Schritte unternimmt. Manchmal sinken die Kosten sogar und es wirkt sich zum Wohle der betroffenen Menschen aus.
Frau Kollegin Ackermann, wir beobachten keineswegs die Demografie; das wäre doch direkt Blödsinn. Die demografische Entwicklung in Deutschland kennen wir natürlich. Ganz wichtig – und da sind wir wieder bei der Zusammenfassung von ambulanter und stationärer Versorgung in der Altenhilfe – ist, inwieweit ambulante Strukturen tatsächlich gestärkt werden können.
Herr Kollege Wahnschaffe, wir haben zur Zeit sehr große Altenheime. Ich bin nicht der Ansicht, dass die Zukunft den großen stationären Einrichtungen gehört. Ich persönlich bin der Ansicht, dass die Zukunft den Wohngemeinschaften gehört.
Da kann man vieles ambulant erledigen. Hier müssen wir viele Vorbehalte aufbrechen. Derzeit ist die Situation so, dass die Menschen im Durchschnitt mit 86 Jahren in ein Altenheim gehen und dort knapp ein Jahr bleiben. Wir wissen, dass rund 60 % der 86-Jährigen dement sind. Gerade bei diesen Dementen kann man mit einer Versorgung in Wohngruppen viel erreichen. Deswegen meine ich, in dieser Richtung müssen wir weiterdenken. Solche innovativen Projekte müssen wir gemeinsam anstoßen. In diese Richtung geht es in der Zukunft, auch wenn ich weiß, dass wir noch viele Vorbehalte abbauen müssen.
Ich brauche die Demografie nicht zu beobachten, sondern ich muss untersuchen, wie sich die Angebote der Wohlfahrtspflege, aber auch der Privaten vor Ort entwickeln. Wenn ich darüber rede, dass ich die ambulante und stationäre Pflege gern bei den Kommunen angesiedelt hätte, dann tue ich das deshalb, weil ich der Ansicht bin, dass Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte sich viel intensiver mit der Altersentwicklung unseres Volkes in ihren Gemeinden auseinandersetzen müssen und neue ambulante Angebote schaffen müssen. Das ist der Hintergrund der Diskussion.
Frau Kollegin Ackermann, ich bin der festen Überzeugung, dass wir die Therapieangebote, die wir im Maßregelvollzug, der für psychisch und suchtkranke Straftäter geschaffen wurde, haben, aufrechterhalten müssen, was mit den Lockerungen im Vollzug zu tun hat. Wir müssen aber gleichzeitig darauf achten, dass wir unberechenbare Sexualstraftäter – Stichwort: sichere Verwahrung – im Maßregelvollzug sicher unterbringen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen Sie bitte kurz zu mir her. In Ihre Fächer wurde dieses dicke Buch gelegt mit dem Titel „Der Bayerische Landtag – eine Chronik“ von Herrn Dr. Kock. Wir bitten Sie, Ihre Fächer nach der Abstimmung, die gleich erfolgt, zu leeren, damit wieder Post hineingelegt werden kann.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/6305, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/6576 mit 15/6581, 15/6686 mit 15/6690 und 15/6757 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/6866 zugrunde.
Ich lasse zunächst über die vom federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge abstimmen. Mit Ausnahme des SPD-Änderungsantrags auf Drucksache 15/6576, zu dem namentliche Abstimmung beantragt worden ist, soll über die Änderungsanträge eine Gesamtabstimmung durchgeführt werden. Dieser Gesamtabstimmung ist das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zugrunde zu legen. Ich lasse jetzt über die zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge – ausgenommen den Antrag auf Drucksache 15/6576 – insgesamt abstimmen.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik, Drucksache 15/6866, einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 15/6576. Hierzu ist namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen sind wie üblich aufgestellt. Sie haben vier Minuten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich unterbreche die Sitzung nicht zur Auszählung, sondern fahre in der Tagesordnung fort.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) (Drs. 15/5811) – Zweite Lesung –
Die Fraktionen haben einhellig beschlossen, dass dazu keine Aussprache stattfindet. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.
Herrn Peterke und die Damen und Herren von der Stehgalerie dort hinten darf ich bitten, sich zu setzen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Staatsregierung.
Der Abstimmung liegen das Abkommen auf Drucksache 15/5811 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 15/6894 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über das gesamte Abkommen erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt Zustimmung.
Wer dem Abkommen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dem Abkommen einstimmig zugestimmt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Sitzung wieder auf und gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum SPD-Änderungsantrag 15/6576
bekannt. Mit Ja haben 34, mit Nein 89 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab 16 Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf 15/6305 empfiehlt der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik die Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/6866. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das mit den Stimmen der CSU-Fraktion gegen die Stimmen der beiden anderen Fraktionen so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch, und zwar in einfacher Form. Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Enthaltungen? – Das ist dasselbe Stimmergebnis wie vorher. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des federführenden Ausschusses hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 15/6757 seine Erledigung gefunden. Wir nehmen davon Kenntnis.
Gesetzentwurf der Staatsregierung über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsge- setz – BayGVFG) (Drucksache 15/6409) – Zweite Lesung –
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 15/6582)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt zehn Minuten pro Redner. Als erster hat Herr Rotter das Wort.