Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt zehn Minuten pro Redner. Als erster hat Herr Rotter das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf, dessen Verabschiedung heute sinnvoll und notwendig ist, ist eine Frucht der Föderalismusreform, die Mischfinanzierungen nach dem bisherigen Artikel 104 a Absatz 4 des Grund
gesetzes abgeschafft hat. Dies betrifft auch die Förderung von Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
Nach dem bisherigen GVFG des Bundes werden Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des kommunalen Straßenbaus vorgenommen. Diese Regelung des Bundesgesetzes gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2006. Der Bund wird zwar weiterhin vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 jährlich Beträge aus dem Bundeshaushalt an die Länder zur Wahrnehmung der bisherigen Aufgaben nach dem Bundesgesetz zahlen. Diese Mittel sind zweckgebunden. Allerdings ist es notwendig, eine landesgesetzliche Regelung als Ersatz für das GVFG des Bundes zu schaffen, damit die weitere Gewährung von Zuwendungen ab dem 1. Januar 2007 auf rechtlich gesicherten Füßen steht und die betroffenen Zuwendungsempfänger nicht in ein Förderloch fallen.
Mit diesem Gesetz besteht eine eindeutige Grundlage für die zweckgerichtete Verwendung der vom Bund zugewiesenen Beträge. Für die Kommunen und die für den ÖPNV zuständigen Unternehmen entsteht damit Rechts- und Planungssicherheit. Wie bereits gesagt ist rasches Handeln nötig. Wir hätten womöglich mehr Änderungen an diesem Gesetz vorgenommen, wenn dafür mehr Zeit zur Verfügung gestanden hätte.
Der bayerische Gesetzentwurf unterscheidet sich nur in zwei wesentlichen Punkten von der bisherigen bundesgesetzlichen Regelung, die sich im Großen und Ganzen bewährt hat. Zum einen wird der Höchstfördersatz um 75 % auf 80 % angehoben. Dadurch sollen insbesondere finanzschwache Kommunen bei der Durchführung ihrer Pflichtaufgaben gezielt unterstützt werden. Wir wissen, dass selbst ein Eigenanteil von 25 oder 30 % für manche Kommunen in den vergangenen Jahren nicht leistbar war. Daher ist es sinnvoll, diesen Höchstfördersatz anzuheben. Einen dagegen gerichteten Änderungsantrag der GRÜNEN haben wir in den Ausschüssen abgelehnt.
Die zweite wesentliche Änderung besteht darin, dass im kommunalen Straßenbau verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen, so genannte Gemeindeverbindungsstraßen, allgemein förderfähig werden. Die bisherige Förderbeschränkung, wonach eine Förderung nur in „zurückgebliebenen Gebieten“ erfolgen konnte, hätte im Vollzug zu ungebührlichen Härten geführt. Deshalb ist sie weggefallen. In allen Regionen Bayerns gibt es finanzschwache Gemeinden, die zur Durchführung dieser Aufgaben unbedingt auf eine staatliche Förderung angewiesen sind.
Ich möchte in der gebotenen Kürze noch auf einige Änderungsanträge eingehen, die von den Oppositionsparteien gestellt worden sind, die damit im Wesentlichen Wünsche von Verbänden aufgegriffen haben. Ein Wunsch war, dass Verkehrswege der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart nicht auf die Fälle beschränkt werden, bei denen besondere Gleiskörper erforderlich sind.
In einem weiteren Dringlichkeitsantrag wurde gefordert, dass nicht nur der Bau und Ausbau von Omnibusbahn
höfen, Haltestelleneinrichtungen, Betriebshöfen und zentralen Werkstätten, sondern auch deren Sanierung und entsprechende Ersatzinvestitionen förderfähig sein sollten. Darüber hätten wir gewiss diskutieren können. Das wäre sinnvoll gewesen. Ich hätte dem gern zugestimmt. Eine Erweiterung des Fördervolumens ist jedoch angesichts der beschränkten Mittel nicht möglich. Ich erinnere daran, dass wir in den kommenden fünf Jahren für die Gemeindeverkehrsfinanzierung lediglich eine Milliarde Euro zur Verfügung haben, also 200 Millionen Euro pro Jahr. Das ist weniger, als sinnvollerweise ausgegeben werden könnte. Deshalb halte ich es für nicht vertretbar, die Fördertatbestände auszuweiten. Wir würden damit falsche Hoffnungen wecken, die schließlich doch nicht erfüllt werden könnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch kurz auf einen Änderungsantrag der GRÜNEN eingehen. Mit diesem Antrag soll ein Schlüssel festgelegt werden, dass 70 % der Mittel für den ÖPNV ausgegeben und nur 30 % der Mittel für den kommunalen Straßenbau verwendet werden sollten. Eine solche Festlegung sehen wir als nicht sinnvoll an. In der Vergangenheit war es so, dass bei der Förderung die Straße eine gewisse Priorität gehabt hat, weil der Mittelabfluss beim ÖPNV nicht entsprechend erfolgte.
Das soll in den kommenden Jahren zwar wieder etwas zurückgefahren werden, aber es wird auch in nächster Zeit sinnvoll sein, dass sich die beiden beteiligten Häuser, nämlich zum einen das Innenministerium für den Bereich kommunaler Straßenbau und zum anderen das Wirtschaftsministerium für den Bereich ÖPNV, miteinander abstimmen, natürlich im Einklang und im Einvernehmen mit uns, dem Bayerischen Landtag.
In den Ausschüssen wurde dem Gesetzentwurf jeweils zugestimmt; die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Ein ebensolches Votum erbitte ich vom Hohen Hause.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Rotter hat inhaltlich Wesentliches zum Gesetzentwurf gesagt. Erlauben Sie mir deshalb, etwas politisch Bewertendes zu sagen, und lassen Sie mich den – von ihm als Nahverkehrsmann in seinem Herzen sehr wohl als sinnvoll erkannten – Änderungsanträgen meiner Fraktion noch nahetreten.
Ich bin Herrn Kollegen Rotter dafür dankbar, dass er klipp und klar sagt, worum es geht. Es geht darum, eine gesetzliche Ausreichungsgrundlage für Gelder zu schaffen, die von dritter Seite kommen. Das ist Geld des Bundes, das dem Haushalt unverändert über einen gewissen Zeitraum, bis 2013 und darüber hinaus ohne Zweckbindung, zufließt. Dieses Geld stellt der Bund auch dem Freistaat Bayern zur Verfügung. Ich sage das deshalb, weil wir alle ehrlich bleiben sollen. 2007 ist das Jahr vor 2008, und 2008 ist das Wahljahr. Ich lese jetzt schon wieder
im Lande: Diese und jene Maßnahme würde nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, dem GVFG, also ausschließlich durch den Freistaat Bayern bezahlt. Das wäre Rosstäuscherei.
Deshalb ist es gut, dass auch Kollege Rotter hier klipp und klar sagt, worum es geht: Wir sind nur diejenigen, die Gelder verteilen dürfen, für die wir im Grunde genommen auch Danke sagen müssten.
Wir haben in der Zweitberatung im federführenden Ausschuss signalisiert, dass wir diesem Gesetz zustimmen werden, obwohl Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, zwar mit dem Herzen, aber doch nicht mit der Hand unseren Änderungsanträgen zustimmen konnten. Warum tun wir das? – Weil in der Tat eine technische Grundlage für die Geldausreichung geschaffen werden muss; denn sonst könnten Maßnahmen im Lande nicht weiter gefördert werden, und Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen stünden dann im Regen. Das kann niemand wollen, der weiterhin einen ordentlichen ÖPNV in Bayern wünscht.
Bis auf ganz wenige Änderungen gilt inhaltlich weiterhin die gesetzliche Grundlage des Bundes, wenn sie bisher auch in vielem als erörterungs- und verbesserungsbedürftig gegolten hat. Deshalb waren und sind wir zur Zustimmung bereit, aber nur mit einer doppelten Maßgabe, wie ich das schon im Ausschuss vorgetragen habe. Erstens müssen wir uns darin einig sein, dass all das, worauf ich jetzt noch zu sprechen komme, und manches andere mehr in den nächsten Jahren in einem modernen Gesetz zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs in Bayern untergebracht werden muss. Auch der Ausschussvorsitzende, der jetzt leider nicht bei uns sein kann – wahrscheinlich spricht er gerade mit Herrn Bocklet über andere Themen – hat signalisiert, dass wir über diese Fragen weiter reden werden. Das ist die erste Maßgabe.
Die zweite Maßgabe ist schon erfüllt. Sie wissen, wie bescheiden ich bin; ich würde hier nie von Erfolgen sprechen. Es war aber sicherlich für den Verkehrspolitiker Beyer der bisher größte Erfolg, dass die zweite Maßgabe schon erfüllt ist, weil der Ausschussvorsitzende Pschierer laut und deutlich gesagt hat: Jawohl, Beyer, wie von dir verlangt, verspreche ich, dass kein Cent aus den GVFGMitteln in den Transrapid fließen wird.
Das war eine Maßgabe für unsere Zustimmung. Der Herr Minister schaut etwas skeptisch. Nichts geschieht hinsichtlich Ihres zukünftigen Staatssekretärs ohne Abstimmung mit Ihnen, Herr Huber. Er ist auf Seite 133 im „Maximilianeum“ zitiert. Herr Umlauft hat auch das, wie immer, sehr sorgfältig mitprotokolliert, noch vor dem offiziellen Protokoll. Die CSU sagt uns also klipp und klar: Von den GVFG-Mitteln fließt kein Cent in den Transrapid. Das ist eine gute Nachricht für den ÖPNV in Bayern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Sie aber nicht in dieser freudigen Stimmung in die vorweihnachtliche Welt entlassen.
Frau Tolle, auch Sie nicht. Welche Änderungen haben wir vorgeschlagen? – Wir haben in zwei Punkten, wo das GVFG in seiner Weiterschreibung durch Bayern den Geist der Ideologien aus den Siebzigerjahren atmet, Verbesserungen gefordert. Das muss ich Ihnen nicht im Detail vorlesen. Es geht darum, dass jetzt Baumaßnahmen, insbesondere bei Straßenbahnen und Ähnlichem, nur dann gefördert werden können, wenn das auf einem eigenen Baukörper geschieht. Das ist die alte Ideologie der Sechziger- oder Siebzigerjahre, als man die Trennung des Individualverkehrs vom öffentlichen Verkehr propagierte, weil man damals gesagt hat – ich betone „man“, weil ich im Protokoll falsch zitiert wurde, nicht die SPD hat das gesagt –, man wolle die Verkehrswege trennen. Heute wissen wir, dass die Ideologie einer autogerechten Stadt ein Irrweg war und viel kaputt gemacht hat, viele Straßenbahnstrecken, die man später teuer wieder neu errichten musste, die Existenz gekostet hat.
Wir haben gesagt: Wir müssen diese starre Ideologie aufbrechen und verlangen nicht mehr und nicht weniger, als dass es ein Miteinander gibt. Dies kann man auch durch Ampelanlagen und Ähnliches sicherstellen. Deshalb haben wir gesagt, dass die strikte Bindung an einen eigenen Gleiskörper fallen muss.
Wir haben auch gesagt, dass wir uns nicht nur auf Aus- und Neubauten beschränken können. Man hat einmal gedacht, das Schlimmste wäre überstanden, wenn man erst einmal überall gebaut hat. Frau Ministerin, ich danke Ihnen dafür, dass Sie vorhin zu Recht gesagt haben, dass 30 Jahre nach einem Bauboom ein großer Sanierungsbedarf folgt. Das gilt für die stationäre Altenhilfe, und das gilt natürlich erst recht für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen.
Hier war von „den Verbänden“ die Rede. Das klang nach Eigeninteresse, was ich nicht für einen guten Stil halte; das sage ich deutlich. Der Städtetag hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass wir einen Grunderneuerungsmaßnahmen- und Ersatzinvestitionsbedarf an Verkehrsinfrastruktur in den Jahren 2003 bis 2007 in Höhe von 2,15 Milliarden Euro haben und in den Jahren 2008 bis 2012 von 1,34 Milliarden. Er hat dann das Beispiel eines großen bayerischen Verkehrsbetriebs gebracht, in dem es allein einen Grunderneuerungsbedarf von 252 Millionen Euro in den Jahren 2007 bis 2012 gibt. Das sagt uns der Städtetag. Er hat nachdrücklich darum gebeten, auch einen derartigen Sanierungsbedarf ins Gesetz aufzunehmen.
Herr Rotter, weil wir natürlich einen Kompromiss schließen mussten, haben wir uns auf einige Bereiche beschränkt. Man hätte auch den Sanierungsbedarf für die Gleiskörper selbst hereinnehmen können. Wir haben uns insbesondere auf die Haltestellen beschränkt. In den Jahren von
2003 bis 2007 beträgt der Erneuerungsbedarf bei Haltestelleneinrichtungen von U-Bahnen, Bussen, Stadtbahnen und SPNV in Deutschland – das sind Zahlen vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, vom VDV – 3 Milliarden Euro, für die Jahre 2008 bis 2012 1,4 Milliarden. Für bayerische Verhältnisse habe ich Ihnen schon ein Beispiel gegeben. Hier kommen riesige Kostenlawinen auf die Verkehrsunternehmen und deren Kostenträger zu. Wir alle sind uns darin einig: Wir brauchen attraktive, funktionale, den Menschen mit Behinderung entgegenkommende Haltestellen, weil der ÖPNV sonst nicht angenommen wird. Einer Erneuerung der Haltestellen können Sie sich nicht entziehen, auch nicht mit dem Argument, dass das Geld dann an einer anderen Stelle fehlt.
Das ist ein weiterer Grund dafür, zu sagen, wir werden heute bestenfalls die Hülle einer künftigen Finanzierungsgrundlage für den Nahverkehr in Bayern beschließen können. Wir werden heute darüber abstimmen. Insoweit haben Sie die Gelegenheit, meine Worte zu gewichten. Herr Rotter sagte zu Recht, das seien wichtige Themen, denen wir uns stellen müssen. Wenn Sie sich ihnen heute noch nicht stellen wollen, dann müssen wir das in allernächster Zeit tun.
Dessen ungeachtet werden wir im Grunde diesem Gesetz zustimmen; die Maßgaben sind erteilt. Wir werden weiter darüber reden müssen, und – das war der große Erfolg, und dabei bleibt es; Herr Huber kann uns später etwas Neues zum Finanzierungskonzept sagen, wir sind immer gespannt, etwas zu hören – eines ist sicher, das werden Sie sicher auch bestätigen: Aus diesen Mitteln, über die wir heute beim GVFG reden, wird nichts in die Finanzierung des Transrapid fließen, sondern es bleibt dort, wo es hingehört, nämlich beim öffentlichen Nahverkehr und beim innerörtlichen Verkehr; denn dafür ist das GVFG da.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir können dem vorgelegten Gesetzentwurf leider nicht zustimmen. Wir werden uns zum Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 15/6564 der Stimme enthalten, dem Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 15/6565 werden wir zustimmen. Zu unserem Änderungsantrag auf Drucksache 15/6582 bitte ich um Zustimmung.
Ich möchte begründen, warum wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Es ist richtig ausgeführt worden: Das Gesetz ist Ausfluss der Föderalismusreform. Wir brauchen es sozusagen als gesetzliche Grundlage, um die durchlaufenden Mittel auszureichen. Leider Gottes sind etliche Dinge, die wir am GVFG des Bundes immer kritisiert haben, in dieses Gesetz übernommen worden. An den Stellen, wo das Gesetz geändert wurde, geht es aus unserer Sicht in die falsche Richtung.
Herr Kollege Rotter, Sie sagen, es wäre ganz sinnvoll, das zu fördern, was die SPD in ihrem Antrag fordert, aber dafür hätten wir leider das Geld nicht, die Geldmittel seien knapp. Auf der anderen Seite weiten Sie aus Ihrer Sicht die Fördertatbestände aber aus. Sie erhöhen den Förderhöchstsatz von 75 auf 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Diese Erhöhung lehnen wir ab und fordern in unserem Änderungsantrag die Beibehaltung des ursprünglichen Förderhöchstsatzes. Sie erweitern auch die Förderkulisse. Das Bundesgesetz hat den Tatbestand der Förderung nur in den so genannten „zurückgebliebenen Gebieten“. Wir wollen, vornehmer formuliert, die Förderung „strukturschwacher Räume“. Sie können nicht auf der einen Seite beim Förderhöchstsatz und bei der Förderkulisse ausweiten, aber auf der anderen Seite haben Sie für sinnvolle Fördertatbestände keine Geldmittel mehr.
Mit unserem Änderungsantrag haben wir auch gefordert, den alten Fördertatbestand für Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken zu streichen. Wir wollen keine Stilllegung von Eisenbahnstrecken, wobei Straßentrassen als Ersatz dafür gewonnen werden. Auch aus diesem Grund kann der Gesetzentwurf von uns nicht mitgetragen werden.
Des Weiteren wollen wir eine klare Festschreibung eines Förderverbots für die Magnetschwebebahn in dem Gesetz. Herr Kollege Dr. Beyer, ich zitiere aus Richard Wagners „Siegfried“, worin es heißt: „Dir glaub‘ ich nicht mit dem Ohr, dir glaub‘ ich nur mit dem Aug‘“. Ich hätte das Verbot gerne im Gesetz festgeschrieben, damit ich es nachlesen kann.