Protokoll der Sitzung vom 15.02.2007

Meine Damen und Herren, ab März 2003 ging man konkret an die Aufklärung der gesamten Vorgänge. Der Bezirksverband bestellte eine Kommission zur Überprüfung der Wahl in Perlach, die am 1. März ihre Arbeit aufnahm.

Nach ihrer Nominierung zur Bezirksvorsitzenden beauftragte Monika Hohlmeier im Juli 2003 Rechtsanwalt Prof. Hermann Mayer, die parteiinternen Vorgänge im Kreisverband zu untersuchen. Darüber hinaus setzte sie eine Kommission mit hochrangigen Richtern ein, die Vorschläge für eine Satzungsänderung erarbeiten sollten, damit derartige Manipulationen, wie im Ortsverband Perlach geschehen, von vornherein ausgeschlossen sind.

Jetzt zur sogenannten Dossier-Affäre: Was unter „Dossier“ im vorliegenden Fall zu verstehen ist, wird allein durch den Untersuchungsauftrag defi niert.

Unter Ziffer III.1 heißt es:

1. Trifft es zu, dass Staatsministerin Hohlmeier sogenannte Dossiers, das heißt die Zusammenschrift etwaigen fehlerhaften Verhaltens von CSU-Vorstandsmitgliedern und/oder ihrer Ehefrauen, unter anderem aus dem Privatleben von Vorstandsmitgliedern anfertigte oder anfertigen ließ, ggf. durch wen?

a) Trifft es zu, dass Staatsministerin Hohlmeier in einer Sitzung des CSU-Bezirksvorstands am 16.07.2004 mitteilte, den Inhalt derartiger Zusammenschriften in der Absicht veröffentlichen zu wollen, die betreffenden Personen in „Misskredit“ zu bringen?

Es geht also nicht um eine semantische Auslegung des Begriffs „Dossier“, sondern um eine klare Defi nition durch den Untersuchungsauftrag selbst.

Von keinem Zeugen wurde auch nur ansatzweise behauptet, dass Monika Hohlmeier erklärt hätte, den Inhalt von derartigen Zusammenschriften veröffentlichen zu wollen. Die Untersuchungen konzentrierten sich deshalb allein auf die Fragen, ob Monika Hohlmeier derartige Zusammenschriften überhaupt besaß und ob sich diese in einem Aktendeckel befanden, den sie zu der besagten Besprechung im Bürkleinzimmer mitgenommen hatte. Keiner der Zeugen, die an der Besprechung im Bürkleinzimmer teilgenommen hatten, konnte eine Aussage darüber machen, welche Unterlagen sich in dem Hefter befanden, lediglich dass es sich um mehrere Blätter gehandelt haben muss.

Zu diesem Vorgang machte jedoch Ministerialrat Maximilian Pangerl dezidierte Aussagen, die er mit dem Satz bekräftigte: „Das weiß ich sehr genau“. Er habe für die Ministerin zur Vorbereitung auf die Sitzung in einem blauen Plastikschnellhefter

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Grün oder blau? Also blau!)

diese Frage ist jetzt geklärt –

zwei anonyme Schreiben, mit denen Markus Blume und Hans Podiuk angeschwärzt werden sollten, hineingelegt und dazu die Stellungnahmen der beiden, um die sie Prof. Hermann Mayer gebeten hatte. Die in den Schnellhefter gelegten Schreiben waren, wie Ministerialrat Pangerl ausführte, also allen bekannt und hätten nicht mehr als Druckmittel nach außen verwendet werden können.

Wie der Zeuge Maximilian Pangerl ferner angab, habe die Ministerin die Absicht gehabt, in der Sitzung vorzubesprechen, wie mit diesen anonymen Anschuldigungen in der nächsten Bezirksvorstandssitzung umgegangen werden sollte.

Zu den beiden Schreiben sei noch eine Telefonnotiz über ein Telefonat, das Monika Hohlmeier mit einer Vertreterin der Frauenunion unmittelbar vor der Sitzung geführt hatte, hinzugekommen. Diese hatte sich über Frau Spaenle beschwert. Monika Hohlmeier hätte diese Angelegenheit mit Ludwig Spaenle besprechen wollen; deshalb sei auch diese Notiz von ihr in den Hefter gelegt worden. Maximilian Pangerl bezeugte nachdrücklich, dass sich keine anderen Unterlagen in diesem Hefter befanden.

Auf weitere Fragen bestätigte Maximilian Pangerl, dass es nach dieser Sitzung eine Art Nachbesprechung im Ministerium gegeben habe. Monika Hohlmeier habe die Telefonnotiz in den Reißwolf gesteckt mit der Bemerkung: „Ich hab’ es dem Luis gesagt, da ist nichts dran.“

Maximilian Pangerl bestätigte, dass sich auch nach der Besprechung lediglich die von Monika Hohlmeier vernichtete Telefonnotiz sowie die beiden anonymen Schreiben in dem blauen Hefter befanden. Auf Nachfrage erklärte er, dass sich weder Spendenquittungen noch Bankauszüge oder Ähnliches im Hefter befunden hätten. Diese Angaben werden auch von Monika Hohlmeier so bestätigt.

Der Untersuchungsausschuss konnte nicht die geringsten Anzeichen dafür entdecken, dass die Angaben von Ministerialrat Pangerl und Monika Hohlmeier unrichtig wären. Wie die Staatsanwaltschaft, so sah auch der Untersuchungsausschuss keine Anhaltspunkte für eine Straftat.

Ungeachtet dessen hätte Monika Hohlmeier gerade als Mitglied der Staatsregierung Äußerungen, die als persönliche Bedrohung empfunden werden können und insbesondere das Hineinziehen von Familienangehörigen, unterlassen müssen. Monika Hohlmeier hat sich hierfür sowohl gegenüber dem Bezirksvorsitzenden Otmar Bernhard wie auch nochmals vor dem Untersuchungsausschuss entschuldigt.

Nun einige Anmerkungen zum Teil B, betreffend die Vorgänge im Kultusministerium.

1. Nach Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses fanden im Ministerium drei parteipolitische Gespräche ohne Bezug auf bildungs- und kulturpolitische Fragen statt. Der Untersuchungsausschuss begrüßte es, dass diese Praxis seit August 2004 abgestellt ist. Gespräche über reine Parteiangelegenheiten sollten nicht in Räumen eines Ministeriums stattfi nden.

2. Seit 1993 wurden 27 Nebentätigkeitsgenehmigungen erteilt. Zum Teil erfolgten sie rein vorsorglich unter anderem zum Schutz der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dass von diesen Nebentätigkeitsgenehmigungen zum Teil kein Gebrauch gemacht worden ist, zeigt, dass ein entsprechender Bedarf nicht gegeben war. Dies trifft auch mit Blick auf die Handhabungen in anderen Ministerien zu.

Soweit Nebentätigkeiten während der Dienstzeit durchgeführt worden sind, wurden diese nachweislich durch Überstunden ausgeglichen. Die Überstunden betrugen je nach Einzelfall zwischen 100 und 700 Arbeitsstunden, für die in der Regel ein Ausgleich weitgehend entfi el. Eine Nacharbeit wurde nur in einem einzigen Fall nicht nachgewiesen. Aber auch hier wurden zahlreiche Überstunden geleistet, die verfallen sind, sodass eine Nacharbeit de facto auch hier erfolgt ist.

Der Teil C befasst sich mit der Personalpolitik im Kultusministerium. Hierzu ist festzustellen:

1. Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei der Besetzung von Schulleiterstellen besser qualifi zierte Bewerber wegen ihrer Kritik am G 8 oder aus anderen nicht sachgerechten Gründen benachteiligt worden wären. Das zeigt sich auch in gerichtlich überprüften Fällen. Es gab auch keine Einfl ussnahme seitens der Staatsministerin bei Besetzungen. Sie trug in allen Fällen den jeweiligen Vorschlag der Verwaltung mit.

Was die Kritik von Schulleitern am G 8 anbelangt, ist diese Kritik am Dienst- und Treueverhältnis zum Staat zu messen. Äußerungen im Internet oder in Leserbriefen wie „Propagandalüge“, „Tollhaus“ oder „Rohrkrepierer“ hatten sich nicht an das zu fordernde Mäßigungsgebot gehalten.

In diesem Zusammenhang war auch der Fall Schrägle zu untersuchen. Bei seiner Versetzung ging es jedoch primär nicht um die Problematik des G 8, sondern um das zwischen Elternbeirat, Schülern und Schule schwer gestörte Verhältnis. Die Spannungen begannen bereits 2001, also vor der Einführung des G 8. Es gibt auch keinen einzigen Fall, dass ein Schulleiter wegen seiner Kritik am G 8 versetzt worden wäre. Dagegen gab es immer wieder Versetzungen, wenn erhebliche Störungen zwischen Elternschaft und Schulleitung vorlagen.

2. Was die Einstellung einer persönlichen Referentin anbelangt, erfolgte diese zur Bearbeitung von Bürgereingaben und Massenpetitionen, näher defi niert in einer entsprechenden Arbeitsplatzbeschreibung. Eine hau

sinterne Stellenausschreibung erfolgte nicht, was bei Besetzungen von sogenannten Vertrauenspositionen im politischen Bereich durchaus üblich ist. Der Einstellungsvertrag wurde vorab vom Staatsministerium der Finanzen geprüft.

Bei diesem Entwurf war noch von einem Bruttogehalt in Höhe von 4350 Euro die Rede. Dieser Betrag kam dadurch zustande, dass das Kultusministerium fälschlicherweise davon ausging, dass der persönlichen Referentin der ansonsten vom Arbeitgeber zu zahlende Beitragszuschuss zu Kranken- und Pfl egeversicherung nicht zustünde und deshalb ein Ausgleich in der Festsetzung der Höhe des Bruttogehalts erfolgen müsste. Dies stellte sich als Irrtum heraus, sodass ein Aufschlag auf das normale Bruttogehalt nicht notwendig war. Das Bruttogehalt belief sich letztlich auf 3500 Euro, netto 1766,26 Euro pro Monat. Damit konnten auch die vom Personalrat vorgetragenen Bedenken ausgeräumt werden. Dieser monierte jedoch, dass eine interne Ausschreibung nicht stattgefunden hatte.

Ich komme schließlich zum Teil D – Fußballweltmeisterschaft 2006.

1. Die Task Force unterstand als gemeinsame interministerielle Arbeitsgruppe den beiden Ressortministern. Eine gemeinsame oder gesonderte Kontrollinstanz war nicht vorgesehen. Auch erfolgte keine irgendwie geartete Kontrolle durch die Staatskanzlei selbst. Innerhalb der Ministerien wurde die Leitung auf Arbeitsebene auf dafür benannte Beamte übertragen. Die auf Bitte von Staatsminister Schneider erfolgte Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof – ORH – erfasste 27 Projekte der Task Force. Trotz der vom ORH vorgetragenen Kritik ist festzustellen, dass eine Vielzahl von Projekten hervorragend vorbereitet, durchgeführt und auch angenommen worden ist.

Insoweit haben die Mitarbeiter der Task Force hervorragende Arbeit geleistet.

Da die Prüfung durch den ORH mitten in der operativen Umsetzung großer Projekte erfolgte, ist es verständlich, dass nicht alle Kalkulationen vollständig und durchgerechnet vorlagen. Bei der Gesamtkritik wurde übersehen, dass es viele erfolgreiche Projekte gab wie „Young and Free“, „Ballskulpturen“, „Fahn-Tasmen“ – ein Doppelprojekt mit der Stiftung „Menschen für Menschen“, „Sportaculum“, „Speedsoccer-Tour“, „Talente 2006“ und „Fußballgeschichten“.

2. Der defi zitäre Kongress „Visions of football“ sowie das gesamte Sponsoring hierzu waren auf Arbeits- und Leiterebene zu optimistisch geplant. Eine engere und frühzeitigere Abstimmung mit der Fifa, den BundesligaVereinen und den Sponsoren hätten zu höheren Teilnehmerzahlen und besseren Einnahmen führen können.

3. Die gleichzeitige Tätigkeit des Leiters des Ministerbüros als Leiter der geschäftsführenden Task Force und zusätzlich als Vorsitzender eines privaten WM-Fördervereins hätte unterbleiben sollen, um von vornherein Interessenkonfl ikte zu vermeiden, umso mehr, als diese Konstel

lation auch innerhalb des Ministeriums als problematisch angesehen wurde.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, soweit zunächst meine Stellungnahme zum vorgelegten Schlussbericht, dem der Untersuchungsausschuss mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSESSES 90/DIE GRÜNEN zugestimmt hat.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt erteile ich Frau Kollegin Radermacher das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte selbstverständlich zunächst der Verwaltung meinen Dank aussprechen, die uns hervorragend betreut hat. Ich möchte ausdrücklich noch einmal feststellen, welch großartige Arbeit das Protokoll geleistet hat.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wenn man im Nachhinein liest, was wir in zweieinhalb Jahren zu Protokoll gebracht haben, war es manchmal nicht einfach, dem zu folgen. Deswegen ein besonders herzlicher Dank.

Ich möchte auch Herrn Kupka ein herzliches Dankeschön sagen. Wir haben zwar heftige und sehr kontroverse Diskussionen geführt, aber trotzdem war es letztlich ein Untersuchungsausschuss, der zum großen Teil in einer heiteren und angenehmen Atmosphäre stattgefunden hat. Das lag nicht nur an mir.

(Heiterkeit)

Wir konnten auch schwierige Situationen immer wieder einfangen.

Sie werden es mir nicht übel nehmen, wenn ich mich an dieser Stelle auch bei meinem Kollegen Uli Pfaffmann recht herzlich bedanke, der mich neben seinem Tagesgeschäft „Bildung“, das in dieser Zeit nicht gerade mit wenig Arbeit verbunden gewesen ist, unterstützt und sehr gut mit mir zusammengearbeitet hat.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir legen heute einen Minderheitenbericht vor, der deutlich macht, dass Herr Stoiber als Ministerpräsident zu Recht zurückgetreten worden ist.

(Beifall bei der SPD)

Die Ereignisse in den letzten Wochen, aber auch die Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss lassen eine Feststellung zu: Es geht nicht nur darum, dass Personen für ihr politisches Handeln Verantwortung übernehmen. Der Untersuchungsausschuss hat auch deutlich gezeigt, wie das Machtsystem „CSU“ funktioniert und

wie Staat und CSU immer wieder miteinander vermischt werden.