Protokoll der Sitzung vom 15.02.2007

(Ruth Paulig (GRÜNE): Jetzt nicht mehr!)

Darüber diskutiert das Europäische Parlament. Derzeit ist es nicht möglich.

Zweitens. Es ist gut für die Öko-Landwirte, dass Sie nichts zu bestimmen haben.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von den GRÜNEN: Ach!)

Es ist deshalb gut, weil eine Umstellungsprämie von 260 Euro für ein, zwei Jahre zu bezahlen und dann herunterzugehen auf 137 Euro, wie es manche Länder machen, von den Öko-Verbänden abgelehnt wird. Ich habe sie alle gefragt. Da liegen Sie völlig daneben. Ich habe gefragt: Wollt ihr eine hohe Umstellungsprämie, die wir ein, zwei, drei Jahre zahlen, und dann gehen wir herunter auf 137 Euro? Es ist gut, dass die Öko-Betriebe rechnen können – im Gegensatz zu Ihnen, sonst würden Sie so etwas nicht fordern.

(Beifall bei der CSU)

Drittens. Sie müssen schon ehrlich sein und sagen, woher die Nachfrage kommt. Die Nachfrage kommt daher, dass der Lebensmitteleinzelhandel – das war unser Bestreben – der Tatsache Rechnung getragen hat, dass heute eine berufstätige Frau nur wenig Zeit zum Einkaufen hat und nicht mehr zum Öko-Betrieb fahren kann – was ich ein bisschen bedauere –, und diese Produkte in die Läden gebracht hat, um das Angebot zu erhöhen, sie dort abzusetzen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Weil dann innerhalb kurzer Zeit die Discounter nachgezogen haben und die Umstellungszeit bei Öko-Betrieben zwei bis drei Jahre dauert – die haben das ohne Ankündigung gemacht –, führt jetzt das Öko-Siegel von Frau Künast dazu, dass heute in Kombination die Waren von weither kommen. Daran haben Sie, die GRÜNEN, einen ganz maßgeblichen Anteil, nämlich am Tourismus von Öko-Produkten.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Zurufe von den GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/7486 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Zur gemeinsamen Behandlung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Renate Dodell, Joachim Unterländer u. a. u. Frakt. (CSU) Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren beschleunigen – Kindergeld und Ehegattensplitting nicht beschränken (Drs. 15/7487)

und den nachgezogenen

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Joachim Wahnschaffe, Johanna Werner-Muggendorfer u. a. u. Frakt. (SPD) Ausbau von Kinderkrippen beschleunigen – das BayKiBiG zugunsten der Kinder umgestalten (Drs. 15/7501)

Ich darf die gemeinsame Aussprache eröffnen und als Erstem Herrn Kollegen Herrmann das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen haben wir in diesem Saal einen Kinderkongress der CSU-Landtagsfraktion erleben dürfen. Vor einer Woche haben wir hier im Saal mit Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen diskutiert.

Mit dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag markieren wir unsere Ziele und unsere Positionen in einigen der nun aktuell diskutierten Fragen. Ich will dazu sechs Stichpunkte kurz ansprechen.

Erstens. Wir brauchen einen deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr.

(Karin Radermacher (SPD): Das kommt zu spät! – Weitere Zurufe von der SPD)

Im ersten Lebensjahr sind die allermeisten Kinder zu Hause.

(Weitere Zurufe von der SPD)

Mit dem Bundeselterngeld, das seit dem 1. Januar gezahlt wird, wird dies auch sehr gut unterstützt.

(Zuruf der Abgeordneten Karin Radermacher (SPD))

Doch schon im zweiten und dritten Lebensjahr wollen viele Mütter oder Väter wieder arbeiten, zumindest in Teilzeit.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Respekt!)

Für die Kinder dieser Eltern müssen wir ausreichend Betreuungsangebote zur Verfügung stellen.

Ursula von der Leyen hat davon gesprochen, dass wir aus ihrer Sicht Betreuungsangebote für etwa ein Drittel der Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr brauchen; wohlgemerkt: für ein Drittel der Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. Wenn Sie meinen, mit Ihrem Antrag die Äußerungen von Frau von der Leyen aufzugreifen, dann täuschen Sie sich, weil Sie das insofern nicht richtig verstanden haben.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Oberlehrer! – Weitere Zurufe von der SPD)

Ich habe gesagt: Wenn das so ist.

Ich will in dem Zusammenhang auf zwei Dinge hinweisen: Wenn Sie dies zum einen herunterbrechen sozusagen auf alle Kinder zwischen null und drei Jahren, dann sind Sie mit den Zahlen, auf die sich Frau von der Leyen bezieht, bei einer Betreuungsquote von ungefähr 23 %. Aber das lassen wir einmal dahingestellt.

Das Entscheidende ist – das sollten wir bitte bei der aus meiner Sicht unnötig aufgeregten Diskussion darüber auch nicht aus dem Blick verlieren –: Wenn man für bis zu einem Drittel der Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr Betreuungsplätze schafft, dann heißt das immer noch und nach wie vor, dass zwei Drittel der Kinder zu Hause von ihren Familien betreut werden. Es kann also keine Rede davon sein, dass jetzt alles auf den Kopf gestellt wird. Das sollte man bei mancher Kritik hier nicht übersehen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das hat niemand behauptet! – Karin Radermacher (SPD): Von uns kommt das nicht!)

Zweites Stichwort. Ich sage ganz klar, dass im Hinblick auf dieses Ziel, das wir deutlich beschreiben, das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG – eine tragfähige, eine verlässliche rechtliche Grundlage für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote schafft. Es bezieht dabei alle Formen der qualifi zierten Kinderbetreuung ein, angefangen von den Kinderkrippen über altersgeöffnete Kindergärten und Häuser für Kinder bis hin zu den Angeboten der Tagespfl ege. Ich denke, dass gerade auch das Sozialministerium mit der Tagespfl egestrukturförderrichtlinie einen beschleunigten Ausbau der Tagespfl ege angeschoben hat.

Immerhin – und das können wir, denke ich, schon mit einer gewissen Zufriedenheit feststellen – ist der Versorgungsgrad in Bayern von 3,5 % im Jahre 2001 innerhalb von fünf Jahren auf 7 % verdoppelt worden.

(Zuruf der Abgeordneten Karin Radermacher (SPD))

Die neueste Zahl ist, dass wir zu Beginn dieses Jahres in Bayern schon einen Versorgungsgrad von 9 % – das sind 30 000 Plätze – erreicht haben. Das war ein enormes Wachstum in den letzten sechs Jahren. Es zeigt, dass gerade in den letzten zwei, drei Jahren das neue Gesetz voll positiv eingeschlagen hat.

Wenn Sie den Berechnungsmaßstab der Bundesfamilienministerin nur auf das zweite und dritte Lebensjahr beziehen, dann sind wir schon bei einer Versorgungsquote von 14 %. Das ist durchaus beachtlich. Aber ich sage Ihnen in der Tat ganz klar, auch im Hinblick auf manche vielleicht noch vorhandene Zurückhaltung auch in unserer eigenen Partei: Der Bedarf ist auch in Bayern sicherlich noch größer als das gegenwärtige Angebot. Deshalb müssen wir in Partnerschaft mit den Kommunen hier weiter ausbauen.

Meine Damen und Herren, es geht – wohlgemerkt – darum, dass Familienfreundlichkeit für viele Kommunen auch, wie ich meine, zu einem Standortfaktor werden muss, de facto heute bereits ein Standortfaktor ist. Ich kann mich nicht auf der einen Seite in diesem Bereich zurückhalten, wie das leider noch die eine oder andere Kommune tut,

(Unruhe)

und auf der anderen Seite beschweren, dass junge Familien mit Kindern den Gemeinden davonlaufen und in die Stadt umziehen.

(Glocke der Präsidentin)

Deshalb ist es notwendig, dass wir uns in Partnerschaft mit den Kommunen mit diesem Thema auseinandersetzen. Nach dem Gesetz haben die Kommunen ganz klar die Verantwortung für die Bedarfsfeststellung.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Da war doch was mit der Konnexität!)

Es kann aber nicht sein – das will ich hier sehr kritisch ansprechen –, dass es immer noch eine ganze Reihe von Kommunen in Bayern gibt, die bis heute de facto keinen Bedarf festgestellt haben oder geradezu behaupten, es gebe bei ihnen keinen Bedarf;

(Zuruf der Abgeordneten Johanna-Werner Mug- gendorfer (SPD))

der Bedarf liege bei ihnen bei null.

Ich bestreite zunächst einmal pauschal nachdrücklich, dass es in Bayern heute noch irgendeine nennenswerte Gemeinde geben könnte, in der der Bedarf für die Kleinstkinderbetreuung bei null liegt. Auf dieser Basis müssen wir uns, denke ich, kritisch auseinandersetzen. Wir respektieren die kommunale Selbstverwaltung, aber die sich daraus ergebende Verantwortung muss von den Kommunen auch wahrgenommen werden. Deshalb

müssen wir mit unseren kommunalen Partnern in den nächsten Monaten ganz engagiert reden.

Drittes Stichwort: Auch nach einem solchen Ausbau – ich habe es gerade angesprochen – wird die große Mehrheit der Kinder unter drei Jahren weiter zu Hause betreut und erzogen werden. Den Eltern, die sich für ihre Kinder engagieren und zeitweise ihren Kindern zuliebe auf Berufstätigkeit verzichten, gilt nach wie vor der große Respekt unserer Gesellschaft. Wir wollen solche Eltern zum Beispiel auch weiter mit dem Landeserziehungsgeld unterstützen. Es wäre falsch, das Landeserziehungsgeld zu streichen, nur um das ganze Geld in die staatliche Kinderbetreuung zu investieren. Diesbezüglich unterscheiden wir uns grundlegend von Ihrem Ansatz.