(Lebhafte Zurufe von der CSU – Joachim Herr- mann (CSU): Da müsste die Bundesregierung doch schon völlig aufgelöst sein! – Große Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Zweitens: Was passiert mit dem Sachvorgang selbst? Wir entnehmen jetzt den Medien, dass es sich nicht nur um die Grabstätte handelt, sondern möglicherweise um ein größeres werthaltiges Grundstück. Da stellen sich jetzt neue Fragen. Dass eine Grabstätte aus der Pfändung herausgenommen werden muss – darin stimmen wir, so glaube ich, überein. Wir finden: Das ist selbstverständlich, das hätten die Finanzbehörden von Anfang an, auch ohne politische Intervention, so regeln müssen, mit der Familie Strauß oder ohne sie.
Aber jetzt auch ein großes Grundstück aus dem pfändbaren Vermögen herauszunehmen, ist eine andere Sache, über die wir noch einmal reden müssen, wenn es so ist.
(Thomas Kreuzer (CSU): So was einfach ins Blaue hinein zu behaupten! - Joachim Herrmann (CSU): Sie haben überhaupt nichts kapiert, Herr Maget!)
Wenn das so ist, muss man darüber noch einmal reden; denn was auch nicht geht, ist eine Sonderbehandlung in diesem Fall –
Deswegen meine ich, dass sich der Finanzminister hier zu erklären hat. Wir erwarten hier von ihm nicht nur eine Entschuldigung bei der Familie Strauß-Hohlmeier – die halte ich für überfällig und angemessen –, sondern es bedarf auch der Richtigstellung und einer Entschuldigung vor der bayerischen Öffentlichkeit. Dazu ist genau heute die Gelegenheit.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN – Joachim Herrmann (CSU): Das kommt dabei heraus, wenn man nicht Jurist ist!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die GRÜNEN haben eine Aktuelle Stunde zum Thema „Die Gruftaffäre – hat der Finanzminister gelogen?“ beantragt. Ich teile Ihnen hier mit und wiederhole: Ich habe nicht gelogen. Ich stelle fest: Der Finanzminister hat nicht gelogen. Herr Maget, auch wenn Sie mich dazu auffordern, das Gegenteil zu erklären, tue ich Ihnen den Gefallen nicht. Ich betone noch einmal: Nein, ich habe nicht gelogen. Ich werde dies jetzt darlegen.
Was habe ich in der letzten Woche schriftlich erklärt, auch am Freitag in einer Pressekonferenz gesagt? – Der Kernpunkt ist: Die Finanzverwaltung hat nie beabsichtigt, die Grabstätte der Familie Strauß im Vollstreckungsverfahren zu verwerten oder für ihre Herauslösung aus der Erbengemeinschaft Geld zu verlangen. Das ist die zentrale Aussage. Bei dieser Aussage bleibe ich. Als Beleg für eine Lüge nehmen Sie jetzt den Brief des Zentralfinanzamts München, datiert vom 05.01.2004. Herr Maget, Sie sagten, ich hätte diesen Brief am Freitag in der letzten Woche unterdrückt. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Fi
nanzminister an das Steuergeheimnis gebunden ist. Hätte ich diesen Brief vorgelesen, hätten Sie mit großer Empörung gesagt: Der Finanzminister, der es eigentlich besser wissen müsste, bricht das Steuergeheimnis.
Das wäre völlig undenkbar. – Ich interpretiere Ihre Zurufe dahin gehend, dass Sie mich dazu auffordern, das Steuergeheimnis zu brechen. Ich werde das aber auch in Zukunft nicht tun.
Dass Sie den Inhalt dieses Briefs der Mitarbeiter – schwierig genug formuliert ist er ja -, der nicht durch uns, sondern durch andere an die Öffentlichkeit gelangt ist, fehlinterpretieren, zeigt die Tatsache, dass Sie am Schluss Ihrer Rede noch einmal alles durcheinander gebracht haben. In diesem Brief ist ja tatsächlich von einem sehr werthaltigen Grundstück, dem so genannten Kaiserhof, die Rede. Genau darum ging es, um die Unterscheidung zwischen Kaiserhof und Familiengruft.
Der zentrale Punkt ist, dass natürlich der Finanzminister diese missverständliche Nebeneinanderstellung eines werthaltigen Grundstücks, Kaiserhof, und der Familiengruft sehr wohl gesehen und dann nachgefragt hat. Die Beamten – alle Beamten, die damit im Zentralfinanzamt befasst waren – haben übereinstimmend das Gleiche erklärt. Ich will jetzt nicht komplizierte mündliche oder schriftliche Erklärungen wiederholen, sondern nur vorlesen, was der Briefschreiber selbst sagt, um zur Klarstellung beizutragen, weil das auch darüber aufklärt, welche Philosophie, welches Denken und welche Absicht die Verwaltung hatte. Der Briefschreiber, der Aufgabenbereichsleiter „Vollstreckung“, sagt unter anderem:
und offensichtlich zu Missverständnissen Anlass gegeben hat, ist dahin gehend zu verstehen, dass nur als Vorschlag seitens des Zentralfinanzamts an eine entgeltliche Auslösung des Pfandrechts aller Grundstücke außer dem Grabgrundstück gedacht war.
Außerdem ist im Schreiben von der Zahlung eines marktgerechten Wertes die Rede, was sich auf das Grabgrundstück nicht beziehen kann, da es meines Erachtens in meinem Verständnis als Diplomvolkswirt dafür keinen Marktwert gibt.
Das ist der zentrale Grundgedanke der Steuerbeamten, die ihrerseits, wie ich meine, sachgerecht an die Sache herangegangen sind. Ich vertraue auf den Sachverstand meiner Steuerbeamten und stelle mich generell auch vor die Steuerbeamten hin,
wenngleich ich sagen muss – da komme ich noch drauf -, dass das weiß Gott missverständlich und unsensibel formuliert wurde.
Deshalb habe ich mit Recht gesagt, dass die Finanzverwaltung nie beabsichtigt hat, die Grabstätte der Familie Strauß im Vollstreckungsverfahren zu verwerten oder für ihre Herauslösung aus der Erbengemeinschaft Geld zu verlangen. Da kann ich im Gesamtzusammenhang von Brief und der entsprechenden Interpretation der Verwaltung, aller beteiligten Beamten, fest darauf bauen.
Ich stelle fest, dass Herr Maget zwar seine Ausführungen vollendet hat, aber überhaupt keinen Wert darauf legt, das anzuhören, was ihm der Finanzminister antwortet.
Sie haben noch betont, dass sich dieser Ministerpräsident in unglaublicher Weise verhalten hätte; er hätte seit Wochen genaueste Kenntnis von dem Vorgang gehabt. Herr Maget, wenn Sie ausnahmsweise zuhören würden, könnte ich Ihnen dazu nur eines sagen: Dieser Ministerpräsident ist nicht auf mich zugekommen, sondern die Betroffene, Monika Hohlmeier,
Der Finanzminister wird vielfach in kleinen und in großen Steuerangelegenheiten angesprochen. Er antwortet regelmäßig, auch wenn jemand aus Ihren Reihen kommt: Ich mische mich nicht in einzelne Steuerfragen ein. In dieser Frage, nachdem Monika Hohlmeier bei mir war, habe ich jedoch in aller Deutlichkeit gesagt: Erstmals erteile ich eine Weisung – das war Anfang Dezember -, weil das ein Ausnahmefall ist und für mich völlig klar war, dass vom Staat nicht in irgendeiner Weise eine Gruft zur Sicherung von Geld in Anspruch zu nehmen ist.
Der Ministerpräsident seinerseits war überhaupt nicht – anders, als Sie sagen – genauestens in Kenntnis gesetzt. Er hat darauf vertrauen können, dass sein Finanzminister, der dafür zuständig ist, diese Sache in die Hand nimmt. Ich habe sie in die Hand genommen. Ich gebe zu, nicht nachgefasst zu haben; das muss ich wirklich hinzufügen.