Wir betreiben in Bayern eine Politik, die erneuerbaren Energien mit höchster Intensität voranzutreiben. Über alle Felder hinweg haben wir im Schnitt doppelt so hohe Anteile bei den erneuerbaren Energien wie der Rest der Bundesrepublik Deutschland.
Hören Sie doch erst einmal zu, Herr Wörner. Wenn es einen Kern gibt, über den man sich – aber bitte sachlich und vernünftig – unterhalten sollte, Frau Paulig, dann ist es der, dass wir im Grunde nicht mehr die Zeit haben,
in die alten Schützengräben zurückzugehen, um jetzt die Schlachten um die Kernenergie aus den Siebziger-, Achtziger- und Neunzigerjahren noch einmal zu führen.
200 Wissenschaftler haben in den jüngsten Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change – IPCC – ein Szenario vorgelegt, wonach wir noch 13 Jahre bis 2020 Zeit haben, um die Weichen in Sachen Klimaerwärmung neu und richtig zu stellen. Das heißt, dass wir die CO2Reduktion und die Klimaverträglichkeit der Energieversorgung zum Maßstab künftigen Lebens und Wirtschaftens sowie der künftigen Energieerzeugung und Mobilität machen müssen.
(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Aber nicht zum einzigen! – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Sie müssen an den Müll denken!)
Europa verlangt jetzt eine verbindliche Senkung der CO2Emissionen um 20 %. Die Bundesregierung ist bereit, um 30 % zu reduzieren, wenn man international mitmacht. Bundesumweltminister Gabriel sagt sogar: Wir machen 40 %. Großbritannien strebt eine Verringerung um 60 % bis 2050 an.
Herr Schellnhuber, der Leiter des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, meinte, wir brauchen bis 2050 eine Verringerung der CO2-Emissionen um 80 %.
Angesichts solch ehrgeiziger Ziele für den Klimaschutz müssen wir die Kohlendioxidfreiheit zum Maßstab, zum roten Faden künftiger Energieerzeugung und -verwendung machen.
Moment einmal, Herr Dürr, gehen Sie das Thema nicht polemisch an. Wir sollten die CO2-Freiheit zum roten Faden unserer künftigen Orientierung in der Energiepolitik machen.
Wir haben bundesweit heute einen Anteil von weniger als 10 % bei den erneuerbaren Energien. Das Ziel heißt für Europa, einen Anteil der erneuerbaren Energien von 20 % bis 2020 zu erreichen. Wir haben heute in Deutschland mit den Kernkraftwerken eine Energiequelle, die nach 32 Jahren abgeschaltet werden soll, obwohl die Kernkraftwerke in anderen Ländern 40, 50 oder 60 Jahre lang laufen könnten.
(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Das können Sie doch nicht verantworten! – Ludwig Wörner (SPD): Wie in Schweden! – Weitere Zurufe)
Augenblick, Herr Staatsminister. – Frau Kollegin Paulig, bei aller Leidenschaft bei diesem Thema, so – –
Das ist Ihre subjektive Einschätzung. Unabhängig davon können wir nur vernünftig debattieren, wenn Sie zuhören.
Es kann nicht mit ständigen Zwischenrufen so argumentiert werden. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, vielen Dank. – Wenn wir das Klimathema ernst nehmen – Frau Paulig, ich bitte Sie um Sachlichkeit und Seriosität –, dann muss die künftige Energieerzeugung und -verwendung kohlendioxidfrei bzw. kohlendioxidneutral sein. Wenn wir die erneuerbaren Energien in den Mittelpunkt stellen und sie auf allen Gebieten so schnell wie möglich zum Erfolg führen wollen und bei der Biomasse, der Erdwärme, bei Sonnen, Wind- und Wasserkraft alle Potenziale ausschöpfen, dann wird ein Reststrombedarf bleiben. Die Frage ist doch: Wie decke ich den restlichen Bedarf bei der Energieerzeugung? – Mache ich das mit Kohle oder mit Gas – das heißt, mit fossilen Brennstoffen –, oder mache ich das unter Nutzung der Anlagen, die eine sichere Prognose bieten?
Ich bin nicht der Meinung, wir sollten die Laufzeiten pauschal verlängern. Aber wenn eine einzelne Anlage eine positive Prognose bietet und weiter sicher und klimafreundlich Strom erzeugen kann, dann sollten wir diese Chance nutzen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir in eine Entwicklung hineingehen, die heißt: erneuerbare Energien plus Kernkraft.
In einem nachhaltigen Energiemix werden wir nur einen kleinen Anteil an Kohle und Gas bei der Energieerzeugung haben. Dieser Teil sollte mit clean coal erzeugt werden, das heißt, durch Kohlekraftnutzung mit Abgasreinigung.
Deshalb ist das, was hier nachgefragt worden ist, in der Tat Anlass, das Thema offensiv zu diskutieren. Wenn das alle so machen würden, die Beteiligungen an Anlagen haben, die eigentlich gar keine Not hätten, eine solche Investition zu tätigen, würden wir die weltweiten Klimaherausforderungen konterkarieren, anstatt konsequent auf die CO2-Reduktion zu setzen.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, habe ich Anlass, darauf hinzuweisen – ich habe es erst schriftlich mitgeteilt –, dass im Plenum nicht telefoniert werden soll. Anrufe kann man auch draußen erledigen. Aber hier im Saal wird nicht telefoniert.
Am 11. März verstarb Herr Herbert Prochazka im Alter von 83 Jahren. Er war von 1958 bis 1962 Mitglied des Bayerischen Landtags und vertrat den Wahlkreis Oberbayern für den Gesamtdeutschen Block und den Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten. Herbert Prochazka stammte aus der Gegend von Aussig und erlitt das schwere Schicksal der Vertreibung. Er war nach dem Krieg einer der engagiertesten Vertriebenenpolitiker, der die Anliegen der Heimatvertriebenen zudem von 1965 bis 1972 im Deutschen Bundestag vertrat. Noch bis zu seinem Tode hatte Herbert Prochazka Funktionen bei der Sudetendeutschen Landsmannschaft inne. Als Landtagsabgeordneter engagierte er sich über diese Themen hinaus im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sowie im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Der Bayerische Landtag wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. – Sie haben sich zu Ehren des Toten von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Jetzt noch ein paar Geburtstagswünsche. Kollege Kurt Eckstein konnte am 12. März einen runden Geburtstag feiern. Frau Kollegin Petra Guttenberger feierte gestern einen halbrunden Geburtstag. Heute hat Kollege Jakob Schwimmer Geburtstag. Der Kollegin und den beiden Kollegen spreche ich einen herzlichen Glückwunsch aus, alles Gute!
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Vertrag zwischen dem Bayerischen Staate und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 15. November 1924 gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern (Drs. 15/7745) – Erste Lesung –