Protokoll der Sitzung vom 29.03.2007

aus unserer Sicht zu große Einschränkung der Pressefreiheit des SPD-Entwurfs vermieden.

Ich will keine weiteren Ausführungen machen, nachdem Kollege Herold sehr seriös und präzise die Gründe dargelegt hat. Ich kann sagen, dass ich mich seinen Ausführungen hier insoweit anschließen kann. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 7 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 15/6297 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt auf Drucksache 15/7676 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSUFraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8. Dieser Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/6298 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt auf Drucksache 15/7677 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 15/7182 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/7678 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der „1. Mai 2007“ eingefügt wird.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle drei Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den

bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz einstimmig so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes“.

Die Tagesordnungspunkte 7 mit 9 sind damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (Drs. 15/6809) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Dafür hat der Ältestenrat 15 Minuten Redezeit je Fraktion festgesetzt. – Liebe Frau Kollegin Ackermann, Sie haben das Wort – sitzen aber immer noch auf Ihrem Platz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben den Gesetzentwurf eingebracht, weil wir der Meinung sind, dass der leidige Landessozialbericht, über den wir schon seit Jahren streiten, endlich im Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches so verankert werden muss, dass er einmal pro Legislaturperiode vorgelegt werden muss. Nur mit einer verlässlichen Datengrundlage kann man eine zielgenaue Planung machen. Eine zielgenaue Planung wiederum ist die Voraussetzung dafür, dass in Bayern Regelungen getroffen werden, die den Menschen zugutekommen und nicht über sie hinweggehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es bringt uns nichts, in Bayern nach dem Gießkannenprinzip zu verfahren, weil wir nicht wissen, wo wir investieren müssen. In Bayern gibt es privilegierte und unterprivilegierte Regionen, zu den privilegierten gehört Oberbayern, zu den weniger privilegierten gehören zum Beispiel die Oberpfalz und Oberfranken. Daraus muss man Folgerungen ziehen, man muss handeln. Wenn man aber die notwendigen Kenntnisse in allen Verästelungen und Ausprägungen nicht hat, sie vielleicht auch gar nicht haben will, dann kann man gar nicht zielgerichtet handeln.

Der letzte Sozialbericht hat eindeutig gezeigt, dass es in Bayern auch massive soziale Unterschiede gibt. Auch hier muss gehandelt werden. Man muss den Tabellenteil des letzten Sozialberichtes lesen und nicht die schönfärberischen Ausführungen der Staatsregierung am Anfang. So ist ganz klar, dass es in Bayern noch keine Chancengerechtigkeit in der Bildung gibt, dass der Zugang zur Bildung vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Auch in der Frage der Integration von Migranten und Migrantinnen öffnet sich die soziale Schere immer weiter.

Der letzte Sozialbericht wurde 1997 fertiggestellt und erst 1998 veröffentlicht. Auch jetzt sieht es so aus, als wäre nicht mehr darauf zu hoffen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Landessozialbericht vorgelegt wird. Damit fällt die Staatsregierung eindeutig hinter die Beschlüsse des Landtags zurück; denn es ist bereits beschlossen,

dass einmal pro Legislaturperiode ein Landessozialbericht vorgelegt werden soll. Dann kommt immer wieder das Argument, das AGSG – das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze – war in Bearbeitung, da hat sich ständig etwas verändert, man kann nicht mittendrin einen Bericht verfassen. Es ist genau umgekehrt: Um ein Gesetz zielgenau ausgestalten zu können, braucht man einen Landessozialbericht. Er wäre die Voraussetzung dafür gewesen, um mit dem AGSG zielgerichtet handeln zu können. Diese Chance haben Sie vertan; Sie wollten es nicht wissen.

Sie verweisen sonst immer so gerne auf die Wirtschaft. Auch in der Wirtschaft ist eine externe Selbstkontrolle eine Selbstverständlichkeit. Für die Bayerische Staatsregierung gilt das offensichtlich nicht. Ich kann mir denken, warum Sie diese Informationen nicht haben wollen; denn wenn Sie sie hätten, müssten Sie massive Veränderungen einleiten. Sie wollen sich den Spiegel Ihrer falschen Politik in der Vergangenheit nicht vorhalten lassen, und deshalb wollen Sie auch keinen Bericht. So müssten Sie die Kinderkrippen massiv ausbauen; dieses Thema hatten wir heute schon einmal. Der Landessozialbericht würde Ihnen nämlich sagen, dass es viel zu wenige Kinderkrippen gibt. Außerdem müssten Sie das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das BayKiBiG, umgestalten, weil es nicht dafür geeignet ist, Kinder individuell zu fördern und adäquate Betreuungsplätze zu schaffen. Es hat viele Mängel, und jeden Tag stellen sich immer wieder neue heraus. Auch das würde ein Landessozialbericht aufzeigen.

Sie müssten die Chancengerechtigkeit an den Schulen stärken. Sie müssten die Hauptschulen unterstützen und schließlich das dreigliedrige Schulsystem abschaffen, weil es eine massive soziale Ungerechtigkeit in Bayern darstellt. Sie müssten die Studiengebühren abschaffen und damit aufhören, das Netz von sozialen Einrichtungen durch Ihren verfehlten Sparwillen zu zerschlagen. Sie müssten einen anderen Integrationsansatz wagen, Sie müssten versuchen, Migranten nicht auszugrenzen, wie es gerade wieder bei der Regelung des Bleiberechts geschieht, sondern zu integrieren. Sie müssten den ländlichen Raum stärken, anstatt ihn zu schwächen, wie es im Moment geschieht.

Sie sehen: Sie hätten ein weites Arbeitsfeld. Genau das wollen Sie gar nicht haben. Deshalb ist es für Sie die beste Lösung, den Sozialbericht gar nicht erst schreiben zu lassen. Dann kann man das alles nicht wissen, und dann muss man auch nicht handeln. Sie fahren mit Ihrer alten Politik fort und behalten Ihre überkommenen Lösungsansätze bei, die sich wahrhaft schon lange nicht mehr bewähren. Sie blenden unliebsame Wahrheiten aus. Deshalb fordern wir Sie dazu auf: Tun Sie endlich Schritte in Richtung eines neuen Landessozialberichts. Sorgen Sie für Klarheit über die Zustände in Bayern, damit Sie handeln können. Drücken Sie sich nicht vor der Wahrheit! Bayern braucht einen Landessozialbericht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Unterländer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Ackermann, ich weiß nicht, woher Sie Ihre Weisheit nehmen, dass mit einem Sozialbericht festgestellt würde, im Freistaat Bayern wären die sozialen Verhältnisse schlecht.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Genau das Gegenteil ist der Fall. Das zeigen alle vergleichbaren Studien, ob nun in der Familienpolitik, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe oder in anderen Bereichen:

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): In der Kinderbetreuung nicht!)

Bayern nimmt hier unter allen Bundesländern eine dominierende Stellung ein. Das können Sie auch mit solch pauschalen Vorwürfen hier nicht wegdiskutieren.

Eine weitere grundsätzliche Bemerkung vorab: Mir ist völlig schleierhaft, warum uns die Fraktion der GRÜNEN immer eine veraltete Politik vorwirft. Andere Bundesländer, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen oder Hessen, übernehmen aus dem viel gescholtenen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz die kindbezogene Förderung. Das kann also nicht der falsche Weg sein. Sie sollten sich einmal überlegen, ob Sie mit Ihren veralteten, ideologischen politischen Ansätzen auf dem richtigen Weg sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund der Globalisierung und der veränderten Förderung und der Anreizsysteme für arbeitslose Menschen, die sich in den Hartz-IV-Reformen niedergeschlagen haben, gibt es in der Tat in unserer Gesellschaft allgemein den Trend, dass Bevölkerungsschichten in einer fi nanziell extrem guten Situation und Bevölkerungsschichten, die man als sozial schwächer bezeichnen muss, immer weiter auseinanderdriften. Auch die familiären Welten ändern sich. Eine ständige Bestandsaufnahme all dieser Veränderungen ist notwendig sowie eine Fortschreibung von Analysen. Daraus müssen dann die politischen Konsequenzen gezogen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus unserer Sicht gibt es zwei Konsequenzen, die aus dieser gesellschaftlichen Entwicklung zu ziehen sind. Die eine Konsequenz ist eine Bestandsaufnahme in Zahlen, wie sich die gesellschaftlichen Strukturen in Bayern entwickeln.

Ein zweiter Weg ist, anhand von Maßstäben, über die man sich einigen muss, anhand von Kriterien zu überprüfen, ob die Politik, die zur Verbesserung der sozialen Lage innerhalb des Freistaats Bayern beitragen soll, zielgenau und damit auf dem richtigen Weg ist.

Für diese zwei Handlungsfelder brauchen wir zwei unterschiedliche Ansätze. Der eine Ansatz ist eine Fortschreibung eines Berichtes zur sozialen Lage im Freistaat Bayern – ich komme gleich auf die Beschlusslage zu sprechen –, und der zweite Ansatz ist die Beantwortung

der Frage, wie wir gegebenenfalls mit bestimmten Maßstäben, einer Art Sozialstaats-TÜV – zugegebenermaßen ein Lieblingsthema von mir – eine Wirksamkeitsüberprüfung sozialpolitischer Maßnahmen immer wieder aufs Neue durchführen können. Hierbei sind wir im Forum Soziales Bayern gemeinsam – die Staatsregierung und alle im Landtag vertretenen Parteien – auf einem guten Weg.

Was die zahlenmäßige Bestandsaufnahme und eine Fortschreibung und Fortentwicklung dieses Berichts zur sozialen Lage im Freistaat Bayern anbelangt, sind Haushaltsmittel durch die Staatsregierung in Höhe von 210 000 Euro in den Doppelhaushalt aufgenommen. Es ist kein Zeichen für eine fehlende Bereitschaft, einen Sozialbericht vorzunehmen, wenn Gelder dafür zur Verfügung stehen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wann geht es los?)

Wenn Sie nach einem konkreten Zeitpunkt sowie danach fragen, warum es bisher abgelehnt worden ist, einen konkreten Zeitpunkt zu benennen, dann muss ich Ihnen sagen: Frau Kollegin Ackermann, Sie haben das falsche Argument aufgegriffen. Das ist ein Beweis dafür, dass Sie uns nicht aufmerksam zuhören. Die Ursache liegt nicht im AGSG und seinen Veränderungen, von denen wir in den kommenden Monaten und Jahren noch über viele werden beraten müssen. Wir hatten aufgrund von großen Sozialreformen auf Bundesebene in der Vergangenheit keine verlässliche Datengrundlage. Analytisch und politisch ist es völlig unbestritten, dass durch Hartz IV gesellschaftliche Veränderungen hinsichtlich der Leistungen, der Einkommenssituation von Langzeitarbeitslosen und der Menschen, die wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, eingetreten sind. Wenn man vor der Einführung und der Verstetigung des Prozesses durch Hartz IV die Erhebung unter geänderten rechtlichen Voraussetzungen durchgeführt hätte, wären Sie die Ersten gewesen, die kritisiert hätten, das von der Staatsregierung gelieferte Zahlenmaterial sei völlig unbrauchbar. Deswegen ist das Vorgehen völlig richtig gewesen und hat seitens der Sozialministerin, ihres Hauses und der CSU-Landtagsfraktion zu einer Ablehnung der Benennung eines konkreten Zeitpunktes geführt, was nicht einer Ablehnung in der Sache gleichkommt.

Wenn Sie mich, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, fragen, wann der richtige Zeitpunkt ist: Der richtige Zeitpunkt ist jetzt gekommen. Wir haben zum einen die bereits von mir angesprochen Haushaltsmittel, und wir haben zum anderen aufgrund eines Dringlichkeitsantrags, den wir übrigens zum Teil gegen Ihre Stimmen in diesem Hohen Hause im Plenum im Herbst des vergangenen Jahres beschlossen haben, der Staatsregierung den Auftrag gegeben, das zu erfüllen und zu vollziehen, was CDU/CSU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung ausgemacht haben, nämlich, dass es generell Sozialberichterstattungen gibt. Wenn wir diese Grundlage haben und in den Ländern regional ausdifferenzierte Analysen erfolgen, dann ist es sinnvoll, wenn nicht das Land A hinsichtlich der Erhebungsgrundlage etwas anderes macht als das Land B. Das war unser Auftrag.

(Zuruf der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Wenn es um die Ermittlung von Zahlenmaterial geht, werden Sie mir wohl recht geben, dass man versucht, eine einheitliche Grundlage herbeizuführen.

Es ist sinnvoll, einheitliche Kriterien zu entwickeln. Hierzu steht die Bayerische Staatsregierung, die Sozialministerin, in Verhandlungen. Das ist die eine entscheidende Grundlage.

Die zweite entscheidende Grundlage ist die Bereitstellung von Mitteln. Das ist entsprechend geschehen.

Wir haben darüber hinaus – zum Dritten – auch als Grundlage einen Landtagsbeschluss, wonach die Fortführung der Sozialberichterstattung erfolgen soll. Wir haben somit alle Grundlagen geschaffen, die den Auftrag zur Fortführung an die Staatsregierung geben. Die Ministerin hat von sich aus Tempo in die Diskussion gebracht, um erfolgreich voranzukommen. Deshalb ist eine Festlegung in einem Gesetz aus meiner Sicht völlig unangebracht, zumal Sie mit einer gesetzlichen Fixierung die Entwicklungen, auf die wir Rücksicht nehmen müssen, nicht in Betracht ziehen. Gehen Sie davon aus – rein fi ktiv –, dass wir in den kommenden drei, vier Jahren weitere grundlegende Sozialreformen haben werden. Sie legen jedoch im Gesetz isoliert ausdrücklich ein solch fi xiertes Verfahren fest. Dann können Sie auf solche Entwicklungen nicht reagieren.

Ich bezweifl e – es ist mir klar, dass das Ihre Ideologie ist –, ob es sinnvoll ist, gerade in solchen Fragen alles in einem Gesetz festzulegen, wenn es einen erklärten und in diesem Fall auch übereinstimmenden politischen Willen gibt. Deshalb ist es aus meiner Sicht und aus Sicht der CSU-Landtagsfraktion der völlig falsche Weg, wenn wir mit einem Gesetz ein Vorgehen fi xieren, für das der Weg ohnehin bereits geöffnet und das bereits festgelegt ist.

Gestatten Sie mir eine abschließende Bemerkung: Es wäre vielleicht auch sinnvoll gewesen, die Überlegungen des Sozialministeriums zu unterstützen, statt eine viele Wochen Arbeitszeit bindende Anfrage- und Interpellationsorgie zu veranstalten, die die Arbeitskraft im Ministerium beansprucht, ohne dass andere Erkenntnisse zutage treten. Das ist der falsche Weg, und deswegen sollten wir den Weg, bei der Fortschreibung der Sozialberichterstattung auf Basis der Haushaltsmittel und des Landtagsbeschlusses vorzugehen beschreiten.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): In der Opposition hat man keine anderen Mittel! Da muss man es so machen!)

Wir sollten versuchen, auf der zweiten Schiene eine Entwicklung von Überprüfungskriterien für die Maßnahmen der Sozialpolitik vorzunehmen. Das ist wesentlich sinnvoller, als den Weg zu gehen, den die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen haben. Ich bitte deshalb, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Um das Wort für eine Zwischenbemerkung hat Frau Kollegin Ackermann gebeten. Bitte schön, Frau Kollegin.