Protokoll der Sitzung vom 25.04.2007

Der zweite Punkt betrifft die Einführung weiterer Zulassungskriterien neben der Abiturdurchschnittsnote für die Zulassung zu einzelnen Studiengängen. Ich möchte besonders auf einen Aspekt hinweisen: Personen, die keine Hochschulzugangsberechtigung im klassischen Sinn besitzen, wird durch die Bewertung ihrer Erfahrungen, die sie in der Berufsausbildung oder in der Arbeitswelt gewonnen haben, der Zugang zu einer fachgebundenen Fachhochschulreife ermöglicht. Das ist eine konsequente Entwicklung des Leistungsdurchstiegs im differenzierten Ausbildungswesen in den tertiären Sektor hinein. Diese Ausweitung fußt auf den Erfahrungen, die mit qualifizierten Meistern gemacht wurden. Für eine überschaubare Zahl von Personen wird damit eine wesentliche Neuerung des Hochschulzugangs geschaffen.

Die Einführung weiterer Kriterien für die Zulassung zum Hochschulstudium spielt eine wichtige Rolle. Für die ZVS-beschränkten Studiengänge wird für die Hochschulen die Verpflichtung eingeführt, neben der AbiturDurchschnittsnote eine weitere gewichtige Einzelnote im Rahmen einer Eignungsfeststellungsprüfung zu ermitteln. Warum? – Weil dies vor allem Massenfächer betrifft, in denen der Hochschule bisher eine Zahl von Studierenden zugewiesen wurde. Ein vernünftiges Verhältnis zwischen Hochschule, Fakultät und den Studierenden konnte sich dadurch nur schwer einstellen. Wenn die Hochschule neben der Abitur-Durchschnittsnote eine Sichtung durchführt oder ein persönliches Gespräch mit den Studierenden-Bewerbern aufnimmt, sollte eine deutlich größere Identifikation der Hochschule mit ihren Studierenden und umgekehrt entstehen.

Die Frage war, ob die Forderung, ein weiteres Element neben der Abitur-Durchschnittsnote einzuführen, auch für nicht ZVS-beschränkte Studiengänge verpflichtend gemacht werden sollte. Dies wurde ins Ermessen der Hochschulen gestellt. Wir sind der Meinung, dass die Entscheidungshoheit der Hochschule übergeben werden soll, um eine passgenaue Entscheidung für den einzelnen Studiengang treffen zu können.

Ich denke, wir können mit Fug und Recht behaupten, dass wir den Ermessensspielraum in vollem Umfang ausgeschöpft haben. Wir haben ein modernes und zeitgemäßes Hochschulzulassungsrecht geschaffen.

Ein letzter Punkt. Bei den Zulassungsverfahren, die weitere Komponenten vorsehen, wurde der Schlüssel der Zuteilungen geändert. Wir haben jetzt die Bestenquote bei 25 %. Bei 65 % werden weitere Kriterien hinzugezogen. Auch in diesen Fällen bleibt die Abitur-Durchschnittsnote immer die entscheidende Grundlage für die Zulassung. Die Hälfte der Zulassungen wird also immer aufgrund der Gewichtung der Abitur-Durchschnittsnote erteilt. Die Hochschulzulassung, die ein Schüler oder eine Studienbewerberin erworben hat, wird grundsätzlich das Obergewicht für die Zulassung behalten. Dies ist eine ausgewogene Neuregelung zwischen der bisherigen Hochschulzugangsberechtigung und der Einführung weiterer Kriterien.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Rednerin: Frau Kollegin Rupp.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Spaenle, eine kleine Provokation kann ich Ihnen nun doch nicht ersparen, denn ich meine, dieser Gesetzentwurf ist ein bisschen Ausdruck der Irrungen und Wirrungen der CSU in der Hochschulpolitik. Vor über einem Jahr hat die Mittelstraß-Kommission festgestellt, dass wir an den Hochschulen eine absolute Überlast haben, dass die Hochschulen unterfinanziert seien und dass sie größte Probleme hätten, den Studierenden das zu bieten, was sie nötig haben. Die Henzler-Kommission hat jetzt eine schwache Kopie dessen geliefert, was Mittelstraß schon festgestellt hat. In ihren Aussagen wird auch ganz deutlich, dass die Hochschulen eine zu geringe personelle Ausstattung haben, dass sie zu wenig Räume und zu wenig Sachmittel haben. Sie legen uns aber nun einen Gesetzentwurf vor, der, wenn er ernst genommen würde, allein für die Auswahlverfahren mehrere Tausend Stunden Arbeit erfordern würde. Das Personal an den Hochschulen wird dies kaum leisten können.

Besonders interessant ist, wen Sie angehört haben. Sie haben den Philologenverband und den Landeselternverband angehört. Sie haben aber keinen einzigen Satz mit dem wissenschaftlichen Mittelbau gesprochen, der genau diese Leistungen erbringen soll und der bereits jetzt an den Grenzen seiner Kapazität steht. Das haben Ihnen auch zwei Kommissionen gesagt. Ich bitte Sie darum, dass Sie das endlich einmal ernst nehmen. Die SPD sagt es seit Langem. Dass Sie uns nicht glauben mögen, spricht nicht für Ihre Intelligenz. Wenn Ihnen aber Kommissionen, die Sie selber einberufen, sagen, dass

dringender Handlungsbedarf bestehe, und Sie trotzdem einen Gesetzentwurf vorlegen, der noch mehr Arbeit erfordert, ohne zusätzliche finanzielle Mittel vorzusehen, dann ist das offensichtlich der falsche Weg.

Für besonders bedenklich halte ich es, dass dieser Gesetzentwurf nicht klagefest ist. Wir hatten in der Vergangenheit immer wieder Klagen auf Zuweisung von Studienplätzen. Diese Prozesse wurden teilweise auch gewonnen, weil die korrekte Umsetzung der Kapazitätsverordnung für die Hochschulen nicht immer ganz einfach ist. Dieser Gesetzentwurf sieht unter dem Stichwort „Mehr Autonomie für die Hochschulen“ vor, dass die Hochschulen selber die Normwerte für die Kapazitäten festlegen. Sie können also selber festlegen, welche Kapazitäten sie haben.

Dabei sollen sie auch den Ausbildungsaufwand mit heranziehen, der letztlich nichts anderes als der Normwert ist. Dabei sind gleichartige und vergleichbare Studiengänge zu berücksichtigen. Ich frage mich, ob diese Studiengänge hochschulweit, bayernweit oder bundesweit vergleichbar sein müssen. Welches sind die Kriterien? Wer entscheidet als Erster über die Kapazität in einem Studiengang? Hier bleibt der Gesetzentwurf komplett unklar. Er legt Punkte fest, von denen ich sagen muss, dass damit nicht klar wird, wie sich die einzelne Hochschule entscheiden wird, wie viele Studienplätze in den jeweiligen Studiengängen angeboten werden. Das ist für viele Anwälte und für viele Studierende ein Anlass, ihren Klagen große Chancen einzuräumen. Ich empfinde es mehr als bedauerlich – darauf haben wir in den Beratungen hingewiesen –, dass Sie nichts dagegen unternehmen, dass es eine Klageflut wegen Studienplätzen geben wird. Dieser Gesetzentwurf bietet beste Chancen, dass man sich einen Studienplatz einklagt.

In der Frage der Festsetzung von Kapazitäten ist die Zuweisung von mehr Autonomie der falsche Weg. Man hätte den Hochschulen in den Auswahlverfahren viel mehr Autonomie geben müssen. Hier hätte man ihnen erlauben können, dass sie die Prozentzahlen selber festlegen. Darüber kann eine Hochschule definitiv selbst entscheiden. Natürlich kann sie selbst darüber entscheiden, ob sie Eingangstests durchführen will, ob sie das Personal dazu hat oder ob sie Auswahlgespräche führen will. Man kann sie aber nicht einen Sachverhalt regeln lassen, für den es eigentlich gleiche Bedingungen geben muss und der eine eindeutige Klageflut erwarten lässt, wenn es diese gleichen Bedingungen nicht gibt. Bei diesen Verfahren hätte ich mehr juristischen Sachverstand erwartet.

Ein letzter Punkt: Dieser Gesetzentwurf ist kaum lesbar. Er ist so unklar und undeutlich formuliert, dass man akribisch Satz für Satz lesen muss, um zu verstehen, wie die Quoten im Einzelnen aussehen sollen und welche Bestimmung auf welchen Sachverhalt anwendbar ist. Wenn Sie in einem Absatz 4 vorschreiben, welche Prozentsätze einzuhalten sind, das aber im nächsten Absatz schon wieder relativieren, trägt es nicht dazu bei, dass das Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich verständlich ist. Es trägt zu weiterem Unverständnis bei. Hier hätte ich von Ihnen eine juristisch bessere Arbeit erwartet.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Gote.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde ist das Gesetz in seiner Zielrichtung richtig. Das haben wir schon beim Staatsvertrag gesagt, der die Grundlage für dieses Hochschulzulassungsgesetz auf Landesebene bildet. Es ist richtig, den Hochschulzugang zu öffnen und flexibler zu gestalten. Es ist richtig, die Auswahlmöglichkeiten für die Hochschulen zu erweitern und neue Auswahlverfahren zu erproben. Das haben wir immer unterstützt. Das Ziel muss aber sein, die Passgenauigkeit zwischen Studierenden und Hochschule sicherzustellen. Wir müssen hier auch wieder die Studierenden in den Mittelpunkt stellen. Wir müssen ihnen dabei helfen, dass sie genau die richtige Hochschule und das richtige Fach finden. Wir müssen also im Interesse der Studierenden handeln. Das muss im Vordergrund stehen. Das nützt auch unseren Hochschulen am meisten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn uns das gelingt, haben wir mit dem Gesetz etwas Positives erreicht.

Das Problem besteht darin, dass wir mit dem neuen Verfahren der Kapazitätsberechnung keine Erfahrungen haben. Diese Erfahrungen können wir nicht haben. Es ist auch nicht Ihr Fehler, dass wir diese Erfahrungen nicht haben, die gibt es einfach noch nicht, auch wenn Nordrhein-Westfalen dieses Verfahren schon eingeführt hat.

Ein Problem ist es auch, dass sich dieses neue Bandbreitenmodell sowohl dafür nutzen lässt, Kapazitäten aufzubauen, als auch dafür, Kapazitäten abzubauen. Deshalb gilt es in Zukunft darauf zu achten, wie das Gesetz angewendet wird. Wenn es dazu führt, dass bei uns die Hochschultore dicht gemacht oder zumindest teilweise verschlossen werden, müssen wir an diesem Gesetz etwas ändern.

Unklar sind auch die Auswirkungen der Quoten. Kollegin Rupp hat schon darauf hingewiesen, dass die Vorschriften sehr unverständlich sind. Ein anderes Problem besteht darin, dass wir nicht wissen, wie sich die Quoten auswirken werden. Quotenvorschläge für ausländische Studierende können positiv sein, sie können aber genauso gut zum Ausschluss von zusätzlichen ausländischen Studierenden führen. Dasselbe gilt für Berufstätige und für Studierende ohne Abitur. Hier enthält dieses Gesetz eine gewisse Ambivalenz, die kritisch zu beobachten ist.

Diese Bedenken hätten uns aber nicht dazu veranlasst, dieses Gesetz abzulehnen. Andere Gründe veranlassen uns zur Ablehnung, und die nenne ich Ihnen jetzt noch in Kürze. Bayern und Bayerns Hochschulen sind einfach nicht reif für dieses Gesetz. Sie haben Bayerns Hochschulen nicht auf das vorbereitet, was Sie ihnen jetzt zumuten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ihre Versäumnisse in der Hochschulpolitik der letzten Jahre bestehen darin, dass Sie den bayerischen Hochschulen zu wenig Personal und zu wenig Geld zugebilligt haben. Sie können die Hochschulen nicht immer mit neuen Aufgaben belasten, ohne sie zunächst in die Lage zu versetzen, die Aufgaben, die sie jetzt schon haben, vernünftig zu erfüllen. Im Gesetz heißt es lapidar, dass das neue Verfahren zwar mehr Geld und mehr Arbeit erfordert, dass das die Hochschulen aber durch Einsparungen erbringen sollen. Das ist doch ein Witz. In der Situation, in der sich unsere Hochschulen befinden, können sie ein solches Verfahren nicht finanzieren. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu Ihrem Antrag noch zwei Sätze. Immer dann, wenn Sie, die CSU-Fraktion, sich bei einem Gesetzentwurf gegenüber der Staatsregierung nicht durchsetzen können, formulieren Sie mit viel Prosa einen Entschließungsantrag dazu. Das ist überflüssig und irreführend. Sie müssen schon für die Gesetze geradestehen, die Sie hier beschließen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie können nicht hinterher noch einen Entschließungsantrag bringen. Sie verhalten sich damit wie Pilatus, der jemand verurteilt und sich hinterher die Hände in Unschuld wäscht. So einfach geht es nicht. So kommen Sie aus Ihrer Verantwortung nicht heraus. Sie müssen zu dem stehen, was Sie hier beschließen. Deshalb werden wir auch diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Staatsminister Dr. Goppel.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Kürze der Zeit, die uns noch zur Verfügung steht, mache ich ein paar wenige Anmerkungen zu dem, worüber jetzt diskutiert worden ist. In der Frage der Notwendigkeit nach einer späteren Differenzierung der Auswirkungen dieses Gesetzes will ich Frau Kollegin Gote ausdrücklich zustimmen. Wenn wir hinterher feststellen, dass wir an einzelnen Stellen Nachhol- oder Nachjustierbedarf haben, werden wir es gemeinsam tun.

In der jetzigen Situation kann nicht bis ins letzte Detail festgeschrieben werden, wie es geht. Ausgangsposition ist, dass wir in den nächsten Jahren einen Nachjustierbedarf haben werden. Wir gehen ebenso wie andere Länder einen neuen Weg. Irgendwann muss man beginnen. Vom Zuwarten werden die Chancen der jungen Leute nicht besser, sondern schlechter.

Es stellt sich die Frage, ob wir mit dem neuen System den Studierenden die Möglichkeit einräumen, gezielt zu erfahren, ob sie das richtige Fach studieren. Wir wissen, dass in München für Germanistik 145 % zugelassen

werden. Ein Drittel davon fällt beim Examen wegen der schlechten Deutschnote heraus. Da die Deutschnote ein Kriterium ist, macht es Sinn, die Deutschnote abzufragen. Damit kann man jungen Leuten lange Fehlzeiten im Studium ersparen. Ein solches Kriterium muss entwickelt werden. Dieses Kriterium verursacht bei der Auswahl mehr Zeitaufwand, aber im Verlauf des Studiums und im Prüfungsvorgang weniger. Diese Zeit kann für die Auswahl verwendet werden. Sie ignorieren dies, wenn Sie die schlechten Personalzahlen anführen und meinen, dass Verbesserungen nötig seien. Sie führen neuen Aufwand an, der zwar zunächst eintritt, aber durch eine geringere Misserfolgsquote ausgeglichen wird. Meine herzliche Bitte lautet, die Kirche im Dorf zu lassen und seriös zu diskutieren.

Wir führen das Bandbreitenmodell ein. Das heißt, die Hochschulen können den Lehrbedarf für die Ausbildung der Studierenden in einer Bandbreite selbst festlegen. Ihr Irrtum wegen der rechtlichen Anfechtbarkeit liegt darin, dass es keinen Unterschied macht, ob die Hochschulen oder das Ministerium die Curricularwerte festlegen. Die Hochschulen sind aber näher am Fall und am Studienverlauf. Sie können deshalb präziser festlegen.

Am Anfang ging es im Streit um die Hauptquoten darum, ob über das Abitur hinaus Auswahlkriterien festgelegt werden dürfen. Für jeden Studierenden spielt das Abitur eine Rolle. 25 % werden nach der Note an die Hochschule geholt und 65 % nach einem Zusatzkriterium plus Abiturnote. Die 10 % nach der Wartezeit richten sich auch nach der Abiturnote. Die Behauptung, es würde geschwächt und abgebaut, stimmt nicht. Es wird ein Zusatzkriterium eingeführt.

Über die Auswahlkriterien will ich jetzt nicht reden, weil dazu die Zeit zu knapp ist. Ich will aber ausdrücklich mitteilen, dass für ZVS-Studiengänge zwei Kriterien verpflichtend sind. Mindestens die Hälfte ist wiederum dem Abitur gewidmet.

Wir haben die Hochschulen angehört. Es war wichtig zu wissen, ob sich die Hochschulen zutrauen, dieses Thema so zu behandeln. Sie haben das ausdrücklich bejaht. Wir haben in den letzten Monaten heftig miteinander über die Einführung von Studienbeiträgen diskutiert, um bestimmte Aufgaben, die den Studierenden in der Lehre zugute kommen, ausführen zu können. Eine ganze Menge kann bei Erhöhung der Flexibilität und Eigenverantwortung der Hochschulen ausdrücklich wahrgenommen werden.

Wir haben heftig diskutiert. Ich bedanke mich bei den Berichterstattern für manche differenzierende Einwürfe. Im Rahmen der Einführung werden wir beobachten und, wo dies nötig ist, nachbessern. Ich bedanke mich beim Landtag für die pünktliche Beratung und für die Disziplin, die erlaubt, dass wir das Gesetz so schnell wie möglich einführen können. Wir hätten unnötig viel Zeit verloren, wenn auch diese Sitzung ohne Beratung dieses Gesetzes zu Ende gegangen wäre.

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (GRÜNE))

Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Staatsregierung abstimmen. Ich bitte um Aufmerksamkeit, weil diese für das Wahlverhalten sinnstiftend ist. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/7387 und die Beschlussempfehlung mit dem Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf der Drucksache 15/7992 zugrunde.

Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 13 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den „20. Mai 2007“ und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens den „19. Mai 2007“ einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 15/7992.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen?

Keine. Das Gesetz ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beratenen und beschlossenen Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine.

Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern (Bayeri- sches Hochschulzulassungsgesetz)“.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Nun lasse ich noch über den Entschließungsantrag der CSU auf der Drucksache 15/7701 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt auf Drucksache 15/7987 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dem Antrag ist zugestimmt worden.