Protokoll der Sitzung vom 25.04.2007

Nun lasse ich noch über den Entschließungsantrag der CSU auf der Drucksache 15/7701 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt auf Drucksache 15/7987 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dem Antrag ist zugestimmt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Bayerischen Konkordat vom 29. März 1924 gemäß Art. 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern (Drs. 15/7183) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Prof. Dr. Stockinger.

Herr Präsident, Hohes Haus! Mit dem Antrag bittet die Staatsregierung um Zustimmung zum Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Bayerischen Konkordat vom 29. März 1924 gemäß Artikel 72 Absatz 2 unserer Verfassung.

Gegenstand dieses Zusatzprotokolls sind die theologischen Fakultäten an den Universitäten Bayerns. Es wurde festgestellt, dass die Studierendenzahlen an den katholisch-theologischen Fakultäten in Bayern deutlich zurückgegangen sind. Es wurde weiter festgestellt, dass die Zahl der Diplom-Studierenden und auch derer, die sich auf das Priesteramt vorbereiten möchten, im Verhältnis zu den das Lehramt Studierenden deutlich zurückgegangen ist. Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat bereits mehrfach auf diese Situation hingewiesen und auch die Bayerische Rektorenkonferenz hat sich intensiv mit ihr beschäftigt. Es wurde vorgeschlagen, einige der katholisch-theologischen Fakultäten an unseren Hochschulen einzustellen und auf diese Weise für mehr

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

entsprechendes wissenschaftliches Potenzial an den verbleibenden Hochschulen zu sorgen.

Eine Einstellung von katholisch-theologischen Fakultäten in Bayern hätte allerdings eine Änderung des bestehenden Konkordats zur Folge und kann nicht unbedingt in unserem Sinne sein. Man hat deshalb im Einvernehmen mit der Katholischen Bischofskonferenz in Bayern eine Möglichkeit gefunden, eine sinnvolle Abhilfe zu schaffen. Das bedeutet im Einzelnen, dass an den Universitäten Augsburg, München, Regensburg und Würzburg vier voll funktionsfähige katholisch-theologische Fakultäten mit der Mindestzahl von zwölf theologischen Professuren bzw. Lehrstühlen erhalten bleiben. Man hat weiter beschlossen, an den Universitäten Bamberg und Passau die bisherigen katholisch-theologischen Fakultäten ruhen zu lassen und auf Institute zurückzuführen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Diese Institute bieten künftig nur noch die Religionslehrerausbildung an, einschließlich der Ausbildung für das gymnasiale Lehramt. Hier wurde versichert, dass wir eine Mindestausstattung von fünf Professuren erhalten werden.

Von der Besetzung und Erhaltung der Lehrstühle an den Universitäten Erlangen/Nürnberg und Bayreuth wird für die vereinbarte Zeit, nämlich für 15 Jahre, abgesehen.

Das bedeutet, dass an den Standorten Erlangen/Nürnberg und Bayreuth kein hochschuleigenes Personal für Zwecke der Ausbildung in katholischer Religionslehre mehr vorgehalten wird. Die Lehre wird durch Lehrerimporte aus Bamberg sichergestellt. Wichtig ist, dass es Übergangsregelungen gibt. Jeder Studierende kann selbstverständlich sein Studium ordnungsgemäß und unter zumutbaren Bedingungen zu Ende führen. Wir meinen, dass dies eine sehr sinnvolle und zeitgemäße Lösung ist, und deshalb haben auch alle beratenden Ausschüsse einstimmig zugestimmt.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Vogel.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht mehr auf die Einzelheiten Ihrer Ausführungen, Herr Kollege Stockinger, eingehen. Manches kann man auch anders interpretieren. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass bei den Beratungen im Ausschuss eine Reihe von Fragen offen geblieben ist. Wir waren uns darüber einig, dass die Fragen offen geblieben sind, auch wenn wir bei den Lösungen nicht miteinander konform gehen.

Es ist mir wichtig, für das Protokoll festzuhalten, dass die Fragen der Neuberufungen, die Art und Weise, wie man mit bestehenden Promotionen und Habilitationen umgeht, nicht geklärt sind, und zwar endgültig nicht so geklärt sind, wie wir uns das gewünscht hätten. Wir waren uns darüber einig, dass das nicht unbedingt in diesem Zusatzprotokoll geklärt werden muss, aber wir werden sehr kritisch begleiten, wie das in der Zukunft tatsächlich umgesetzt wird. Es gibt auf diesem Feld einen gewissen Vertrauensschutz, an den man denken muss, und diesen Aspekt sollten wir dabei nicht vernachlässigen.

Auch der Sachverhalt der ruhenden Fakultäten ist, Herr Kollege Stockinger, ohne Analogie in der hochschulrechtlichen Landschaft. Wir haben dabei gelernt, dass im Kirchenrecht wohl manches nicht so gemeint ist, wie es tatsächlich drinsteht, oder manches anders formuliert werden muss, als man es in die Praxis umzusetzen vorhat. Aber auch da müssen wir uns anschauen, wie sich beispielsweise der Zustand der ruhenden Fakultäten darauf auswirken wird, wie die Mitglieder der einzelnen Institute ihre inneruniversitäre Selbstverwaltung ausüben können, weil sie als Mitglied einer ruhenden Fakultät nicht einer anderen Fakultät angehören und somit ihre Mitwirkungsrechte nicht bestehen. Wir müssen uns ansehen, wie sich das in der Praxis auswirkt.

Ein weiterer Punkt, auf den ich in diesem Zusammenhang gerne hinweisen möchte: Die Zukunft der katholischen Theologie an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät in Nürnberg, aber auch in Bayreuth ist nicht endgültig geklärt. Wir müssen uns sehr intensiv Gedanken darüber machen, wie die Lehrerausbildung in der Realität

aussehen wird, welche Auswirkungen das auf den Berufsschulunterricht haben wird und wie die Zukunft der interreligiösen Forschung und Lehre an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät Erlangen/Nürnberg in Zukunft geregelt sein wird. Das sind sehr schwerwiegende Fragen.

Uns wurde bei der Beratung im Ausschuss zugesichert, dass diese Fragen mit der Verabschiedung dieses Zusatzprotokolls noch nicht geregelt sind und dass wir das in Zukunft machen werden. Ich sage von meiner Fraktion zu, dass wir das sehr intensiv begleiten und beraten werden. Genau unter diesem Vorbehalt, dass die Realisierung dieses Zusatzprotokolls noch offen steht, stimmen wir dem Zusatzprotokoll zu.

Danke für die große Aufmerksamkeit, besonders Ihnen, Herr Ach.

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Gote.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Zusatzprotokoll nimmt unserer Meinung nach längst überfällige Anpassungen vor. Ich möchte daran erinnern, dass wir seit Jahren die sinkenden Studierendenzahlen in der katholischen Theologie, insbesondere bei denjenigen, die für das Priesteramt studieren, beobachten. Es würde sich lohnen, über die Ursachen dieser Entwicklung einen längeren Diskurs zu führen. Dazu ist heute Abend keine Zeit, aber zwei Hinweise möchte ich dazu geben: Es ist klar, dass der Staat nicht weiterhin Ressourcen aufrechterhalten kann, wenn die Kirche selbst durch eine verfehlte Personalpolitik einerseits und andererseits durch den Ausschluss der Hälfte der Bevölkerung zu dieser Entwicklung beiträgt. Wer von Kirchenseite für die Erhaltung eingetreten ist und das auch jetzt noch tut, der muss zunächst einmal vor der eigenen Haustüre kehren. Das müsste man in diesem Hause auch einmal sagen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erinnere an die Berichte des Obersten Rechnungshofs, der uns schon lange ins Stammbuch geschrieben hat, es könne nicht sein, dass einzelne Bereiche gegenüber der sonstigen Hochschullandschaft so gut ausgestattet seien. Der nun eingeschlagene Weg ist in der Sache richtig. Dass es formal schwierig ist, wurde schon ausgeführt. Dass man manche Klimmzüge machen muss, um mit dem etwas antiquierten Konstrukt des Konkordats zu Potte zu kommen, ist auch ausgeführt worden. Wir haben im Ausschuss ausführlich, auch schon vor Einbringung des Staatsvertrags, über die damit verbundenen Schwierigkeiten gesprochen und waren uns, wie schon von Herrn Kollegen Vogel gesagt, in vielen Bewertungen hinsichtlich der konkreten Umsetzungsschwierigkeiten einig. Das betrifft die Lehrerbildung und den Vertrauensschutz derer, die sich in der Ausbildung befinden. Das betrifft die Promotion und ich denke, dass wir mit dem Beschluss, der zusammen mit dem Staatsvertrag im Ausschuss gefasst wurde, nämlich diese Entwicklung weiter sehr kritisch zu verfolgen und dafür sorgen zu wollen, dass die Studierenden zu ihrem Recht kommen, diesen Bedenken Rech

nung tragen. Deshalb können wir diesem Staatsvertrag und dem Zusatzprotokoll zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Zusatzprotokolls zum Bayerischen Konkordat auf Drucksache 15/7183 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 15/7991 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung.

Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltung? – Niemand. Damit ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Antrag der Abg. Franz Maget, Franz Schindler, Dr. Hildegard Kronawitter u. a. (SPD) Helfergleichstellung (Drs. 15/7446)

Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Innern. Ist das so richtig? Es hat Zwischenverhandlungen gegeben, deren letzten Stand ich nicht kenne. Das Wort hat der Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Nachsicht, lieber Franz Schindler. Ich glaube, in der Tendenz und in der Absicht sind wir uns einig, dass wir das Helfergleichstellungsgesetz haben wollen und die anderen freiwilligen Hilfsorganisationen der Freiwilligen Feuerwehr und dem THW gleichgestellt sein sollen, und zwar nicht unterhalb der Katastrophenschwelle, sondern im Katastrophenfall. Das hat der Haushaltsausschuss so vorgegeben.

In dem Antrag der SPD, Herr Kollege Schindler, ist der Termin Ende Mai 2007 vorgegeben. Wir hatten gerade abgesprochen, dass dieser Termin in dem Antrag gestrichen wird. Ich habe mich deswegen zu Wort gemeldet, weil ich versichern wollte, dass wir den Gesetzentwurf dem Landtag möglichst schnell vorlegen wollen. Wir sind gerade dabei, den Gesetzentwurf zu erstellen, auch in Absprache mit dem Finanzministerium, weil er finanzielle Auswirkungen hat. Wir wollen dann eine Abstimmung mit den Ressorts durchführen, in den Ministerrat gehen,– das übliche Verfahren – und dann den Antrag dem Hohen Hause möglichst schnell vorlegen. Ich glaube, damit könnten wir das gemeinsame Ziel erreichen.

(Beifall bei der CSU)

Ich habe einen redaktionell veränderten Antrag vorliegen. Soll ich ihn vortragen oder

tragen Sie das vor, Herr Kollege Schindler? – Herr Kollege Schindler, bitte.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der Erklärung des Herrn Staatssekretärs und im Hinblick auf die Zeit will ich es ganz kurz machen: Ich freue mich, dass der Haushaltsausschuss dem Antrag mit einer Änderung, die Ihnen vorliegt, Herr Präsident, einstimmig zugestimmt hat. Aufgrund der Erklärung des Herrn Staatssekretärs sind wir als Antragsteller damit einverstanden, dass in dem Antrag die dort gesetzte Frist bis Ende Mai 2007 gestrichen wird.

Wir gehen davon aus, dass die Staatsregierung dem Haus baldmöglichst den Gesetzentwurf vorlegen wird. Wenn das geschieht, werden wir ihm aller Voraussicht nach zustimmen. Wir kennen ihn jetzt noch nicht; aber es ist ein gemeinsames Anliegen, das zudem so ganz neu nicht ist. Ich erinnere daran, dass es im Zusammenhang mit der Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes Mitte der 90er Jahre Bemühungen gegeben hat, das Thema Helfergleichstellung zu regeln. Es ist damals nicht zu einem Kompromiss gekommen und dann ist jahrelang gar nichts passiert. In der Folge hat es Hochwasserereignisse gegeben.

2002 kam das ganz große Hochwasser. Damals ist die Diskussion wieder aufgekommen. 2003 gab es dann einen Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion mit dem Ziel der Helfergleichstellung. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit dieses Hohen Hauses abgelehnt. Es gab dann wieder ein Hochwasser, wieder wurde eine Anfrage gemacht, und wiederum wurde mitgeteilt, man könne das nicht machen. Auch auf den Prüfantrag, den die CSUFraktion damals eingebracht hat, hat das Innenministerium mitgeteilt, das Anliegen könne nicht weiter verfolgt werden. Deshalb freut es uns jetzt, dass wir, wie ich meine, einen entscheidenden Schritt weiter gekommen sind, wenn das Hohe Haus, zumindest die beiden großen Fraktionen – ich glaube allerdings auch die GRÜNEN –, der Meinung sind, das Thema müsse endgültig geregelt werden, wohl wissend, dass auch dann noch Probleme bleiben werden, beispielsweise bei der Erstattung der Kosten unterhalb der Katastrophenschwelle und bei vielen anderen Details der Bezuschussung der Förderung bei den freiwilligen Hilfsorganisationen. Das grundsätzliche Problem kann aber gelöst werden. Wir hoffen, dass die Lösung bald vorgelegt wird.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner: Kollege Ettengruber.

Herr Präsident, Hohes Haus! Wir haben diesen Antrag im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit ausführlich beraten, und wir haben ihn damals aus zwei Gründen abgelehnt: erstens, weil im Antrag die Einbeziehung der Helfer unterhalb der Katastrophenschwelle gefordert wurde. Zweitens wurde der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt, weil ein Gesetzentwurf

bis Ende Mai gefordert wurde, und das war zeitlich nicht zu machen.

Der Gesetzentwurf ist inzwischen in Arbeit und er wird im Laufe des Jahres wohl auch vorgelegt werden. Damit ist ein Ziel erreicht, an dem wir schon lange arbeiten. Es liegt uns nämlich am Herzen, das Ehrenamt in seinen Ausprägungen zu stärken und die Rahmenbedingungen, unter denen das Ehrenamt ausgeübt werden kann, zu verbessern. Das ist ein Stück Lebensqualität in Bayern. Insofern freue ich mich, wenn das Gesetz jetzt auf den Weg kommt und ein seit vielen Jahren bestehendes Anliegen zu einem guten Abschluss kommt.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hoffen, dass es möglichst bald, idealerweise noch bis zur Sommerpause, zu einer Gleichstellung der Angehörigen der freiwilligen Hilfsorganisationen mit den Angehörigen der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks kommt, was die Freistellungsregelungen und die Lohnfortzahlungen betrifft. Wir hatten uns im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit beim Antrag der SPD enthalten, weil im ursprünglichen Antrag die Forderung enthalten war, dass es auch unterhalb der Katastropheneinsatzschwelle zu einer Gleichstellung kommen soll. Das ist aber eine sehr komplizierte Frage, die nicht pauschal für alle Fälle geregelt werden kann. Wir haben uns deshalb bei dem ursprünglichen Antrag enthalten. Dem geänderten Antrag stimmen wir allerdings zu.

Kurz vor Ende der Plenarsitzung möchte ich Sie alle noch herzlich einladen, im Rahmen der Klimaschutzwoche heute ab 19.15 Uhr den Al-Gore-Film anzusehen.