Protokoll der Sitzung vom 10.05.2007

Das VG-Urteil ist in der Tat bemerkenswert, weil es dem Kläger in zwei Punkten recht gegeben hat. Das VG-Urteil stellt fest, dass dieser Imker in zwei Rechten gefährdet ist, nämlich zum einen im Recht auf Schutz seiner Gesundheit – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Das VG Augsburg sieht Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung durch diesen Honig – und zum anderen im Recht auf gentechnikanbaufreie Wirtschaftsweise.

Auf der einen Seite könnte dieses Urteil für alle Befürworter des gentechnikfreien Anbaus ein Triumph sein. Ich will es aber gar nicht so sehen. Es bestätigt die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung, der Verbraucher, des Bauernverbandes, der Bauern und auch der Opposition hier im Landtag. Aber wie gesagt, das ist eine erstinstanzliche Entscheidung, und ich will da auch nicht vorgreifen.

Auf der anderen Seite stehen wir vor dem Problem – und auch das, Herr Kollege Huber, haben Sie schon angesprochen –, dass die Reichweite noch gar nicht klar ist, die dieses Urteil hat, und dass, wenn das Urteil Bestand hat, dieses übertragbar ist auf andere Fälle und Schadensersatzpfl ichten. An dieser Stelle geht es nur um die Pollen, aber es kann an anderer Stelle gleich entschieden werden für den Austrag in angrenzende Äcker oder anderes. Das heißt, dieses Urteil kann, wenn es Bestand hat, unübersehbare Folgen haben, auch unübersehbare Folgen für den Staatshaushalt. Das kann richtig teuer werden.

Aus diesem Grund ist jetzt Handeln gefragt und nicht besonnenes Abwarten – oder versonnenes oder wie immer man das bei Ihnen nennen muss.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Das Zweite ist die Bekanntmachung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL – zur Beschränkung des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Organismen – GVO –, speziell dieser Maissorte MON 810. Sie haben recht, Herr Kollege Huber: Die Bekanntmachung bezieht sich nicht auf das, was bereits ausgesät ist. Aber die potenziellen Gefahren, die diese Bekanntmachung unter a bis e darstellt, treten nicht erst ab der Aussaat 2008 ein; sondern wenn es sich bewahrheitet, dann ist es auch jetzt so. Deswegen ist auch aus diesem Grunde jetzt Handeln angesagt und nicht erst irgendwann nach einer noch längeren Überlegungsphase von Ihnen oder von anderer Seite.

Richtig ist – darauf haben Sie auch schon hingewiesen –, dass auch die SPD für Forschung und für den Erprobungsanbau stand. Wir waren und sind für unabhängige Forschung, wobei ich schon auch kritisch anmerken

möchte, dass unabhängige Forschung für mich auch bedeutet, dass die Drittmittelgeber genannt werden. Zu dem Thema sind meine Fragen noch nicht beantwortet worden.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Herr Staatsminister, bevor Sie uns jetzt auch noch als Kronzeugen für die Versuche anführen, möchte ich sagen: In der Tat haben wir einen Antrag auf Verfütterung von bereits angebautem Mais gestellt. Sie hätten ihn weggeschmissen. Wir haben beantragt, dass das, was eh schon in den letzten Jahren angebaut worden ist, wenigstens verfüttert wird. Das ist auch nicht die Gefahr, denn das kann unter Laborbedingungen in einem abgeschlossenen System stattfi nden. Da sind die Gefahren, die im Freiland auftreten, alle nicht gegeben. Dafür stehen wir.

Wir stehen im Übrigen auch und gerade vor dem Hintergrund dieses Urteils und auch vor dem Hintergrund des Bienensterbens, Herr Kollege Huber, dafür, im Bereich der Imkerei mehr zu forschen. Man kann auch Fütterungsversuche bei Bienen machen. Auch das muss nicht unbedingt immer im Freiland stattfi nden. Ich habe mit Interesse Ihr Papier aus Kloster Banz gelesen, in dem Sie schreiben, dass Sie redundante Forschung nicht wollen. Redundante Forschung defi nieren Sie zumindest in diesem Papier als Forschung, die schon in anderen Ländern stattfi ndet. Ich habe gestern im Ausschuss schon gesagt, dass wir beim nächsten Bericht einfordern werden, dass uns zu jedem dieser Forschungsprojekte ganz detailliert gesagt wird, ob und wie das in anderen Ländern schon stattfi ndet und ob es deswegen nach Ihrer Einschätzung in Bayern schon seit Jahren redundant wäre.

Die Konsequenz aus diesen beiden neuen Tatbeständen ist tatsächlich, dass das Abschneiden nicht reicht. Zwar würde es für die Vermeidung der Gefährdung der Bienen reichen, aber nicht für diese fünf Punkte des BVL. Deswegen ist Unterpfl ügen an dieser Stelle die richtige Antwort. Das muss keine Festlegung für immer sein, aber bis Rechtssicherheit geschaffen ist durch ein Urteil, das von einer höheren Instanz kommt und langfristig Bestandskraft hat.

Dass die Landwirte, die dieses Saatgut angepfl anzt haben, über diese beiden neuen Tatbestände durch die Bayerische Staatsregierung informiert werden, das ist für uns selbstverständlich. Auch diesen Spiegelstrich unterstützen wir und signalisieren damit Zustimmung zu dem Antrag der GRÜNEN.

Der Antrag, den Sie vorgelegt haben, Herr Huber, ist wirklich rührend.

(Heiterkeit bei der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer (SPD))

Sie hatten gestern im Ausschuss Gelegenheit, diesen „besonnenen Umgang“ durch Ihr Abstimmungsverhalten zum Ausdruck zu bringen. Dieser Antrag ist lange verzögert worden. Wir haben gestern zu einem späteren Zeit

punkt, aber aufgrund der Ereignisse relativ aktuell über unseren Antrag auf 300 Meter Mindestabstand abgestimmt. Das wäre für mich besonnen. Noch besonnener wäre es gewesen, wenn man diese 300 Meter, die Ihr Generalsekretär draußen ständig fordert, ohne hier etwas zu tun, von Anfang an zur Grundlage des Erprobungsanbaus gemacht hätte.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Aber immer noch besonnen wäre es gewesen, dem zumindest jetzt, nach den Ergebnissen des Erprobungsanbaus 2005 und nach verstärkten Windereignissen, zuzustimmen. Aber dazu waren Sie gestern nicht in der Lage.

Jetzt könnte man sagen: Sie haben sich über Nacht gewandelt. Daran glaube ich aber auch nicht so recht. Insgesamt steht diese ganze Geschichte unter dem Motto „Dichtung und Wahrheit“ nach dem, was Sie draußen in Ihren Papieren und Verlautbarungen, zumindest des Generalsekretärs, verbreiten, und dem, was Sie hier an konkretem Handeln zeigen.

Der zweite Teil dieses Antrags ist nun tatsächlich redundant. Ich hatte das gestern bei der Beratung dieses Antrags schon angefragt, und das Ministerium hat mir bestätigt, dass genau das geplant ist. Dazu hätte man diesen Antrag auch nicht gebraucht. Das wird sowieso passieren, ohne dass Sie sich dazu die Mühe des Schreibens und Vertretens hätten machen müssen.

Aus diesen beiden Gründen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen und hoffen, dass irgendwann die göttliche Eingebung in dieser Frage doch noch über Sie kommt und die Besonnenheit noch etwas wachsen möge.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Für die Staatsregierung darf ich Herrn Staatsminister Miller das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mit den erstinstanzlichen Entscheidungen zur Frage der Koexistenz beim Anbau von gentechnisch veränderten Pfl anzen im Zusammenhang mit der Imkerei ist die grüne Gentechnik ein weiteres Mal in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt, die viele Menschen bewegt. Eines aber sollten Sie allen hier abnehmen: dass für mich, dass für alle hier die Sicherheit von Mensch und Natur Priorität hat. Dies sollten Sie niemandem absprechen.

(Beifall bei der CSU)

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der grünen Partei, nicht das Bayerische Landwirtschaftsministerium, sondern die damalige Bundesministerin Künast und das ihr unterstellte Bundessortenamt haben im Frühjahr 2004 die Vertriebsgenehmigung für die neuen GVO-Maissorten, insgesamt für 30,5 Tonnen Saatgut, erteilt und damit den Anbau in der Praxis ermöglicht. Wenn Sie, Frau Paulig,

jetzt Vorwürfe erheben – „dem Land großen Schaden zugefügt“, „unverantwortlich“ –, dann greifen Sie damit – das muss Ihnen bewusst sein – Ihre frühere Bundesministerin ganz massiv an.

(Beifall bei der CSU – Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Sie persönlich haben ausgesät, nicht Frau Künast! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

Die Aussaat ist allen Landwirten in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Zulassung bis zum 27. April erlaubt.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Aber nur wenige haben gesät! – Ruth Paulig (GRÜNE): Aber Bayern hat immer gesät!)

Herr Dürr, wer zulässt, das Saatgut ausgebracht wird, und gleichzeitig die Aussaat zur Forschung verhindern möchte, der hat ein besonderes Verhältnis zu Sicherheit und Zukunft.

(Beifall bei der CSU)

Ich bin der festen Überzeugung, dass nur die wissenschaftlichen Versuche von unabhängigen Stellen zur Versachlichung der Diskussion um den Einsatz der grünen Gentechnik beitragen werden. Denn die Argumente der Kritiker bedürfen genauso wie die Argumente der Befürworter der grünen Gentechnik der Überprüfung durch unabhängige, nicht auf Spenden oder Firmengelder angewiesene Einrichtungen.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Ich habe verfügt, dass wir die GVO-Anbaufl ächen im Hinblick auf die anstehenden Fragestellungen auf das absolut notwendige Maß beschränken. Deshalb hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in diesem Jahr an 14 Standorten mit einer Fläche von insgesamt 2,1 Hektar GVO-Mais zu Versuchszwecken angebaut. Im vorigen Jahr waren es 4 Hektar. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie müssen einmal nachfragen, wie viel Hektar in den neuen Bundesländern, dort wo Sie in der Verantwortung sind, derzeit angebaut werden. – Dies nur nebenbei.

(Zuruf der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner (SPD))

Der Versuchsanbau ist konform mit EU- und Bundesrecht. Frau Sonnenholzner, ich möchte schon darauf eingehen, dass Sie sagen, wir hätten den Antrag gestellt, nur den Restmais zu verfüttern. Schauen Sie noch einmal nach. Ich bin hart angegriffen worden, als ich die Versuche mit Bienen einstellen wollte. Das hat fast einen Aufruhr gegeben, und es liegt auch ein Antrag von Ihnen vor, die Versuche in diesem Bereich insgesamt weiterzuführen.

Aber nun zu dem Anlass. Für die soeben geschilderten Forschungsarbeiten. sind die aktuellen Entscheidungen

der Verwaltungsgerichte Augsburg und Frankfurt/Oder selbstverständlich von Bedeutung.

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in seiner Entscheidung vom 4. Mai dieses Jahres festgelegt, dass der in Kaisheim ausgesäte Mais der Linie MON 810 entweder schon vor der Blüte zu ernten ist oder dass die Pollenfahnen dieser Maispfl anzen während der Blütezeit abgeschnitten werden müssen, sodass kein Maispollen von den Bienen aufgenommen werden kann. Diese Vorsorgemaßnahmen seien notwendig, weil andernfalls der Honig des Imkers ein nicht verkehrs- und gebrauchsfähiges Lebensmittel sei. – So das Gericht in Augsburg.

Dagegen steht das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder mit seiner Entscheidung vom 8. Mai. Dabei handelt es sich um einen Parallelfall. Das Gericht sieht keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Verkehrs- und Gebrauchsfähigkeit von Imkereiprodukten bei unmittelbarer Nachbarschaft eingeschränkt werden könnten.

Aufgrund dieser völlig unterschiedlichen Entscheidungen wird deutlich, dass sich vorschnelle Schlüsse verbieten. Die Gerichtsentscheidungen werden deshalb von der Staatsregierung sorgfältig geprüft und beurteilt werden, und es werden weitere Schritte geprüft. Sofern einen Klärung der offenen Rechtsfragen bis zur Blüte des Maises nicht erfolgen kann, werde ich anordnen, dass im gesamten staatlichen Versuchsbereich die Pollenbildung durch rechtzeitiges Abschneiden der Fahnen verhindert wird. Dies ist eine klare Aussage.

Nun zu MON 810. Bundesminister Seehofer hat im Gegensatz zu Frau Künast, die ihn zugelassen hat, gehandelt und mitgeteilt: Bei Auslaufen der Zulassung muss, wenn dieser Mais künftig wieder zugelassen werden soll, ein Umweltmonitoring durchgeführt werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BLV – kommt gerade nicht zu dem von den GRÜNEN gezogenen Schluss, dass der bereits ausgesäte Mais untergepfl ügt werden muss. Das stimmt nicht. Es gibt kein Umbruchgebot. Ich habe mich heute noch einmal bei den Bundesbehörden erkundigt und gesagt: Wäre irgendwelche Gefahr im Verzug, würden wir sofort handeln. Es ist, wie gesagt, nur dieses Monitoring angestrebt worden.

Ich sage es noch einmal. Genau die Fragen, die Sie, Frau Paulig, gestellt haben – wie sich der gentechnisch veränderte Mais im Boden verhält, welche Auswirkungen er hat – untersuchen wir. Hätten wir wissenschaftliche Erkenntnisse, würden diese Versuche nicht durchgeführt. Wir wollen die Forschung verantwortlich weiterbetreiben. Sollten aber Zweifel bezüglich der Sicherheit bestehen, gilt der Grundsatz: Sicherheit vor Forschung. Ich kann Ihnen versichern, dass wir mit dem größtmöglichen Augenmaß vorgehen werden und auch hier vorbildlich sein werden.

Ich bitte, dem Antrag der CSU zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig.

Kolleginnen und Kollegen, ein paar Bemerkungen sind notwendig. Herr Miller, es hat Sie keiner gezwungen, Genmais hier in Bayern auszusäen. Aber Sie waren doch immer die größten Befürworter und Schreier für den Gentechnikanbau.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn der Widerstand der kirchlichen Gruppen, der konventionellen Bauern und der Biobauern, der Umweltverbände und der Verbraucher nicht so groß geworden und so massiv gewesen wäre, hätten wir doch den fl ächendeckenden Anbau, so wie in den neuen Bundesländern, auch hier in Bayern. Seien Sie doch ehrlich.