Wenn der Widerstand der kirchlichen Gruppen, der konventionellen Bauern und der Biobauern, der Umweltverbände und der Verbraucher nicht so groß geworden und so massiv gewesen wäre, hätten wir doch den fl ächendeckenden Anbau, so wie in den neuen Bundesländern, auch hier in Bayern. Seien Sie doch ehrlich.
Ich bin gespannt, was nun aus dem Entwurf der Gentechniknovelle von Seehofer wird. 150 Meter Abstand. So wollen Sie Koexistenz regeln. Das ist lachhaft.
Er sollte diesen Gesetzentwurf, die Novelle des KünastGesetzes, in den Papierkorb werfen. Das wäre das Richtige.
Ich will ein Zweites sagen. Es ist doch die Haftungsverantwortung für den Gentechnikanwender, bei der wir jetzt auch noch einmal die Klärung durch das Gericht haben: Wer Gentechnik anwendet, haftet für den Schaden. Das hat Renate Künast durchgesetzt, und das war prägend und entscheidend.
Heute fordern Sie nahezu mit Krokodilstränen weitere Forschungen ein. Es gibt zahlreiche europäische Forschungsergebnisse von namhaften, unabhängigen Instituten, die auf die Austragung, auf die Gefahren für Umwelt, Gesundheit und Mensch hinweisen. Nehmen Sie eigentlich diese Ergebnisse zur Kenntnis? Wir haben dazu Berichtsanträge eingebracht, aber die europäischen Ergebnisse wurden nicht diskutiert. Nehmen Sie endlich Kenntnis von den vorliegenden Ergebnissen, und hören Sie auf, immer wieder irgendwelche Forschungen einzufordern.
Es würde schon reichen, Sie würden jetzt endlich die eigenen bayerischen Forschungsergebnisse zur Kenntnis nehmen, die nämlich lauten: 600 Meter weit werden Maispollen getragen, fast fl ächendeckend in Bayern. Da ist kein Gentechnikanbau möglich, da ist der gentechnikfreie Anbau nicht gesichert. Darum geht es. Eine Koexistenz
Nehmen Sie auch den Bescheid des Bundesamtes zur Kenntnis. Darin heißt es, 41 % der räuberischen Insekten seien durch das Bt-Toxin entweder tödlich oder in ihrer Fortpfl anzung oder in ihrem Wachstum geschädigt.
Das müssen wir doch nicht weiter erforschen. Wer sich das Bienensterben anschaut, stellt fest, das Bt-Toxin hat zumindest einen Anteil am Zusammenbruch der Immunabwehr. Da werden wir hinkommen. Aber wir können noch weitere Ergebnisse abwarten, und irgendwann brechen auch bei uns die Bienenvölker zusammen.
Und noch eines: Wer sich das Urteil von Augsburg anschaut, stellt fest, es war eine „Watschn“ für die Regierung von Schwaben, für den Freistaat. Die Regierung von Schwaben hat sich ganz klar dafür eingesetzt, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwender von GVO gelten und Vorrang haben müssen. Die Konzerne würden „massiv beeinträchtigt“, wenn sie den Anbau nicht betreiben dürften. Im Urteil wird dies deutlich zurückgewiesen und ganz klar moniert, dass Sie keine Maßnahmen zum Schutz der Imkereiprodukte getroffen haben, dass Sie keine Analysekosten übernommen haben und dass Sie weder bereit waren, den Schaden zu ersetzen, noch Ausgleichsmaßnahmen für notwendig gehalten haben. Ich fi nde jetzt leider das Zitat nicht.
Ich hoffe aber, Sie lesen das Zitat nach und erkennen dann, wie massiv Sie versucht haben, gegen die Imker zu arbeiten. Das ist in diesem Gerichtsprozess für die Vertretung der Staatsregierung eine deutliche Abfuhr.
Da kann ich nur sagen: Nehmen Sie alle Inhalte dieses Gerichtsurteils zur Kenntnis und verzichten Sie auf weitere gerichtliche Auseinandersetzungen; denn es geht um den Schutz der Umwelt und um den Schutz der gentechnikfreien Produktion.
Jetzt hat Herr Staatsminister Miller nochmals um das Wort gebeten. Ich erlaube mir, darauf aufmerksam zu machen, dass die Redezeit der Staatsregierung vorbei ist. Aber Sie können selbstverständlich sprechen. Das heißt, Herr Minister, dass Sie wieder beginnen können.
diesem Hohen Hause dieses Thema noch zu beraten und zu besprechen, verzichte ich auf den Redebeitrag.
Das führt dazu, dass wir in unserer Tagesordnung zügig weiterkommen. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die beiden Anträge wieder getrennt. Es wurde für beide Anträge namentliche Abstimmung beantragt.
Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/8128 namentlich abstimmen. Die Urnen sind aufgestellt. Ich bitte, mit der Stimmabgabe zu beginnen. Dafür sind fünf Minuten vorgesehen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich schließe den Wahlgang. Die Stimmzettel werden außerhalb des Saales ausgezählt, das Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Ich rufe zur namentlichen Abstimmung den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion, Drucksache 15/8142, auf. Mit Ihrem Einverständnis verkürze ich jetzt die Stimmabgabe auf zwei Minuten. Die Stimmzettel können abgegeben werden. Ich bitte allerdings, in der Nähe zu bleiben, denn die nächste namentliche Abstimmung steht schon an und wird schon durchgegeben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich schließe den Wahlgang. Die Stimmkarten werden wieder draußen ausgezählt. Das Ergebnis wird bekannt gegeben, sobald es vorliegt. Ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit ich in der Tagesordnung fortfahren kann.
Wir beenden damit die Beratung zu den Dringlichkeitsanträgen. Die restlichen Dringlichkeitsanträge 15/8129, 15/8131, 15/8132, 15/8133 und 15/8134 werden an die betreffenden Ausschüsse verwiesen werden.
Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reform des Bayerischen Leichenschauwesens 1: Unabhängige Leichenschau (Drs. 15/7367)
Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reform des Bayerischen Leichenschauwesens 2: Qualifi zierte Leichenschau (Drs. 15/7368)
Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reform des Bayerischen Leichenschauwesens 3: Obduktionsrate erhöhen – Dunkelziffer senken (Drs. 15/7369)
Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reform des Bayerischen Leichenschauwesens 4: Grundlagen verbessern – Datenbasis schaffen (Drs. 15/7370)
Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zum Antrag auf Drucksache 15/7370 namentliche Abstimmung beantragt hat.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Es wurde eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Ackermann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ausgangspunkt für unsere vier Anträge zur Reform des Leichenschauwesens waren sechs Todesfälle durch Strangulierung in der Stadt München und Umgebung. Die Gerichtsmedizinerin Frau Prof. Dr. Berzlanovich vermutete, dass es möglicherweise noch weitere unentdeckte Todesfälle durch Strangulierung geben könnte, die aber bei den Leichenschauen nicht entdeckt wurden. Tatsächlich: Sie hat noch weitere 31 Todesfälle aufgedeckt, bei denen die Todesursache bei der Leichenschau nicht identifi ziert werden konnte.
Wir haben uns daraufhin in der Praxis des Leichenschauwesens kundig gemacht und sind darauf gestoßen, dass hier sehr viel im Argen liegt. Das Problem Nummer 1 ist, dass der Hausarzt gleichzeitig auch die Leichenschau vornimmt. Das ist mit Schwierigkeiten verbunden. Eine Schwierigkeit ist der Umstand, dass es gewisse Abhängigkeitsverhältnisse gibt, wenn ein Hausarzt zum Beispiel ein Heim betreut. Er muss damit rechnen, dort nicht mehr beschäftigt zu werden, wenn er allzu oft ungeklärte Todesfälle feststellt.
Ein weiterer Problempunkt sind Gefälligkeitsgutachten, weil der Arzt einer Einrichtung keine Schwierigkeiten machen möchte. In anderen Fällen möchte der Hausarzt auf die Gefühle der Angehörigen Rücksicht nehmen. Es kam auch schon vor, dass ein Hausarzt sagte, bei diesem hohen Alter sollte man nicht so genau hinsehen. In diesem Fall handelte es sich um eine 92-jährige Frau.
Solche Fälle passieren in erster Linie, wenn der Hausarzt emotional mit den Personen, die er in der Leichenschau begutachten soll, verquickt ist. Wir meinen, solche Fälle würden nicht passieren, wenn ein zweiter unabhängiger
Arzt hinzugezogen würde, der eine objektive Begutachtung vornehmen kann. Deshalb fordern wir in unserem ersten Antrag, bei der Leichenschau einen zweiten unabhängigen Arzt hinzuzuziehen.
Daran schließt sich logisch der zweite Antrag an; denn mit der Unabhängigkeit allein ist es nicht getan. Der Arzt muss auch speziell für die Erkennung von Todesursachen qualifi ziert sein. Dies ist nicht immer einfach. Deshalb sind möglicherweise die genannten Todesfälle durch Strangulierung in Altenheimen unentdeckt geblieben. In diesen Fällen war die Todesursache nicht durch deutliche äußere Zeichen erkennbar. Ein Arzt braucht ein gewisses Sachwissen, um zu erkennen, warum ein Mensch gestorben ist.