Protokoll der Sitzung vom 10.05.2007

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Warum haben Sie die Versuche denn dann gemacht? – Christine Kamm (GRÜNE): Ein frommer Wunsch, sonst nichts!)

Meine Damen, ich mahne Sie zu etwas mehr Besonnenheit. Bitte hören Sie doch zu, sonst können Sie gar nicht ermessen, was ich Ihnen hätte sagen wollen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das weiß man doch schon vorher!)

Hören Sie mir doch ganz einfach zu.

Sie kommen doch um Ihren Erfolg, also hören Sie mir ganz einfach einmal zu.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Wir wollen, dass die Gentechnik keine negativen Auswirkungen auf die Agrarstruktur hat.

(Christine Stahl (GRÜNE): Wir wollen, wir wollen!)

Und wir wollen auch, dass die Gentechnik keine negativen Einfl üsse auf Umwelt, Biosphäre, Tiere und natürlich auch auf den Menschen hat.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wollen haben wir schon mögen …! – Heiterkeit bei der SPD)

Nach der bisherigen Lesart – ich sage ganz ausdrücklich: nach der bisherigen Lesart – des EU-Rechts und des Bundesrechts haben wir hier im Staate Bayern Aufgaben wahrgenommen, die andere nicht erfüllt haben. Wir haben beispielsweise die lokalen Umweltwirkungen geprüft. Frau Paulig, unter „besonnenem“ Umgang verstehe ich, dann, wenn Frau Künast Sorten zulässt, einmal ganz genau hinzuschauen, welche Langzeitwirkung diese zugelassenen Sorten tatsächlich haben. Und genau das wurde auch von der SPD unterstützt. Dieser Versuch, dessen Pfl anzen Sie jetzt gerade unterpfl ügen wollen, dient dazu, die Langzeitwirkungen von Bt-Pfl anzen im Zusammenhang mit der Gülleausbringung zu prüfen. Die Erkenntnisse, von denen Sie jetzt Gebrauch machen, haben wir nur deswegen, weil wir das gewissenhaft untersucht haben.

Das Gleiche gilt für die Wirkungen auf Bienen. Auch die SPD hat in einem eigenen Antrag darauf verwiesen, dass man die Wirkungen auf die Bienen genau untersuchen müsse. Auch das ist in meinem Sinne eine Art von besonnenem, verantwortungsbewusstem Umgang mit Sorten, die nach EU-Recht und nach Künastschem Bundesrecht zugelassen sind.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Seehofer-Recht war das!)

Inzwischen ist es Seehofer-Recht, aber damals lag das noch in der Zuständigkeit von Frau Künast.

Die Beteiligung an den Bundesversuchen zur Wertprüfung und an den Sortenversuchen haben wir in Bayern deshalb gemacht, weil es im Sinne einer Prüfung der Standorttauglichkeit vieler Sorten lag. Dass dabei im Jahre 2007 insgesamt 575 Quadratmeter – 575 Quadratmeter, das ist so groß wie dieser Saal hier – GVO-Sorten dabei waren, hat zum Paket gehört. Ich glaube, dass wir uns daran nicht so groß aufhängen müssen. Ich betone, dass diese Dinge in absoluter Übereinstimmung mit der Auslegung des derzeitigen rechtlichen Rahmens geschehen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe davon gesprochen, dass vieles seit dem 27. April dieses Jahres und dem 4. Mai dieses Jahres aus meiner Sicht anders geworden ist. Frau Paulig, ich habe vorhin mit ein bisschen Erstaunen von Ihnen gehört, dass Sie einem deutschen Gericht im Jahre 2007 vorwerfen, sich der Wirtschaft zu beugen und falsches Recht zu sprechen. Da muss ich mich schon sehr wundern; das ist starker Tobak. Als bayerischer Bürger habe ich großes Vertrauen in die Neutralität der Justiz.

(Zuruf der Abgeordneten Ruth Paulig (GRÜNE))

Deswegen hat mich das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. Mai wirklich aufhorchen lassen. Und es hat mich tief beunruhigt, als ich die Begründung studiert habe.

Die Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Inverkehrbringen von MON 810 solange auszusetzen, bis die entsprechenden Untersuchungen zur Umweltauswirkung da sind, ist für mich ein weiterer Grund, innezuhalten und über den Anbau von Genmais neu nachzudenken. Erlauben Sie mir daher einige Gedanken zu dieser neuen Situation. Die Entscheidung des BVL deckt sich voll mit unserer Linie, bei der wir sagen, Vorsicht und Vorsorge haben Priorität. Genau aus diesem Grunde haben wir diese Langzeitversuche durchgeführt; denn genau darum geht es dabei. Wir haben das in Ausfüllung eines Versäumnisses derer getan, die diese Sorten zugelassen haben. Das hat aber nicht zur Folge, dass rechtmäßig erworbenes Saatgut, das jetzt seit vier Wochen in der Erde liegt, sofort einzuackern wäre.

(Christine Stahl (GRÜNE): Was denn sonst?)

Nach derzeitigem Recht ist es vollkommen legal.

(Christine Stahl (GRÜNE): Nein!)

Die Anweisung, MON 810 nicht weiter in Verkehr zu bringen, bezieht sich auf die Folgejahre und geht überhaupt nicht in die Richtung, heute so handeln zu müssen, wie Sie das fordern.

Ich darf das Gerichtsurteil zitieren. Die Anordnung weitergehender Maßnahmen hält die Kammer im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes weder für geboten noch für erforderlich.

Die Information der betroffenen Landwirte, die dieses MON 810 angebaut haben, machen die Damen und Herren der Presse dort oben sicherlich sehr ordentlich. Da bin ich ganz zuversichtlich.

Ohne die Kompetenz des Augsburger Gerichts in Zweifel ziehen zu wollen, möchte ich aber doch darauf hinweisen, dass es lediglich eine Gerichtsentscheidung ist.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Vorsicht! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

Es ist eine erstinstanzliche Entscheidung. Wir werden uns ansehen müssen, was weitere Instanzen dazu sagen, und wir werden uns ansehen müssen, wie die Urteile aus anderen Bundesländern aussehen werden.

(Christine Stahl (GRÜNE): Das kann bis über 2008 hinausgehen!)

Und wir werden uns letztendlich darauf verlassen müssen, was in letzter Instanz vom EuGH dazu gesagt werden wird.

Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass das Urteil lediglich auf die Pollenproblematik im Zusammenhang mit der Imkerei abstellt. Hieraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass sich das Gericht generell gegen die Gentechnik gewandt hätte und die Aussage gemacht hätte, dass Gentechnik generell für Natur und Menschen schädlich sei, ist nicht richtig. Darüber ist nichts zu lesen.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Lesen Sie doch mal den Bescheid!)

Die fachlichen Tatbestände, die hier tangiert sind, sind in meinen Augen teilweise noch strittig. In dem Urteil von Frankfurt an der Oder, das Sie für tendenziös halten, wird die biologische Einheit Pollen – nur als Beispiel, damit Sie wissen, wovon wir reden – als nicht fortpfl anzungsfähig angesehen und deshalb als nicht berücksichtigungswürdig eingestuft.

Ein Wort noch zur Zeitschiene. Wenn Sie zum Fenster hinaussehen – nicht hier, aber wenn Sie beispielsweise mit dem Zug durch Deutschland fahren –, erkennen Sie, dass der Mais in etwa 10 Zentimeter hoch ist. Das heißt, die Zeit bis zum Erscheinen der Maisfahnen, wo dann tatsächlich Pollen ausgeschieden werden, dauert mindestens noch sechs bis acht Wochen. Diese Maispollenproblematik tritt also nicht sofort auf. Wir sollten daraus den Schluss ziehen: Es bleibt uns noch Zeit, die neu entstandene rechtliche Situation, die wir durch dieses Urteil haben, ordentlich und gewissenhaft zu prüfen. Genau das ist das Ansinnen des Antrags, den wir nachgeschoben haben.

Wir haben in dem Antrag ganz klar formuliert, dass wir Rechtssicherheit brauchen und dass die strittigen Fragen höchstrichterlich ausgeräumt werden müssen. Letztinstanzlich! Wir brauchen keine Hektik, sondern Besonnenheit. Solange wir wirklich keine belastbare Position haben, über die Konsens besteht, sollten wir hier in Bayern kein Risiko eingehen.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Eben!)

Sollte das Urteil letztinstanzlich bestätigt werden, wird das das Aus für den Gentechnikanbau bedeuten. Aber so weit sind wir eben noch nicht.

Ich schließe hier noch eine weitere Forderung an. Die rechtliche Klärung muss unbedingt unser Ziel sein. Sollte es diese rechtliche Klärung nicht geben, bevor die Maisfahnen erscheinen, das heißt, bevor die Pollen ausge

bildet werden, fordern wir die Entfernung der Blüten bzw. den Abbruch des Versuchs. Wir fordern, dass eine sichere Vermeidung des Pollenaustrages erfolgt - das unter der Voraussetzung, dass wir kein letztinstanzliches Urteil bis dahin haben. Ich hoffe in diesem Zusammenhang, dass die Gerichte hierzu eine nachvollziehbare und belastbare Lösung der einschlägigen Fragen herbeiführen werden. Die enorme Tragweite in der Urteilsbegründung macht mir richtig Angst. Man muss einmal zu Ende denken, was das bedeutet, wenn alles so rechtskräftig wird, wie das jetzt in dem Urteil steht. Honig wäre bereits dann nicht mehr verkehrsfähig und genussfähig, wenn auch nur eine Spur von GVO-Pollen enthalten ist, die nicht für Lebensmittel zugelassen sind. Sie werden sich hart tun, dann auf dieser Welt irgendwo noch Honig zu fi nden, der nicht zu beanstanden ist.

(Christine Stahl (GRÜNE): Das wollen wir eben ändern!)

Das wollen wir nicht. Ich ermahne Sie, das Kind jetzt nicht mit dem Bade auszuschütten und gleich das Einackern zu fordern.

Lassen Sie uns die Rechtssituation ganz nüchtern prüfen. Lassen Sie uns die fachlichen Fragen noch klären. Bis dahin wollen wir gemeinsam alle Sicherheitsmaßnahmen einhalten, die bis zum Abtrennen der Blütenstände und zur Zerstörung der Versuchsfelder gehen. Das ist Inhalt unseres Antrages, und ich glaube, das ist die vernünftige, angemessene Reaktion auf diese neue Rechtssituation.

(Christine Stahl (GRÜNE): Wo bleibt da die Wahlfreiheit?)

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, sich von Ihrem Antrag zu entfernen und unserem zu folgen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Sonnenholzner.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Huber – wo ist er denn? –, wir haben das Valentinjahr, und Ihr Wortbeitrag erinnert mich an das schöne Wort: „Mögen täten wir schon wollen, aber dürfen haben wir uns nicht getraut.“ So viel vorab.

Mir als Sozialpolitikerin tun Sie fast leid, bei der Wirtschaftspolitikerin schaut es etwas anders aus. In der Tat, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen wir mit diesen zwei neuen Sachlagen vor einer völlig veränderten Situation, und auf die müssen wir auch in diesem Hause angemessen reagieren. Das eine ist das Urteil des VG Augsburg, das in der Tat eine schallende Ohrfeige für die Staatsregierung ist. Da hilft es auch nicht, wenn Sie sich auf Bundeszuständigkeiten hinausreden. Es geht um die staatlichen Flächen, auf denen Erprobungsanbau stattfi ndet. Es hilft auch nicht, wenn Sie sich auf ein zweites, anderslautendes Urteil berufen, Herr Kollege Huber. Im Gegensatz zu Frau Kollegin Paulig und Ihnen zweifl e ich weder das eine noch das andere an und maße mir dar

über als Nichtjuristin auch keine Kompetenz des Urteils an.

Fest steht, dass es zwei verschieden lautende Urteile gibt und dass Rechtsunsicherheit besteht. Mit diesem Faktum müssen wir umgehen, und genau aus diesem Faktum müssen wir die richtigen Konsequenzen ziehen.

Das VG-Urteil ist in der Tat bemerkenswert, weil es dem Kläger in zwei Punkten recht gegeben hat. Das VG-Urteil stellt fest, dass dieser Imker in zwei Rechten gefährdet ist, nämlich zum einen im Recht auf Schutz seiner Gesundheit – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Das VG Augsburg sieht Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung durch diesen Honig – und zum anderen im Recht auf gentechnikanbaufreie Wirtschaftsweise.