Zweitens. Ich verwahre mich in aller Form dagegen – das kam vonseiten der CSU, aber auch vom Kollegen Runge –, dass wir der Anbiederung an die Gewerkschaften geziehen werden, wenn wir die berechtigten Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskutieren. Herr Rotter sagt auch: Die Post ist der größte Arbeitgeber in Deutschland. Wenn dort die Gefahr besteht, dass wir in ein massenhaftes Lohndumping geraten könnten, müssen wir hier darüber reden. Wenn Sie sagen, wer hier darüber redet, biedert sich an, dann machen Sie es sich zu leicht; das ist eigentlich ein Skandal.
Drittens. Wenn Sie den Antrag gelesen hätten, hätten Sie gesehen, dass darin steht: Nur dann öffnen, wenn gewährleistet ist, dass vorher auf EU-Ebene eine Marktöffnung erreicht worden ist. Im Antrag steht nicht „Nicht aufmachen“, es steht vielmehr darin: „Macht nur auf, wenn.“ Das ist eine Haltung, die wir von der früher so kraftvollen Europapolitik der CSU kennen: Wir sind nicht der Musterknabe; wir müssen doch nicht vorpreschen, wenn die anderen nicht wollen. – Heute stehen Sie anders da. Heute fi el einmal der Hinweis, die CSU-Bildungspolitiker seien kraftlos geworden. Offensichtlich ist die ganze CSU von der Angst ergriffen worden. Was wollen Sie denn? Wollen Sie uns wirklich sagen, es wäre richtig, dass wir den Markt für die Konkurrenz aus Europa öffnen, wenn die kalt lächelnd Nein sagen? – Wenn Sie das wirklich wollen, Herr Minister, dann betonen Sie das hier noch einmal. Wenn nicht, dann lesen Sie bitte unseren Antrag noch einmal: Genau das wollen wir nicht. Wenn die CSU die Kraft nicht mehr hat, das zu sagen, dann sagen wir das in aller Deutlichkeit: Wir wollen nicht Märkte öffnen, die die anderen abschotten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte dazu zwei Bemerkungen machen. Erstens. Für die Defi nition der Lohnhöhe und weitgehend auch der Arbeitsbedingungen sind auch die Tarifvertragsparteien zuständig, das heißt: die Gewerkschaften. Wenn Sie aber in dieser Diskussion oder auch in der Mindestlohndiskussion fordern, der Gesetzgeber solle eingreifen, dann setzen Sie damit staatliche Reglementierung an die Stelle der Tarifhoheit. – Ich bin Marktwirtschaftler und möchte durchaus, dass wir starke, handlungsfähige Gewerkschaften haben. Aber ich meine, dass wir solche Gewerkschaften in Deutschland auch haben. Deshalb sehe ich keine Notwendigkeit dafür, dass der Staat tätig wird, nachdem wir
Gewerkschaften haben. Verdi ist stark genug, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Aber es ist natürlich geschickter zu sagen: Die Post AG und Verdi zusammen wollen den Gesetzgeber zu einer Maßnahme zwingen, um sich gegen unliebsame Konkurrenz zu schützen. Dieses Kartell bauen Sie hier doch auf und das ist falsch.
Zweitens, zur Europapolitik. Wenn Sie uns der Mutlosigkeit zeihen, muss ich die Gegenfrage stellen: Wer ist denn mutlos? – Wenn Sie sagen, wir machen den Wettbewerb nur auf, wenn alle anderen Staaten in Europa mitmachen, dann ist das aus meiner Sicht mutlos. Warum sind wir denn nicht bereit, in den Wettbewerb zu gehen? – Wir brauchen doch nicht darauf warten, bis Frankreich das Gleiche macht. Die Post AG ist heute ein weltweit tätiges Logistikunternehmen. Die Post hat wirklich gute europäische und globale Märkte aufgebaut. Deshalb halte ich es für richtig, das fortzuführen. Die Gefahr besteht doch nicht, dass wir von Unternehmen aus Frankreich oder aus Italien überschwemmt werden.
Das Monopol bewirkt vielmehr, dass sie Tausende von deutschen Unternehmen vom Markt verdrängen. Sie verstecken sich in der Argumentation hinter Europa, um einem Großkonzern gegen Tausende von Mittelständlern zu helfen. Das halten wir für falsch.
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/8127 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Waren das jetzt noch einige Stimmen dafür? – Also noch einmal: Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und einige Abgeordnete der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Einige Abgeordnete der GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abbruch des Genmais-Anbaus in Bayern (Drs. 15/8128)
Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Markus Sackmann, Dr. Marcel Huber u. a. u. Frakt. (CSU) Gentechnikversuchsanbau (Drs. 15/8142)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe bekannt, dass für beide Anträge namentliche Abstimmung beantragt ist. Ich bitte, dies bekannt zu geben. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der gestrige Tag hat in vielen Punkten und mit vielen Argumenten die Position der GRÜNEN gegen den Gentechnik-Anbau in Bayern bestätigt. Zwei wichtige Institutionen haben die Notbremse gegen den unverantwortlichen Gentech-Anbau von Mais MON 810 in Bayern gezogen: Zum einen hat das Verwaltungsgericht Augsburg mit seinem Urteil vom 4. Mai 2007 die Rechte des Imkers auf Schutz seiner Gesundheit und auf gentechnikfreie Wirtschaftsweise bestätigt. Zum anderen ist der Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bekannt geworden, mit dem der Firma Monsanto untersagt wurde, Saatgut MON 810 weiter in den Verkehr zu bringen, wenn nicht ein entsprechender Umweltplan vorgelegt wird.
Bei beiden Entscheidungen muss man sehr genau hinsehen. Es wurde sehr differenziert argumentiert. Sicher bringen Sie von der CSU das Argument, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder das Gegenteil gesagt hat.
Ja, ich spare mir die Redezeit; das sagen Sie sicher, Herr Huber. Dabei geht es um eines der größten Anbaugebiete in den östlichen Bundesländern für diesen Mais. Hier hat man, locker gesagt, den Interessen der Betreiber nachgegeben. Im Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg erhielt demgegenüber der Antragsgegner, nämlich der Freistaat Bayern, eine deutliche Abfuhr.
Erst wollten Sie das Verfahren als unzulässig bezeichnen. Dann haben Sie unter anderem gesagt: Der Imker müsse eben ausweichen, wenn der Mais blühe. All diese Argumente wurden vom Gericht zurückgewiesen. Deshalb ist jetzt die doppelte Notbremse notwendig. Sie von der CSU haben gesagt, Sie wollen die höchstrichterliche Klärung, deshalb gehen Sie in Berufung. Sei’s drum, das ist gut. Wir werden dann weiter den Anbau von GentechMais und seine Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Wirtschaft, die gentechnikfrei anbauen will, diskutieren können.
Sie geben in Ihrem Antrag auch zu, dass Sie die Blüten bzw. die Pollenfahnen der Maispfl anzen rechtzeitig entfernen müssen. Sie akzeptieren also für die Praxis das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg. Ich kann dann aber nicht verstehen, dass Sie in Ihrem Antrag von einem „besonnenen Umgang mit der grünen Gentechnik“ sprechen, den Sie nun fortsetzen wollen. Sie haben schon immer zugegeben, dass die grüne Gentechnik keinen Nutzen für die Landwirtschaft mit sich bringt; trotzdem wollen Sie weitermachen. Das nennen Sie dann einen „besonnenen Umgang“, obgleich wir aufgrund der bayerischen Forschungsergebnisse im Hinblick auf die Umweltauswirkungen, die Belastungen für nützliche Insekten,
für die Böden und für die Umwelt kennen. Diese Forschungsergebnisse wollen Sie aber lieber unter den Tisch kehren.
Noch ein paar Worte an die SPD. Ich freue mich natürlich, dass Sie, wie mir signalisiert wurde, unserem Antrag zustimmen wollen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätige – laut Ihrer Aussage in den „Nürnberger Nachrichten“ vom 10.05.2007 - die Initiative der SPD „für ein gentechnikfreies Bayern“. Ich muss aber sagen, dass die SPD leider immer allen Forschungsversuchen zugestimmt hat, ob es sich um Fütterungs-, Sorten- oder Abstandsversuche gehandelt hat. Im Bescheid des Bundesamtes wird nun aber ganz klar gesagt, dass hierdurch Akkumulationen in der Umwelt entstehen, was so nicht hingenommen werden kann. Entscheiden Sie sich also jetzt, entscheiden Sie sich gegen die Ausbringung von Gentech-Mais in Bayern. Das ist gut so, wir begrüßen dies.
Lassen Sie mich noch ein paar weitere Ausführungen machen. Die Imker sind wirklich froh, dass mit dem Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts endlich klargestellt wurde, dass derjenige, der gentechnisch veränderte Pfl anzen ausbringt, für Schäden verantwortlich ist. Es wurde damit auch endlich klargestellt, dass die Imker nicht vertrieben werden dürfen. Der Freistaat hat in der Verhandlung argumentiert, wie es auch im Urteil nachzulesen ist, die Imker könnten weggehen, denn sie wüssten schließlich, wann der Mais blüht. Dann solle der Imker eben ganz schnell mit seinen Bienenstöcken die Flucht ergreifen. – So geht es nicht, hat das Verwaltungsgericht Augsburg dazu ganz deutlich gesagt.
Die Auffassung des Antragsgegners ist also mit guten Argumenten entkräftet worden. Der Freistaat muss die Kosten des Verfahrens übernehmen. Der Antragsteller, der Imker, hat Erfolg gehabt, was wir sehr begrüßen. Wir fordern in unserem Antrag deshalb den Freistaat auf, alle Anbaufl ächen mit Gentech-Mais umzupfl ügen, um weitere Risiken von den Imkern und der Landwirtschaft fernzuhalten.
Im zweiten Punkt fordern wir ganz klar, dass Sie alle privaten Gentech-Anbauer, die Landwirte, über die beiden Entscheidungen informieren und darauf hinwirken, dass der private Anbau zurückgenommen wird. Die GentechMaisfelder müssen umgepfl ügt werden.
Ich gehe noch einmal auf den Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein. Dieser Bescheid führt in einigen Fällen sehr klar aus, warum die Zulassung für Monsanto mit dem Bescheid vom 27. April 2007 nicht nahtlos fortgesetzt wurde. Die Zulassung für das Saatgut ist am 18. April 2007 abgelaufen. Monsanto hat jetzt den Bescheid mit Datum 27. April 2007 bekommen, und zwar mit besonderer Eilbedürftigkeit. Das heißt, nach den Unterlagen gilt der Be
scheid auch für das Jahr 2007, denn es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Allein aufgrund dieses Bescheides ist die Berechtigungsgrundlage für den Erprobungsanbau im Jahr 2007 entzogen. Das sieht auch der Bundesverband der deutschen Pfl anzenzüchter so, der bestimmt gentechnik-freundlich ist. Er sagt, es ist nicht ausgeschlossen, dass das schon den Anbau 2007 betrifft. Landwirte müssten dann nach seiner Auffassung bereits ausgesäte Flächen umbrechen. – Die sofortige Vollziehbarkeit ist zweimal im Bescheid angeordnet. Hier ist also höchste Gefahr im Verzug.
Ich darf noch einmal einige Zitate aus dem Bescheid vorlesen, der die Umweltgefährdungen sehr differenziert ausführt. So sagt der Bescheid unter anderem, es bestehe „insbesondere die Gefahr, dass durch Persistenz und Akkumulation langfristige und großfl ächige Wirkungen auf Umwelt und Natur“ der oben geschilderten Art eintreten werden. Jeder Anbau trägt zu diesem Akkumulationsprozess bei. Hierbei muss die hohe Bedeutung der Schutzgüter Umwelt und Natur berücksichtigt werden. Weiter heißt es, „in einer Gesamtabwägung aller zu berücksichtigenden Umstände war dem Umwelt- und Naturschutz der Vorrang einzuräumen und das teilweise Ruhen der Genehmigung anzuordnen“.
Das sind ganz klare Aussagen aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und aufgrund der Schäden, die bei Insekten, der belebten Welt und aufgrund der Einträge in die Böden festgestellt werden konnten. Möglicherweise führt dies zu einer Weitergabe an andere Organismen und auch zu einem Eindringen in die Nahrungskette. Aufgrund dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse hat Monsanto einen umfangreichen Umweltplan vorzulegen, der neun Punkte umfasst. Dort muss belegt werden wie sich das Toxin in der Umwelt verhält, wie es sich auf die lebenden Organismen auswirkt und beispielsweise auch, ob die Pestizid-Ausbringung zurückgeht oder mit dem Gentech-Anbau verstärkt wird. Wie wirkt sich das Toxin auf die Nahrungskette aus? – Diese Fragen müssen unbedingt geklärt werden. Derzeit ist der Anbau in dieser Form wegen der Umweltbelastungen, auf die neue Forschungsergebnisse hinweisen, nicht zulässig.
Wir können feststellen, dies ist ein Sieg auf der ganzen Linie für all diejenigen, die sagen, der Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut schadet der Umwelt, schadet unserem Land, schadet der bayerischen Wirtschaft.
Abschließend darf ich vielleicht noch feststellen, dass nahezu 80 % der Kulturpfl anzen auf Blütenbesuch durch Honigbienen angewiesen sind. Der Nutzen durch die Bestäubung aller von der Honigbiene abhängigen Kulturpfl anzen, wird – mit Zurückhaltung – auf das 15- bis 20Fache des direkten Nutzens des Honigs und aller Honigprodukte geschätzt. Dies sind Zahlen aus der Landesanstalt für Wein- und Gartenbau bzw. des Instituts für Bienenkunde. Wir haben es hier mit einem extrem wichtigen Wirtschaftsfaktor zu tun. Sie wissen, dass Bienen zwei bis sechs Kilometer weit fl iegen, je nach Nahrungsangebot. Das macht einen Umkreis von circa 30 km2 aus.
Wie wollen Sie nach diesem Urteil, nach den Begründungen des Bescheids durch das Bundesamt noch Gentech-Anbau in Bayern verantworten?
Wir fordern Sie auf, aufgrund dieser klaren Bescheide und dieses klaren Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg umpfl ügen zu lassen, den Anbau von Gentech-Mais einzustellen und endlich die Chancen und Optionen für die bayerische Landwirtschaft und für die Imker zu sichern und auf Qualitätsproduktion zu setzen. Knicken Sie nicht ein vor den Interessen von Monsanto oder Syngenta.
Danke, Frau Kollegin. Ich gebe hier noch eine Bitte des Stenografi schen Dienstes weiter. Die Niederschriften des zweiten Teils der heutigen Sitzung sind bis Sitzungsende nicht mehr fertigzustellen. Die ausgedruckten Reden können Ihnen deshalb nicht mehr hier im Saal zur Korrektur vorgelegt werden. Wer seine Rede korrigieren möchte, der wird gebeten, die gelben Formulare, die, von mir aus gesehen, links auf dem Stenografentisch liegen, zu gebrauchen und auszufüllen. Dann wird Ihnen die Rede zur Korrektur nach Hause übermittelt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Position der CSU-Fraktion zur Gentechnik war in den letzten Jahren immer durch Vorsicht und Vorsorge geprägt.
Sie sind sicher in der Lage zu lesen. Ich empfehle Ihnen deshalb, das Positionspapier der CSU zu lesen, dort wird ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, Gentechnik verwenden wir nur, wenn es keine negativen Konsequenzen für die Freiheit in der Wahl des Produktionsverfahrens gibt.
(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Warum haben Sie die Versuche denn dann gemacht? – Christine Kamm (GRÜNE): Ein frommer Wunsch, sonst nichts!)