Hautärzte, Sportärzte oder andere Facharztgruppen, die nur gelegentlich mit Leichenschauen konfrontiert werden, sind auch nicht die Zielgruppe, die dieses Angebot in erster Linie wahrnimmt. Das Qualitätsproblem liegt innerhalb der Leichenschau; ein Qualitätsproblem, das von allen Fachleuten gesehen wird. Sie sagen aber, es gebe
kein Problem. Es geht bei dieser ganzen Diskussion noch nicht einmal darum, Sie aufzufordern, unsere Positionen zur Lösung zu übernehmen. Es wäre schön, wenn Sie wenigstens andere Wege beschreiten wollten. Aber nein, Sie stecken den Kopf in den Sand und sagen, es gebe kein Problem. Unabhängig davon, ob Sie unserem Lösungsansatz zustimmen oder nicht, fände ich es verantwortungsvoll, wenn Sie die Realität anerkennen würden und über Wege zur Verbesserung der Qualität mit uns diskutieren würden. Es geht dabei nicht um Bürokratie oder mehr Staat. Es geht um Menschenleben. Es geht darum, geschehene Verbrechen festzustellen, zu ahnden und gegebenenfalls zukünftig zu verhindern.
Wir halten die Anträge der GRÜNEN für eine sinnvolle Ergänzung unserer Anträge und werden ihnen zustimmen.
Frau Dr. Fickler, ich glaube, Sie müssen sich nicht den Kopf darüber zerbrechen, wer welchen Antrag wann gestellt hat. Ich kann Ihnen sagen: Wir hatten in unserer Fraktion Eckpunkte erarbeitet. In der Zwischenzeit hat die SPD Anträge gestellt. Wir haben deshalb nicht die Notwendigkeit gesehen, auf unsere Anträge, die von denen der SPD abweichen, zu verzichten. Deshalb haben wir sie trotzdem gestellt. Ich denke, es ist für Sie sogar ein Vorteil. Auf diese Weise sind Sie zweimal mit diesen Anliegen konfrontiert worden. Sie hätten lange genug Zeit gehabt zu prüfen, was an Inhalten drinsteckt, und sich unter Umständen umzuentscheiden. Es ist Ihnen trotz der doppelten Antragstellung, die Sie gerade beklagt haben, nicht gelungen umzudenken. Das fi nde ich besonders bedauerlich.
Nun noch zum Inhalt: Wie soll denn zum Beispiel ein Mord erkannt werden, wenn ein nicht ausgebildeter Arzt „natürliche Todesursache“ ankreuzt? –
Dann wird es keine Obduktion geben. Dann wird die Sache auch nicht zur Staatsanwaltschaft kommen, sondern – das ist klar – der Mensch wird beerdigt und es wird nie entdeckt werden. Aber auch dann, wenn „unnatürlich“ angekreuzt wird, ist noch keine Obduktion angesagt. Wie viele dieser unnatürlichen Todesfälle Verbrechen sind, können weder Sie noch ich sagen. Ich fi nde, es ist eines Staates unwürdig, wenn er zusieht, wie Menschen und vor allem alte Menschen unter Umständen um ihr Leben gebracht werden können und nie nachgesehen wird, warum sie ums Leben kamen. Man sieht darüber hinweg. Bei einem offensichtlichen Mord würde man auch nicht wegschauen, denn diese Einstellung würde die Kriminalpolizei in Schwierigkeiten bringen. Bei Menschen, die schon gestorben sind, kann man sich das offensichtlich leisten. Man kann einfach wegschauen.
Ich will auf Sonthofen eingehen. Das war ein sehr gutes Beispiel; denn dort wurde der unnatürliche Tod tatsächlich durch die Obduktion festgestellt, sonst wäre er überhaupt nicht entdeckt worden. Er lässt sich also feststellen.
Sie sagten, dann müsste eine toxikologische Untersuchung angeordnet werden. Ja und? – Dann ordnen Sie sie doch an. Das ist doch wichtig. Sollten die Parameter für die toxikologischen Untersuchungen nicht ausreichen, müssen Sie sie eben erweitern. Das kann doch keine Begründung für die Ablehnung sein.
Aus meiner Sicht sind Ihre Ausführungen absolut fadenscheinig. Sie sind einzig und allein von der Triebfeder bewegt, nichts tun zu wollen, den Status quo zu erhalten. Dieser Status quo ist schlecht. Deswegen fordere ich Sie noch einmal auf, umzudenken. Ansonsten müssen wir noch einmal einen Antrag stellen.
Für die Staatsregierung darf ich Herrn Dr. Bernhard das Wort erteilen. Herr Staatssekretär, bitte schön.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurz machen. Ich will die namentliche Abstimmung nicht beeinträchtigen.
Im Kern geht es um Folgendes: Sie behaupten, wir hätten einen riesigen Missstand. Wenn das richtig wäre und wenn wir das an irgendeinem Tatbestand festmachen könnten, müssten wir handeln. Sie aber beschreiben einen Zirkel. Sie bauen zunächst einen riesigen Missstand auf, ohne dass Sie Fakten nennen können. Auch die von Ihnen genannten Zahlen konnten nicht verifi ziert werden. Deshalb ist die Behauptung, wir hätten einen riesigen Missstand, nicht zutreffend.
Sie konstruieren Verdachtsmomente gegen die Ärzte, indem Sie sich theoretisch vorstellen, was in einem Arzt vorgehen könnte. Dann behaupten Sie, dass dies auf breiter Front passiert. Dem können wir uns nicht anschließen, auch wenn Sie den Antrag wieder einbringen; denn Ihre Annahme lässt sich nicht erhärten, dass es solche Probleme in dem von Ihnen behaupteten Ausmaß gibt.
Man sollte nicht behaupten, ein Arzt wäre nicht in der Lage, im Einzelfall die Todesursache festzustellen. Es gibt ein breites Schulungsprogramm für alle Ärzte von allen möglichen Veranstaltern. Die Fortbildung betreiben nicht nur Einzelne.
In einem Flächenstaat wäre es andernfalls ein relativ großes Problem, die Leichenschau zeitnah durchzuführen. Das Problem müsste man bewältigen, wenn es solche Missstände gäbe. Da das nicht der Fall ist, ist es viel vernünftiger, dass die Ärzte dies erledigen, die vor Ort tätig sind. Sie unterstellen dem Arzt, der die Verhältnisse kennt, er könne die Todesursache nicht vernünftig feststellen. In den allermeisten Fällen kennt der Arzt vor Ort
die Familien, die er behandelt hat. Er weiß, was los ist, und er kann zielsicherer sagen, woran der Betroffene gestorben ist, als jemand, der fremd ist.
Es wurde bereits ausgeführt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei einem ungeklärten Todesfall, bei dem sich der Verdacht ergibt, dass eine Straftat dahinterstecken könnte, Interesse daran haben, Obduktionen durchzuführen, um die Straftat aufzuklären.
Uns erschließt sich keine Situation, die dringend zum Handeln Anlass gibt, wie Sie behaupten. Wir sind der Auffassung, dass sich unser System bewährt hat. Im Einzelfall kann man diskutieren, ob die Fortbildung verbessert werden könnte. Wir sind auch der Meinung, dass die Daten ausreichen, sodass kein neues Datensystem aufgebaut werden muss.
Auch bei zweiter Behandlung des Sachverhalts erschließt sich uns nicht, dass wir das jetzige System ändern müssten.
Herr Staatssekretär Dr. Bernhard, ich kann das nicht ganz nachvollziehen. Es gibt Studien, die wir Ihnen auch genannt haben und die wir Ihnen gerne noch einmal zukommen lassen, die durchaus Zahlen enthalten, die fundiert errechnet worden sind.
Sie sagten, wir würden der gesamten Ärzteschaft schlechte Arbeit unterstellen. Das ist mitnichten der Fall. Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder einzelne Arzt versucht, seinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Dabei können Konfl ikte entstehen. Das ist das eine. Das andere ist, dass man in keinem Beruf immer die optimale Erfahrung hat, sodass Fehler möglich sind. Das ist unsere Meinung, und das ist die Grundlage der Anträge.
Da Sie sagen, dass es kein Problem gebe, mache ich Ihnen den Vorschlag, eine zeitlich und räumlich begrenzte Qualitätsstudie zu machen. Daran hindert Sie niemand. Sie werden feststellen,
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte, die Plätze einzunehmen.
Über die Anträge auf den Drucksachen 15/7367, 15/7368 und 15/7369 soll insgesamt abgestimmt werden. Der jeweils federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt die Ablehnung dieser Anträge. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungs
verhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Anträge sind abgelehnt.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung zum Antrag auf Drucksache 15/7370. Während der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/8088 die Ablehnung des Antrags vorschlägt, empfi ehlt der mitberatende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 15/8088. Die Urnen stehen bereit. Es kann mit der Stimmabgabe begonnen werden. Fünf Minuten stehen zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Abstimmung. Die Stimmen werden ausgezählt. Bis das Ergebnis bekannt ist, unterbreche ich die Sitzung.
In der Zwischenzeit darf ich Ihnen noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Dr. Dürr, Scharfenberg und anderer und Fraktion, betreffend Abbruch des Genmaisanbaus in Bayern, Drucksache 15/8128, bekannt geben. Mit Ja haben 39 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 88. Zwei Enthaltungen wurden festgestellt. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich gebe auch noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Herrmann, Sackmann, Dr. Marcel Huber
und anderer und Fraktion, betreffend Gentechnikversuchsanbau, Drucksache 15/8142, bekannt. Mit Ja haben 92 Mitglieder gestimmt, mit Nein 39. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Die Sitzung ist noch nicht ganz geschlossen, sondern nur unterbrochen. Wenn Sie das Präsidium nicht ganz alleine lassen, würden wir uns freuen. Ich kann Sie aber beruhigen, es wird kein weiterer Tagesordnungspunkt mehr aufgerufen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister! Für das Protokoll: Herr Staatsminister Sinner, der Leiter der Staatskanzlei, ist noch anwesend.
Ich nehme die Sitzung wieder auf und darf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/7370 bekannt geben. Mit Ja haben 37 Mitglieder gestimmt, mit Nein 76. Es gab vier Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich bedanke mich und schließe die Sitzung. Wer noch Verpfl ichtungen hat, dem wünsche ich gute Verrichtung, ansonsten einen schönen Abend und einen guten Nachhauseweg.