Protokoll der Sitzung vom 26.06.2007

Ja, gut. Aber das bitte ich in Zukunft vorher abzuklären. Sie hatten es uns anders signalisiert.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Das hat sich in der Diskussion ergeben!)

Ich lasse also einzeln abstimmen, zunächst über den Antrag auf Drucksache 15/7226, Tagesordnungspunkt 5. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Antrag auf Drucksache 15/7227, das ist der Tagesordnungspunkt 6. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.

Nun lasse ich noch abstimmen über den Antrag auf Drucksache 15/7528; das ist der Tagesordnungspunkt 7. Wer, wie vom federführenden Ausschuss vorgeschlagen, dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion

der SPD. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden, und damit sind die Tagesordnungspunkte 5 bis 7 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Passivhausstandard beim Neubau von Schulen und Kindertagesstätten (Drs. 15/7685)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurden fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Als Erster darf ich Frau Kollegin Kamm das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Drittel der Gesamtenergie, die wir verbrauchen, wird zur Heizung der Gebäude verbraucht. Umweltminister Schnappauf wird auch nicht müde zu sagen, dass es unbedingt erforderlich sei, den Temperaturanstieg, den wir zu befürchten haben, auf 2 Grad Celsius zu begrenzen. Ich sage, selbst eine Erhöhung der Temperatur um 2 Grad Celsius wäre eine sehr schlimme Situation, und ich sage weiter: Selbst eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2 Grad Celsius erfordert enorme Anstrengungen.

Bis 2050 müsste hierzu der CO2-Ausstoß um 80 % reduziert werden, und bis 2020 müssten wesentliche Reduzierungen erfolgen, 40 % gegenüber dem Jahr 1990. Wir wissen, wir in Bayern verbrauchen derzeit ungefähr genauso viel Energie und stoßen ungefähr genauso viel CO2 aus wie 1990.

Es ist dringend erforderlich, umgehend mit all den Schritten anzufangen, die man jetzt schon tun kann, und nicht länger so zu tun, als könnte man dieses Problem aussitzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dass wir jetzt so viel Energie in Gebäuden verbrauchen, liegt hauptsächlich am Altbaubestand, der nicht so schnell saniert wird, wie es möglich und wünschenswert wäre. Umso unverständlicher ist es, dass reihenweise immer noch Neubauvorhaben mit unzureichenden Wärmestandards errichtet werden. Noch unverständlicher ist es, dass diese Bauten, wenn sie die Kommunen errichten, auch noch vom Freistaat bezuschusst werden.

Wir haben sehr häufi g in den Gemeinderäten, den Kreis- und Stadträten Auseinandersetzungen darüber, ob Bauvorhaben in Passivhausbauweise errichtet werden sollen oder nicht. Es gibt eine ganze Reihe von Kommunen, die schon vorbildlich Schulen, Kindertagesstätten oder andere Bauten in Passivhausbauweise errichtet haben.

Leider ist es aber manchmal noch so, dass die energetisch sinnvollere Ausführung zwei oder drei oder vier Prozent teurer ist und deshalb immer noch zum Teil die falschen Entscheidungen getroffen werden. Wir fordern Sie daher auf: Ändern Sie Ihr Zuschusswesen. Bezuschussen

Sie kommunale Bauvorhaben, gleich welcher Art, nur, wenn sie einen vernünftigen Energiestandard aufweisen, wenn sie keinen nennenswerten Restenergiebedarf mehr haben. Erhöhen Sie im Gegenzug für die vorbildlichen Bauten die Fördersumme um ein paar Prozent. Das ist eine sehr einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme zur Beförderung vorbildlicher Energiestandards, weil kommunale Bauvorhaben immer auch Vorzeigeprojekte in den entsprechenden Kommunen sind.

Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude und sozialer Wohnungsbau: Es sollten vor Ort die richtigen Standards begründet werden und auf die Verantwortlichen in der Region eingewirkt werden, damit in Zukunft in einem ersten Schritt die Neubauvorhaben energetisch sinnvoll realisiert werden. Gleichzeitig muss man sich mit großer Energie der Sanierung des Altbestandes widmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Tun Sie nicht so, als könnte man durch Nichtstun die Probleme lösen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Obermeier.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es mit einem typischen Antrag der Opposition in diesem Haus zu tun. Es handelt sich um ein Thema, über das momentan in der Öffentlichkeit breit diskutiert wird und das dann von der Opposition aufgegriffen wird. Man fordert im Zusammenhang mit diesem Thema, über das diskutiert wird, irgendwelche Gelder, ohne zu sagen, wo sie herkommen sollen. Man schafft weiter Bürokratie, obwohl man ansonsten für einen Abbau der Bürokratie plädiert.

Würde man Ihrem Antrag zustimmen – ich habe Ihnen das schon im zuständigen Ausschuss gesagt –, dann würde das zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand auch bei unseren Kommunen führen, weil die Mittelverwendung für die energetischen Maßnahmen, so wie Sie sie fordern, separat überprüft werden müsste. Ich möchte nicht wissen, was Sie hier veranstalten würden, würde sich herausstellen, dass die Kommunen diese Mehrgelder für andere Dinge verwenden, nur nicht für energetische Maßnahmen.

Wie sieht denn die derzeitige Förderpraxis aus? – Sie richtet sich nach dem sogenannten Kostenrichtwert, und in diesem Kostenrichtwert sind natürlich auch energetische Maßnahmen enthalten. Das sollten Sie vielleicht einmal zur Kenntnis nehmen, Frau Kollegin Kamm. Die Kommunen erhalten einen festen Betrag für die Sanierung bzw. Neuerstellung von Gebäuden. Sie können dann eigenverantwortlich entscheiden, wie sie im Rahmen der Zweckbindung diesen Betrag verwenden. Es entsteht nahezu keine Bürokratie. Ich denke, das wollen wir alle.

Würde man Ihrem Antrag zustimmen, müsste man die zweckgerichtete Verwendung für energetische Maßnahmen separat überprüfen. Es müssten Nachweise

vorgelegt werden, was zweifelsohne zu einem Mehr an Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen müsste. Das widerspräche auch den entsprechenden Zielsetzungen des Kostenrichtwertes.

Wer mit offenen Augen durch unsere Kommunen geht, wird sehen, dass bei allen bzw. bei den meisten kommunalen Sanierungen auch energetische Maßnahmen durchgeführt werden. Ich glaube nicht, dass unsere Kommunen es nötig haben, von Ihnen darauf hingewiesen zu werden, energetische Maßnahmen durchzuführen, wenn sie sanieren oder bauen. Die Verantwortungsträger in den Kommunen sind sich ihrer Verantwortung auf diesem Feld sicher bewusst. Wir brauchen keine zusätzliche Bürokratie, wir brauchen keine Aufforderung zu irgendeinem energetischen Handeln. Deshalb brauchen wir diesen Antrag nicht und werden ihn ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Volkmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwei Aussagen: Erstens: Inhaltlich hat die Frau Kollegin mit Ihrem Antrag recht. Zweitens. Die Geschichte mit dem Verwaltungsaufwand halte ich für vorgeschoben. Wenn Energieeinsparung sinnvoll ist, dann sollte man sie auch durchführen.

Abschließend sage ich dazu: Frau Kamm, es kann Ihnen so gehen, wie es uns mit der CSU öfter geht: Der Antrag wird erst einmal abgelehnt, aber seien Sie zuversichtlich, in einigen Monaten wird es durchaus möglich sein, dass die CSU etwas Ähnliches beantragt und dem dann zustimmt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

So haben wir es schon bei der biologischen Landwirtschaft oder bei der Ganztagsschule erlebt. Auch da tut die CSU so, als hätte sie sie erfunden, obwohl sie nur Ganztagsklassen schafft. Aber immerhin sind wir auch dafür dankbar.

Ich möchte darauf hinweisen: Ich habe lediglich eine Minute geredet. Ich schenke Ihnen vier Minuten meiner Redezeit und erwarte dafür Ihren dankbaren Applaus.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, auch für das Schenken der Redezeit. Wir werden vielleicht heute mit unserer Tagesordnung fertig. Frau Kollegin Kamm, Sie haben noch einmal um das Wort gebeten.

Sehr geehrter Herr Obermeier, das ist eine typische und höchst bedauerliche sowie enttäuschende Ablehnung einer sinnvollen Initiative durch die CSU-Fraktion. Wenn es so kommt, wie Herr Volkmann es angekündigt hat, soll es mir recht sein. Ich hoffe nur, es kommt bald so.

Ihr Argument bezüglich der Bürokratie ist wirklich vorgeschoben. Jeden errechneten Kostenrichtwert kann man durch sehr einfache Rechenschritte um sieben Prozent erhöhen. Um die Kontrolle eines energetischen Zustands eines Gebäudes werden Sie in Zukunft nicht mehr herumkommen. Das ist überlebensnotwendig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfi ehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltung? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) „Sicherheitssensibilisierung“ durch Verfassungsschutz an bayerischen Hochschulen (Drs. 15/7761)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Als Erster darf ich Ihnen, Frau Kollegin Gote, das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss kurz begründen, warum wir über diesen Antrag, der nichts weiter als ein Berichtsantrag ist, hier noch einmal reden müssen. Im März dieses Jahres haben uns Meldungen in der Presse aufgeschreckt, die, wie ich meine, verharmlosend von einer „Sicherheitssensibilisierung“ an bayerischen Hochschulen sprachen. Wir haben leider nicht vieles an Details erfahren können, weshalb ich im Hochschulausschuss einen Berichtsantrag gestellt habe, der folgende Fragen klären sollte: Der Bericht sollte klären, wie die Staatsregierung die Sicherheitslage an den Hochschulen einschätzt und bewertet, welche Maßnahmen diese etwas nebulös formulierte „Sicherheitssensibilisierung“ beinhaltet, welche Maßnahmen ergriffen wurden und welche Hochschulen wie in diese Maßnahmen miteinbezogen wurden, wie die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz an den Hochschulen organisiert ist und was gegebenenfalls noch weiter geplant ist. Das sind also einige, wie ich meine, durchaus sachliche und begründete Fragen, die man leicht hätte in einem Bericht klären können.

Leider wurde entgegen dem guten Brauch, der in diesem Hause herrscht, dieser Berichtsantrag abgelehnt. In einer Mitteilung des Verfassungsschutzes war zu lesen, dass es bei der Sicherheitssensibilisierung um eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen bayerischen Universitäten und dem Verfassungsschutz gehen sollte. Das klingt für mich erst einmal merkwürdig: eine enge und

vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen bayerischen Universitäten und dem Verfassungsschutz. Universitäten sollen mit allen möglichen Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen und vor allen Dingen mit aller Welt zusammenarbeiten, aber doch um Gottes willen nicht unbedingt mit dem Verfassungsschutz.

Weiter war zu lesen, dass es um die Benennung von Ansprechpartnern an den Hochschulen geht. Es sollten – so muss ich das wohl verstehen – an jeder bayerischen Hochschule Verbindungsleute für den Verfassungsschutz installiert werden, und es sollte auf besondere Verhaltensweisen von Studierenden geachtet werden, zum Beispiel Bruch im Lebenswandel, Gewaltbereitschaft, radikal-verbale Reaktionen auf politische Ereignisse und die Beschäftigung mit Dschihad-Literatur. Ich kann Ihnen sagen: Das eine oder andere Merkmal, auf das hier geachtet werden sollte, hat vielleicht jeder von uns einmal in seinem studentischen Leben erfüllt. Ich kann mir vorstellen, dass auch bei einigen von Ihnen in Ihrer Studentenzeit Brüche im Lebenswandel oder den Lebensverhältnissen stattgefunden haben. Wäre dies so, hätte man Sie gleich dem Verfassungsschutz melden müssen.

Es gab dann in der Ludwigs-Maximilians-Universität ein Rundschreiben, das nicht anders zu verstehen war als ein Aufruf zur Denunziation.

Wenn man den Text liest, kann man das wirklich nicht anders verstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt bewusst auf eine Übertreibung oder eine durchaus berechtigte wertende Darstellung verzichtet. Wer bei diesen Schilderungen nicht wenigstens ein mulmiges Gefühl bekommt, der muss ein merkwürdiges Verhältnis zum freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat haben.