Meine Damen und Herren, ich möchte Folgendes wiederholen: Das Landesplanungsgesetz ist ein sehr gutes Gesetz. Sicherlich gibt es immer wieder Menschen, die sagen, man könne dieses oder jenes besser machen. Die Intention des Wirtschaftsministers, das Gesetz zu verschlanken und kurz zu halten, ist eine richtige Entwicklung. Wir haben schon hinreichend Bürokratie in diesem Lande.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute verabschieden wir das Bayerische Landesplanungsgesetz. Damit schließen wir den ersten Teil eines wichtigen Projekts dieser Legislaturperiode ab. Die zweite Säule, die Reform und die Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms - LEP -, wird Anfang nächsten Jahres folgen.
Mit dem Landesplanungsgesetz werden die Grundlagen für eine Neuausrichtung der bayerischen Landesplanung gelegt. Die Debatten, die wir auch in der Koalition geführt haben, haben eindeutig gezeigt, dass am Ob der Notwendigkeit einer Landesplanung in einem Flächenstaat wie Bayern überhaupt kein Zweifel bestehen kann. Bayern ist in allen Regionen ein Chancenland, in dem die Menschen gerne leben und erfolgreich arbeiten. Das ist kein Selbstläufer. Das ist zuallererst Verdienst der engagierten Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, der Kommunen, aber auch der staatlichen Landesplanung. Wenn Bayern seinen erfolgreichen und nachhaltigen Weg weitergehen soll, brauchen wir eine gute Infrastruktur, ausrei
chende Flächen für künftige Entwicklungen, effektive und attraktive Siedlungsstrukturen und eine intakte Umwelt. Aufgabe der Landesplanung ist es, dafür die Leitplanken festzulegen. Eine planlose Nutzung unseres begrenzten Raumes wäre ineffizient und teuer, würde Nutzungskonflikte verschärfen und das Gesicht unseres schönen Landes unwiederruflich verändern. Deshalb ist völlig klar: Wir brauchen eine starke und wirkungsvolle Landesplanung.
Wir dürfen Landesplanung aber nicht - das ist ein Missverständnis in mancherlei Einzeldiskussion - als Universalmittel für jede wünschenswerte Entwicklung in Bayern missverstehen. Die Aufgabe der Landesplanung ist die Ordnung, Sicherung und Entwicklung des Raumes. Landesplanung ist der Garant für ideale Rahmenbedingungen und die räumliche Entwicklung des Landes. Das bedeutet, Landesplanung verhindert räumlichen Wildwest in Bayern. Sie ist aber keine Wundertüte für jedes Problem.
Die Frage, auf die wir eine überzeugende Antwort finden müssen, ist die Frage nach dem Wie der Landesplanung. Die Staatsregierung hat die Weichen frühzeitig gestellt, indem sie die Reform der Landesplanung unter die Devise "Entbürokratisierung, Deregulierung und Kommunalisierung" gestellt hat. Gerade von den kommunalpolitisch Engagierten ist bereits gesagt worden, dass wir in unserem Land nicht an einem Mangel an Regelungsdichte leiden. Deswegen darf Planung kein Selbstzweck sein. Staatliche Vorgaben müssen sich auf das beschränken, was im Interesse des Gemeinwohls zwingend erforderlich ist. Das gilt selbstverständlich auch für die räumliche Gesamtplanung. Deshalb haben wir den kommunalen Gebietskörperschaften zusätzliche Spielräume eröffnet, die sie in eigener Verantwortung und im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger und letztlich des Landes zu nutzen haben. Diesen Anspruch werden wir insbesondere bei der Ausgestaltung des LEP einlösen.
Meine Damen und Herren, das Landesplanungsgesetz regelt die unverzichtbaren - ich wiederhole: unverzichtbaren - rechtlichen Grundlagen für die Landesplanung. Die Staatsregierung hat ein Vollgesetz vorgelegt, das zukunftsfest ist und mit dem wir viele Jahre unsere erfolgreiche Politik auch in dieser Koalition fortsetzen können. Das ist ein wichtiger Schritt. Ich freue mich, dass die beratenden Ausschüsse das Thema engagiert und ideenreich aufgegriffen haben. Heute ist es gelungen, einen Gesetzentwurf in das Plenum einzubringen, der von einem großen Konsens getragen wird. Ich bedauere sehr, dass auf der einen Seite dieser Konsens betont, aber auf der anderen Seite - Herr Kollege Muthmann, bei Ihnen war es zu spüren - mit vielen Girlanden ein Ausweg gesucht
Ich bin ebenfalls froh darüber, dass wir im Gesetz wieder die Regionalen Planungsverbände mit ihrer kommunalfreundlichen Struktur verankert haben. Über die Regionalen Planungsverbände erhalten die Kommunen Einfluss und Verantwortung, zum Beispiel bei der Umsetzung der Energiewende, die wir entgegen manchen staatswirtschaftlichen Vorstellungen nicht von oben verordnen können. Die Kommunen haben hierbei eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Deswegen ist es richtig, dass die Regionalen Planungsverbände künftig verpflichtend Vorranggebiete für Windkraft festlegen, Flächen für Photovoltaik sichern, Standorte für Kraftwerke und Leitungen freihalten und regionale Energiekonzepte ausarbeiten können.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind sich darüber einig, dass Inhalte der Raumordnungspläne durch das Gesetz nicht abschließend vorgegeben werden müssen. Das betrifft insbesondere das Sozialwesen, die Gesundheit, die Bildung und die Kultur. Der Maßstab der bayerischen Landesplanung ist der Mensch. Völlig unbestritten ist, dass es neben wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten und einer intakten Umwelt selbstverständlich flächendeckender Einrichtungen bedarf. Man sollte diese Änderung jedoch nicht überbewerten oder zu einer politisch programmatischen Grundsatzfrage hochstilisieren.
Aus der Sicht der Bürger ist es nicht entscheidend, wie viel Text zu einem Thema existiert. Entscheidend ist das konkrete Handeln für die Regionen.
Dort kann sich unsere Politik wahrlich sehen lassen. Hinsichtlich der Kinderfreundlichkeit, des Bildungswesens, der Kooperationsschulen und der Ganztagsschulen sind wir enorm vorangekommen. Das ist es, woran uns die Bürgerinnen und Bürger zu Recht messen.
Ich freue mich, dass es in den Beratungen des Landtags gelungen ist, weitere Optimierungen für die Verfahren der Raumordnung zu finden. Ausdrücklich begrüße ich die Änderungen zum Zielabweichungsverfahren. Im Raumordnungsverfahren wird die Hinwirkungspflicht der durchführenden Raumordnungsbehörden auf mögliche Alternativplanungen klarer herausgestellt.
Meine Damen und Herren, über allem stehen als Leitmotiv gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern. Sie sind und bleiben Leitziel der Landesplanung, so steht es klar im Landesplanungsgesetz und im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms - LEP. Das soll nach dem Willen unserer Staatsregierung und der sie tragenden Fraktionen auch als Staatsziel Niederschlag in der Bayerischen Verfassung finden.
Herr Staatsminister, Sie haben gerade wortreich erklärt, was Sie in der Bildungspolitik im ländlichen Raum und in der Fläche erreicht haben. Ich frage Sie nun: Warum war dann im ersten Entwurf die Bildungspolitik nicht mehr als Regelungsbedarf enthalten?
Herr Kollege Mütze, das kann ich Ihnen gerne sagen. Bei den ersten Abstimmungen in der Koalition haben wir gesagt, nur das muss in die Landesplanung, was in anderen Fachgesetzen, Planungen oder Programmen nicht enthalten ist. Bei dieser Frage war ursprünglich klar, dass sie in allen Gesetzen und Programmen, die wir nicht nur aufgelegt, sondern auch durchgeführt haben, schon enthalten war. Denken Sie beispielsweise an das Bayerische Kinderbildungsund -betreuungsgesetz - BayKiBiG -, das wir jetzt mit zusätzlichen Neuerungen wie etwa dem Einstieg in das letzte kostenlose Kindergartenjahr auf den Weg bringen. Diese Dinge geschehen. Wie ich gerade zu erklären versucht habe, kann aus der Tatsache, was wie oft und wo drinsteht, nicht geschlossen werden, welche Bedeutung der jeweilige Punkt in der Landespolitik hat. Im gemeinsamen Diskussionsprozess haben wir dann die Erweiterungen vorgenommen.
Meine Damen und Herren, Chancengerechtigkeit in allen Regionen, insbesondere bei der Aus- und Weiterbildung, die Arbeitsplätze, die wirtschaftliche Betäti
gung, das sind unsere Leitlinien. Gleiches gilt für die gleichwertige Daseinsvorsorge, egal ob ländlicher Raum oder Ballungsraum.
Meine Damen und Herren, wir werden deshalb auf der Basis dieses Gesetzes den Entwurf des LEP auf den Weg bringen. Er enthält nur noch ein Viertel der Ziele und ein Drittel der Grundsätze gegenüber dem LEP 2006. So kommen wir auch hier zu einer weiteren Entbürokratisierung. Die Reform der Landesplanung ist auf einem guten Weg. Der Gesetzentwurf ist eine hervorragende Grundlage für die weitere räumliche Entwicklung Bayerns und seiner Regionen. Gleichzeitig wird die Schlagkraft der Landesplanung durch Deregulierung, Vereinfachung und Kommunalisierung erhöht. Damit können wir Entwicklungschancen nutzen, unsere Werte, unsere Vielfalt und die intakte Natur bewahren und Lebensqualität sichern. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zu Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10945 sowie die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/11196 mit 16/11203 sowie 16/11327 mit 16/11337, 16/11414, 16/12065 mit 16/12068, 16/12205 und 16/12206 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 16/12639 zugrunde.
Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss ganz oder teilweise zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge abstimmen, zunächst in einfacher Form, und zwar einzeln, über die Änderungsanträge der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf den Drucksachen 16/11330, 16/11331, 16/11335 und 16/11336.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/11330, "Kostenerstattung an die Regionalen Planungsverbände", zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/11331, "Gestaltungsfreiheit der Regionalplanung",
zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen?
- Entschuldigung, Frau Abgeordnete Dr. Pauli hat sich nachträglich auch noch gemeldet, das muss ich festhalten.
Wenn wir uns beruhigt haben, können wir weitermachen. Ich höre gerade, dass Frau Dr. Pauli sich sofort gemeldet hat, insofern korrigiere ich mich.
(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Das muss für den FWParteitag notiert werden! - Alexander König (CSU): Was soll das? - Wir sind doch nicht im Kindergarten!)
Ich fahre nun also mit der Abstimmung fort und rufe die Gegenstimmen auf. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen?