Ich verstehe wohl, dass Sie den Klima- und den Umweltschutz über die Bauordnung regeln wollen. Dabei sind viele Ansätze aber der falsche Weg. Sie führen zu mehr Bürokratie. Das wollen wir nicht. Das Weitere werden die Beratungen ergeben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann weitgehend auf die Ausführungen des Kollegen Dr. Bernhard von der CSU verweisen. Ich bin beeindruckt, wie sachlich er sich dem Vorschlag gewidmet hat. Mir würde das nicht ganz so leichtfallen, wie ich offen zugebe.
Ich bin - wie vermutlich auch viele Eigentümer in unserem Bayernland - nicht sicher, ob die Bayerische Bauordnung, gerade wenn ich an die Abstandsregelungen und an den § 35, der den Außenbereich betrifft, denke, zu wenig Regelungen hat oder zu lax ist.
Vieles ist ausreichend und doppelt geregelt. Sie haben vom Umgang mit Wasser und Boden gesprochen. Da verweise ich auf die diversen Umweltgesetzbücher. Dass Sie von den GRÜNEN davon nichts kennen, verwundert mich, schützt Sie aber leider Gottes auch nicht davor, dass wir Ihnen keinen Beifall spenden werden.
Sie sind vor allem sehr regelungswütig. Regelungswut ist aber nicht immer gut. Dafür greife ich zwei Beispiele heraus, die ich bemerkenswert finde.
Zum einen erwähne ich die Stellplatzpflicht für Fahrräder. Sie wollen bezüglich des Abstellplatzes das Auto mit einem Fahrrad gleichsetzen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen, Frau Kamm, geht. Ich war beispielsweise in Pasing bei den Genossenschaftswohnungen unterwegs. Dabei hatte ich - dies schon diverse Male in meinem Leben - Probleme, einen Parkplatz für das Auto zu finden. Mit dem Fahrrad ist mir das nicht so häufig passiert. Ich glaube, dass Sie auf diesem Gebiet keine Probleme lösen, sondern solche müßig konstruieren.
Mein Lieblingsthema, das Sie hier angesprochen haben, ist das autofreie Wohnen. Ich kann es gar nicht in Worte fassen, was Sie da vorhaben. Deswegen zitiere ich einfach aus Ihrer Begründung. Beim autofreien Wohnen geht es darum, dass auf die
… zu errichtenden Stellplätze dann verzichtet werden kann, wenn sich die Bewohner verpflichten, auf ein Auto zu verzichten. Die meist knappen vorhandenen Freiflächen können als Grünflächen oder Spielflächen genutzt werden.
Sollte sich ein Mieter- oder Eigentümerwechsel ergeben oder ein Auto angeschafft werden, sind die Stellplätze nachzurüsten.
Ich versuche einmal, das ein bisschen in die Realität umzudenken. Leute, die vorher dort gewohnt haben, wollten vielleicht kein Auto haben. Das war ihre freie Entscheidung. Aber nun gibt es deshalb zu wenige Parkplätze für Autos. Statt des Parkplatzes wird z. B. ein Kinderspielplatz angelegt. Wenn in einer solchen Situation zwei Jahre später eine Entscheidung über einen Autokauf fällt, muss ein Stellplatz vorhanden sein und nachträglich gebaut werden. Dann muss der Sandkasten einem Autostellplatz weichen. Für die De
Ich glaube, der Vorschlag des autofreien Wohnens macht deutlich, worum es bei diesem Gesetzentwurf geht. Nach meiner Einschätzung - Sie mögen es mir nachsehen - handelt es sich eher um ein ideologisches Kampfblatt als um einen konstruktiven Gesetzentwurf. Jedenfalls viel Spaß bei den Beratungen!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Vorredner! Dass Sie sich mit dem Thema so ignorant auseinandersetzen, hätte ich nicht vermutet. Ich bedauere, dass sich hier im Wesentlichen schon ein Vorwahlkampf zeigt. Es geht offensichtlich nicht darum, eine sachliche Debatte darüber zu führen, wie man Probleme besser lösen kann.
Es ist an der Zeit, darüber nachzudenken, dass der Klimaschutz in die Bayerische Bauordnung kommt. Es geht nicht an, Herr Kollege Bernhard, zu sagen, die Bauordnung sei nur für die Sicherheit da. Dieses Argument lässt sich überhaupt nicht aufrechterhalten. In anderen Bundesländern sind die Landesbauordnungen sehr wohl auch für den Klimaschutz geschaffen worden. Aber Bayern ist in dieser Hinsicht Schlusslicht.
Dann zu dem Thema Fahrräder. Sie haben ganz große Sorge, dass Furchtbares auf Sie niederkommt. In dem Papier steht, dass Fahrradabstellplätze in solcher Zahl und Größe einzurichten sind, dass sie die zu erwartende Zahl von Fahrrädern aufnehmen können. Jetzt frage ich Sie, wo es denn eine überbordende Regelung gibt, wenn es hier schlicht und einfach heißt, es sollten so viele Fahrradstellplätze errichtet werden, wie sie benötigt werden. Dies ist doch nicht zu viel verlangt. Gucken Sie es sich doch an, wie es ausschaut, wenn es nicht so gemacht würde. In der Tat gibt es viele Gegenden, wo es nicht so gemacht wird. Die Kollegin, die hier zum Landtag radelt, muss schon darum kämpfen, ihr Fahrrad ordentlich unterzubringen. Aber das darf doch nicht sein.
Dann zu dem Thema Abstandsflächen und Energiesanierung. Natürlich wird bundesrechtlich geregelt, wie Energiesanierungen durchzuführen sind. Herr Kollege Wörner, der in dieser Sache oft unterwegs ist, hat schon feststellen müssen, dass es an vielen Stellen nicht möglich ist, Außendämmungen an Wänden und Dächern anzubringen.
- Man kann sich verwundert fragen, was eine Dachaußendämmung ist. Es ist einfach so, dass man zwischen den Ziegeln und dem Dach eine Dämmmaßnahme vornimmt. Offenbar haben Sie Ihr Dach noch nicht saniert. Normalerweise nimmt man dazu die Ziegel ab. Dann bringt man eine Dämmschichtkonstruktion und eine neue Lattenkonstruktion auf. Danach kommen die Ziegel darauf. - Offenbar sind Sie kein Bauherr.
Leider ist es so, dass angedachte Maßnahmen immer wieder daran scheitern, dass ihnen Abstandsflächenregelungen entgegenstehen. Dabei geht das gar nicht so einfach, wie Sie es vermuten, Herr Kollege Bernhard, indem man sagt, der Nachbar werde das Problem lösen. Der Nachbar ist ja gebunden. Wenn er nämlich sein eigenes Haus dämmen möchte, möchte er dies tun, ohne auf gewisse Abstände achten zu müssen. Solche Fälle gibt es in der Realität.
Dann zur Bürokratie: Eine besonders schlimme Bürokratie verursacht momentan die Stellplatzregelung. Sie ist furchtbar und belastet Bauprojekte, insbesondere Bauprojekte für Menschen, die kein Auto haben, oder Bauprojekte, bei denen nur wenige Bewohner ein Auto haben. Als Beispiel habe ich einmal ein Bauprojekt für Senioren erlebt, bei dem nur eine der neun Parteien ein Auto hatte. Das nutzte alles nichts, es mussten neun Stellplätze im Hof ausgewiesen werden. Die Anlage eines Stellplatzes kostet zusammen mit der Fläche, die dafür notwendig ist, in der Regel 5.000 Euro. Darauf kann man verzichten. Bei einem Bauvorhaben kommt es oft auf jeden Euro an, sodass sparsam gewirtschaftet werden muss. Deshalb ist es ärgerlich, wenn man zu völlig nutzlosen Investitionen getrieben wird. Das ist Ihnen, Herr Kollege Thalhammer, zwar egal, mir aber nicht. Darin unterscheiden wir uns, und darin werden wir uns auch weiterhin unterscheiden.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur ganz kurz einige Punkte klarstellen. Liebe Frau Kollegin Kamm, zunächst einmal muss ich sagen, dass keine politische Gruppierung bei diesem
Zweitens hat Herr Kollege Dr. Bernhard nicht gesagt, dass die Bayerische Bauordnung nur sicherheitsrechtliche Regelungen enthält. Das haben Sie missverstanden. Das hat Kollege Bernhard so nicht zum Ausdruck gebracht.
Es ist hier viel geredet worden. Mir ist es wichtig, deutlich zu machen, dass die Probleme gelöst sind, liebe Frau Kollegin Kamm. Über die Stellplätze für Fahrräder brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Jeder Kommune ist es jetzt schon möglich, für Fahrradstellplätze Regelungen zu schaffen. Wenn in Ihrer Heimatstadt oder Ihrer Heimatgemeinde das Abstellen von Fahrrädern unschöne Züge annimmt, kann die Kommune jetzt schon handeln. Dafür brauchen wir keine Änderungen am Gesetz.
Die Forderung nach einem sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie ist im Ansatz richtig und kann voll und ganz unterstützt werden. Ihrem Antrag kann man aber nicht zustimmen, weil er nicht präzise genug ist. Es wird nichts darüber ausgesagt, wo, wie und wann gespart werden kann. Formulieren Sie das bitte im Detail.
Zum Dritten. Die Vermeidung und Verwertung von Bauabfällen und Bodenaushub sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im Baugesetzbuch geregelt.
Als nächsten Punkt haben Sie die Abstandsflächen angesprochen. Darüber haben wir im letzten Jahr diskutiert. Den Kollegen Wörner kann ich jetzt nicht sehen, aber vielleicht kann man es ihm ausrichten. Zurzeit sind keine Probleme bekannt. Anhängig sind noch zivilgerichtliche Verfahren. Deswegen wurde das Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Hinblick auf das nachträgliche Anbringen von Wärmedämmung geändert. Seit dieses Gesetz besteht, hat sich die Situation entschärft. Jetzt gibt es keine größeren Probleme mehr. Auch dafür brauchen wir keine Änderung.
Zuletzt haben Sie noch die Anordnung und Gestaltung von Gebäuden angesprochen. Das ist Planungsrecht. In das Planungsrecht sollten wir als Staat nicht eingreifen. Auch die Verwendung der Stellplatzablöse ist bereits geregelt. Ich will nicht näher darauf eingehen. Eine geringere Anzahl von Stellplätzen bei Wohnungen mit weniger Autos ist jetzt schon möglich. Der achte Punkt waren Satzungsermächtigungen. Dazu sollten die Regelungen in einem Gesetzentwurf präzisiert werden. Das ist hier nicht der Fall.
Aufgrund dieser Aussagen, die ich noch einmal so scharf formulieren wollte, kann diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt werden.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Umsetzung der Schuldenregelung des Grundgesetzes in Bayern (Drs. 16/13206) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Es kommt Frau Claudia Stamm von den GRÜNEN zum Mikrofon.
keinen Sinn, bundesrechtlich entschiedene oder zu entscheidende Fragen auf der Ebene der Landesverfassung zu verankern.
Lieber Kollege Schmid - jetzt ist er leider nicht da, aber Sie können es ihm ausrichten, Herr Kollege König -, das sind nicht etwa halbherzige Worte eines GRÜNEN, wie Sie uns gestern betitelt haben, sondern dieses Zitat stammt von Professor Dr. Peter Huber, seines Zeichens Verfassungsrichter. Er hat diese Sätze anlässlich der Verleihung der Verfassungsmedaille im letzten Jahr in München gesagt. Das waren seine Worte im Allgemeinen. Jetzt könnten Sie oder die selbsternannte Lokomotive FDP sagen, die Schuldenbremse sei so wichtig, dass sie unbe
dingt in der Bayerischen Verfassung verankert werden müsse. Dazu zitiere ich Professor Huber weiter:
Vor diesem Hintergrund sollte man sich gut überlegen, ob man die grundgesetzliche Schuldenbremse, die ja auch für die Länder bindend ist, auf Landesebene noch einmal wiederholt.