Protokoll der Sitzung vom 17.07.2012

Ich möchte kurz rekapitulieren. Diese ganze Diskussion beginnt mit der Frage, wie dies die Bundesregierung geregelt hat. Sie hat eine Regelung in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Ich erlaube mir aber schon den Hinweis, dass die Blaupause für den Text der Änderung des Grundgesetzes im Freistaat Bayern liegt. Der Freistaat Bayern war im Jahr 2000 das erste Land, das in seine Haushaltsordnung geschrieben hat, dass künftig ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt wird. Meine Damen und Herren, ich bitte, immer wieder anzuerkennen: Das hineinzuschreiben, ist blanke Theorie. Das Schöne im Freistaat Bayern war, dass wir die

Theorie auch umgesetzt haben. Wir haben sie seit 2006 umgesetzt.

(Volkmar Halbleib (SPD): Was war beim Nachtragshaushalt 2008?)

Zum achten und zum neunten Mal gibt es im Freistaat Bayern einen ausgeglichenen Haushalt.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Kollege Halbleib, ich weiß, dass man das als SPD nicht gerne hört. Von Ihnen kommt dann immer der Satz: Wir sind hier in Bayern und müssen nicht auf andere schauen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Wir verlangen nur, dass Sie bei der Wahrheit bleiben, Herr Staatssekretär!)

Ich sage Ihnen dazu, Herr Halbleib: Wir sind hier zwar in Bayern, stehen aber im Wettbewerb mit anderen Bundesländern.

(Volkmar Halbleib (SPD): Sie haben die größte Nettoneuverschuldung zu verantworten, die wir hatten!)

Im Wettbewerb mit den anderen 15 Bundesländern macht dieser Freistaat Bayern die beste und verlässlichste Finanzpolitik, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Seit 2006 macht der Freistaat Bayern keine neuen Schulden.

Ich komme auf ein zweites Thema zu sprechen, das für Sie genauso wichtig sein sollte. Wir haben nicht nur das Thema "Keine neuen Schulden" sehr ernst und sehr wichtig genommen, sondern auch das Thema Schuldenabbau aufgegriffen. Ich bitte Sie: Nennen Sie mir ein Bundesland in Deutschland, das derzeit Schulden zurückbezahlt. - Das ist der Freistaat Bayern mit einer Milliarde Euro in diesem Jahr und mit einer weiteren Milliarde Euro in den Haushaltsjahren 2013 und 2014. Mit den zusätzlich eingesparten Zinsen tilgt der Freistaat Bayern in drei Jahren 10 % der Schulden, die in 60 Jahren gemacht worden sind. Das ist einmalig in Deutschland, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatssekretär, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Das Ergebnis dieser Politik können Sie übrigens auch an den internationalen Ratings ablesen. Der Freistaat Bayern hat nach wie vor das beste Rating aller Staaten in ganz Europa. Wir brauchen uns nicht mit den anderen Bundesländern zu vergleichen; wir können den Vergleich sogar europaweit machen: Triple A, Stable Outlook, meine Damen und Herren. Deshalb habe ich kein Verständnis, Herr Kollege Halbleib, dass Sie in den Ländern, in denen Sie regieren, versuchen, mit dem Thema gemeinschaftliche Anleihen von Bund und Ländern das positive Rating des Freistaates Bayern im Huckepack-Verfahren für die miserable Finanzpolitik in ihren Ländern zu nutzen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Frau Kollegin Stamm, jetzt zu Ihnen. Natürlich kann man sagen: Wir machen das einzelgesetzlich.

(Volkmar Halbleib (SPD): Ich denke, wir wollen vernünftige Gespräche im Landtag! Dann sollte man auch so reden!)

Sie haben aber etwas vergessen, Frau Stamm: Es gibt den Ländervergleich. Es gibt Länder, die das schon in der Verfassung haben. Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben das in ihren Länderverfassungen. Die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen planen die Änderung der Verfassungen und wollen die Schuldenbremse in ihre Länderverfassungen aufnehmen. Es gibt nur zwei Länder, die es bei einer anderen Regelung belassen wollen, nämlich bei der Landeshaushaltsordnung: Derzeit sind das SachsenAnhalt und Thüringen. Die überwiegende Mehrzahl der Länder, 14 Länder, wenn der Freistaat Bayern einbezogen wird, haben eine solche Regelung entweder schon in der Verfassung oder wollen sie aufnehmen.

Ich nenne Ihnen einen persönlichen Grund, den ich sehr ernst nehme. Es ist schon ein Unterschied, ob ich das in der Landeshaushaltsordnung verankert habe oder ob ich das Thema "Keine neuen Schulden" in einen Verfassungsrang hebe. Wir beabsichtigen damit auch eine Bewusstseinsänderung in diesem Land. Für eine Verfassungsänderung ist ein Volksentscheid erforderlich. Wir wünschen uns auch, dass dieses Thema in der breiten Bevölkerung des Freistaates Bayern verankert wird, weil wir zutiefst davon überzeugt sind, dass keine neuen Schulden zu machen die beste Politik für die nächste Generation ist. Wir wollen der nächsten Generation Chancen und keine Schulden hinterlassen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die Verfassung ist ein hohes, hehres Gut. Sie definiert aber auch immer die Werte für das Zusammenleben nicht nur der jetzigen Generation, sondern auch der künftigen Generationen. Sie soll nie bestimmte Werte zur Disposition des Gesetzgebers stellen, meine Damen und Herren. Deshalb sagen wir: Dieses Gut "Keine neue Schulden" hat hohen Verfassungsrang. Deshalb plädieren wir dafür, es in der Bayerischen Verfassung zu verankern.

Letzter Punkt, Frau Kollegin Stamm. Wir brauchen keine Nachhilfe.

(Claudia Stamm (GRÜNE): Doch!)

Ich will mich gar nicht wiederholen. Ich will auch nicht alles das aufgreifen, was Kollege Kreuzer schon zu Recht angemerkt hat. Etwas mehr Selbstkritik von Ihrer Seite wäre angebracht.

(Beifall bei der CSU)

Schauen Sie einmal über die Grenze nach BadenWürttemberg. Sie stellen sich hier her und schreien: Schneller muss es gehen; mehr muss es werden; teurer muss es werden, usw. Was passiert dort drüben, wenige Kilometer von hier entfernt? - 3 Milliarden neue Schulden in den Jahren 2013 und 2014, Einsparungen in allen Ressorthaushalten.

(Zuruf von der CSU: Hört! Hört!)

Herr Kollege Halbleib, Sie haben angemerkt, man könne sich mit der CSU darüber verständigen, wenn über bestimmte Parameter nochmals diskutiert wird, beispielsweise über das Thema, wie es denn mit den Kommunen steht. Ihre Kollegen in Baden-Württemberg diskutieren derzeit über die Fortführung eines Zitat - Konsolidierungsbeitrages für die baden-württembergischen Kommunen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das steht aber ganz woanders!)

Meine Damen und Herren, im Freistaat Bayern sieht es anders aus: Wir haben den besten kommunalen Finanzausgleich aller Zeiten mit 7,7 Milliarden Euro.

(Beifall bei der CSU - Zurufe von der SPD)

Deshalb sind Sie besser beraten, in Baden-Württemberg, wo Sie regieren, die Dinge geradezurücken.

(Beifall bei der CSU - Volkmar Halbleib (SPD): Dort ist die kommunale Verschuldung niedriger als in Bayern, Herr Kollege!)

Ein Weiteres. Auch ich kenne Ihre Anträge: Mehrung der Personalkosten, Steigerung der Personalkosten

im Freistaat Bayern. In Baden-Württemberg, Herr Kollege Halbleib und Frau Stamm, sieht es anders aus. Bayern schafft 1.309 neue Lehrerstellen. In BadenWürttemberg gibt es die Ankündigung von bis zu 11.000 Stellenkürzungen bei den Lehrern.

(Zuruf von der CSU: Hört! Hört!)

Das fällt natürlich auf einen zurück. Das Zitat "Das fällt auf einen zurück" stammt nicht vom Finanzstaatssekretär des Freistaates Bayern,

(Zahlreiche Zurufe - Unruhe - Glocke des Präsi- denten)

sondern von Thomas Gehring, Ihrem schulpolitischen Sprecher. Herr Kollege Halbleib, Ihr Kollege Güller hat in der "Augsburger Allgemeinen" erklärt: Das passt nicht in die Landschaft; wir sind darüber nicht erfreut. Als Bürger von Baden-Württemberg kann man darüber auch nicht erfreut sein, meine Damen und Herren. Frau Kollegin Stamm, deshalb darf ich mit Entschiedenheit zurückweisen, wenn Sie sagen, dass hier Stellengeschacher oder Personalgeschacher betrieben wird. - Nein, das ist eine verlässliche, solide Personalpolitik zugunsten der bayerischen Schülerinnen und Schüler, meine Damen und Herren. Sie machen in Baden-Württemberg das Gegenteil.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Abschließend nenne ich, auch wenn Ihnen das nicht passt, die Investitionsquoten. In Baden-Württemberg beträgt sie 9,2 % im Freistaat Bayern 12,4 %. Die Zinslastquote in Baden-Württemberg liegt bei fast 5 %, in Bayern sinkt sie; wir werden bald eine Quote von 2 % erreicht haben. Die Pro-Kopf-Verschuldung bei Ihnen beträgt 5.500 Euro, bei uns 2.500 Euro.

Meine Damen und Herren, Bayern ist mit seiner Haushalts- und Finanzpolitik vorn. Wir wollen vorne bleiben. Wir wollen deshalb die Schuldenbremse auch in die Bayerische Verfassung aufnehmen. Ich plädiere dafür, den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abzulehnen, appelliere aber auch an alle Fraktionen des Hohen Hauses, dennoch die Gespräche zu führen.

Herr Halbleib, zum Abschluss: Was die Definitionen von strukturellem Defizit und Nettokreditaufnahme angeht, gibt es tatsächlich viele Punkte, über die man sich fraktionsübergreifend verständigen kann. Das Ziel der CSU/FDP-Koalition bleibt aber: Wir wollen das in der Bayerischen Verfassung verankert haben.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Staatssekretär, bitte bleiben Sie noch. Wir haben zwei Zwischenbemerkungen. Die erste stammt vom Kollegen Halbleib seitens der SPD-Fraktion.

Herr Kollege Pschierer, vielleicht überprüfen Sie selber ihr Gewissen dahin gehend, ob Ihr heutiger Redebeitrag eine vernünftige Grundlage für interfraktionelle Gespräche über diesen Punkt war. Ich glaube nicht.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN - Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP): Ihre Zwischenrufe auch!)

Ich glaube, manche Ihrer Kollegen schätzen das ähnlich ein.