Wie Sie auf die geradezu absurde Zahl von 9.000 ha beeinträchtigten Schutzgebietes kommen, ist mir ein Rätsel. Wenn es zwei Nullen weniger wären, wäre es immer noch zu viel, aber zumindest die richtige Größenordnung.
- Das steht aber drin. Sie haben den Antrag offenbar unterschrieben, ohne ihn vorher zu lesen. Das ist ja noch schlimmer.
In diesem Zusammenhang - das ist für diese Debatte sehr wichtig - ist ein Gesichtspunkt von Bedeutung, der in vielen Presseberichten über die Zerstörung von Fauna und Flora durch den Donauausbau nicht beachtet wird. Für einen großen Teil der Beeinträchtigungen sind die Maßnahmen für den Hochwasserschutz verantwortlich, der, wie ich gerade verstanden habe, einhellig getragen wird, und nicht der Ausbau
der Schifffahrtsstraße. So wurde beispielsweise die Beeinträchtigung der Reviere des Brachvogels durch den Donauausbau beklagt, betroffen ist der Brachvogel aber allein durch die ohnehin notwendigen Maßnahmen für den Hochwasserschutz. Ich möchte hier sehr deutlich sagen: Der Hochwasserschutz wird in der Studie für beide Varianten in Planfeststellungstiefe durchgeplant. Die in den Untersuchungen genannten Umweltauswirkungen für beide Varianten schließen dabei auch immer die Auswirkungen der Maßnahmen für den Hochwasserschutz ein. Zusätzliche Bundes- und EU-Mittel für den Hochwasserschutz für die Variante A werden durch einen Verzicht auf die Variante C 280 natürlich nicht frei.
Herr Kollege Perlak, Sie haben die Kosten und die Studie angesprochen. Zur Wahrheit gehört auch, dass es ein SPD-Bundesverkehrsminister war - ich habe damals mit ihm verhandelt -, der diese Studie in Auftrag gegeben hat.
- Selbstverständlich, das war ein SPD-Bundesverkehrsminister. Ich will nur darauf hinweisen; dieses Pingpong-Spiel ist der Sache auch unangemessen.
Herr Hallitzky, Sie haben gesagt, die Donau sei keine Wasserstraße. Ich weiß nicht, wie Sie zu der Auffassung kommen. Die Donau ist selbstverständlich eine Wasserstraße von europäischem Rang. Wir ringen um die richtige Art des Ausbaus. Es gibt kaum jemanden, der sagt, dass überhaupt nichts geschehen muss. Hintergrund aller Überlegungen ist die Anerkennung der Donau als europäische Wasserstraße, jedenfalls dann, wenn man sich mit der Angelegenheit sachlich und richtig beschäftigt.
Ich halte den Antrag mit seiner Zielrichtung, abgesehen von seinen inhaltlichen Mängeln, zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Ich habe mich bei der Amtsübernahme auch persönlich für die Schaffung einer Projektorganisation für die Durchführung der Studie eingesetzt, die nicht nur ressortübergreifend, sondern auch ausgewogen ist. Das war der Grund, warum ich die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd mit dem Vorsitz der Arbeitsgruppe beauftragt und dafür gesorgt habe, übrigens damals im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsminister, dass die betroffenen Interessengruppen in Form einer Monitoring-Gruppe frühzeitig eingebunden werden. In dieser MonitoringGruppe haben sich Vertreter der Umweltverbände, der Wirtschaft und der Schifffahrt in bisher 29 ganztägigen Sitzungen intensiv und ehrenamtlich mit den Untersuchungen auseinandergesetzt. Es gebietet der Respekt vor der Arbeit, die hier geleistet worden ist nicht nur vor den über tausend Seiten; Herr Kollege,
wir wissen noch nicht genau, wie viele Seiten es werden -, dass wir das nicht mit einem Federstrich abtun und sagen: Das interessiert uns nicht, was da drinsteht, das schauen wir gar nicht mehr genau an, wir legen uns heute durch einen Beschluss endgültig fest. Das wäre der Vorgehensweise und dem Umfang der Untersuchung in keiner Weise angemessen.
Ich möchte mir jedenfalls eine Prüfung der endgültigen, vollständigen Untersuchungen nicht nehmen lassen. Herr Kollege Huber, das gilt übrigens auch für die Kosten; denn auch da werden wir mit interessanten Ergebnissen zu rechnen haben.
Sie haben mich daraufhin angesprochen, ob ich ebenso wie meine Fraktion eine deutliche Präferenz für die Variante A habe. Das haben wir, als wir den Koalitionsvertrag schlossen und es diese Untersuchungstiefe noch nicht gab, festgelegt. Wir sehen uns in unserer Auffassung dadurch bestätigt, dass das Kosten/ Nutzen-Verhältnis der Variante A ebenfalls sehr gut ist. Sie ermöglicht eine Steigerung des Transportaufkommens der Binnenschifffahrt von 11 Millionen Tonnen bis zum Jahr 2025 und greift auch nicht in dem Maße wie andere Varianten in das Landschaftsbild ein.
Wir sind auch gut beraten, wenn wir uns die ökologischen Gutachten sehr genau ansehen. Sie enthalten zwar keine Schwarz-Weiß-Malerei, aber es deutet doch einiges darauf hin, dass die Variante A auch aus ökologischer Sicht den Vorzug genießt. Ich freue mich natürlich, dass in den Reihen unseres Koalitionspartners eine Debatte in Gang gekommen ist. Ich finde daran auch überhaupt nichts, was man ins Lächerliche ziehen sollte, wie das hier zum Teil geschehen ist. Sie haben Zitate als Beleg dafür gebracht, welche Auffassungen jemand früher vertreten hat. Ich könnte Zitate vortragen, die zeigen würden, welche Auffassungen Sie zu großen Infrastrukturvorhaben früher vertreten haben, zum Beispiel zur zweiten Startbahn. So etwas kann man sich natürlich immer gegenseitig vorhalten. Ich finde einen solchen Denk- und Diskussionsprozess in demokratischen Parteien sehr gut. Es besteht meines Erachtens überhaupt kein Grund, aus dem geordneten Verfahren und dem Zeitplan zur Durchführung der Studie auszubrechen oder vor Abschluss der Studie endgültige Entscheidungen zu treffen ungeachtet der Präferenzen, die wir auch in der Koalition haben. Die äußerst aufwendige Studie verdient eine gründliche Würdigung und eine qualifizierte Beendigung des Prozesses.
Ich will abschließend darauf hinweisen: Wir sind aufgrund der Vorgeschichte gut beraten, wenn wir auf
den letzten Metern nicht zu hudeln anfangen, sondern das gründlich machen. Wir schulden aber den Bürgern, der Wirtschaft und der gesamten Region, dass wir dann nach jahrzehntelanger Diskussion endlich zu Entscheidungen kommen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Jetzt hat für die Staatsregierung noch Dr. Marcel Huber ums Wort gebeten. - Bitte schön, Herr Staatsminister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte natürlich als wahrscheinlicher Verursacher der Tatsache, dass wir uns heute nach 22.00 Uhr hier über die Donau unterhalten, ein paar Worte dazu sagen. Ich schicke gleich voraus: Hier und heute und mit diesem Kenntnisstand kann es jetzt keine Sachdiskussion geben, schon gar nicht um diese Zeit.
Ich begründe meinen Vorstoß mit der Kenntnis umfangreicher Untersuchungen in den letzten Jahren und auch des mir vorliegenden Zwischenberichts. Ich habe mich dazu entschlossen, eine Diskussion anzuregen, in der wir uns jetzt befinden.
Ich habe natürlich genau zugehört, was hier vorgebracht worden ist. Ich will aber im Detail nicht darauf eingehen. Ich möchte nur zwei Dinge richtigstellen:
Zum einen. Zu behaupten, beim Hochwasserschutz zwischen Straubing und Vilshofen sei nichts geschehen, ist schlicht und ergreifend falsch. Wir haben im Paket 1 bereits 64 Millionen Euro verbaut, im Paket 2 53 Millionen Euro und im Paket 3 sind weitere Projekte mit einem Volumen von 91 Millionen Euro in Planung oder in Umsetzung. Wir müssen damit rechnen, dass noch weitere 380 Millionen Euro an Investitionen notwendig sein werden, bis die gesamte Strecke für ein HQ 100, ein hundertjährliches Hochwasser, gerüstet ist. Diese Dinge sind dringend zu leisten. Ich meine, wir sollten die Gelegenheit nutzen, möglichst schnell an diese Sache heranzugehen.
Eine zweite Richtigstellung: Mehrere Redner haben das Geld für das zu erwartende Gutachten als hinausgeschmissen bezeichnet. Ich bin ganz anderer Meinung. Die Befürchtungen, dass die Rhein-Main-Donau AG der falsche Adressat war, der tendenziös
urteilt, sind unbegründet. Ganz im Gegenteil. Hier ist eine sehr saubere und sehr detaillierte Arbeit gemacht worden, soweit sie mir bisher zugänglich ist. Ich bin ganz sicher, dass wir daraus noch wichtige Hinweise für mögliche Verbesserungen ziehen können.
Mein besseres Donaukonzept fußt auf der Variante A, von der wir aufgrund der Erkenntnisse aus der Studie einige Elemente übernehmen können. Wir hätten diese Erkenntnisse nicht, wenn wir die Studie nicht in Auftrag gegeben hätten. Meine Vorschläge gehen beim Hochwasserschutz über die Variante A hinaus. Darin ist eine komplett durchgeplante Beschreibung eines Donauhochwasserschutzkonzepts enthalten. Es sind Verbesserungen der Verkehrssicherheit und der Schiffbarkeit enthalten. Die Leitsysteme und all diese Dinge sind noch nicht umgesetzt und könnten einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Unfallschwerpunkt auszuräumen.
Ich sage ganz ausdrücklich: Auch die Variante A hat einen enormen Eingriff in die Natur zur Folge. Ich habe meinen Vorschlag eingebracht, um den Eingriff so weit auszugleichen, dass man sagen kann: Das ist vielleicht eine Kompromisslösung, die von allen getragen werden kann. Ich würde mich freuen, wenn der Vorschlag in der kommenden Sachdiskussion erwogen würde.
Die Sachdiskussion zur Findung der richtigen Lösung fängt erst dann an, wenn alle die Unterlagen zu diesem Gutachten haben. Nur dann gehen wir mit diesem komplizierten und schon lange diskutierten Thema korrekt um.
Ich würde mich freuen, wenn am Ende dieses Diskussionsprozesses das herauskäme, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Das heute zu fordern, was ich als Denkanstoß eingebracht habe, ohne die Ergebnisse in der Fläche zu haben und den Diskussionsprozess geführt zu haben, ist zu früh. Dafür ist die Studie zu schade. Das müssen wir in einem geordneten Prozess machen, den Minister Zeil gerade beschrieben hat.
Aus diesem Grund werde auch ich heute nicht mit Ihnen stimmen, sondern Ihren Antrag ablehnen, weil wir diese Dinge geordnet machen müssen, wie wir das üblicherweise machen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen
Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 16/14095 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - CSU und FDP. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - FREIE WÄHLER, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Kollegin Dr. Pauli. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wir kommen nun zur namentlichen Abstimmung über den interfraktionellen Dringlichkeitsantrag 16/14078 der Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten einzuwerfen. Fünf Minuten.
Zunächst darf ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion "Asylverfahren beschleunigen" auf der Drucksache 16/14076 bekanntgeben. Mit Ja haben 76, mit Nein 58 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab zwei Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Blockade der Energiewende: EEG-Umlage gerecht gestalten (Drs. 16/14079)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Neuberechnung der EEG-Umlage 2013 (Drs. 16/14096)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Tobias Reiß u. a. und Fraktion (CSU),
Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Dietrich Freiherr von Gumppenberg u. a. und Fraktion (FDP) Stromsteuer weiterentwickeln - Verbraucher entlasten (Drs. 16/14097)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Kathrin Sonnenholzner u. a. und Fraktion (SPD) Ausweitung der Ausnahmeregelungen für Stromgroßverbraucher zu Lasten von Privatverbrauchern und kleinen Unternehmen einschränken (Drs. 16/14098)