Das Problem liegt darin, dass wir eine Beteiligung von Kinderarbeit nicht immer nachweisen können. Hier wurden als Beispiele Jeans, Blei, Vanadinit und Schokolade angeführt. Wenn wir das nicht nachweisen können, haben wir ein Problem.
Das Thema ist nicht neu, sondern es begleitet den Landtag schon seit fünf Jahren. Leute waren vor Ort und haben festgestellt: Das sind Maschinen, und die Grabsteine werden da hergestellt. Ihr Entwurf stellt explizit auf Grabmale in der kompletten Wertschöpfungskette ab und nimmt noch andere Sachen mit hinein. Das habe ich Ihnen vor Augen geführt.
Wie Kollege Ländner begründe ich unsere Ablehnung damit, dass die Gesetzesänderung nicht notwendig ist, weil die Kommunen aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils schon derartige Satzungen erlassen können. Ich hatte schon fünf Minuten Redezeit. Das Thema ist es aber wert, gründlich beleuchtet zu werden, damit wir alle Facetten erfassen können. Wir können gerne darüber debattieren, wie wir über die Welthandelsorganisation Kinderarbeit beschränken können. Wir wissen, dass leider noch 200 Millionen Kinder auf der Welt arbeiten. Leider wissen wir auch, dass eine Änderung in einem Punkt nicht automatisch bedeutet, dass das Kind sofort zur Schule gehen und einen Bildungsabschluss erwerben kann. Leider. Das alles ist sehr bedauerlich.
Wenn wir Gesetze für unsere Kommunen und Bürger erlassen, müssen wir an die Umsetzbarkeit denken. Das tue ich.
Danke, Herr Kollege Rohde. Für die Staatsregierung hat sich Frau Staatssekretärin Huml gemeldet. Ich bitte sie um ihren Beitrag.
Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn die Debatte schon ziemlich erschöpfend war, ist es mir wichtig, noch einige Sätze zum Gesetzentwurf zu sagen.
Ich freue mich, dass wir hier alle zu Kinderarbeit einer Meinung sind, dass diese schändlich und verwerflich ist, und wir uns dagegen wenden sollten. Die Staatsregierung lehnt jede Form von Kinderarbeit ab. Daher finden wir den Gesetzentwurf vom Anliegen her richtig. Aber wenn man sich die Genese anschaut, dann sieht man, dass der Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2009 noch geurteilt hat, dass die Kommunen ohne gesetzliche Regelung kein Verbot erlassen können. Inzwischen hat aber der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Jahr 2011 entschieden, dass den Kommunen grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet wird, das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit per Friedhofssatzung zu verbieten. Das ist der entscheidende Punkt. Eine Friedhofssatzung mit einem Verbot ist bereits möglich. Wir sind der Auffassung, dass Gesetze nur dann zu erlassen sind, wenn sie notwendig sind. Wir brauchen in diesem Fall keine zweite Gesetzesgrundlage.
Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass das eine deklaratorische Regelung ist, die im Grunde genommen appellierenden Charakter hat. Wir sind der Auffassung, dass die Kommunen das in ihrer Selbstverwaltung bereits regeln können. Wir lehnen den Gesetzentwurf der SPD deshalb ab, auch wenn wir bezüglich der uneingeschränkten Ächtung von Kinderarbeit völlig einig sind.
Jetzt können wir zur Abstimmung schreiten. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Da beantragt wurde, über den Gesetzentwurf in namentlicher Form abzustimmen, wird die Abstimmung in der üblichen Weise stattfinden. Sie finden die Urnen an den bekannten Orten. Da dies heute die erste namentliche Abstimmung ist, geben wir fünf Minuten. Mit dem Abstimmungsvorgang kann begonnen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nähern uns dem Ende des Abstimmungsvorgangs. - Die Stimmabgabe ist geschlossen. Ich bitte darum, die Stimmkarten außerhalb des Saales auszuzählen. Wir erfahren dann nachher hier das Ergebnis. Wenn wir so zügig fortfahren, wie das bisher der Fall war, sind wir schneller fertig als gedacht.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Helga SchmittBussinger u. a. und Fraktion (SPD) Fünftes Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Drs. 16/12135) - Zweite Lesung
Zu dem Gesetzentwurf soll keine Aussprache stattfinden. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/13936 die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
- Ich bitte um Konzentration. - Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der FREIEN WÄHLER. Enthaltungen? - Sehe ich keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (Drs. 16/12538) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet auch hierzu nicht statt. Wir können deshalb ebenfalls sofort in die Abstimmung eintreten. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit, Drucksache 16/13938, zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, schlägt aber
- liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in den hinteren Reihen! - ergänzend vor, in § 3 als Datum des Inkrafttretens den "1. November 2012" einzufügen. Ich denke, dazu gibt es keinen Diskussionsbedarf mehr. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, können wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar die Schlussabstimmung durchführen. Ich nehme an, es besteht Einverständnis damit, die Abstimmung in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch sehe ich nicht.
Wer also dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind alle Fraktionen des Hauses. Danke schön. Gegenstimmen! - Gibt es keine. Enthaltungen? - Sehe ich auch keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes".
Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 2)
Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 17, die einzeln beraten werden soll, und die ich gleich im Anschluss an die Abstimmung über die Liste aufrufen möchte, wenn Sie damit einverstanden sind.
Vorweg ist außerdem einzeln über die als Nummer 1 in der Antragsliste enthaltene Verfassungsstreitigkeit abzustimmen.
Verfassungsstreitigkeit Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 30. Juli 2012 (Vf. 10-VII-12, Vf. 11-VII-12, Vf. 12-VII-12 und Vf. 14- VII-12) betreffend Popularklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Art. 9 und 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 20. Dezember 2007, geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 270) PII/G-1310/12-9
Wer dieser Beschlussempfehlung auf der Drucksache 16/13779 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Gibt es Enthaltungen? - Ich sehe auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Verfassungsstreitigkeiten und Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Gibt es Enthaltungen? - Ich sehe auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Um dieses Verfahren nicht zu zerreißen, schlage ich vor, noch über die Nummer 17 der Anlage zur Tagesordnung, die einzeln beraten werden soll, abzustimmen. Ich rufe auf:
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Umsetzung eines Beschlusses des Bundestags (BT-Drs. 17/4651) vom 8. Februar 2011 zur Einführung eines nationalen Gedenktags (Tag der Heimat) am 5. August für Opfer von Flucht und Vertreibung (Drs. 16/13056)
Da eine Aussprache hierzu nicht gewünscht ist, können wir sofort in die Abstimmung eintreten. Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit empfiehlt die Neufassung des Dringlichkeitsantrags. Im Einzelnen verweise ich insoweit auf die Drucksache 16/13785.
der CSU, der FDP, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Auch keine. Der vorgeschlagenen Neufassung ist zugestimmt worden.