Protokoll der Sitzung vom 06.11.2012

Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat Kollege Thomas Mütze von den GRÜNEN das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass der Minister heute persönlich anwesend ist und nicht die Staatssekretärin ihm berichten muss, worüber wir geredet haben.

Kollege Muthmann hat in seiner Rede darauf hingewiesen, dass die Reaktionen auf die Auswirkungen des Landesplanungsgesetzes, was das Doppelsicherungsverbot angeht, vielfältig waren. Ich möchte auf diese Reaktionen kurz im Einzelnen eingehen. Herausgefordert hat mich natürlich Herr Dr. Bernhard, als er sagte, das, was die FREIEN WÄHLER jetzt vorschlügen, sei unnötig, überflüssig und unlogisch. Lieber Herr Dr. Bernhard, die Regelungsmöglichkeiten wären dann im bestehenden LEP offen. Aber eine Antwort darauf ist doch, dass das Landesentwicklungsprogramm die unterschiedlichen Zielrichtungen in ihrer Eigenheit als Zielkonflikte - sie sind ja nicht alle gleich - im LEP regeln soll. Das ist natürlich in einem Plan, der - Zitat: Professor Dr. Holger Magel mangels Inhalts seinen Koordinierungs- und Abwägungsauftrag verfehlt, nicht mehr möglich. Professor Dr. Magel spricht sogar von einer totalen Sinnentlee

rung des neuen LEP-Entwurfs. Wenn man sich den Entwurf ansieht, kann man das nur unterschreiben.

Das Ziel, wir gehen mit einem leeren Zettel hinein und gucken, was rauskommt, ist eben falsch gewesen. Wenn der Bund der Selbstständigen sagt, "Es fehlen explizite Hinweise auf Fachpläne; wichtige Details bleiben hinter den Kulissen", dann läuft das dem Ziel der Transparenz entgegen, und ich kann dem nur zustimmen. Es ist ein LEP, das nicht transparent ist.

Die Deutsche Akademie für Städtebau sagt: Notwendige, raumbezogene Strategien sind mehr als eine Addition von Fachplanungen. Und jetzt kommen die Zielkonflikte dazu: Zielkonflikte müssen im LEP geregelt werden. Ich bin der Meinung, Herr Dr. Bernhard, sie werden dort nicht geregelt. Sie bleiben offen. Aber das soll nicht so sein.

Dann gibt es noch den Landesverband der Regionalplaner; das sind diejenigen, die bei den Regierungen sitzen bzw. an den Landratsämtern. Da wird gesagt: Der Entwurf des LEP erschwert die Lesbarkeit und vermindert die Transparenz. Wenn ich das auf der einen Seite das Landesentwicklungsprogramm liegen habe und auf die andere Seite muss ich mir die Gesetze und die Beschlüsse der Staatsregierung, wie Sie es gesagt haben, legen, um zu verstehen, worum es überhaupt geht, dann kann das nicht Plan und Ziel eines neues, besseren LEPs sein.

Deshalb können wir uns nur dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER anschließen und den Minister zum wiederholten Mal aufrufen, seinen Entwurf dahingehend zu überarbeiten, dass die jetzt aufgezählten Kritikpunkte aufgenommen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Ihnen mitteilen, dass auf Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN für den Tagesordnungspunkt 4, Antrag der Abgeordneten Franz Schindler, Horst Arnold, Florian Ritter u. a. interjection: (SPD) "Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten" auf Drucksache 16/12680 namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Meine Damen und Herren, ich habe das so rechtzeitig vorher bekannt gegeben, damit sich alle Kolleginnen und Kollegen darauf einstellen können.

Nun hat als nächster Redner Freiherr von Gumppenberg für die FDP das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten und lieben Kollegin

nen und Kollegen! Wenn man die Vorredner der Opposition gehört hat, kann man zu der Auffassung kommen, dass irgendwo die Quadratur des Kreises verlangt wird. Ich zitiere diejenigen, die letztendlich dagegen sind, diejenigen aber nicht, die dafür sind.

Um bei der Kollegin Karl zu bleiben. Sie haben mir leider das Murmeltier weggenommen.

(Heiterkeit - Harald Güller (SPD): Wenn Sie dadurch schlauer werden, passt alles! - Anhaltende Zurufe - Glocke des Präsidenten)

Sie werden erstaunt sein, Herr Kollege, was ich Ihnen dazu zu sagen habe. Der Aufhänger war ja: Und täglich grüßt das Murmeltier. Ich zitiere dazu aus Google. In dem Film gerät Phil Connors in die Zeitschleife. "Phil Connors beginnt, sich selbst zu einem besseren Menschen zu machen, indem er diese Wiederholungstage für eine Art Selbsterziehung nutzt. Er entwickelt dabei allerhand Fähigkeiten." Lieber Kollege Muthmann, ich wünsche Ihnen, dass Ihnen das Schicksal von Phil Connors zuteil wird und Sie sich auch dahingehend bessern.

Zu dem Thema selbst kann ich wirklich nur sagen: Und täglich grüßt das Murmeltier. Immer wieder versuchen die FREIEN WÄHLER, die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zu verhindern. Die Vorlage dieses Gesetzentwurfs zielt auf nichts anderes. Die FREIEN WÄHLER wollen die Fortschreibung des LEP zum Scheitern bringen, um daraus parteipolitischen Gewinn zu erzielen. Das machen wir nicht mit, dafür fehlt uns jedes Verständnis.

Als im Juni dieses Jahres hier im Plenum die Endabstimmung über das Landesplanungsgesetz anstand, hat Kollege Muthmann es als "ordentliches Gesetz" bezeichnet. Es wurde von den FREIEN WÄHLERN nicht abgelehnt, sondern man enthielt sich sehr vornehm der Stimme. Heute, nicht einmal ein halbes Jahr später, wollen die FREIEN WÄHLER das Gesetz wieder verändern. Das spricht für sich selbst.

Wir werden den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER aus folgenden Gründen ablehnen:

Bereits das Landesplanungsgesetz vom Dezember 2004 enthielt aus guten Gründen das Doppelsicherungsverbot; es hatte sich bewährt. Das Doppelsicherungsverbot entspricht den Vorgaben der Deregulierung und der Entbürokratisierung. Wir wollen nicht neue Bürokratie schaffen. Sachverhalte, die in gleicher Qualität bereits fachrechtlich geregelt sind, müssen nicht zusätzlich landesplanerisch abgesichert werden. Das wäre bürokratischer Unsinn.

Der Gesetzentwurf verkennt auch die Tatsache, dass die Nichtaufnahme einzelner Belange in das Landesentwicklungsprogramm nicht zwangsläufig dem Doppelsicherungsverbot geschuldet, sondern schlicht und einfach aus Zweckmäßigkeit unterblieben ist. Entsprechend dem Reformauftrag des Ministerrats - Deregulierung, Vereinfachung, Kommunalisierung - wurde für die Aufnahme von Inhalten in das neue LEP ein strengerer Maßstab bei der Prüfung der Zweckmäßigkeit angelegt. Der Inhalt wurde auf die unverzichtbaren Festlegungen für die räumliche Ordnung und Entwicklung begrenzt. Zwangsläufig wird das Doppelsicherungsverbot nicht aus dem Landesplanungsgesetz fallen.

Wir haben die Diskussion bereits vor zwei Wochen an gleicher Stelle geführt. Das LEP befindet sich in dem Prozess der Erstellung. Wir sind mitten in einem offenen Verfahren. Einwände werden geprüft und bewertet. Jede Woche mit einem neuen Versuch daherzukommen, den LEP-Entwurf schlechtzumachen und das bereits beschlossene Instrumentarium infrage zu stellen, ist nicht redlich. Lasst doch die Leute ihre Arbeit tun! Haltet sie nicht ständig mit unnötigen Anträgen davon ab!

Und täglich grüßt wirklich das Murmeltier. Ich bedaure zutiefst, dass die Erkenntnis, zu der Phil Connors gelangt ist - es ist notwendig, sich zu bessern -, bei Ihnen, lieber Herr Muthmann, offensichtlich nicht angekommen ist.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. - Als letzter Redner erhält noch einmal Kollege Alexander Muthmann von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Seine Fraktion hat noch zwei Minuten Redezeit. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, die Redezeit reicht; denn ich will nur auf zwei Äußerungen kurz erwidern.

Lieber Kollege Gumppenberg, Sie haben gesagt, dass wir das Gesetz für ordentlich gehalten haben.

(Dietrich Freiherr von Gumppenberg (FDP): Im Protokoll so sichtbar!)

- Das bestreite ich nicht. Aber jetzt habe ich das Wort. Lassen Sie mich bitte ein paar Sätze dazu sagen.

Das haben wir auch deshalb für ein ordentliches Gesetz gehalten, weil wir davon ausgingen, dass die Staatsregierung das Doppelsicherungsverbot in einer Art und Weise interpretieren würde, wie wir es 2006

erlebt hatten, nämlich durchaus restriktiv; Frau Kollegin Karl hat darauf hingewiesen.

Heute wissen wir, dass das Doppelsicherungsverbot seitens der Staatsregierung zum Anlass genommen wird, in vielen konfliktträchtigen Bereichen keine Koordinierungs- bzw. Steuerungsaufgaben mehr wahrzunehmen, sondern dies fachgesetzlichen Regelungen zu überlassen.

Lieber Kollege Bernhard, wenn Sie fordern, das Landesentwicklungsprogramm solle flexibel und schlank sein sowie zur Entbürokratisierung beitragen, dann stimmen wir dem zu. Wir wollen jedoch nicht, dass unter Verweis auf diese durchaus konsensfähigen Begriffe ein völlig hohles, leeres Landesentwicklungsprogramm vorgelegt wird. Das darf gerade nicht die Konsequenz sein. Es fehlt an Konfliktlösungsstrategien. Ich will nur zwei Beispiele nennen:

Stichwort Energiewende - wie schaut es aus mit der Einschränkung des Flächenverbrauchs einerseits und Projekten für regenerative Energien andererseits? Insoweit fehlt die Steuerung; das wird der Fachplanung überlassen.

Ähnliches gilt für den wirklich spannenden Bereich der Wasserwirtschaft bzw. des Wasserrechts: Wie sieht es aus mit Anlagen zur Energiegewinnung durch Nutzung der Wasserkraft? Hier kann man den Genehmigungsbehörden durchaus Steuerungsmöglichkeiten an die Hand geben. Unter dem Oberbegriff "Allgemeinwohl" ist heute vieles im Wasserrecht unterzubringen. All das wäre dort richtig angesiedelt gewesen, all das fehlt. Deswegen wiederhole ich meine Aufforderung: Schließen Sie sich unserem Gesetzentwurf an! Denn es kann noch einiges besser werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie - er soll federführend sein - zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)

Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 7 und 44, die einzeln beraten werden sollen. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann ist einstimmig so beschlossen. Der Landtag hat damit diese Voten übernommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Antrag der Abgeordneten Franz Schindler, Horst Arnold, Florian Ritter u. a. (SPD) Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten (Drs. 16/12680)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Kollege Franz Schindler von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns mit diesem Thema auf Wunsch der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die einen Antrag der SPDFraktion

(Harald Güller (SPD): So gut gefunden hat!)

hochgezogen hat. Wir hätten darauf verzichtet, weil der Bundesrat erst vor wenigen Wochen, am 12. Oktober, eine entsprechende Entschließung gefasst hat und es auf die CSU/FDP-Staatsregierung in Bayern offensichtlich so sehr gar nicht mehr ankommt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Insofern hat sich der Antrag - teilweise zumindest - erledigt.